Dauerbrenner UVV

<p> Unfallverhütungsvorschriften, kurz UVV, sollen Mitarbeiter im Unternehmen schützen. Das gilt aber auch, wenn sie mit firmen-eigenen Fahrzeugen unterwegs sind. Speziell für den Fuhrpark gibt es von den Berufsgenossenschaften die BGV D29. Noch immer zu wenig bekannt, schreibt sie aber j&auml;hrliche Prüfungen für den Fuhrpark vor.</p>

Dauerbrenner UVV

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Dauerbrenner UVV

Für Medizintechniker Claus aus Koblenz hatte die Post Mitte Januar eine Überraschung im Briefkasten. Sein Volkswagen Partner bot ihm an, für seinen gewerblich genutzten T5 die UVV durchzuführen. „Was geht die mein Auto an?“, postete der gestandene Prüfingenieur in seinem T5-Forum. Dabei zeigte sich der für die Berufsgenossenschaft tätige Koblenzer überrascht, nachdem er in schneller Recherche herausgefunden hatte, wofür das Kürzel UVV steht: „Obwohl ich selber bei dem Verein bin, war mir diese Vorschrift bislang unbekannt.“

So wie dem Koblenzer ergeht es regelmäßig Haltern von gewerblichen Fahrzeugen, Fuhrparkverantwortliche inklusive. Dass es seitens der Berufsgenossenschaften (BG) sogenannte Unfallverhütungsvorschriften, kurz UVV, gibt, ist den meisten bekannt. Dass es aber auch eine eigene Vorschrift für die Fahrzeuge des Unternehmens gibt, hat sich weniger herumgesprochen. Tatsache ist: Unter den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV), wie die BGen seit 2000 ihre UVV nennen, gibt es mit der „D29“ eine eigene, speziell für gewerblich genutzte Fahrzeuge.

Nicht selten unterliegen Unternehmensleiter und Fuhrparkverantwortliche dann dem Irrtum, dass diese Vorgaben nur für Nutzfahrzeuge gelten. Eine krasse Fehleinschätzung. Denn die BGV D29 meint tatsächlich jedes gewerblich zugelassene Fahrzeug, also auch die Dienstwagen der Außendienstler, die Poolfahrzeuge oder die Flotte der Servicetechniker. Ausgenommen von der Regelung sind nur Privatfahrzeuge, wenn sie zu dienstlichen oder geschäftlichen Zwecken eingesetzt werden, der Mitarbeiter zum Beispiel mit seinem eigenen Fahrzeug zu einem Termin fährt. Für alle Modelle gilt: „Unternehmer müssen mindestens einmal pro Jahr durch einen Sachkundigen alle Fahrzeuge auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen lassen“, erklärt Sabine Kudzielka, Hauptgeschäftsführerin der Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) mit Hauptsitz in Hamburg.

Hintergrund dieser Regelungswut: Auch der Sitz hinter dem Steuer ist ein Arbeitsplatz – und der muss sicher sein. Damit ist die Aufgabe der BGV D29 klar: Wie bei der klassischen, zweijährigen TÜV-Prüfung nach § 29 StVO geht es zunächst darum, dass das mobile Gut verkehrssicher ist und für den Nutzer keine Risiken bestehen. Der kleine, aber entscheidende Unterschied zur TÜV-Prüfung: Während die Prüfung nur die Technik anschaut, wirft die UVV hingegen auch einen Blick auf die Arbeitssicherheit. Sämtliches Equipment, das den Fahrersitz sicher macht, muss an Bord sein ebenso wie das Material, das im Falle einer Panne oder eines Unfalls hilft, die Sicherheit des Fahrers zu unterstützen. Im Klartext heißt das: Bei der Prüfung muss zum Beispiel der Verbandskasten oder auch die Warnweste gecheckt werden – ob sie dabei sind und das in einem ordnungsgemäßen Zustand.

