Elektrisch fahren, Steuern sparen: Fleetpool lanciert E-Auto-Abo via Gehaltsumwandlung
<p>Auto-Abo-Pionier Fleetpool bietet künftig auch Elektroautos im Gehaltsumwandlungs-Modell an. Das All-Inclusive-E-Auto-Abo soll der Elektromobilität weiteren Schub verleihen. Außerdem trägt es dazu bei, Firmen als Arbeitgeber attraktiver zu machen und gleichzeitig deren CO2-Bilanz zu verbessern. In Zusammenarbeit mit dem Partner Lofino sind Handling und Administration dank komplett digitaler Abwicklung denkbar einfach.</p>
Das neue Auto-Abo-Produkt richtet sich an große Unternehmen mit einer entsprechenden Anzahl an Beschäftigten. Damit leisten deren Mitarbeiter*innen einen Beitrag zur Mobilitätswende und sparen gleichzeitig Geld. Bis zu 50 Prozent gegenüber der regulären Brutto-Monatsrate für ein Auto-Abo beträgt das Potenzial. Der Grund: Autofahren im Gehaltsumwandlungs-Modell wird steuerlich gefördert.
Mehr Auto vom Brutto: minimaler Aufwand, maximaler Vorteil
Mit seinem neuen Produkt bietet der Vorreiter im Auto-Abo-Markt Kooperationsunternehmen Flexibilität und viele Vorteile. So garantiert Fleetpool eine kurzfristigere Verfügbarkeit von Fahrzeugen aus einem breiten Portfolio an E-Autos. Nach einmaliger Implementierung ist der Aufwand auf Seite der Unternehmen minimal, auch beim Fuhrparkmanagement. Die Bestellung der Fahrzeuge wickeln die Mitarbeitenden selbst vollständig digital über das Shop-System von Fleetpool ab. Die für die steuerliche Berechnung relevanten Daten werden automatisch über das komfortable HR-Tool von Lofino an die Personalwirtschafts-Software des Unternehmens übertragen. Das Störfallmanagement ist Bestandteil der Plattform, und selbst eine Integration in Dienstwagen-Richtlinien ist optional möglich. Fleetpool Deputy-CEO und CCO Alexander Kaiser: „Das Elektroauto-Abo im Gehaltsumwandlungs-Modell bedeutet ‚mehr Auto vom Brutto‘ und ist damit aus unserer Sicht ein Baustein zur Demokratisierung der nachhaltigen beruflichen Mobilität.“ Weil das Angebot auf Elektroautos beschränkt ist, lassen sich die Scope-3-Emissionen beim CO2-Fußabdruck von Unternehmen senken, wenn das E-Auto-Abo klassische Dienstwagen mit Verbrennungsmotor ersetzt.
Testen und sparen: E-Auto-Abo im Gehaltsumwandlungs-Modell
Das Gehaltsumwandlungs-Modell erlaubt Mitarbeitenden den konkurrenzlos günstigen und transparent kalkulierbaren Umstieg auf die Elektromobilität. Denn das E-Auto-Abo ermöglicht, Elektromobilität bequem im Alltag zu testen – ohne Folgekosten und weitere Verpflichtungen. Um den Wertverlust oder mit den Jahren nachlassende Batteriekapazitäten müssen sich Nutzer*innen keine Gedanken machen. Der Spareffekt ergibt sich, weil Autofahren im Gehaltsumwandlungs-Modell steuerlich gefördert wird. Dabei wird ein Teil des Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug gewandelt. So verringert sich das zu versteuernde Einkommen um den Betrag der monatlichen Rate – wovon sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende profitieren. Durch die Überlassung des E-Autos entsteht im Gegenzug ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern ist. Seit 2020 beträgt dieser für Elektrofahrzeuge jedoch lediglich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises – wenn dieser maximal 60.000 Euro beträgt; darüber sind 0,5 Prozent fällig. Hinzu kommt die Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,03 % oder 0,002 %). Die Miete für einen Tiefgaragenplatz, Ladekosten, Ausgaben für Betriebsmittel wie Frostschutz für die Scheibenwaschanlage oder die Autowäsche lassen sich ebenfalls steuerlich geltend machen – und die Belege bequem in die Lofino-App einpflegen. Insgesamt ergeben sich gegenüber der regulären Brutto-Monatsrate für ein Auto-Abo Einsparungen von bis zu 50 Prozent.

