Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung im Strafverfahren (1,87 ‰)

Anders als im Entziehungsverfahren trifft Antragsteller im Neu- bzw. Wiedererteilungsverfahren nach vorangegangener Entziehung der Fahrerlaubnis, hier im Strafverfahren, die materielle Beweislast für das Vorhandensein der Fahreignung. Der Fahrerlaubnisbewerber muss zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein, d.h. er muss die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen und darf nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen haben (§ 2 Abs. 4 Satz 1 StVG; § 11 Abs. 1 Satz 1 und 3 FeV). 

Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung im Strafverfahren (1,87 ‰)

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Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung im Strafverfahren (1,87 ‰)

Keine Fahreignung besteht, wenn das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können. Aus der Wertung des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV folgt, dass (auch) eine (einmalige) Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ oder mehr durch eine Alkoholproblematik bedingte Eignungszweifel begründet. Die Nichtfeststellbarkeit der geforderten Fahreignung geht zu Lasten des Bewerbers, d.h. die Erteilung der Fahrerlaubnis ist zu versagen, wenn die Eignung nicht positiv festgestellt werden kann. Solange Eignungszweifel vorliegen, welche die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen, besteht kein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis.

Der Fahrerlaubnisbewerber hat die durch seine Trunkenheitsfahrt aus Juli 2020 mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,87 ‰ und die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis ausgelösten Eignungszweifel aufgrund eines Alkoholmissbrauchsverdachts bisher nicht ausgeräumt. Vielmehr haben ihm zwei Gutachter im August und Dezember 2022 das hinreichend sichere Trennungsvermögen abgesprochen. Ein Verbot, diese Tatsache für die Entscheidung über die Erteilung der Fahrerlaubnis zu verwerten, lässt sich aus der Fahrerlaubnis-Verordnung oder sonstigem innerstaatlichen Recht nicht ableiten. Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben. Ausgehend von den Ergebnissen der beiden Fahreignungsgutachten durfte das Verwaltungsgericht annehmen, dass der Fahrerlaubnisbewerber wegen Alkoholmissbrauchs nicht fahrgeeignet ist.

Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.05.2024, Az. 11 ZB 23.2202

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<p>Das äußere Bild eines Kfz-Diebstahls liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt und dort später nicht mehr vorgefunden wird. Ist dieser Nachweis erbracht, dann kann der Kfz-Kaskoversicherer den Beweis durch Tatsachen entkräften, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Vortäuschung eines Diebstahls rechtfertigen.&nbsp;</p>

