Die Vielfalt der Mazda CX-Familie
Premium-Design gepaart mit herausragenden Fahrleistungen – dafür steht die Mazda Crossover-Familie mit ihren vielfältigen CX-Modellen. Jedes der Fahrzeuge wurde nach der Philosophie des Jinba Ittai konzipiert. Sie beschreibt die enge Verbindung zwischen Fahrer und Fahrzeug und schafft ein harmonisches Fahrerlebnis. Auch teilen die Modelle sich eine Reihe an Ausstattungshighlights.
Das gilt beispielsweise für die i-Activsense Sicherheitssysteme, die dem Fahrer dabei helfen, potenzielle Gefahren frühzeitig wahrzunehmen und Unfallrisiken zu vermeiden. Dazu zählen etwa die erweiterte Stauassistenzfunktion (CTS), der 360-Grad-Monitor mit Parksensoren vorne und hinten sowie der Notbremsassistent (SBS). Weitere Funktionen, die im Serienumfang enthalten sind: Smartphone-Integration via Apple CarPlay® und Android AutoTM Schlüsselloses Zugangssystem Spurwechselassistent Plus (BSM) Spurhalteassistent (LDWS) Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage (MRCC) Müdigkeitserkennung Licht- und Regensensor Matrix LED-Licht Mit der Fahrdynamik-Regelung G-Vectoring Control (GVC), die ebenfalls stets mit an Bord ist, hat Mazda ein Regelungssystem entwickelt, das durch Eingriffe in das Motordrehmoment die Radlasten optimiert und damit Handling und Komfort verbessert. Das Aufgebot an innovativen Technologien überzeugt bei allen Fahrzeugen gleichermaßen. Für welches Modell sich Kunden entscheiden, hängt also vielmehr vom eigenen Lifestyle und den individuellen Bedürfnissen ab. Mazda CX-30: Raffinierte Performance für einen aktiven Lebensstil Der kompakte Crossover Mazda CX-30 verbindet ein aufregendes Fahrgefühl mit einem hochwertigen Design. Er eignet sich für den alltäglichen Stadtverkehr ebenso wie für einen Ausflug mit Freunden. Die Kodo Designsprache vermittelt mit einer geschwungenen S-Kurve entlang der Türen einen Eindruck von Bewegung und zieht die Aufmerksamkeit designbewusster Fahrer auf sich.
Im eleganten Innenraum des Mazda CX-30 trifft Form auf Funktion. Eine Mischung aus strapazierfähigen und gleichzeitig ansprechenden Materialien, darunter Chrom und Leder, schafft eine ideale Fahrerkabine für alle, die Qualität zu schätzen wissen. Durchdachte Designdetails sorgen für eine Umgebung, die sich anfühlt, als wäre sie um den Fahrer herum geformt werden. In den Laderaum des Mazda CX-30 passen vier bis sechs große Koffer oder sogar die gesamte Campingausrüstung für ein Wochenende im Freien. Der 2,0-Liter e-Skyactiv G Benzinmotor (WLTP-Kraftstoffverbrauch: 6,9-5,9 l/100 km; WLTP-CO2-Emission: 156-134 g/km) sorgt für kraftvolle Beschleunigung, die serienmäßige Fahrdynamik-Regelung G-Vectoring Control (GVC) hält das Auto bei Kurvenfahrten sicher in der Spur. Mit seiner Vielseitigkeit verkörpert der Mazda CX-30 die Kodo Designsprache auf eine ganz neue Weise. Das 2019 eingeführte und zuletzt zum Modelljahr 2024 aufgewertete Modell erfüllt die Bedürfnisse von Kunden, die einen Mix aus städtetauglichen Abmessungen, Wendigkeit und Geräumigkeit suchen. Mazda CX-5: Elegant und stilvoll ins Abenteuer Auch der Mazda CX-5 eignet sich für das stilvolle Stadtleben ebenso wie für einen Trip in die Natur. Nicht zuletzt mit den Ausstattungsvarianten Newground, Homura und Takumi findet jeder den für sich passenden CX-5. Die Ausstattungslinie Takumi wurde mit dem Fokus auf Leistung und Schönheit entworfen und wertet jede Fahrt auf – ob auf dem