Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung im Strafverfahren (1,87 ‰)
Anders als im Entziehungsverfahren trifft Antragsteller im Neu- bzw. Wiedererteilungsverfahren nach vorangegangener Entziehung der Fahrerlaubnis, hier im Strafverfahren, die materielle Beweislast für das Vorhandensein der Fahreignung. Der Fahrerlaubnisbewerber muss zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein, d.h. er muss die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen und darf nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen haben (§ 2 Abs. 4 Satz 1 StVG; § 11 Abs. 1 Satz 1 und 3 FeV).
Keine Fahreignung besteht, wenn das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können. Aus der Wertung des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV folgt, dass (auch) eine (einmalige) Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ oder mehr durch eine Alkoholproblematik bedingte Eignungszweifel begründet. Die Nichtfeststellbarkeit der geforderten Fahreignung geht zu Lasten des Bewerbers, d.h. die Erteilung der Fahrerlaubnis ist zu versagen, wenn die Eignung nicht positiv festgestellt werden kann. Solange Eignungszweifel vorliegen, welche die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen, besteht kein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis.
Der Fahrerlaubnisbewerber hat die durch seine Trunkenheitsfahrt aus Juli 2020 mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,87 ‰ und die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis ausgelösten Eignungszweifel aufgrund eines Alkoholmissbrauchsverdachts bisher nicht ausgeräumt. Vielmehr haben ihm zwei Gutachter im August und Dezember 2022 das hinreichend sichere Trennungsvermögen abgesprochen. Ein Verbot, diese Tatsache für die Entscheidung über die Erteilung der Fahrerlaubnis zu verwerten, lässt sich aus der Fahrerlaubnis-Verordnung oder sonstigem innerstaatlichen Recht nicht ableiten. Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben. Ausgehend von den Ergebnissen der beiden Fahreignungsgutachten durfte das Verwaltungsgericht annehmen, dass der Fahrerlaubnisbewerber wegen Alkoholmissbrauchs nicht fahrgeeignet ist.
Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.05.2024, Az. 11 ZB 23.2202
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<p>Das äußere Bild eines Kfz-Diebstahls liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt und dort später nicht mehr vorgefunden wird. Ist dieser Nachweis erbracht, dann kann der Kfz-Kaskoversicherer den Beweis durch Tatsachen entkräften, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Vortäuschung eines Diebstahls rechtfertigen. </p>
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Der neue Crafter 4MOTION
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/crafter.jpg" style="width: 250px; height: 167px; " /></p> <p> - <strong>Allradantrieb für härtesten Offroad-Einsatz </strong></p> <p> - <strong>Mit 3,5 oder 5,0 Tonnen ins Gelände </strong></p> <p> - <strong>Komplette Allrad-Palette vom Caddy bis zum Crafter </strong></p> <p> </p> <p> <strong>Der neue Volkswagen Crafter überzeugt seit </strong><strong>dem Frühjahr 2011 durch seine durchzugsstarken und sparsamen </strong><strong>Vierzylinder-TDI-Motoren – jetzt geht er als Crafter 4MOTION mit Achleitner </strong><strong>Allradantrieb auch ins Gelände: Der österreichische Allrad-Spezialist hat </strong><strong>ein Allradsystem entwickelt, das für überzeugende Traktion auch abseits </strong><strong>befestigter Wege sorgt. Der Crafter 4MOTION ist dank hochwertiger Allrad-</strong><strong>Technik im Rahmen seiner physikalischen Gesetzmäßigkeiten so </strong><strong>geländegängig wie ein waschechter Geländewagen. </strong><strong>Seine Premiere feiert der neue Crafter 4MOTION mit Achleitner </strong><strong>Allradantrieb auf der