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Der neue Crafter 4MOTION

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/crafter.jpg" style="width: 250px; height: 167px; " /></p> <p> -&nbsp;<strong>Allradantrieb f&uuml;r h&auml;rtesten Offroad-Einsatz&nbsp;</strong></p> <p> -&nbsp;<strong>Mit 3,5 oder 5,0 Tonnen ins Gel&auml;nde&nbsp;</strong></p> <p> -&nbsp;<strong>Komplette Allrad-Palette vom Caddy bis zum Crafter&nbsp;</strong></p> <p> &nbsp;</p> <p> <strong>Der neue Volkswagen Crafter &uuml;berzeugt seit&nbsp;</strong><strong>dem Fr&uuml;hjahr 2011 durch seine durchzugsstarken und sparsamen&nbsp;</strong><strong>Vierzylinder-TDI-Motoren &ndash; jetzt geht er als Crafter 4MOTION mit Achleitner&nbsp;</strong><strong>Allradantrieb auch ins Gel&auml;nde: Der &ouml;sterreichische Allrad-Spezialist hat&nbsp;</strong><strong>ein Allradsystem entwickelt, das f&uuml;r &uuml;berzeugende Traktion auch abseits&nbsp;</strong><strong>befestigter Wege sorgt. Der Crafter 4MOTION ist dank hochwertiger Allrad-</strong><strong>Technik im Rahmen seiner physikalischen Gesetzm&auml;&szlig;igkeiten so&nbsp;</strong><strong>gel&auml;ndeg&auml;ngig wie ein waschechter Gel&auml;ndewagen. &nbsp;</strong><strong>Seine Premiere feiert der neue Crafter 4MOTION mit Achleitner&nbsp;</strong><strong>Allradantrieb auf der heute in Paris stattfindenden Pressekonferenz zur&nbsp;</strong><strong>Dakar 2012, an der der Allrad-Crafter neben dem Amarok als&nbsp;</strong><strong>Begleitfahrzeug teilnehmen wird. Die deutsche Publikumspremiere des&nbsp;</strong><strong>Crafter 4MOTION findet am 13. November auf der Messe Agritechnica in&nbsp;</strong><strong>Hannover statt.&nbsp;</strong></p> <p> Der Crafter 4MOTION mit Achleitner Allradantrieb ist auslegt auf den Einsatz im&nbsp;extremen Gel&auml;nde wie es der steigende Markt f&uuml;r gel&auml;ndeg&auml;ngige Transporter&nbsp;zunehmend erfordert. Besonders Versorger alternativer Energiekonzepte m&uuml;ssen&nbsp;verst&auml;rkt in Regionen vordringen, die nur selten &uuml;ber eine Infrastruktur verf&uuml;gen.&nbsp;Aber auch das Baugewerbe sowie Rettungsdienste, THW, Feuerwehr und Polizei&nbsp;greifen immer &ouml;fter auf allradangetriebene Fahrzeuge zur&uuml;ck. Ein Trend, den&nbsp;Volkswagen Nutzfahrzeuge seit Jahren mit den etablierten 4MOTION-Modellen&nbsp;der &auml;u&szlig;erst erfolgreichen Volkswagen Transporter T5 (zirka 11 Prozent&nbsp;Allrad/Jahr) und Volkswagen Caddy (zirka 6 Prozent Allrad/Jahr) und nat&uuml;rlich&nbsp;dem Amarok gestaltet. &nbsp;</p> <p> Grund genug, den gr&ouml;&szlig;ten Transporter von Volkswagen Nutzfahrzeuge nun&nbsp;gleichfalls mit einem vollwertigen Allradsystem auszur&uuml;sten. Um jedoch den hohen zu bewegenden Massen eines Crafter w&auml;hrend extremer Offroad-Eins&auml;tze&nbsp;Rechnung zu tragen, kommt das Allradsystem der Firma Achleitner mit&nbsp;Gel&auml;ndeuntersetzung (2,5:1) zum Einsatz. Es definiert sich &uuml;ber eine&nbsp;permanente, gleichm&auml;&szlig;ige (50:50) Kraftverteilung an beide Achsen mit&nbsp;serienm&auml;&szlig;iger Differenzialsperre im Verteilergetriebe und an der Hinterachse.