Ausflüchte nach Blitzer-Knöllchen
<p> Wer akute Darmprobleme hat, sollte sich nicht hinter das Steuer setzen. Denn ein dringendes Bedürfnis entschuldigt nicht die Ablenkung vom Verkehrsgeschehen.</p>
Starker Stuhlgang ist keine „notstandsähnliche Situation“, derentwegen ein Autofahrer eine Geschwindigkeitsbegrenzung erheblich überschreiten darf, hat das Amtsgericht Lüdinghausen entschieden. Ein Autofahrer hatte versucht, sich gegen Fahrverbot und Bußgeld zu wehren, nachdem er mit 132 km/h in einer Tempo-70-Zone geblitzt worden war.
Der bereits im Vorfeld wegen Geschwindigkeitsvergehen aktenkundig gewordene Autofahrer sagte, er habe das Beschränkungsschild übersehen, weil er bereits vor Erreichen des Tempo-70-Schildes schmerzhaften Druck in seinem Darm verspürte. Kurz nach Ende des Tempolimits habe er angehalten und ein Maisfeld aufgesucht, um seine Notdurft zu verrichten. Das sah das Gericht allerdings nicht als „notstandsähnliche Situation“. „Der schon vorher an einem Darmproblem Leidende hätte vorsorglich erwägen müssen, ob er unter diesen Umständen die Fahrt überhaupt antreten durfte“, erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline. (Az. 19 OWI-89 Js 155/14-21/14)
![newspaper_img](https://flotte.de/images/small/newspapers/2024/2/photos/U1_FM_2-2024-cover.jpg)
Aktuelles Magazin
Ausgabe 2/2024
![newspaper_img](https://flotte.de/images/small/newspapers/2024/2/photos/U1_FM_2-2024-cover.jpg)
Aktuelles Magazin
Ausgabe 2/2024
Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2025
Ähnliche Artikel
Recht
Kraftfahreignung: Anhaltspunkte für hohes Aggressionspotenzial bei Fahrerlaubnisinhaber
<p>Es bestehen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber ausweislich eines Strafurteils einen anderen Verkehrsteilnehmer, der wegen seiner Alkoholisierung eine gefährliche Fahrweise hat, mit einem Baseballschläger zu Boden schlägt und weiter auf den Liegenden einschlägt. Im vorliegenden Fall besteht aber keine Bindungswirkung an das Strafurteil nach § 3 StVG, da sich ihm keine eindeutige Feststellung zur Fahreignung entnehmen lässt.</p>
Recht
Fahrverbotsanordnung: Geltendmachung existenzgefährdender Auswirkungen
<p>Das Urteil des Amtsgerichts hat keinen Bestand, weil die Feststellungen zur Einlassung des Betroffenen bzw. seiner Vereidigung und zu den Tatsachen, aufgrund derer ein Absehen vom Regelfahrverbot nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV verneint wurde, lückenhaft sind und deshalb das angeordnete Fahrverbot nicht tragen. Die nach § 71 Abs. 1 OWiG i.V.m. §§ 267 Abs. 1 und Abs. 3 StPO gebotenen sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Darstellung der Urteilsgründe werden verfehlt, wenn sich aus den Zumessungserwägungen zwar ergibt, dass die oder der Betroffene zur Frage des angestrebten Wegfalls eines Fahrverbots „vorgetragen“ hat, den Urteilsgründen jedoch weder die Art noch der konkrete Inhalt dieser einen Wegfall des Fahrverbots ggf. rechtfertigenden Umstände zu entnehmen sind, die nach Auffassung des Gerichts „schon eine nachhaltige Existenzgefährdung des Betroffenen nicht erkennen“ lassen, zu entnehmen sind. </p>
Recht
Bußgeldbemessung bei Transportfahrt unter Verstoß gegen Überladungsvorschriften
<p>Zwar spricht einiges dafür, dass sich im Falle einer Transportfahrt unter Verstoß gegen Überladungsvorschriften der wirtschaftliche Vorteil im Sinne des § 17 Abs. 4 Satz 1 OWiG grundsätzlich nur nach dem aus der Übertonnage erzielten Gewinn bestimmt. Dies gilt aber dann nicht, wenn die Fahrt wegen mangelhafter Reifen überhaupt nicht hätte durchgeführt werden dürfen; in einem solchen Fall sind die gesamten Einnahmen aus dem Transport abzüglich der hierauf entfallenden Aufwendungen zugrunde zu legen.</p>
Recht
Nutzungsausfallentschädigung bei Nichtüberlassung eines auch zur privaten Nutzung vorgesehenen Dienstwagens