Diese vorgeschriebene, jährliche Prüfung muss ein Sachkundiger erledigen. Der kann aus dem eigenen Betrieb kommen, eine Werkstatt oder ein Dienstleister sein (siehe Kasten links). Bei einer externen Vergabe ist beispielsweise kein eigener Termin notwendig, es reicht auch eine Inspektion. Das bestätigt die BGV D29: Es reicht, „wenn über eine vom Hersteller vorgeschriebene und ordnungsgemäß durchgeführte Inspektion ein mängelfreies Ergebnis einer autorisierten Fachwerkstatt vorliegt“. Auch wenn das Fahrzeug gerade die reguläre TÜV-Prüfung hinter sich gebracht hat, hat es – mängelfreies Ergebnis natürlich vorausgesetzt – die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben erfüllt. Allerdings darf die Prüfung nicht nur gedanklich abgehakt werden, sondern sie muss etwa bei einer Inspektion explizit auf der Rechnung vermerkt sein. Schließlich gehört es zu den Vorgaben, das Prüfergebnis zu dokumentieren und bis zur nächsten UVV aufzubewahren.

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Etwas komplizierter wird die vorgeschriebene Untersuchung, wenn im Bestand leichte Nutzfahrzeuge mit entsprechendem Equipment etwa für Servicetechniker vorhanden sind. Dann muss der prüfende Blick zusätzlich der Ladungssicherung dienen. Ein- und Aufbauten sollten sicher verankert sein. Und wer regelmäßig Waren transportiert, muss ein entsprechendes Ladungssicherungspaket an Bord haben, was übrigens weitere BG-Vorgaben fixieren.

Was gerne übersehen wird: Eine Ladungssicherungsvorgabe gibt es nicht nur für Nutzfahrzeuge. Unternehmer sind grundsätzlich bei gewerblichen Transporten unabhängig vom Fahrzeug verpflichtet, für eine Ladungssicherung zu sorgen und das passende Equipment zur Verfügung zu stellen. Außerdem müssen sie den Fahrer in die Handhabung einweisen. Der Chef beziehungsweise Fuhrparkverantwortliche muss also auch bei seinem Außendienstler für eine Ladungssicherung sorgen, wenn er mit einem klassischen Kombi unterwegs ist – selbst wenn der Mitarbeiter nur Produktproben oder Prospektordner geladen hat: Unternehmer, die sich nicht an die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben halten, gehen ein teures Risiko ein.

Die Logik der BG: Wer gegen ihre Vorschriften verstößt, handelt in der Regel grob fahrlässig. Und die BG geht gnadenlos gegen Verantwortliche vor. Kommt es beispielsweise zu Personenschäden, schaut die BG genau hin und prüft etwa, ob alle Vorschriften eingehalten wurden. Stellt sich heraus, für das Unfallfahrzeug liegt gar keine aktuelle UVV vor und die eigentliche Unfallursache hätte bei der Prüfung auffallen müssen, haftet der Unternehmer. Sämtliche Zahlungen an den Geschädigten holt sich die BG anschließend vom Unternehmer zurück oder aber sie geht, wenn der Betreffende nachweist, dass die Verantwortung dafür beim Fuhrparkleiter liegt, auf den Fuhrparkverantwortlichen zu.

Generell ist die BG nicht gerade zimperlich, wenn es um Geldbußen bei Nichteinhaltung ihrer Vorschriften geht. Formal als Ordnungswidrigkeit etikettiert, kann die Geldstrafe bis zu 10.000 Euro betragen.

 

 

Prüfung nur mit Qualifikation 
Die Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass der Prüfer in der Lage sein muss, die Betriebssicherheit eines Fahrzeugs zu beurteilen. Die Prüfung können Unternehmen selber durchführen oder aber an externe Dienstleister herausgeben. Diese Möglichkeiten gibt es:

Eigenprüfung: Voraussetzung ist qualifiziertes Personal. Das kann ein Kfz-Geselle oder Kfz- Meister sein oder alternativ entsprechend geschultes Personal. Die Berufsgenossenschaften bieten eine Qualifizierung zum Sachkundigen an.

Kfz-Werkstätten: Jede autorisierte Kfz-Werkstatt kann eine UVV-Prüfung durchführen. Sie kann auch im Rahmen einer Inspektion erfolgen. Wichtig: Die Rechnung sollte explizit auf die UVV-Prüfung hinweisen.

Technische Überwachungsvereine: Die klassischen Überwachungsvereine wie TÜV oder Dekra bieten die UVV-Prüfung als Dienstleistung an.

Externe Dienstleister: Anbieter wie Reifenhändler, Fuhrparkmanagement-Gesellschaften oder freie Werkstätten dürfen auch bei entsprechender Qualifikation die Prüfung durchführen und bieten sie als Dienstleistung an.