Weg zur Arbeit, einem Abendessen mit Freunden oder dem spontanen Roadtrip. Die glänzenden 19-Zoll-Leichtmetallfelgen unterstreichen den hochwertigen Look des Fahrzeugs. Das Ambiente im Innenraum prägen unter anderem Nappaleder und Echtholzdekore. Die zweite hochwertige Ausstattungslinie Homura ist rundum sportlich gestaltet: mit einem schwarz glänzenden Finish an Kühlergrill, Flügelmotiv, Stoßfänger-Unterteilen, Radläufen, Seitenschwellern und Außenspiegeln. Die Nähte an den schwarzen Ledersitzen sowie an Lenkrad, Schalthebel und den Türverkleidungen sind in Rot gehalten. Für Naturliebhaber und Entdecker ist die Modellvariante Newground die ideale Lösung. Sie vermittelt mit silbernem Design-Unterfahrschutz an Front und Heck, silbernen Einsätze in den Seitenschwellern sowie schwarz lackierten Außenspiegeln und schwarzen 19-Zoll-Leichtmetallfelgen eine stilvolle Mischung aus Robustheit und Eleganz. Diese Ausführung ist serienmäßig mit einem wendbaren Kofferraumboden ausgestattet und verfügt neben einer Teppichoberfläche auch über eine abwaschbare Beschichtung. Für welche der drei Varianten sich Kunden auch entscheiden – sie können sich stets auf ein erstklassiges Sitzgefühl verlassen: Der Fahrersitz verkörpert das auf den Menschen ausgerichtete Design von Mazda und verstärkt das unnachahmliche Jinba-Ittai-Fahrerlebnis.
Das Antriebsprogramm des Mazda CX-5 umfasst zwei Benzinmotorisierungen und zwei Dieselvarianten. Der e-Skyactiv G 165 (WLTP-Kraftstoffverbrauch 7,3-6,5 l/100 km, WLTP-CO2-Emissionen: 166146 g/km) mit 2,0 Liter Hubraum leistet 121 kW/165 PS, der Top-Benziner e-Skyactiv G 194 (WLTPKraftstoffverbrauch 7,6-7,2 l/100 km, WLTP-CO2-Emissionen: 172-163 g/km) mit 2,5 Litern Hubraum leistet 143 kW/194 PS. Alternativ ist ein Skyactiv D Bi-Turbo-Dieselmotor mit 2,2 Liter Hubraum in zwei Leistungsstufen verfügbar: der Skyactiv D 150 (WLTP-Kraftstoffverbrauch 6,6-5,6 l/100 km, WLTPCO2-Emissionen: 173-147 g/km) mit 110 kW/150 PS, der wahlweise mit Front- oder Allradantrieb angeboten wird, sowie der Skyactiv D 184 (WLTP-Kraftstofferbrauch 6,6 l/100 km, CO2-Emissionen: 173 g/km) mit 135 kW/184 PS, Sechsstufen-Automatikgetriebe und i-Activ AWD Allradantrieb. Der Allradantrieb bietet auf jedem Untergrund volle Kontrolle, Sicherheit und Stabilität, beispielsweise auf dem Weg zur Skipiste oder während eines starken Sommerregens. Mit den vielen Auswahlmöglichkeiten, die der CX-5 bietet, findet jeder die für sich passende Lösung. Mazda CX-60: Edel und robust, um aus der Masse herauszustechen Der Mazda CX-60 steht für alles, was die Marke in den letzten 100 Jahren in ihre DNA aufgenommen hat – vom Außen- und Innendesign bis hin zu höchster japanischer Handwerkskunst. „Edel und robust“ beschreibt das Modell ideal – ein Auto, nach dem sich Passanten auf der Straße umdrehen. Die imposante Kraft, die der Mazda CX-60 durch seinen eleganten und dynamischen Stil verkörpert, demonstriert die neuesten Entwicklungen des Kodo Designs in Kombination mit der Robustheit einer Crossover-Architektur. Die geschwungene S-Linie entlang der Fahrzeugseiten lässt das Auto schon im Stand so wirken, als wäre es in Bewegung. Das Interieur des Mazda CX-60 lässt sich am besten mit höchster japanischer Handwerkskunst beschreiben. Allen voran die Sonderedition Takumi, die historische Traditionen auf moderne Art und Weise in Szene setzt. Die Stoffe japanischer Kimonos gaben die Inspiration für