<p>Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer pflichtwidrig keinen auch zur privaten Nutzung vorgesehenen Dienstwagen zur Verfügung, kann dies einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1 i.V.m. § 283 Satz 1 BGB begründen. Dessen Berechnung kann auf Grundlage der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit mit monatlich 1% des Listenpreises des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung erfolgen. </p>
Recht
Faires Verfahren: Nichtzugänglichmachung des Beschilderungsplans
<p>Aus dem Recht auf ein faires Verfahren gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK folgt, dass der Beschuldigte grundsätzlich auch das Recht hat, Kenntnis von solchen Inhalten zu erlangen, die zum Zweck der Ermittlung entstanden sind, aber nicht zur Akte genommen wurden. Dieses Recht gilt auch für das gerichtliche Bußgeldverfahren. Der Betroffene kann auf diese Weise den Vorwurf betreffende Informationen, die nicht zur Bußgeldakte genommen wurden, eigenständig auf Entlastungsmomente hin untersuchen.</p>
Ausgewählte Artikel
Home
Neue BMW 3er Reihe geht an den Start
<p> BMW 3er erfolgreichstes Fahrzeug im Premiumsegment</p> <p> Seit 1975 bislang über 12 Mio. Automobile verkauft</p> <p> Reithofer: Neuer BMW 3er wird Erfolgsgeschichte fortsetzen</p> <p> Investitionen von über einer Mrd. Euro in weltweite Produktion</p> <p> Die BMW Group bringt Anfang Februar 2012 mit der neuen BMW 3er Limousine ihr wichtigstes Volumenmodell in der sechsten Generation an den Start. „Wir sind davon überzeugt, dass der neue BMW 3er an den großen Erfolg seiner Vorgänger anknüpfen wird“, sagte der Vorsitzende des Vorstands der BMW AG, Norbert Reithofer, am Freitag bei der Weltpremiere in München. Seit dem Start der ersten Generation im Jahr 1975 wurden bislang insgesamt über 12 Mio. Fahrzeuge der Modellreihe verkauft. „Der BMW der ist damit das erfolgreichste Premiumfahrzeug weltweit“, erklärte Reithofer weiter.</p> <p> <strong>Neue BMW 3er Limousine kommt am 11. Februar auf den Markt</strong></p> <p> Die neue BMW 3er Limousine kommt am 11. Februar 2012 weltweit auf den Markt. „Die sechste Generation des BMW 3er bietet als sportlichstes Fahrzeug in ihrem Segment Freude am Fahren auf höchstem Niveau“, unterstrich Reithofer. Zur Markteinführung werden als Benziner der 328i und der 335i sowie als Diesel-Varianten der 320d und der 320d EfficientDynamics angeboten. Die Preise liegen für die genannten Modelle zwischen 35.350 Euro (320d) und 43.600 Euro (335i).</p> <p> Bei der neuen 3er Limousine stehen vier durchzugsstarke, kultvierte und verbrauchsgünstige Triebwerke zur Verfügung, die mit der neuen BMW TwinPower Turbo Technologie arbeiten. Im Frühjahr 2012 wird die Modellpalette durch weitere Varianten ergänzt. Im Herbst 2012 wird es vom neuen BMW 3er auch ein Vollhybrid-Modell geben.</p> <p> <strong>Mehr Leistung, weniger Verbrauch, auch dank innovativem Leichtbau</strong></p> <p> Die neue BMW 3er Limousine übertrifft die ohnehin hervorragenden Fahrleistungen des Vorgängermodells, ist dabei aber noch sparsamer im Verbrauch. Zugleich bietet das Fahrzeug mehr Fahrkomfort. Der neue BMW 3er ist größer (+93 Millimeter) geworden und bietet spürbar mehr Platz. Auch der Knieraum hinter den Vordersitzen (+15 Millimeter) und die Kopffreiheit (+8 Millimeter) haben zugenommen. Trotz des Wachstums ist das Fahrzeug dank intelligentem Leichtbau jedoch – je nach Motorisierung - um bis zu 45 Kilogramm leichter als sein Vorgänger.</p> <p> Dies macht sich zusammen mit der Spritspartechnologie EfficientDynamics auch positiv beim Verbrauch bemerkbar: So benötigt beispielsweise der 320d EfficientDynamics Edition bei einer Leistung von 163 PS im EU-Testzyklus nur noch 4,1 Liter auf 100 Kilometer, was einem CO2-Wert von 109 g/km entspricht. Der BMW 335i mit Sechszylinder-Triebwerk und 306 PS benötigt je nach Ausstattung im EU-Testzyklus nur noch zwischen 7,2 und 7,9 Liter pro 100 Kilometer. Die Auto Start Stop Funktion ist für alle Motor-Getriebe-Versionen serienmäßig. „Mit EfficientDynamics verfügen wir über ein hochwirksames Paket an Effizienztechnologien, die wir in unsere gesamte Modellpalette integriert haben“, unterstrich Reithofer.