&nbsp;Optional l&auml;sst sich auch eine Sperre f&uuml;r die Vorderachse ordern. So ger&uuml;stet, ist&nbsp;es erst die Physik, die dem Crafter 4MOTION mit Achleitner Allradantrieb&nbsp;Grenzen setzt. Denn wenn alle Sperren aktiviert sind, kann ein Rad bis zu 100&nbsp;Prozent des Antriebsmomentes &uuml;bertragen. Ein Ausgleich der unterschiedlichen&nbsp;Momente im Antriebsstrang findet nicht mehr statt. Schlupf entsteht nur noch an&nbsp;der schw&auml;chsten Stelle: zwischen Reifenprofil und Untergrund.&nbsp;Umfangreich sind die Ver&auml;nderungen, die die Firma Achleitner an der&nbsp;einzelradaufgeh&auml;ngten Vorder- und starren Hinterachse vorgenommen hat.&nbsp;Verst&auml;rkte Federn mit mehr Weg, h&auml;rtere Sto&szlig;d&auml;mpfer mit progressiver Kennung&nbsp;und ge&auml;nderte Stabilisatoren sind nur der offensichtliche Teil der&nbsp;Modifizierungen. Sie ergeben in Summe und abh&auml;ngig von der gew&auml;hlten&nbsp;Bereifung (f&uuml;r Offroad oder Stra&szlig;e) eine H&ouml;herlegung von rund zehn&nbsp;Zentimetern. &nbsp;</p> <div> <p> Als Motorisierung steht ausschlie&szlig;lich das leistungsst&auml;rkste und&nbsp;durchzugskr&auml;ftigste Aggregat des Crafter mit 120 kW (163 PS) zur Verf&uuml;gung.&nbsp;Der auch aus dem Amarok und Transporter bekannte 2.0-Liter-Biturbo entwickelt&nbsp;schon bei 1.800 Umdrehungen sein maximales Drehmoment von stattlichen 400&nbsp;Newtonmetern. Genug Kraft, um im Bedarfsfall per Knopfdruck im untersetzten&nbsp;ersten Gang im schwersten Gel&auml;nde mit voller Beladung &ndash; egal ob als 3,5- oder&nbsp;5,0-Tonner &ndash; anzufahren und weiterzukommen. &nbsp;</p> <p> Den Crafter 4MOTION mit Achleitner Allradantrieb gibt es in allen von&nbsp;Volkswagen bekannten Karosserievarianten &ndash; als Kombi, als Kastenwagen, wie&nbsp;auch als Fahrgestell oder als Pritschenwagen mit Einzel- oder Doppelkabine, mit&nbsp;unterschiedlichen Radst&auml;nden und Dachformen. &nbsp;Der Aufpreis durch den von Achleitner nachtr&auml;glich ausgef&uuml;hrten Allrad-Umbau&nbsp;gegen&uuml;ber einem Modell mit Heckantrieb bel&auml;uft sich auf rund 19.950 Euro&nbsp;(netto).&nbsp;</p> <p> Der Crafter 4MOTION mit Achleitner Allradantrieb ist ab sofort beim Volkswagen&nbsp;Nutzfahrzeuge Partner bestellbar. Der Kunde hat damit bei diesem sogenannten&nbsp;Zwei-Rechnungs-Fahrzeug nur einen Ansprechpartner f&uuml;r die Bestellung sowie&nbsp;f&uuml;r Service und Gew&auml;hrleistung, dies wird &uuml;ber ausgew&auml;hlte Nutzfahrzeug-&nbsp;Partner erfolgen. Die ersten Auslieferungen sind f&uuml;r den Beginn des Jahres 2012&nbsp;vorgesehen.&nbsp;</p> </div>

