Ausflüchte nach Blitzer-Knöllchen

<p> Wer akute Darmprobleme hat, sollte sich nicht hinter das Steuer setzen. Denn ein dringendes Bed&uuml;rfnis entschuldigt nicht die Ablenkung vom Verkehrsgeschehen.</p>

Ausflüchte nach Blitzer-Knöllchen

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Ausflüchte nach Blitzer-Knöllchen

Starker Stuhlgang ist keine „notstandsähnliche Situation“, derentwegen ein Autofahrer eine Geschwindigkeitsbegrenzung erheblich überschreiten darf, hat das Amtsgericht Lüdinghausen entschieden. Ein Autofahrer hatte versucht, sich gegen Fahrverbot und Bußgeld zu wehren, nachdem er mit 132 km/h in einer Tempo-70-Zone geblitzt worden war.

Der bereits im Vorfeld wegen Geschwindigkeitsvergehen aktenkundig gewordene Autofahrer sagte, er habe das Beschränkungsschild übersehen, weil er bereits vor Erreichen des Tempo-70-Schildes schmerzhaften Druck in seinem Darm verspürte. Kurz nach Ende des Tempolimits habe er angehalten und ein Maisfeld aufgesucht, um seine Notdurft zu verrichten. Das sah das Gericht allerdings nicht als „notstandsähnliche Situation“. „Der schon vorher an einem Darmproblem Leidende hätte vorsorglich erwägen müssen, ob er unter diesen Umständen die Fahrt überhaupt antreten durfte“, erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline. (Az. 19 OWI-89 Js 155/14-21/14)

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Recht

Kraftfahreignung: Anhaltspunkte für hohes Aggressionspotenzial bei Fahrerlaubnisinhaber

<p>Es bestehen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber ausweislich eines Strafurteils einen anderen Verkehrsteilnehmer, der wegen seiner Alkoholisierung eine gefährliche Fahrweise hat, mit einem Baseballschläger zu Boden schlägt und weiter auf den Liegenden einschlägt. Im vorliegenden Fall besteht aber keine Bindungswirkung an das Strafurteil nach § 3 StVG, da sich ihm keine eindeutige Feststellung zur Fahreignung entnehmen lässt.</p>

Recht

Fahrverbotsanordnung: Geltendmachung existenzgefährdender Auswirkungen

<p>Das Urteil des Amtsgerichts hat keinen Bestand, weil die Feststellungen zur Einlassung des Betroffenen bzw. seiner Vereidigung und zu den Tatsachen, aufgrund derer ein Absehen vom Regelfahrverbot nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV verneint wurde, lückenhaft sind und deshalb das angeordnete Fahrverbot nicht tragen. Die nach § 71 Abs. 1 OWiG i.V.m. §§ 267 Abs. 1 und Abs. 3 StPO gebotenen sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Darstellung der Urteilsgründe werden verfehlt, wenn sich aus den Zumessungserwägungen zwar ergibt, dass die oder der Betroffene zur Frage des angestrebten Wegfalls eines Fahrverbots „vorgetragen“ hat, den Urteilsgründen jedoch weder die Art noch der konkrete Inhalt dieser einen Wegfall des Fahrverbots ggf. rechtfertigenden Umstände zu entnehmen sind, die nach Auffassung des Gerichts „schon eine nachhaltige Existenzgefährdung des Betroffenen nicht erkennen“ lassen, zu entnehmen sind.&nbsp;</p>

Recht

Bußgeldbemessung bei Transportfahrt unter Verstoß gegen Überladungsvorschriften

<p>Zwar spricht einiges dafür, dass sich im Falle einer Transportfahrt unter Verstoß gegen Überladungsvorschriften der wirtschaftliche Vorteil im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG grundsätzlich nur nach dem aus der Übertonnage erzielten Gewinn bestimmt. Dies gilt aber dann nicht, wenn die Fahrt wegen mangelhafter Reifen überhaupt nicht hätte durchgeführt werden dürfen; in einem solchen Fall sind die gesamten Einnahmen aus dem Transport abzüglich der hierauf entfallenden Aufwendungen zugrunde zu legen.</p>

Recht

Nutzungsausfallentschädigung bei Nichtüberlassung eines auch zur privaten Nutzung vorgesehenen Dienstwagens

<p>Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer pflichtwidrig keinen auch zur privaten Nutzung vorgesehenen Dienstwagen zur Verfügung, kann dies einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1 i.V.m. § 283 Satz 1 BGB begründen. Dessen Berechnung kann auf Grundlage der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit mit monatlich 1% des Listenpreises des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung erfolgen.&nbsp;</p>