den glitzernd anmutenden Stoff an den Türinnenseiten des Autos. Die Nähte auf dem Armaturenbrett sind im traditionellen Musubu-Stil gebunden und geknüpft. Was auf den ersten Blick nach altmodischen Designdetails klingen mag, verleiht dem Premium-Crossover ein modernes und luxuriöses Gesamtbild. Ein umfassendes Angebot an fortschrittlichen i-Activsense-Fahrerassistenzsystemen sorgt für aktive Sicherheit auf höchstem Niveau und hat dem Mazda CX-60 bereits die Bestnote von fünf Sternen bei Euro NCAP eingebracht. Das neue Driver Personalization System erkennt den Fahrer am Steuer anhand von Augenhöhe und Körpergröße und stellt das Fahrzeug ideal ein. Der Mazda CX-60 e-Skyactiv PHEV (WLTP-Kraftstoffverbrauch 1,5 l/100 km; WLTP-CO2-Emissionen 33 g/km; WLTP-Stromverbrauch 23,0 kWh/100 km) kommt auf eine Systemleistung von 241 kW/327 PS und kombiniert eine modifizierte Version des 2,5-Liter Skyactiv G Vierzylinder-Benzindirekteinspritzers (141 kW/191 PS) mit einem 129 kW/175 PS starken Elektromotor und einer 355-Volt-LithiumIonen-Batterie, die eine Kapazität von 17,8 kWh aufweist. Alternativ steht sehr sparsamer Reihensechszylinder-Dieselmotor e-Skyactiv D mit 3,3 Litern Hubraum und M Hybrid Boost (WLTP Kraftstoffverbrauch 5,3-5,0 l/100 km; WLTP-CO2-Emissionen 139-128 g/km) in den Leistungsstufen 147 kW/200 PS sowie 187 kW/254 PS zur Wahl. Mazda MX-30: die ideale Größe für den Alltag Strenggenommen ist der Mazda MX-30 von der Nomenklatur her kein Modell der CX-Familie. Der kompakte Crossover, der unter anderem als vollelektrischer Mazda MX-30 e-Skyactiv EV (WLTP-Stromverbrauch 17,9 kWh/100 km; WLTP CO2-Emissionen 0 g/km) angeboten wird, stellt jedoch die ideale Lösung für einen urbanen Lifestyle dar. Mit seiner 35,5-kWh-Batterie ermöglicht er eine elektrische WLTP-Reichweite von 200 km und eignet sich damit perfekt für den täglichen Mobilitätsbedarf. Die gegenläufig öffnenden Freestyle-Türen vereinfachen den Ein- und Ausstieg und sorgen für mehr Sicherheit. Das „Human Modern“-Designkonzept entwickelt das Kodo Design in eine noch ausdrucksstärkere Richtung weiter, die sich an neuen Werten und Lebensstilen orientiert. Das Exterieur beispielsweise ist durch eine kompromisslose Einfachheit gekennzeichnet. Gleichzeitig sorgen schon die gegenläufig öffnenden Freestyle-Türen für ein geräumiges Gefühl im Innenraum. Hier lag ein besonderes Augenmerk auf ausgewählten, umweltfreundlichen Materialien. In der Mittelkonsole kommt beispielsweise Kork zum Einsatz, die Türverkleidungen bestehen aus Fasern aus recycelten PET-Kunststoffflaschen. Die i-Activsense‐Sicherheitssysteme, insbesondere der Abbiegeassistent und der Notbremsassistent (SBS) steigern im Stadtverkehr Komfort und Sicherheit. An DC-Schnellladestationen kann der Mazda MX-30 in nur 26 Minuten von 20 auf 80 Prozent nachgeladen werden. Mit dem Mazda MX-30 R-EV (WLTP-Kraftstoffverbrauch 1,0 l/100 km; WLTP-CO2-Emissionen 21 g/km; WLTP-Stromverbrauch 17,5 kWh/100 km) müssen Fahrer sich keinerlei Gedanken mehr über die elektrische Reichweite machen. Der serielle Plug-in-Hybrid ist die ideale Lösung für Kunden, die im Alltag so oft wie möglich ein Elektroauto nutzen, jedoch auch bei längeren Fahrten keine Abstriche machen wollen. Während die Räder ausschließlich vom Elektromotor angetrieben werden, sorgt ein neu entwickelter Kreiskolbenmotor für zusätzliche Reichweite. In Kombination mit einem 50 Liter fassenden Kraftstofftank