Artikel

Nachhaltige Geschäftsreisen

<p> Deutsche Unternehmen haben im vergangenen Jahr 43,5 Milliarden Euro f&uuml;r 154,8 Millionen Gesch&auml;ftsreisen ausgegeben &ndash; diese Zahlen sind vom Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) im Rahmen der Gesch&auml;ftsreiseanalyse 2011 erhoben worden. Um zu analysieren, inwiefern die Unternehmen bei der Organisation der Reisen auf die Vermeidung klimasch&auml;dlicher Emissionen achten, hat die T&Uuml;V Rheinland Akademie gemeinsam mit dem VDR das Projekt &bdquo;Nachhaltiger Business Travel in Berlin&ldquo; ins Leben gerufen. Die ersten Ergebnisse besagen, dass die H&auml;lfte der Unternehmen bereits entsprechende Ma&szlig;nahmen umsetzt &ndash; vor allem diejenigen Betriebe mit einer grunds&auml;tzlichen Nachhaltigkeitsstrategie. Ausschlaggebende Motivationsfaktoren seien eine auf schonendem Umgang mit der Umwelt basierende Unternehmensphilosophie sowie der Ausbau eines positiven Images f&uuml;r das Unternehmen. Zwar seien Kosten- und Zeitaspekte bei der Buchungsentscheidung deutlich ausschlaggebender als Nachhaltigkeitskriterien. Trotzdem w&uuml;rden die an der Studie teilnehmenden Unternehmen sowie die Autoren selbst zuk&uuml;nftig gro&szlig;es Potenzial f&uuml;r auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Gesch&auml;ftsreisen sehen. Die Studie ist Teil des seit Mai 2010 laufenden zweij&auml;hrigen Projekts &bdquo;Nachhaltiger Business Travel in Berlin&ldquo;, das aus Mitteln des Europ&auml;ischen Sozialfonds sowie von der Senatsverwaltung f&uuml;r Integration, Arbeit und Soziales Berlin gef&ouml;rdert wird. Der VDR-Fachausschuss Nachhaltigkeit (bestehend aus Experten f&uuml;r Travel Management, Umweltbeauftragten und Vertretern von Leistungsanbietern) steht als fachlicher Berater zur Seite.&nbsp;</p>