Recht

Faires Verfahren: Nichtzugänglichmachung des Beschilderungsplans

<p>Aus dem Recht auf ein faires Verfahren gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK folgt, dass der Beschuldigte grundsätzlich auch das Recht hat, Kenntnis von solchen Inhalten zu erlangen, die zum Zweck der Ermittlung entstanden sind, aber nicht zur Akte genommen wurden. Dieses Recht gilt auch für das gerichtliche Bußgeldverfahren. Der Betroffene kann auf diese Weise den Vorwurf betreffende Informationen, die nicht zur Bußgeldakte genommen wurden, eigenständig auf Entlastungsmomente hin untersuchen.</p>

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Neue BMW 3er Reihe geht an den Start

<p> BMW 3er erfolgreichstes Fahrzeug im Premiumsegment</p> <p> Seit 1975 bislang &uuml;ber 12 Mio. Automobile verkauft</p> <p> Reithofer: Neuer BMW 3er wird Erfolgsgeschichte fortsetzen</p> <p> Investitionen von &uuml;ber einer Mrd. Euro in weltweite Produktion</p> <p> Die BMW Group bringt Anfang Februar 2012 mit der neuen BMW 3er Limousine ihr wichtigstes Volumenmodell in der sechsten Generation an den Start. &bdquo;Wir sind davon &uuml;berzeugt, dass der neue BMW 3er an den gro&szlig;en Erfolg seiner Vorg&auml;nger ankn&uuml;pfen wird&ldquo;, sagte der Vorsitzende des Vorstands der BMW AG, Norbert Reithofer, am Freitag bei der Weltpremiere in M&uuml;nchen. Seit dem Start der ersten Generation im Jahr 1975 wurden bislang insgesamt &uuml;ber 12 Mio. Fahrzeuge der Modellreihe verkauft. &bdquo;Der BMW der ist damit das erfolgreichste Premiumfahrzeug weltweit&ldquo;, erkl&auml;rte Reithofer weiter.</p> <p> <strong>Neue BMW 3er Limousine kommt am 11. Februar auf den Markt</strong></p> <p> Die neue BMW 3er Limousine kommt am 11. Februar 2012 weltweit auf den Markt. &bdquo;Die sechste Generation des BMW 3er bietet als sportlichstes Fahrzeug in ihrem Segment Freude am Fahren auf h&ouml;chstem Niveau&ldquo;, unterstrich Reithofer. Zur Markteinf&uuml;hrung werden als Benziner der 328i und der 335i sowie als Diesel-Varianten der 320d und der 320d EfficientDynamics angeboten. Die Preise liegen f&uuml;r die genannten Modelle zwischen 35.350 Euro (320d) und 43.600 Euro (335i).</p> <p> Bei der neuen 3er Limousine stehen vier durchzugsstarke, kultvierte und verbrauchsg&uuml;nstige Triebwerke zur Verf&uuml;gung, die mit der neuen BMW TwinPower Turbo Technologie arbeiten. Im Fr&uuml;hjahr 2012 wird die Modellpalette durch weitere Varianten erg&auml;nzt. Im Herbst 2012 wird es vom neuen BMW 3er auch ein Vollhybrid-Modell geben.</p> <p> &nbsp;&nbsp;<strong>Mehr Leistung, weniger Verbrauch, auch dank innovativem Leichtbau</strong></p> <p> Die neue BMW 3er Limousine &uuml;bertrifft die ohnehin hervorragenden Fahrleistungen des Vorg&auml;ngermodells, ist dabei aber noch sparsamer im Verbrauch. Zugleich bietet das Fahrzeug mehr Fahrkomfort. Der neue BMW 3er ist gr&ouml;&szlig;er (+93 Millimeter) geworden und bietet sp&uuml;rbar mehr Platz. Auch der Knieraum hinter den Vordersitzen (+15 Millimeter) und die Kopffreiheit (+8 Millimeter) haben zugenommen. Trotz des Wachstums ist das Fahrzeug dank intelligentem Leichtbau jedoch &ndash; je nach Motorisierung - um bis zu 45 Kilogramm leichter als sein Vorg&auml;nger.