heute in Paris stattfindenden Pressekonferenz zur </strong><strong>Dakar 2012, an der der Allrad-Crafter neben dem Amarok als </strong><strong>Begleitfahrzeug teilnehmen wird. Die deutsche Publikumspremiere des </strong><strong>Crafter 4MOTION findet am 13. November auf der Messe Agritechnica in </strong><strong>Hannover statt. </strong></p> <p> Der Crafter 4MOTION mit Achleitner Allradantrieb ist auslegt auf den Einsatz im extremen Gelände wie es der steigende Markt für geländegängige Transporter zunehmend erfordert. Besonders Versorger alternativer Energiekonzepte müssen verstärkt in Regionen vordringen, die nur selten über eine Infrastruktur verfügen. Aber auch das Baugewerbe sowie Rettungsdienste, THW, Feuerwehr und Polizei greifen immer öfter auf allradangetriebene Fahrzeuge zurück. Ein Trend, den Volkswagen Nutzfahrzeuge seit Jahren mit den etablierten 4MOTION-Modellen der äußerst erfolgreichen Volkswagen Transporter T5 (zirka 11 Prozent Allrad/Jahr) und Volkswagen Caddy (zirka 6 Prozent Allrad/Jahr) und natürlich dem Amarok gestaltet. </p> <p> Grund genug, den größten Transporter von Volkswagen Nutzfahrzeuge nun gleichfalls mit einem vollwertigen Allradsystem auszurüsten. Um jedoch den hohen zu bewegenden Massen eines Crafter während extremer Offroad-Einsätze Rechnung zu tragen, kommt das Allradsystem der Firma Achleitner mit Geländeuntersetzung (2,5:1) zum Einsatz. Es definiert sich über eine permanente, gleichmäßige (50:50) Kraftverteilung an beide Achsen mit serienmäßiger Differenzialsperre im Verteilergetriebe und an der Hinterachse. Optional lässt sich auch eine Sperre für die Vorderachse ordern. So gerüstet, ist es erst die Physik, die dem Crafter 4MOTION mit Achleitner Allradantrieb Grenzen setzt. Denn wenn alle Sperren aktiviert sind, kann ein Rad bis zu 100 Prozent des Antriebsmomentes übertragen. Ein Ausgleich der unterschiedlichen Momente im Antriebsstrang findet nicht mehr statt. Schlupf entsteht nur noch an der schwächsten Stelle: zwischen Reifenprofil und Untergrund. Umfangreich sind die Veränderungen, die die Firma Achleitner an der einzelradaufgehängten Vorder- und starren Hinterachse vorgenommen hat. Verstärkte Federn mit mehr Weg, härtere Stoßdämpfer mit progressiver Kennung und geänderte Stabilisatoren sind nur der offensichtliche Teil der Modifizierungen. Sie ergeben in Summe und abhängig von der gewählten Bereifung (für Offroad oder Straße) eine Höherlegung von rund zehn Zentimetern. </p> <div> <p> Als Motorisierung steht ausschließlich das leistungsstärkste und durchzugskräftigste Aggregat des Crafter mit 120 kW (163 PS) zur Verfügung. Der auch aus dem Amarok und Transporter bekannte 2.0-Liter-Biturbo entwickelt schon bei 1.800 Umdrehungen sein maximales Drehmoment von stattlichen 400 Newtonmetern. Genug Kraft, um im Bedarfsfall per Knopfdruck im untersetzten ersten Gang im schwersten Gelände mit voller Beladung – egal ob als 3,5- oder 5,0-Tonner – anzufahren und weiterzukommen. </p> <p> Den Crafter 4MOTION mit Achleitner Allradantrieb gibt es in allen von Volkswagen bekannten Karosserievarianten – als Kombi, als Kastenwagen, wie auch als Fahrgestell oder als Pritschenwagen mit Einzel- oder Doppelkabine, mit unterschiedlichen Radständen und Dachformen. Der Aufpreis durch den von Achleitner nachträglich ausgeführten Allrad-Umbau gegenüber einem Modell mit Heckantrieb beläuft sich auf rund 19.950 Euro (netto). </p> <p> Der Crafter 4MOTION mit Achleitner Allradantrieb ist ab sofort beim Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner bestellbar. Der Kunde hat damit bei diesem sogenannten Zwei-Rechnungs-Fahrzeug nur einen Ansprechpartner für die Bestellung sowie für Service und Gewährleistung, dies wird über ausgewählte Nutzfahrzeug- Partner erfolgen. Die ersten Auslieferungen sind für den Beginn des Jahres 2012 vorgesehen. </p> </div>