Der neue Crafter 4MOTION

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/crafter.jpg" style="width: 250px; height: 167px; " /></p> <p> &bull; <strong>Allradantrieb f&uuml;r h&auml;rtesten Offroad-Einsatz&nbsp;</strong></p> <p> &bull; <strong>Mit 3,5 oder 5,0 Tonnen ins Gel&auml;nde&nbsp;</strong></p> <p> &bull; <strong>Komplette Allrad-Palette vom Caddy bis zum Crafter&nbsp;</strong></p> <p> &nbsp;</p> <p> <strong>Der neue Volkswagen Crafter &uuml;berzeugt seit&nbsp;</strong><strong>dem Fr&uuml;hjahr 2011 durch seine durchzugsstarken und sparsamen&nbsp;</strong><strong>Vierzylinder-TDI-Motoren &ndash; jetzt geht er als Crafter 4MOTION mit Achleitner&nbsp;</strong><strong>Allradantrieb auch ins Gel&auml;nde: Der &ouml;sterreichische Allrad-Spezialist hat&nbsp;</strong><strong>ein Allradsystem entwickelt, das f&uuml;r &uuml;berzeugende Traktion auch abseits&nbsp;</strong><strong>befestigter Wege sorgt. Der Crafter 4MOTION ist dank hochwertiger Allrad-</strong><strong>Technik im Rahmen seiner physikalischen Gesetzm&auml;&szlig;igkeiten so&nbsp;</strong><strong>gel&auml;ndeg&auml;ngig wie ein waschechter Gel&auml;ndewagen. &nbsp;</strong><strong>Seine Premiere feiert der neue Crafter 4MOTION mit Achleitner&nbsp;</strong><strong>Allradantrieb auf der heute in Paris stattfindenden Pressekonferenz zur&nbsp;</strong><strong>Dakar 2012, an der der Allrad-Crafter neben dem Amarok als&nbsp;</strong><strong>Begleitfahrzeug teilnehmen wird. Die deutsche Publikumspremiere des&nbsp;</strong><strong>Crafter 4MOTION findet am 13. November auf der Messe Agritechnica in&nbsp;</strong><strong>Hannover statt.&nbsp;</strong></p> <p> Der Crafter 4MOTION mit Achleitner Allradantrieb ist auslegt auf den Einsatz im&nbsp;extremen Gel&auml;nde wie es der steigende Markt f&uuml;r gel&auml;ndeg&auml;ngige Transporter&nbsp;zunehmend erfordert. Besonders Versorger alternativer Energiekonzepte m&uuml;ssen&nbsp;verst&auml;rkt in Regionen vordringen, die nur selten &uuml;ber eine Infrastruktur verf&uuml;gen.&nbsp;Aber auch das Baugewerbe sowie Rettungsdienste, THW, Feuerwehr und Polizei&nbsp;greifen immer &ouml;fter auf allradangetriebene Fahrzeuge zur&uuml;ck. Ein Trend, den&nbsp;Volkswagen Nutzfahrzeuge seit Jahren mit den etablierten 4MOTION-Modellen&nbsp;der &auml;u&szlig;erst erfolgreichen Volkswagen Transporter T5 (zirka 11 Prozent&nbsp;Allrad/Jahr) und Volkswagen Caddy (zirka 6 Prozent Allrad/Jahr) und nat&uuml;rlich&nbsp;dem Amarok gestaltet. &nbsp;</p> <p> Grund genug, den gr&ouml;&szlig;ten Transporter von Volkswagen Nutzfahrzeuge nun&nbsp;gleichfalls mit einem vollwertigen Allradsystem auszur&uuml;sten. Um jedoch den&nbsp;hohen zu bewegenden Massen eines Crafter w&auml;hrend extremer Offroad-Eins&auml;tze&nbsp;Rechnung zu tragen, kommt das Allradsystem der Firma Achleitner mit&nbsp;Gel&auml;ndeuntersetzung (2,5:1) zum Einsatz. Es definiert sich &uuml;ber eine&nbsp;permanente, gleichm&auml;&szlig;ige (50:50) Kraftverteilung an beide Achsen mit&nbsp;serienm&auml;&szlig;iger Differenzialsperre im Verteilergetriebe und an der Hinterachse.&nbsp;Optional l&auml;sst sich auch eine Sperre f&uuml;r die Vorderachse ordern. So ger&uuml;stet, ist&nbsp;es erst die Physik, die dem Crafter 4MOTION mit Achleitner Allradantrieb&nbsp;Grenzen setzt. Denn wenn alle Sperren aktiviert sind, kann ein Rad bis zu 100&nbsp;Prozent des Antriebsmomentes &uuml;bertragen. Ein Ausgleich der unterschiedlichen&nbsp;Momente im Antriebsstrang findet nicht mehr statt. Schlupf entsteht nur noch an&nbsp;der schw&auml;chsten Stelle: zwischen Reifenprofil und Untergrund.&nbsp;Umfangreich sind die Ver&auml;nderungen, die die Firma Achleitner an der&nbsp;einzelradaufgeh&auml;ngten Vorder- und starren Hinterachse vorgenommen hat.&nbsp;Verst&auml;rkte Federn mit mehr Weg, h&auml;rtere Sto&szlig;d&auml;mpfer mit progressiver Kennung&nbsp;und ge&auml;nderte Stabilisatoren sind nur der offensichtliche Teil der&nbsp;Modifizierungen. Sie ergeben in Summe und abh&auml;ngig von der gew&auml;hlten&nbsp;Bereifung (f&uuml;r Offroad oder Stra&szlig;e) eine H&ouml;herlegung von rund zehn&nbsp;Zentimetern. &nbsp;</p> <div> <p> Als Motorisierung steht ausschlie&szlig;lich das leistungsst&auml;rkste und&nbsp;durchzugskr&auml;ftigste Aggregat des Crafter mit 120 kW (163 PS) zur Verf&uuml;gung.&nbsp;Der auch aus dem Amarok und Transporter bekannte 2.0-Liter-Biturbo entwickelt&nbsp;bei 1.800 Umdrehungen sein maximales Drehmoment von stattlichen 400&nbsp;Newtonmetern. Genug Kraft, um im Bedarfsfall per Knopfdruck im untersetzten&nbsp;ersten Gang im schwersten Gel&auml;nde mit voller Beladung &ndash; egal ob als 3,5- oder&nbsp;5,0-Tonner &ndash; anzufahren und weiterzukommen. &nbsp;</p> <p> Den Crafter 4MOTION mit Achleitner Allradantrieb gibt es in allen von&nbsp;Volkswagen bekannten Karosserievarianten &ndash; als Kombi, als Kastenwagen, wie&nbsp;auch als Fahrgestell oder als Pritschenwagen mit Einzel- oder Doppelkabine, mit&nbsp;unterschiedlichen Radst&auml;nden und Dachformen. &nbsp;</p> <p> Der Aufpreis durch den von Achleitner nachtr&auml;glich ausgef&uuml;hrten Allrad-Umbau&nbsp;gegen&uuml;ber einem Modell mit Heckantrieb bel&auml;uft sich auf rund 19.950 Euro&nbsp;(netto).&nbsp;Der Crafter 4MOTION mit Achleitner Allradantrieb ist ab sofort beim Volkswagen&nbsp;Nutzfahrzeuge Partner bestellbar. Der Kunde hat damit bei diesem sogenannten&nbsp;Zwei-Rechnungs-Fahrzeug nur einen Ansprechpartner f&uuml;r die Bestellung sowie&nbsp;f&uuml;r Service und Gew&auml;hrleistung, dies wird &uuml;ber ausgew&auml;hlte Nutzfahrzeug- Partner erfolgen. Die ersten Auslieferungen sind f&uuml;r den Beginn des Jahres 2012&nbsp;vorgesehen.&nbsp;</p> </div>