</p> <p> Die neue BMW 3er Reihe verfügt zudem über einen sogenannten Fahrerlebnisschalter. Neben den Einstellungen COMFORT, SPORT und SPORT+ ist auch ein Eco Pro Modus vorhanden, durch den abhängig vom individuellen Fahrverhalten eine weitere Kraftstoffersparnis von bis zu 20% möglich ist.</p> <p> <strong>Neuer BMW 3er bietet einzigartige Innovationen in seiner Klasse</strong></p> <p> Die neue BMW 3er Limousine verfügt über eine Reihe von Innovationen, die in dieser Klasse einzigartig sind. Als erster Hersteller bietet BMW in der Premium-Mittelklasse auf Wunsch beispielsweise neben einem Head Up Display, das alle wichtigen Informationen auf die Frontscheibe im direkten Sichtfeld des Fahrers projiziert, optional auch eine Achtgang-Automatik für alle Motoren mit Auto Start Stop System an, was sich ebenfalls auf den Verbrauch auswirkt.</p> <p> Das Fahrzeug verfügt zudem im Rahmen von BMW ConnectedDrive über modernste Infotainment-Angebote sowie zahlreiche Assistenzsysteme, die das Fahrzeug nochmals deutlich sicherer und komfortabler machen. Dazu zählt beispielsweise aktive Geschwindigkeitsregelung mit Stop&Go Funktion, Spurwechsel- und Spurverlassenswarnung mit Auffahrwarner oder auch Surround View. Daneben übernimmt ein Parkassistent das Manövrieren des Fahrzeugs in Parklücken. Außerdem sind Verkehrsinformationen in Echtzeit (RTTI-Verkehrsinformationssystem) sowie spezielle Apps zur Nutzung von sozialen Netzwerken verfügbar.</p> <p> Der neue BMW 3er wird erstmals auch in den Ausstattungslinien „Sport Line“, „Modern Line“ und „Luxury Line“ angeboten, die den Kunden weitere Möglichkeiten für die Gestaltung ihres Fahrzeuges bieten.</p> <p> <strong>Hauptmärkte sind USA, China, Großbritannien und Deutschland</strong></p> <p> Der neue BMW 3er wird in den Werken München, Regensburg und Rosslyn (Südafrika) produziert. In diesem Zusammenhang investiert das Unternehmen weltweit über eine Mrd. Euro in seine Werke. Hauptmärkte für den BMW 3er sind die USA (24%), China (22%), Großbritannien (16%), Deutschland (10%) sowie die übrigen europäischen Länder (14%).</p> <p> Von der jetzt auslaufenden Modellreihe wurden seit dem Marktstart im März 2005 bislang rund 2,8 Mio. Fahrzeuge verkauft. Allein im vergangenen Jahr hat die BMW Group insgesamt rund 399.000 Fahrzeuge des Erfolgsmodells abgesetzt, was einem Anteil von knapp 33% an den Auslieferungen der Marke BMW entspricht. „Der neue BMW 3er hat die besten Voraussetzungen, um seine führende Marktposition weltweit auszubauen“, betonte Reithofer.</p>
Home
ATTRAKTIVES FULL SERVICE LEASING FÜR FLOTTENKUNDEN
<p> <strong>Mit scharf kalkulierten Angeboten macht Renault Fleet Services Flottenkunden den Einstieg in ein neues Renault Modell besonders leicht. In Kooperation mit der Renault Bank und dem Finanzdienstleister ALD Automotive bietet der französische Automobilhersteller ein besonders attraktives Full Service Leasing für Fuhrparks und Flottenkunden an. Vorteil: Der Kunde erhält durch transparente monatliche Fixkosten jederzeit die vollständige Kostenkontrolle.</strong></p> <p> So ist beispielsweise der Renault Laguna Grandtour Dynamique mit der neuen, hocheffizienten Motorisierung 2.0 ENERGY dCi 150 im Full Service Leasing bereits für eine Monatsrate von 268 Euro (netto) zu haben. Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate, die Laufleistung 60.000 Kilometer. Besonders fair: Eine Anzahlung muss nicht geleistet werden.</p> <p> <strong>Günstige Angebote für alle Pkw und Transporter</strong></p> <p> Bei gleichen Eckdaten sind der Renault Mégane Grandtour Expression dCi 90 FAP ab 210 Euro (netto) pro Monat, der Grand Scenic Expression dCi 110 FAP ab 235 Euro (netto) pro Monat sowie der Renault Espace dCi 150 FAP Celsium ab 349 Euro (netto) pro Monat zu haben. Die Renault Angebotsoffensive gilt bis Ende des Jahres für alle Renault Pkw und Transporter.</p> <p> Das Full Service Leasing Angebot beinhaltet den Technikservice mit allen vom Hersteller vorgeschriebenen und empfohlenen Inspektionen und Wartungsarbeiten. Ebenso sind alle Verschleißreparaturen und die Gebühren für die Haupt­untersuchung/Abgasuntersuchung, sowie Schmier- und Hilfsstoffe innerhalb der Wartungsintervalle abgedeckt. Und im Fall der Fälle bleibt der Kunde mit der 24-Stunden Pannenhilfe-Hotline mobil.</p> <p> Weitere Bausteine wie Reifen-, Versicherungs- und Tank-Service sind individuell wählbar. Über 3.000 Service-Partner in ganz Deutschland stellen ihre Dienstleistungen bargeldlos gegen Vorlage der Service-Karte von Renault Fleet Services zur Verfügung.</p>