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Nachhaltige Geschäftsreisen
<p> Deutsche Unternehmen haben im vergangenen Jahr 43,5 Milliarden Euro für 154,8 Millionen Geschäftsreisen ausgegeben – diese Zahlen sind vom Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) im Rahmen der Geschäftsreiseanalyse 2011 erhoben worden. Um zu analysieren, inwiefern die Unternehmen bei der Organisation der Reisen auf die Vermeidung klimaschädlicher Emissionen achten, hat die TÜV Rheinland Akademie gemeinsam mit dem VDR das Projekt „Nachhaltiger Business Travel in Berlin“ ins Leben gerufen. Die ersten Ergebnisse besagen, dass die Hälfte der Unternehmen bereits entsprechende Maßnahmen umsetzt – vor allem diejenigen Betriebe mit einer grundsätzlichen Nachhaltigkeitsstrategie. Ausschlaggebende Motivationsfaktoren seien eine auf schonendem Umgang mit der Umwelt basierende Unternehmensphilosophie sowie der Ausbau eines positiven Images für das Unternehmen. Zwar seien Kosten- und Zeitaspekte bei der Buchungsentscheidung deutlich ausschlaggebender als Nachhaltigkeitskriterien. Trotzdem würden die an der Studie teilnehmenden Unternehmen sowie die Autoren selbst zukünftig großes Potenzial für auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Geschäftsreisen sehen. Die Studie ist Teil des seit Mai 2010 laufenden zweijährigen Projekts „Nachhaltiger Business Travel in Berlin“, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin gefördert wird. Der VDR-Fachausschuss Nachhaltigkeit (bestehend aus Experten für Travel Management, Umweltbeauftragten und Vertretern von Leistungsanbietern) steht als fachlicher Berater zur Seite. </p>
Der neue Crafter 4MOTION
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/crafter.jpg" style="width: 250px; height: 167px; " /></p> <p> • <strong>Allradantrieb für härtesten Offroad-Einsatz </strong></p> <p> • <strong>Mit 3,5 oder 5,0 Tonnen ins Gelände </strong></p> <p> • <strong>Komplette Allrad-Palette vom Caddy bis zum Crafter </strong></p> <p> </p> <p> <strong>Der neue Volkswagen Crafter überzeugt seit </strong><strong>dem Frühjahr 2011 durch seine durchzugsstarken und sparsamen </strong><strong>Vierzylinder-TDI-Motoren – jetzt geht er als Crafter 4MOTION mit Achleitner </strong><strong>Allradantrieb auch ins Gelände: Der österreichische Allrad-Spezialist hat </strong><strong>ein Allradsystem entwickelt, das für überzeugende Traktion auch abseits </strong><strong>befestigter Wege sorgt. Der Crafter 4MOTION ist dank hochwertiger Allrad-</strong><strong>Technik im Rahmen seiner physikalischen Gesetzmäßigkeiten so </strong><strong>geländegängig wie ein waschechter Geländewagen. </strong><strong>Seine Premiere feiert der neue Crafter 4MOTION mit Achleitner </strong><strong>Allradantrieb auf der heute in Paris stattfindenden Pressekonferenz zur </strong><strong>Dakar 2012, an der der Allrad-Crafter neben dem Amarok als </strong><strong>Begleitfahrzeug teilnehmen wird. Die deutsche Publikumspremiere des </strong><strong>Crafter 4MOTION findet am 13. November auf der Messe Agritechnica in </strong><strong>Hannover statt. </strong></p> <p> Der Crafter 4MOTION mit Achleitner Allradantrieb ist auslegt auf den Einsatz im extremen Gelände wie es der steigende Markt für geländegängige Transporter zunehmend erfordert. Besonders Versorger alternativer Energiekonzepte müssen verstärkt in Regionen vordringen, die nur selten über eine Infrastruktur verfügen. Aber auch das Baugewerbe sowie Rettungsdienste, THW, Feuerwehr und Polizei greifen immer öfter auf allradangetriebene Fahrzeuge zurück. Ein Trend, den Volkswagen Nutzfahrzeuge seit Jahren mit den etablierten 4MOTION-Modellen der äußerst erfolgreichen Volkswagen Transporter T5 (zirka 11 Prozent Allrad/Jahr) und Volkswagen Caddy (zirka 6 Prozent Allrad/Jahr) und