Stein des Anstoßes: Anstoß an 5 Zentimeter in Parkbucht hineinragenden Begrenzungsstein
<p> Das Amtsgericht München wies durch Urteil vom 24.07.2019 die Klage einer Münchnerin gegen die Grundstückseigentümerin auf Ersatz des aus einem Anstoß gegen den zwischen Hauswand und Parkbucht gesetzten Begrenzungsstein resultierenden Schadens ab. Im Gebäude der Beklagten in München-Neuaubing befindet sich ein Supermarkt. Der dortige Parkplatz wurde von der Beklagten mit Begrenzungssteinen versehen. Die gegenständliche Parktasche ist rückseitig zur Hauswand mit einem schmalen Rollkiesstreifen begrenzt. Der fragliche Begrenzungsstein befindet sich vor der Hauswand auf dem schmalen Rollkiesstreifen, ragt jedoch etwa fünf Zentimeter in die Parktasche hinein.</p>
Die Klägerin behauptet, am 9.2.2019 gegen 13:00 Uhr mit dem Pkw Audi A4 rückwärts in diese Parktasche eingefahren zu sein. Steine habe sie beim ersten Vorbeifahren flüchtig wahrgenommen. Der scharfkantige Stein sei aufgrund seiner Größe und Lage trotz Rückfahrkamera und -sensoren beim Einfahren aber nicht erkennbar gewesen. Sie habe davon ausgehen dürfen, gefahrlos auf volle Länge einparken zu können. Beim Durchfahren der Ablaufrinne mit den Vorderrädern müsse das Fahrzeug unweigerlich gegen den Stein prallen, wenn es nicht schon unmittelbar auf dem Übergang der Ablaufrinne zur ebenen Pflasterung zum Stehen gebracht werde. Trotz der bei langsamer Fahrgeschwindigkeit nur leichten Berührung sei es zu einer Abschabung an der hinteren Stoßstange gekommen, deren Reparatur 1.173,05 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer koste. Ein Mitarbeiter des Supermarktes hätte ihr gesagt, dass so etwas aufgrund der ungünstigen Position des Steins immer wieder passiere.
Die Beklagte ist der Ansicht, dass die von ihr aufgestellten Begrenzungssteine auch aufgrund ihrer Höhe für einen in eine der Parktaschen einfahrenden Verkehrsteilnehmer mit beiläufigem Blick ohne weiteres wahrnehmbar seien. Auch dränge sich auf, dass die Steine die Begrenzung geringfügig überragen könnten. Es handele sich um Felsgestein, mithin ein Naturprodukt, welches nicht flächig und vollkommen ebenmäßig glatt sei und vereinzelt spitzere Gesteinsstrukturen aufweise.
Der zuständige Richter nahm in einem Ortstermin die Situation persönlich in Augenschein. Dort erklärte ein Vertreter der Beklagten, dass man nach vielfachen Beschädigungen der Gebäudewand durch parkende Fahrzeuge endlich die Begrenzungssteine eingesetzt habe.
Er gab im Urteil der Beklagten Recht und begründete dies u.a. wie folgt:
„Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und insbesondere des Ortstermins (…) steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der gegenständliche Anstoß des von der Klägerin (…) geführten Fahrzeugs an einen Begrenzungsstein völlig überwiegend auf einen Fahrfehler der Klägerin beim Rückwärtsfahren im Zusammenhang mit einer aufgrund der Umstände gebotenen, jedoch entweder unterbliebenen oder völlig unzureichend erfolgten vorherigen Überprüfung der Parklücke trotz eines sich nach Darstellung der Klagepartei schwierig gestaltenden rückwärtigen Einparkvorgangs samt notwendigen Überwindens einer Bodenvertiefung und enger Parklücke zurückzuführen ist. (...) Der Grund hierfür liegt insbesondere darin, dass ein Anstoß mit einem Fahrzeug bei im Übrigen ordnungsgemäßer Nutzung der Parklücke nur dann erfolgen kann, wenn mit einem entsprechenden Fahrzeug ein vollständiges Einfahren in die Parklücke erfolgt, ohne das offensichtliche Ausbauchen des entsprechenden Steines zur Parklücke hin zu beachten, wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, dass das stellenweise Hineinragen des Felsens in die Parklücke nur geringfügig (etwa 5 cm über dem Randstein) ausfällt und der entsprechende Begrenzungsstein schon aufgrund des farblichen Abhebens von der hinteren Wand und der Größe des Steines unproblematisch erkennbar ist. (…) die Klägerin hätte aufgrund der Umstände der von ihr vorgetragenen Einparksituation in jedem Fall bei beabsichtigtem oder nicht auszuschließendem vollständigen Einfahren in die Parklücke Veranlassung gehabt, vor dem Einfahren in die Parklücke diese entsprechend zu prüfen. Wäre eine entsprechende und aus Sicht eines verständigen und umsichtigen Verkehrsteilnehmers veranlasste Prüfung erfolgt, hätte der Klägerin das geringfügige Hineinragen von Teilen des Felsens auffallen müssen, die Klägerin dann davon Abstand nehmen müssen, vollständig in die Parklücke einzufahren und, falls dies aufgrund der notwendigen Überwindung der Ablaufrinne in der konkreten Situation nicht auszuschließen gewesen wäre, den Einparkvorgang abbrechen müssen.“

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AG München, Urteil vom 24.07.2019, Az. 155 C 5506/19 (rechtskräftig nach Zurücknahme der Berufung; Pressemitteilung Nr. 18 vom 06.03.2020).
LINK zur Pressemeldung: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2020/18.php

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Mehr Auswahl für den Primastar
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Trotz Pflicht: Winterreifen müssen bei Mietwagen extra gebucht werden
<p> In dieser Woche setzt der erste Schneefall in Deutschland außerhalb von Gebirgen ein. Autofahrer sollten jetzt ihre Winterreifen aufziehen, denn diese sind in Deutschland bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben. Wer ein Auto mietet, muss entsprechende Reifen mit bestellen, da Leihwagen nicht automatisch für den Winter ausgestattet sind. Bei einem Unfall aufgrund mangelnder Winterbereifung haftet der Fahrer, nicht der Halter des Wagens.</p> <p> Für Mietwagenfahrten in der Winterzeit sollten Reisende bei der Buchung den Wunsch nach Winterreifen ausdrücklich angeben. Erst dann wird die Sonderausstattung bestätigt. Ein Preisvergleich vorab lohnt sich: Die meisten Vermieter berechnen für die Reifen zusätzlich zur Miete zwischen 6 und 16 Euro pro Miettag. Mehrere große Autovermieter haben für die Wintersaison 2011/12 angekündigt, ihre gesamte Flotte mit Winterreifen auszustatten, ohne Aufpreise für Kunden zu berechnen. Urlauber finden Angebote mit kostenfreier Winterbereifung bei billiger-mietwagen.de über die Filterbox auf der Suchergebnisseite. Für alle anderen Angebote des Mietwagen-Portals können Kunden den Aufpreis in den Mietbedingungen prüfen.</p> <p> Eine Pflicht für Winterreifen gilt auch in anderen Reiseländern, u.a. in Österreich, der Slowakei, Finnland und Schweden.</p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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