vor der Hinterachse ermöglicht dies eine Gesamtreichweite von bis zu 680 Kilometern. Welcher Mazda ist der richtige? Vom MX-30 und CX-30 über den CX-5 bis hin zum CX-60 – die Crossover-Familie von Mazda überzeugt durch herausragende Fahrdynamik, modernste Sicherheitstechnologien und erstklassiges Design. Der Mazda MX-30 und der Mazda CX-30 eignen sich ideal für die Stadt, der Mazda CX-5 für OutdoorAbenteuer und stilvolle Trips, der Mazda CX-60 überzeugt durch einzigartige Individualisierungsmöglichkeiten. Welches Modell für welchen Kunden das richtige ist, hängt vom individuellen Lebensstil und Einsatzprofil ab.

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Aktuelles
Verkehrssicherungspflichten auf Parkplatz wegen überfrierender Nässe
<p> <u>Leitsatz:</u> Der Betreiber eines Supermarktes haftet vertraglich für die Verkehrssicherungspflichtverletzung durch einen mit Räumarbeiten beauftragten Unternehmer als Erfüllungsgehilfen infolge unterbliebener Beseitigung einer vereisten Rinne. Der Geschädigte muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der beklagte Supermarktbetreiber hat objektiv die Pflicht, den potenziellen Kunden wie den Geschädigten vor Glatteisunfällen zu schützen. Diese Pflicht wurde verletzt, indem der Räum- und Streupflicht nicht Genüge getan wurde. Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht neben der Pflicht zum allgemeinen Winterdienst eine eigentliche Räum- und Streupflicht als Teil der Verkehrssicherungspflicht. Die Räum- und Streupflicht als Verkehrssicherungspflicht besteht nur insoweit, als entsprechende Maßnahmen erforderlich sind, um sonst unmittelbar drohende Gefahren abzuwenden.</p> <p> Streupflichten gelten auf öffentlichen und solchen privaten Wegen, die entweder dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen der Eigentümer einen allgemeinen Verkehr eröffnet hat. Die Streupflicht bedeutet nicht, dass die Wege bei eintretender Winterglätte derart zu bestreuen sind, dass ein Verkehrsteilnehmer oder ein Fahrzeug überhaupt nicht ausgleiten kann. Vielmehr müssen die Wege nur derart bestreut werden, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr genutzt werden können, wenn auch der Verkehrsteilnehmer die erforderliche Sorgfalt anwendet. Die Streupflicht setzt allgemeine Glättebildung und nicht nur vereinzelte Glättestellen voraus. Für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht trägt der Verletzte die Darlegungs- und Beweislast.</p> <p> Die Reihenfolge der Räum- und Streupflicht richtet sich insbesondere nach der Wichtigkeit, wobei die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang von dessen üblicher Benutzung zu berücksichtigen sind. Ansonsten sind für den Umfang der Räum- und Streupflicht die Umstände des Einzelfalls maßgeblich, wobei nicht primär auf die Intensität der Niederschläge abzustellen ist (z. B. Starker Schnee- und Graupelregel), sondern auf die Glättebildung. Außergewöhnliche Glätteverhältnisse erfordern besondere Sicherungsmaßnahmen, etwa mehrmaliges Streuen. Eine Streupflicht besteht neben öffentlichen Parkplätzen auch auf Gäste- und Kundenparkplätzen. Dies gilt bei Kundenparkplätzen vor Lebensmittelmärkten auch, wenn diese eine geringe Verkehrsbedeutung haben. Etwas anderes kann vor Geschäftseröffnung gelten.