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Volkswagen Konzern ist auch im ersten Halbjahr die Nummer eins für Großkunden in Deutschland

<p> Der Volkswagen Konzern hat mit den Pkw-Marken&nbsp;Volkswagen, Audi, SEAT und &Scaron;koda seine Auslieferungen im Gro&szlig;kundengesch&auml;ft im ersten Halbjahr 2011 erneut gesteigert. Im relevanten Flottenmarkt (Fuhrparks ab zehn Fahrzeugen) wurden insgesamt 91.712 Fahrzeuge (Vorjahr 77.122 Fahrzeuge) auf&nbsp;Konzernmarken zugelassen. Das entspricht einem Plus von 19 Prozent.<br /> <br /> Im deutschen Pkw-Markenranking ist die Marke Volkswagen mit 56.329 zugelassenen Fahrzeugen, was einem Plus von 22 Prozent entspricht, weiterhin die Nummer eins. Besonders erfolgreich ist die Marke SEAT mit einem Plus von 96,5 Prozent und 2.108 neu zugelassenen Fahrzeugen sowie die Marke &Scaron;koda, die mit einem Plus von 31,4 Prozent jetzt 9.050 Fahrzeuge im ersten Halbjahr zugelassen hat. Damit ist &Scaron;koda die Nummer eins unter den Importeuren im deutschen Markt.<br /> <br /> Im Pkw-Modellranking spiegelt sich ebenfalls der deutliche Erfolg des Konzerns wider. Volkswagen belegt die R&auml;nge eins und zwei mit dem Passat sowie dem Golf. Audi ist mit dem A4 die Nummer drei.<br /> <br /> Im separat erfassten Flottenmarkt der leichten Nutzfahrzeuge bis 6,0 Tonnen festigte die Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge im ersten Halbjahr 2011 mit 13.126 zugelassenen Fahrzeugen (Vorjahr 12.979) ihre deutliche Marktf&uuml;hrerschaft.<br /> <br /> &bdquo;Das Ergebnis zeigt, dass unsere Kunden der erstklassigen Produktqualit&auml;t sowie der innovativen Technologie des Konzerns vertrauen. Wir sehen dies als Ansporn, auch in der zweiten Jahresh&auml;lfte mit wettbewerbsstarken Automobilen und Dienstleistungen die W&uuml;nsche unserer Kunden zu erf&uuml;llen &ldquo;, sagt Martin Jahn, Leiter Volkswagen Group Fleet International.<br /> &nbsp;</p>

Aktuelles

Pauschalabgeltungsklausel von Reisezeiten durch Bruttomonatsvergütung ist unwirksam