</p> <p> Dies macht sich zusammen mit der Spritspartechnologie EfficientDynamics auch positiv beim Verbrauch bemerkbar: So ben&ouml;tigt beispielsweise der 320d EfficientDynamics Edition bei einer Leistung von 163 PS im EU-Testzyklus nur noch 4,1 Liter auf 100 Kilometer, was einem CO2-Wert von 109 g/km entspricht. Der BMW 335i mit Sechszylinder-Triebwerk und 306 PS ben&ouml;tigt je nach Ausstattung im EU-Testzyklus nur noch zwischen 7,2 und 7,9 Liter pro 100 Kilometer. Die Auto Start Stop Funktion ist f&uuml;r alle Motor-Getriebe-Versionen serienm&auml;&szlig;ig. &bdquo;Mit EfficientDynamics verf&uuml;gen wir &uuml;ber ein hochwirksames Paket an Effizienztechnologien, die wir in unsere gesamte Modellpalette integriert haben&ldquo;, unterstrich Reithofer.</p> <p> Die neue BMW 3er Reihe verf&uuml;gt zudem &uuml;ber einen sogenannten Fahrerlebnisschalter. Neben den Einstellungen COMFORT, SPORT und SPORT+ ist auch ein Eco Pro Modus vorhanden, durch den abh&auml;ngig vom individuellen Fahrverhalten eine weitere Kraftstoffersparnis von bis zu 20% m&ouml;glich ist.</p> <p> <strong>Neuer BMW 3er bietet einzigartige Innovationen in seiner Klasse</strong></p> <p> Die neue BMW 3er Limousine verf&uuml;gt &uuml;ber eine Reihe von Innovationen, die in dieser Klasse einzigartig sind. Als erster Hersteller bietet BMW in der Premium-Mittelklasse auf Wunsch beispielsweise neben einem Head Up Display, das alle wichtigen Informationen auf die Frontscheibe im direkten Sichtfeld des Fahrers projiziert, optional auch eine Achtgang-Automatik f&uuml;r alle Motoren mit Auto Start Stop System an, was sich ebenfalls auf den Verbrauch auswirkt.</p> <p> Das Fahrzeug verf&uuml;gt zudem im Rahmen von BMW ConnectedDrive &uuml;ber modernste Infotainment-Angebote sowie zahlreiche Assistenzsysteme, die das Fahrzeug nochmals deutlich sicherer und komfortabler machen. Dazu z&auml;hlt beispielsweise aktive Geschwindigkeitsregelung mit Stop&amp;Go Funktion, Spurwechsel- und Spurverlassenswarnung mit Auffahrwarner oder auch Surround View. Daneben &uuml;bernimmt ein Parkassistent das Man&ouml;vrieren des Fahrzeugs in Parkl&uuml;cken. Au&szlig;erdem sind Verkehrsinformationen in Echtzeit (RTTI-Verkehrsinformationssystem) sowie spezielle Apps zur Nutzung von sozialen Netzwerken verf&uuml;gbar.</p> <p> Der neue BMW 3er wird erstmals auch in den Ausstattungslinien &bdquo;Sport Line&ldquo;, &bdquo;Modern Line&ldquo; und &bdquo;Luxury Line&ldquo; angeboten, die den Kunden weitere M&ouml;glichkeiten f&uuml;r die Gestaltung ihres Fahrzeuges bieten.</p> <p> <strong>Hauptm&auml;rkte sind USA, China, Gro&szlig;britannien und Deutschland</strong></p> <p> Der neue BMW 3er wird in den Werken M&uuml;nchen, Regensburg und Rosslyn (S&uuml;dafrika) produziert. In diesem Zusammenhang investiert das Unternehmen weltweit &uuml;ber eine Mrd. Euro in seine Werke. Hauptm&auml;rkte f&uuml;r den BMW 3er sind die USA (24%), China (22%), Gro&szlig;britannien (16%), Deutschland (10%) sowie die &uuml;brigen europ&auml;ischen L&auml;nder (14%).</p> <p> Von der jetzt auslaufenden Modellreihe wurden seit dem Marktstart im M&auml;rz 2005 bislang rund 2,8 Mio. Fahrzeuge verkauft. Allein im vergangenen Jahr hat die BMW Group insgesamt rund 399.000 Fahrzeuge des Erfolgsmodells abgesetzt, was einem Anteil von knapp 33% an den Auslieferungen der Marke BMW entspricht. &bdquo;Der neue BMW 3er hat die besten Voraussetzungen, um seine f&uuml;hrende Marktposition weltweit auszubauen&ldquo;, betonte Reithofer.</p>

