Das Zurückbleiben der nachgewiesenen Konzentration von THC hinter dem Grenzwert von 1,0 ng/ml kann nicht durch den Hinweis auf festgestellte Ausfallerscheinungen ausgeglichen werden, um gleichwohl vom Vorliegen einer Eignungsbedenken begründenden Tatsache auszugehen.

OVG Münster, Beschluss vom 03.02.2023, Az. 16 B 1590/21