natürlich dem Amarok gestaltet. </p> <p> Grund genug, den größten Transporter von Volkswagen Nutzfahrzeuge nun gleichfalls mit einem vollwertigen Allradsystem auszurüsten. Um jedoch den hohen zu bewegenden Massen eines Crafter während extremer Offroad-Einsätze Rechnung zu tragen, kommt das Allradsystem der Firma Achleitner mit Geländeuntersetzung (2,5:1) zum Einsatz. Es definiert sich über eine permanente, gleichmäßige (50:50) Kraftverteilung an beide Achsen mit serienmäßiger Differenzialsperre im Verteilergetriebe und an der Hinterachse. Optional lässt sich auch eine Sperre für die Vorderachse ordern. So gerüstet, ist es erst die Physik, die dem Crafter 4MOTION mit Achleitner Allradantrieb Grenzen setzt. Denn wenn alle Sperren aktiviert sind, kann ein Rad bis zu 100 Prozent des Antriebsmomentes übertragen. Ein Ausgleich der unterschiedlichen Momente im Antriebsstrang findet nicht mehr statt. Schlupf entsteht nur noch an der schwächsten Stelle: zwischen Reifenprofil und Untergrund. Umfangreich sind die Veränderungen, die die Firma Achleitner an der einzelradaufgehängten Vorder- und starren Hinterachse vorgenommen hat. Verstärkte Federn mit mehr Weg, härtere Stoßdämpfer mit progressiver Kennung und geänderte Stabilisatoren sind nur der offensichtliche Teil der Modifizierungen. Sie ergeben in Summe und abhängig von der gewählten Bereifung (für Offroad oder Straße) eine Höherlegung von rund zehn Zentimetern. </p> <div> <p> Als Motorisierung steht ausschließlich das leistungsstärkste und durchzugskräftigste Aggregat des Crafter mit 120 kW (163 PS) zur Verfügung. Der auch aus dem Amarok und Transporter bekannte 2.0-Liter-Biturbo entwickelt bei 1.800 Umdrehungen sein maximales Drehmoment von stattlichen 400 Newtonmetern. Genug Kraft, um im Bedarfsfall per Knopfdruck im untersetzten ersten Gang im schwersten Gelände mit voller Beladung – egal ob als 3,5- oder 5,0-Tonner – anzufahren und weiterzukommen. </p> <p> Den Crafter 4MOTION mit Achleitner Allradantrieb gibt es in allen von Volkswagen bekannten Karosserievarianten – als Kombi, als Kastenwagen, wie auch als Fahrgestell oder als Pritschenwagen mit Einzel- oder Doppelkabine, mit unterschiedlichen Radständen und Dachformen. </p> <p> Der Aufpreis durch den von Achleitner nachträglich ausgeführten Allrad-Umbau gegenüber einem Modell mit Heckantrieb beläuft sich auf rund 19.950 Euro (netto). Der Crafter 4MOTION mit Achleitner Allradantrieb ist ab sofort beim Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner bestellbar. Der Kunde hat damit bei diesem sogenannten Zwei-Rechnungs-Fahrzeug nur einen Ansprechpartner für die Bestellung sowie für Service und Gewährleistung, dies wird über ausgewählte Nutzfahrzeug- Partner erfolgen. Die ersten Auslieferungen sind für den Beginn des Jahres 2012 vorgesehen. </p> </div>
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Volkswagen Konzern ist auch im ersten Halbjahr die Nummer eins für Großkunden in Deutschland
<p> Der Volkswagen Konzern hat mit den Pkw-Marken Volkswagen, Audi, SEAT und Škoda seine Auslieferungen im Großkundengeschäft im ersten Halbjahr 2011 erneut gesteigert. Im relevanten Flottenmarkt (Fuhrparks ab zehn Fahrzeugen) wurden insgesamt 91.712 Fahrzeuge (Vorjahr 77.122 Fahrzeuge) auf Konzernmarken zugelassen. Das entspricht einem Plus von 19 Prozent.<br /> <br /> Im deutschen Pkw-Markenranking ist die Marke Volkswagen mit 56.329 zugelassenen Fahrzeugen, was einem Plus von 22 Prozent entspricht, weiterhin die Nummer eins. Besonders erfolgreich ist die Marke SEAT mit einem Plus von 96,5 Prozent und 2.108 neu zugelassenen Fahrzeugen sowie die Marke Škoda, die mit einem Plus von 31,4 Prozent jetzt 9.050 Fahrzeuge im ersten Halbjahr zugelassen hat. Damit ist Škoda die Nummer eins unter den Importeuren im deutschen Markt.