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ATTRAKTIVES FULL SERVICE LEASING FÜR FLOTTENKUNDEN

<p> <strong>Mit scharf kalkulierten Angeboten macht Renault Fleet Services Flottenkunden den Einstieg in ein neues Renault Modell besonders leicht. In Kooperation mit der Renault Bank und dem Finanzdienstleister ALD Automotive bietet der franz&ouml;sische Automobilhersteller ein besonders attraktives Full Service Leasing f&uuml;r Fuhrparks und Flottenkunden an. Vorteil: Der Kunde erh&auml;lt durch transparente monatliche Fixkosten jederzeit die vollst&auml;ndige Kostenkontrolle.</strong></p> <p> So ist beispielsweise der Renault Laguna Grandtour Dynamique mit der neuen, hocheffizienten Motorisierung 2.0 ENERGY dCi 150 im Full Service Leasing bereits f&uuml;r eine Monatsrate von 268 Euro (netto) zu haben. Die Vertragslaufzeit betr&auml;gt 36 Monate, die Laufleistung 60.000 Kilometer. Besonders fair: Eine Anzahlung muss nicht geleistet werden.</p> <p> <strong>G&uuml;nstige Angebote f&uuml;r alle Pkw und Transporter</strong></p> <p> Bei gleichen Eckdaten sind der Renault M&eacute;gane Grandtour Expression dCi 90 FAP ab 210 Euro (netto) pro Monat, der Grand Scenic Expression dCi 110 FAP ab 235 Euro (netto) pro Monat sowie der Renault Espace dCi 150 FAP Celsium ab 349 Euro (netto) pro Monat zu haben. Die Renault Angebotsoffensive gilt bis Ende des Jahres f&uuml;r alle Renault Pkw und Transporter.</p> <p> Das Full Service Leasing Angebot beinhaltet den Technikservice mit allen vom Hersteller vorgeschriebenen und empfohlenen Inspektionen und Wartungsarbeiten. Ebenso sind alle Verschlei&szlig;reparaturen und die Geb&uuml;hren f&uuml;r die Haupt&shy;untersuchung/Abgasuntersuchung, sowie Schmier- und Hilfsstoffe innerhalb der Wartungsintervalle abgedeckt. Und im Fall der F&auml;lle bleibt der Kunde mit der 24-Stunden Pannenhilfe-Hotline mobil.</p> <p> Weitere Bausteine wie Reifen-, Versicherungs- und Tank-Service sind individuell w&auml;hlbar. &Uuml;ber 3.000 Service-Partner in ganz Deutschland stellen ihre Dienstleistungen bargeldlos gegen Vorlage der Service-Karte von Renault Fleet Services zur Verf&uuml;gung.</p>

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Neuer Berater bei Hiepler + Partner

<p> Die Hiepler + Partner Software- und Unternehmensberatung baut ihr Beraterteam weiter aus und&nbsp; verst&auml;rkt das Team mit einem erfahrenen Manager aus der Leasing- &nbsp;und &nbsp;ITK-Branche.&nbsp;Dieter Sensen war in den vergangenen &nbsp;Jahren war f&uuml;r internationale Leasingunternehmen &nbsp;in leitenden Positionen t&auml;tig. Er verantwortete dort unter anderem die Bereiche Sales &amp; Marketing,&nbsp; Risk Management und Remarketing. &nbsp;Zudem arbeitete er als&nbsp; Berater im Prozessmanagement und war Director Human &amp; Resources.</p>

Aktuelles

Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz

<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 &ndash; 1 A 37/11 &ndash; den Berufungszulassungsantrag einer Kl&auml;gerin zur&uuml;ckgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis &ndash; Stra&szlig;enverkehrszulassungsbeh&ouml;rde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen &bdquo;kurzes&ldquo; (zweistelliges) Kennzeichen f&uuml;r das dann zuzulassende Fahrzeug &ndash; unabh&auml;ngig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. &Uuml;ber das Begehren der Kl&auml;gerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die beh&ouml;rdliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begr&uuml;ndung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgef&uuml;hrt, dass das Begehren der Kl&auml;gerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen &Auml;nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach d&uuml;rften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, f&uuml;r die eine l&auml;ngere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die &Auml;nderungsverordnung &ndash; im Gegensatz zum alten Recht &ndash; nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Beh&ouml;rden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage f&uuml;r die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landr&auml;tin, die Neuregelung f&uuml;r den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>

Aktuelles

Unverhältnismäßige Abschleppanordnung

<p> Ist aufgrund der konkreten Umst&auml;nde des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in K&uuml;rze die St&ouml;rung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die St&ouml;rung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verk&uuml;rzt werden k&ouml;nnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der St&ouml;rer vors&auml;tzlich &uuml;ber eine ihm gegen&uuml;ber m&uuml;ndlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gr&uuml;nden der General- oder Spezialpr&auml;vention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&amp;neuesuche=Neu&amp;st=ent&amp;sm=gercont&amp;desc=text&amp;query=+&amp;desc=norm&amp;query=+&amp;desc=court&amp;query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>