Home
Neuer Berater bei Hiepler + Partner
<p> Die Hiepler + Partner Software- und Unternehmensberatung baut ihr Beraterteam weiter aus und verstärkt das Team mit einem erfahrenen Manager aus der Leasing- und ITK-Branche. Dieter Sensen war in den vergangenen Jahren war für internationale Leasingunternehmen in leitenden Positionen tätig. Er verantwortete dort unter anderem die Bereiche Sales & Marketing, Risk Management und Remarketing. Zudem arbeitete er als Berater im Prozessmanagement und war Director Human & Resources.</p>
Aktuelles
Keine Reservierung von kurzen Kennzeichen für künftige Neuzulassung eines anderen Kfz
<p> Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 30.5.2011 – 1 A 37/11 – den Berufungszulassungsantrag einer Klägerin zurückgewiesen, die die Verpflichtung des Landkreises Saarlouis – Straßenverkehrszulassungsbehörde - begehrte, ihr im Falle der Abmeldung des derzeit auf sie zugelassenen Kraftfahrzeugs dessen „kurzes“ (zweistelliges) Kennzeichen für das dann zuzulassende Fahrzeug – unabhängig von einer bauartbedingten Erforderlichkeit - erneut zuzuteilen. Über das Begehren der Klägerin hatte das Verwaltungsgericht noch auf der Grundlage der bis 7.4.2011 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung entschieden und ihre Klage abgewiesen, da die behördliche ablehnende Entscheidung ermessensfehlerfrei ergangen sei. Zur Begründung seiner nunmehr ergangenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass das Begehren der Klägerin wegen dessen Zukunftsbezugs nach der zum 8.4.2011 in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beurteilen sei. Danach dürften zwei- und dreistellige Erkennungsnummern nur noch solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet sei. Ausnahmen lasse die Änderungsverordnung – im Gegensatz zum alten Recht – nicht mehr zu. Die Neuregelung sei als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden. Eine Rechtsgrundlage für die zwischenzeitlich ergangene Anordnung der Landrätin, die Neuregelung für den Bereich des Landkreises auszusetzen, gebe es nicht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.</p> <p> <em>OVG Saarland, Beschluss vom 30.05.2011, Az. 1 A 37/11 (Pressemeldung des Gerichts)</em></p>
Aktuelles
Unverhältnismäßige Abschleppanordnung
<p> Ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls sicher, dass der Fahrer eines verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs in Kürze die Störung/Behinderung selbst beseitigen wird, so ist eine Abschleppanordnung in der Regel nicht verhältnismäßig, da durch das Abschleppen des Fahrzeugs die Störung/Behinderung erkennbar allenfalls um einige Minuten verkürzt werden könnte. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Störer vorsätzlich über eine ihm gegenüber mündlich ergangene Anordnung hinwegsetzt. Eine Abschleppanordnung darf nicht aus Gründen der General- oder Spezialprävention getroffen werden.</p> <p> <em>Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.06.2011, Az. 5 Bf 124/08</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann in der Rechtsprechungsdatenbank des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kostenlos im Volltext abgerufen werden: <a href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg">http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?form=bsIntExpertSearch&neuesuche=Neu&st=ent&sm=gercont&desc=text&query=+&desc=norm&query=+&desc=court&query=OVG+Hamburg</a> </strong></p>
0 Kommentare
Zeichenbegrenzung: 0/2000