 

 

Wirklich arbeitssicher? Das kommt auf den Prüfstand! 
Neben einer Basis-Prüfliste für Arbeitssicherheit gibt es für die Sachkundigen-Prüfung noch elf Ergänzungslisten, die speziell für einzelne Modelle wie Kühlfahrzeuge oder Busse entwickelt wurden. Hinzu kommt noch eine sogenannte Basis-Prüfliste V für die Prüfung der Verkehrssicherheit.

Diese Prüfungen verlangt die Basis-Prüfliste A für Arbeitssicherheit:

• Arbeitsplätze auf dem Fahrzeug
• Ein- und Ausstiege, Aufstiege
• Betätigungseinrichtungen, etwa Türgriffe, Bordwand- oder Rungenverschlüsse
• Auspuffleitungen
• Abnehmbare An- und Aufbauteile wie Bordwände oder Rampen
• Bewegliche An- und Aufbauteile wie Motorhauben oder Türen
• Kipp- oder anhebbare Aufbauten
• Hydraulisch oder pneumatisch betätigte Einrichtungen inkl. Hub- und Kippeinrichtungen
• Gefahrstellen und Gefahrquellen allgemein
• Stützeinrichtungen; darunter fällt auch der Wagenheber
• Räder inklusive Ersatzrad und dessen Unterbringung
• Ladungssicherung, etwa Zurrgurte, eine Ladewanne oder ein Trennnetz, aber auch Zurrpunkte
• Führerhaus, Liegeplätze, Dachschlafkabinen
• Sicherung gegen unbefugte Nutzung
• Mitfahrer als Stehplätze
• Knicklenkung sowie Zusatzlenkung bei Anhängefahrzeug oder Nachläufer
• Einachsiger Nachläufer
• Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen, darunter die Anhängerkupplung
• Elektrische Anlage
• Warnkleidung
• Fahrzeug zum Transport gefährlicher Güter
• Betriebsanleitung und Betriebsanweisungen

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Zur Abrechnung bei Kürzung des Vollkasko-Leistungsanspruchs wegen Trunkenheit

<p> Verursacht ein Versicherungsnehmer einen Verkehrsunfall infolge erheblicher Alkoholisierung grob fahrl&auml;ssig, so kann der aus einer Vollkaskoversicherung in Anspruch genommene Versicherer den Anspruch aus der Vollkaskoversicherung im Einzelfall um 75% k&uuml;rzen. Der Versicherer ist zur K&uuml;rzung seiner Versicherungsleistung berechtigt, weil der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrl&auml;ssig herbeigef&uuml;hrt hat. In diesem Falle ist der Betrag der vereinbarten Selbstbeteiligung zun&auml;chst vom Gesamtschaden abzuziehen erst sodann die K&uuml;rzung des Leistungsanspruchs vorzunehmen. Dies folgt daraus, dass die Selbstbeteiligung in unmittelbarem Zusammenhang zum Schaden steht, dessen H&ouml;he eben erst feststehen muss, bevor eine Leistungsk&uuml;rzung nach &sect; 81 Abs.2 VVG vorgenommen wird. Entgegen der Auffassung der Kl&auml;gerin ergibt sich etwas anderes auch nicht aus &sect; 13 Abs.10 AKB. In dieser Bestimmung ist lediglich normiert, dass von dem Schaden die Selbstbeteiligung abzuziehen ist. Eine Regelung, wie die Selbstbeteiligung bei Leistungsk&uuml;rzungen nach &sect; 81 Abs. 2 VVG zu ber&uuml;cksichtigen ist, enth&auml;lt &sect; 13 Abs. 10 AKB dagegen nicht.</p> <p> Bei dem unstreitigen Schaden in H&ouml;he von 2.261,83 &euro;, einer Selbstbeteiligung von 500,00 &euro; und einer Leistungsk&uuml;rzung um 75 % ergibt sich ein Leistungsanspruch des Beklagten in H&ouml;he von 440,46 &euro;. Damit hat der Beklagte einen Betrag in H&ouml;he von 1.321,37 &euro; ohne Rechtsgrund von der Kl&auml;gerin erhalten.</p> <p> <em>LG Aachen, Urteil vom 14.07.2011, Az. 2 S 61/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos &uuml;ber die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p>

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

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DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>