</p> <p> Im streitgegenständlichen Fall war der von dem Supermarktbetreiber betriebene Parkplatz zwar nicht gänzlich vereist. Entscheidend ist jedoch, dass auf dem Parkplatzgelände in der Nähe eines Abflussschachtes, durch den mittels einer Pumpe Wasser abgepumpt wurde, unweit der Stelle, an der der Geschädigte geparkt und die diese nach dem Aussteigen zu Fuß betreten hat auf dem Boden Wasser vorhanden war, welches in Folge der Minustemperaturen überfroren war, wodurch sich Glätte gebildet hatte. Bei einer solchen Sachlage indes ist der Betreiber eines Parkplatzes gehalten, der besonderen Gefahrenlage durch die Bildung überfrierender Nässe im Bereich der Rinne durch entsprechende Streumaßnahmen – mindestens aber durch Warnhinweise oder Absperrungen – Rechnung zu tragen. Bei einer solchen isoliert auftretenden Stelle besonderer Glätte handelt es sich nämlich um eine außergewöhnliche Gefahr, da gerade bei ansonsten unauffälliger Witterungslage unbedarfte Fußgänger von einem erhöhten Risiko betroffen werden, unvermittelt zu stürzen. Daher war der Supermarktbetreiber verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies galt jedenfalls während der üblichen Geschäftszeiten, da zu diesen jederzeit mit entsprechendem Publikumsverkehr zu rechnen war, für den Gefahren auftreten könnten.</p> <p> Da vorliegend an der bezeichneten Stelle besonderer Glätte unstreitig nicht gestreut war und auch keine anderen Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden waren, steht somit eine objektive Pflichtverletzung fest.</p> <p> <em>Saarl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.2011, Az. 4 U 400/10 - 119, 4 U 400/10</em></p> <p> </p>
Aktuelles
Teilung der Sachverständigenkosten nach Haftungsquote
<p> <u>Leitsatz:</u> Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens nehmen an der für das Unfallgeschehene gefundenen Haftungsquote teil.</p> <p> <u>Aus den Gründen:</u></p> <p> Der Geschädigte hat über den zuerkannten Betrag keinen Anspruch aus §§ 7, 17, 18 StVG i.V.m. § 115 VVG gegen die Beklagten. Zu Recht hat das Landgericht dem Geschädigten im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 StVG nur nach einer Quote von 50% zuerkannt. Da nicht bewiesen werden konnte, dass der Unfallgegner sich mit seinem Fahrzeug auch nur teilweise auf der vorfahrtsberechtigen Straße befand, auf der er der das Fahrzeug des Geschädigten die Vorfahrt hätte gewähren müssen, verbleibt es bei der vom Landgericht gefundenen Quote.</p> <p> Die Sachverständigenkosten waren nicht etwa in Gänze, sondern nur entsprechend der Quote zuzusprechen. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats.</p> <p> Die Sachverständigenkosten sind zwar einerseits Kosten der Rechtsverfolgung, andererseits aber auch Herstellungsaufwand. Entsprechend nehmen sie auch an der Quotierung nach § 17 Abs. 1 StVG teil. In § 17 Abs. 1 StVG ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Totalreparation statuiert mit der Folge, dass auch der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nur ungeschmälert fortbestehen kann, wenn sich „aus den Umständen“, insbesondere nach dem Verhältnis der beiderseitigen Verursachungsanteile ein solches Ergebnis rechtfertigen lässt. Die Kosten des Sachverständigengutachtens sind durch den Unfall verursacht, so dass bei Mitverantwortung des Geschädigten dieser auch für die Folgen mitverantwortlich ist, denn ohne die Unfallbeteiligung des Geschädigten wäre es auch zur Beauftragung des Sachverständigen nicht gekommen. Das Gutachten dient auch nicht allein dem Nachweis des vom Schädiger