<br /> <br /> Im Pkw-Modellranking spiegelt sich ebenfalls der deutliche Erfolg des Konzerns wider. Volkswagen belegt die Ränge eins und zwei mit dem Passat sowie dem Golf. Audi ist mit dem A4 die Nummer drei.<br /> <br /> Im separat erfassten Flottenmarkt der leichten Nutzfahrzeuge bis 6,0 Tonnen festigte die Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge im ersten Halbjahr 2011 mit 13.126 zugelassenen Fahrzeugen (Vorjahr 12.979) ihre deutliche Marktführerschaft.<br /> <br /> „Das Ergebnis zeigt, dass unsere Kunden der erstklassigen Produktqualität sowie der innovativen Technologie des Konzerns vertrauen. Wir sehen dies als Ansporn, auch in der zweiten Jahreshälfte mit wettbewerbsstarken Automobilen und Dienstleistungen die Wünsche unserer Kunden zu erfüllen “, sagt Martin Jahn, Leiter Volkswagen Group Fleet International.<br /> </p>
Aktuelles
Pauschalabgeltungsklausel von Reisezeiten durch Bruttomonatsvergütung ist unwirksam
<p> <u>Leitsatz:</u> Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers enthaltene Klausel, Reisezeiten seien mit der Bruttomonatsvergütung abgegolten, ist intransparent, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag nicht ergibt, welche „Reisetätigkeit“ von ihr in welchem Umfang erfasst werden soll.</p> <p> <u>Aus den Gründen: </u></p> <p> Die Klausel in § 7 Ziff. 3 Arbeitsvertrag, wonach Reisezeiten, die außerhalb der normalen Arbeitszeit anfallen, mit der nach § 4 zu zahlenden Vergütung abgegolten sind, ist mangels hinreichender Transparenz unwirksam; vgl. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Reisezeiten i.S.d. Klausel können nämlich auch die Zeiten sein, die der Arbeitnehmer „reisend“ als Beifahrer auf dem LKW verbringt. Gerade die Spesenregelung in § 7 Ziff. 1 Arbeitsvertrag legt es nahe, unter dem Begriff Reisezeit jede berufsbedingte Abwesenheit zu verstehen.</p> <p> Eine die pauschale Vergütung von Reisezeiten regelnde Klausel ist nur dann klar und verständlich, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag selbst ergibt, welche „Reisetätigkeit“ von ihr in welchem Umfang erfasst werden soll. Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was ggf. „auf ihn zukommt“ und welche Leistung er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss.</p> <p> § 7 Ziff. 3 des Arbeitsvertrags ist nicht klar und verständlich. Die Klausel soll alle „Reisezeiten“ erfassen, die außerhalb der „normalen Arbeitszeit“ anfallen. Schon die „normale Arbeitszeit“ wird weder in § 7 Ziff. 3 noch in § 3 Ziff. 2 und 3 Arbeitsvertrag hinreichend deutlich in Stunden festgehalten. § 3 Ziff. 2 und 3 Arbeitsvertrag verweisen lediglich pauschal auf die „Bestimmungen der VO (EWG) 3820/85“ und „die Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitrechtgesetz“. Ob mit diesen Verweisungen die Begriffsbestimmung der Arbeitszeit in § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer nach § 3 ArbZG oder die Höchstarbeitszeit von Arbeitnehmern als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten nach § 21a Abs. 4 ArbZG gemeint ist, bleibt der Spekulation des Arbeitnehmers überlassen.</p> <p> Gänzlich offen lässt die Klausel, welchen Inhalt der Klauselverwender dem Begriff der Reisezeit beimisst, insbesondere fehlt eine Abgrenzung von Reisezeiten ohne und mit Arbeit iSv. § 611 Abs. 1 BGB. Zudem ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag nicht, welchen Umfang die ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Reisezeiten haben sollen.</p> <p> <em>BAG, Urteil vom 20.04.2011, Az. 5 AZR 200/10</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos im Volltext über die Internetseite des Bundesarbeitsgerichts <a href="http://www.bundesarbeitsgericht.de/">http://www.bundesarbeitsgericht.de/</a> (Button „Entscheidungen“) abgerufen werden.</strong></p>
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