Durch die Gesetzesnovelle sollen die örtlichen Behörden Anordnungen zum Beispiel von Sonderfahrspuren für klimafreundliche Mobilitätsformen, etwa elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, auf Erprobungsbasis erlassen können. Außerdem soll ihnen mehr Flexibilität bei der Regelung von Anwohnerparkplätzen eingeräumt werden. An Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Fußgängerwegen und Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Zonen soll zudem die Anordnung von Tempo-30-Regelungen erleichtert werden.

(Quelle: Deutscher Bundestag, hib 641/2023vom 12.09.2023)

Originalmeldung siehe https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-965602