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Ausgabe 6/2025

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Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Auto-Abo – voll im Trend, auch als Treiber der E-Mobilität
Die Nutzung von Dienstleistungen im Abonnement liegt im Trend: von HandyFlatrates bis zu Streaming-Angeboten. Man zahlt eine fixe monatliche Rate und nutzt die Leistung so häufig, wie man möchte. Was für Online- und Telekommunikationsservices funktioniert, ist auch für Mobilität im Allgemeinen und die Elektromobilität im Speziellen sinnvoll. Für einen festen Monatspreis verfügen Nutzer*innen des E-Auto-Abos über ein gut ausgestattetes Elektrofahrzeug – und fahren immer ein aktuelles Modell mit modernster Komfort- und Sicherheitsausstattung. In der transparenten Monatsrate ist alles inklusive: von der Anmeldung bis zur Versicherung. Es fallen weder Anzahlung, Schlussrate noch Startgebühr an. Die monatlichen Raten beinhalten Wartung, jahreszeitgerechte Bereifung, Kfz-Steuer sowie Haftpflicht und Vollkasko. Nur Ladekosten und Betriebsstoffe sind nicht inklusive. So verwundert es nicht, dass mittlerweile jedes zweite Fahrzeug der Fleetpool-Flotte einen batterieelektrischen Antrieb hat.

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Attraktive Raten für ix35 und i40cw
<p> <br /> - Erfolgs-SUV ix35 ab 159 Euro monatlich erhältlich<br /> - Günstig Kombi fahren ab 199 Euro im Monat<br /> - Unterstützung durch reichweitenstarke Werbekampagne<br /> <br /> Attraktive Finanzierungen bietet die Hyundai Motor Deutschland GmbH seitJahresbeginn in Zusammenarbeit mit der FFS Bank GmbH für die Modelle ix35 und i40cw an. Der dynamische Cityroader ix35, mit 13.248 Verkäufen in 2011 eine der Erfolgsgrößen im deutschen SUV-Markt, ist in der Variante 1.6 Comfort bereits ab einer Monatsrate von 159 Euro erhältlich. Die Anzahlung beträgt 4.706,43 Euro und die Zielrate 10.551,90 Euro. Als wirtschaftliches Dieselmodell 1.7 CRDi in der mittleren Ausstattungslinie Style kommt der ix35 mit 199 Euro pro Monat kaum teurer (6.119,55 Euro Anzahlung, 13.889,20 Euro Zielrate).<br /> <br /> Anhänger von Mittelklasse-Kombis finden beim i40cw das richtige Angebot. So gibt es den 1.6 Comfort bei einer Anzahlung von 5.284,52 Euro für günstige 199 Euro im Monat. Auch hier fällt die Zielrate mit 10.993,30 Euro moderat aus. Für Langstreckenfahrer bietet sich der i40cw 1.7 CRDi<br /> Style mit einer Finanzierungsrate von 259 Euro an. Die Anzahlung beträgt dann 6.995,83 Euro und die Schlussrate 14.400,80 Euro.<br /> <br /> Alle Angebote basieren auf einem jährlichen effektiven Zinssatz von 3,9 Prozent und einer Laufzeit von 48 Monaten bei einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern. Die Sonderfinanzierung wird mit einer aufmerksamkeitsstarken Werbekampagne in Publikums- und Fachzeitschriften, Hörfunk und Internet begleitet.<br /> <br /> </p>
Aktuelles
Fahrerlaubnisentziehung bei Amphetamin-Konsum unter analytischem Grenzwert
<p> Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht (mehr oder wieder) besteht, so dass die Teilnahme des Fahrzeugführers am Straßenverkehr eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sehr wahrscheinlich macht, verdient das öffentliche Interesse den Vorrang, den betroffenen Fahrer zu hindern, von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.</p> <p> Anders als bei der Bestimmung der Schwelle zur Strafbarkeit oder der Grenze für die Verhängung von Bußgeldern, die quantitativ bei einem analytischen Grenzwert von 25 ng/ml für Amphetamin liegt, reicht es im Zusammenhang mit der Frage der Fahreignung aus, dass sich qualitativ überhaupt ein Amphetaminkonsum feststellen lässt.