<p> <u>Leitsatz:</u> Die in Allgemeinen Gesch&auml;ftsbedingungen des Arbeitgebers enthaltene Klausel, Reisezeiten seien mit der Bruttomonatsverg&uuml;tung abgegolten, ist intransparent, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag nicht ergibt, welche &bdquo;Reiset&auml;tigkeit&ldquo; von ihr in welchem Umfang erfasst werden soll.</p> <p> <u>Aus den Gr&uuml;nden: </u></p> <p> Die Klausel in &sect; 7 Ziff. 3 Arbeitsvertrag, wonach Reisezeiten, die au&szlig;erhalb der normalen Arbeitszeit anfallen, mit der nach &sect; 4 zu zahlenden Verg&uuml;tung abgegolten sind, ist mangels hinreichender Transparenz unwirksam; vgl. &sect; 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Reisezeiten i.S.d. Klausel k&ouml;nnen n&auml;mlich auch die Zeiten sein, die der Arbeitnehmer &bdquo;reisend&ldquo; als Beifahrer auf dem LKW verbringt. Gerade die Spesenregelung in &sect; 7 Ziff. 1 Arbeitsvertrag legt es nahe, unter dem Begriff Reisezeit jede berufsbedingte Abwesenheit zu verstehen.</p> <p> Eine die pauschale Verg&uuml;tung von Reisezeiten regelnde Klausel ist nur dann klar und verst&auml;ndlich, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag selbst ergibt, welche &bdquo;Reiset&auml;tigkeit&ldquo; von ihr in welchem Umfang erfasst werden soll. Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen k&ouml;nnen, was ggf. &bdquo;auf ihn zukommt&ldquo; und welche Leistung er f&uuml;r die vereinbarte Verg&uuml;tung maximal erbringen muss.</p> <p> &sect; 7 Ziff. 3 des Arbeitsvertrags ist nicht klar und verst&auml;ndlich. Die Klausel soll alle &bdquo;Reisezeiten&ldquo; erfassen, die au&szlig;erhalb der &bdquo;normalen Arbeitszeit&ldquo; anfallen. Schon die &bdquo;normale Arbeitszeit&ldquo; wird weder in &sect; 7 Ziff. 3 noch in &sect; 3 Ziff. 2 und 3 Arbeitsvertrag hinreichend deutlich in Stunden festgehalten. &sect; 3 Ziff. 2 und 3 Arbeitsvertrag verweisen lediglich pauschal auf die &bdquo;Bestimmungen der VO (EWG) 3820/85&ldquo; und &bdquo;die Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitrechtgesetz&ldquo;. Ob mit diesen Verweisungen die Begriffsbestimmung der Arbeitszeit in &sect; 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer nach &sect; 3 ArbZG oder die H&ouml;chstarbeitszeit von Arbeitnehmern als Fahrer oder Beifahrer bei Stra&szlig;enverkehrst&auml;tigkeiten nach &sect; 21a Abs. 4 ArbZG gemeint ist, bleibt der Spekulation des Arbeitnehmers &uuml;berlassen.</p> <p> G&auml;nzlich offen l&auml;sst die Klausel, welchen Inhalt der Klauselverwender dem Begriff der Reisezeit beimisst, insbesondere fehlt eine Abgrenzung von Reisezeiten ohne und mit Arbeit iSv. &sect; 611 Abs. 1 BGB. Zudem ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag nicht, welchen Umfang die ohne zus&auml;tzliche Verg&uuml;tung zu leistenden Reisezeiten haben sollen.</p> <p> <em>BAG, Urteil vom 20.04.2011, Az. 5 AZR 200/10</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos im Volltext &uuml;ber die Internetseite des Bundesarbeitsgerichts <a href="http://www.bundesarbeitsgericht.de/">http://www.bundesarbeitsgericht.de/</a> (Button &bdquo;Entscheidungen&ldquo;) abgerufen werden.</strong></p>