zu tragenden Schadensanteils, sondern zwangsläufig auch immer dem Interesse des Geschädigten, weil es ihm Gewissheit über das Ausmaß des Schadens und die von ihm zu tragenden Kosten und den Reparaturweg verschafft. Wie der Schaden zu verteilen ist, ergibt sich erst aus den §§ 7, 17 StVG. Diese lassen eine Trennung zwischen (unmittelbarem) Schaden einerseits und Rechtsverfolgungskosten andererseits nicht zu. Die Sachverständigenkosten – die dem Rückstufungsschadens in der Kaskoversicherung entsprechen, nehmen daher an der Haftungsquote teil.</p> <p> </p> <p> <em>OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2011, Az. I-6 U 138/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p> <p> </p>
Aktuelles
Zur Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer als Schadenposition
<p> <u>Leitsatz:</u> Auch die Anschaffung eines Pkw durch Leasing stellt eine Maßnahme der Ersatzbeschaffung im Sinne der Restitution nach einem Schaden dar (§ 249 BGB). Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.</p> <p> <u>Aus den Gründen: </u></p> <p> Gemäß § 249 BGB haben die Beklagten den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Geschädigte ist also so zu stellen, wie er ohne das Unfallereignis gestanden hätte. Dabei sind grundsätzlich zwei Wege möglich: entweder die Reparatur des Unfallfahrzeugs - das ist hier nicht geschehen - oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Der Geschädigte hat dabei freie Wahl. Ausgangspunkt ist für die Ersatzpflicht der Umsatzsteuer stets, dass sie angefallen ist. Es soll insoweit allerdings genügen, dass der Geschädigte sich durch Erteilung des Reparaturauftrags oder bei der Maßnahme der Ersatzbeschaffung zu einer Zahlung verpflichtet hat, die Umsatzsteuer umfasst; nur wenn keine Umsatzsteuer anfällt bei der Restitution (wie bei Selbstreparatur, Schwarzarbeit, bei Ankauf von einem privaten Anbieter u. ä.) besteht auf Umsatzsteuer kein Anspruch.</p> <p> Mit dem Abschluss des Leasingvertrags hat sich der Geschädigte umsatzsteuerhaltig verpflichtet. Nach dem Wiederherstellungsgrundsatz ist daher ein entsprechender Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer zu bejahen, soweit sie schon angefallen ist. Der Geschädigte ist schadensrechtlich nicht gehalten, in derselben Rechtsform wie vor dem Unfallereignis bei dem unfallbeschädigten Fahrzeug eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Auch in dieser Hinsicht gilt die Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Es wäre eine von Rechts wegen nicht begründbare Einschränkung, dem Geschädigten vorschreiben zu wollen, in welcher Rechtsform er sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verschaffen hat.</p> <p> Der Geschädigte verstößt insbesondere durch eine Ersatzbeschaffung eines Kfz mittels Leasing statt durch einen Kaufvertrag nicht von vornherein gegen das Gebot, den Schaden möglichst gering zu halten. Die im Zuge eines Leasingvertrags zu zahlende Mehrwertsteuer übersteigt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht die Mehrwertsteuer, die nach dem ursprünglichen Fahrzeugkauf und dem darauf bezogenen Darlehensvertrag seitens des Klägers zu entrichten war.</p> <p> <em>OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011, Az. 14 U 92/11</em></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
Home
DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
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