</p> <p> Bei einer Verkehrskontrolle fiel den Polizeibeamten auf, dass die Augenlider des betroffenen Fahrzeugführers stark flatterten und die Pupillen einen sog. Reboundeffekt aufwiesen. Es waren mithin Erscheinungen feststellbar, die typischerweise Folge eines Drogenkonsums sind. Der dadurch begründete Verdacht bestätigte sich insofern, als das durchgeführte Drogenscreening in Gestalt einer immunologischen Untersuchung ein positives Ergebnis hinsichtlich Amphetamin hatte. Zwar können derartige Suchtests lediglich als hinweisgebende Analysen, also als Vorteste verwendet werden und sind sie für sich genommen nicht abschließend aussagekräftig. Die erforderliche Bestätigungsanalyse ergab jedoch ebenfalls einen Amphetaminwert, der über der Bestimmungsgrenze lag und selbst bei Berücksichtigung einer maximal zu erwartenden Messunsicherheit nicht sehr weit unterhalb der Bestimmungsgrenze zu verorten war, jedenfalls aber bei dem 3-fachen des Wertes der Nachweisgrenze lag. Diese gewonnenen Erkenntnisse sind durch die vom Fahrzeugführer aufgeworfenen Fragen nicht durchgreifend erschüttert worden. Vielmehr haben sich konkrete Anhaltspunkte von hohem Gewicht dafür ergeben, dass der Antragsteller erneut - wie 2008/2009 Cocain - sog. harte Drogen konsumiert hat. Zugleich sprechen schwerwiegende Anzeichen dafür, dass der Fahrer auch nach Einnahme derartiger Drogen ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt hat und ein derartiges Verhalten auch in Zukunft befürchtet werden müsste.</p> <p> Die Menge und die Konzentration der Drogenaufnahme ist im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Kraftfahreignung unerheblich, weil es für die Bestimmung der Fahreignung nicht auf das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung einer („harten“) Droge ankommt. Es spielt keine entscheidende Rolle, dass die Blutuntersuchung einen Wert ergeben hat, der unter dem analytischen Grenzwert von 25 ng/ml für Amphetamin liegt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass auch unterhalb des analytischen Grenzwerts von 25 ng/ml für Amphetamin typischerweise Wirkungen möglich sind und ein unterer Gefahrenwert für Amphetamin nicht festgelegt werden kann. Das bedeutet ferner, dass auch bei niedrigeren Werten eine Ahndung nach § 24 a Abs. 2 StVG nicht ausgeschlossen ist. Im Hinblick auf das mit dem Konsum von Amphetamin verbundene konkrete Gefahrenpotenzial kann mithin unter den hier gegebenen Umständen im Interesse der hochrangigen Rechtsgüter der Gesundheit und des Lebens der übrigen Verkehrsteilnehmer eine Teilnahme des Antragstellers am Straßenverkehr bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht verantwortet werden.</p> <p> <em>OVG Niedersachsen, Beschluss v. 23.11.2011, Az. 12 ME 245/11</em></p>
Aktuelles
Verhältnis der Betriebsgefahr von fahrenden und parkenden Fahrzeug
<p> Nach dem Ergebnis der erstinstanzlichen Beweisaufnahme stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Fahrzeugführer die Fahrertür an dem geschädigten Kraftfahrzeug erst unmittelbar vor dem herannahenden Fahrzeug des Schädigers weit in die Fahrbahn hinein geöffnet hat, so dass es dem Schädiger trotz sogleich eingeleiteter Vollbremsung nicht mehr möglich gewesen ist, den Zusammenstoß mit der Fahrertür des geschädigten Fahrzeugs zu vermeiden.</p> <p> Entscheidend ist, dass eine mögliche Betriebsgefahr des fahrenden Fahrzeugs des Schädigers wegen des vom Fahrer des geschädigten Fahrzeugs begangenen Verstoßes gegen die Verhaltensmaßregeln des § 14 StVO in jedem Fall hinter der Betriebsgefahr des geschädigten (parkenden) Fahrzeugs zurücktritt. Durch das Öffnen der Fahrertür zur Fahrbahn hin spricht gegen den Geschädigten der Anschein, der Unfall sei allein darauf zurückzuführen, dass der Fahrer die Verhaltensmaßregeln des § 14 StVO nicht eingehalten hat. Denn es ist anerkannt, dass derjenige, der die linke Wagentür zur Fahrbahn hin öffnen wolle, eben diese Tür nur langsam und nur spaltweise öffnen dürfe, wobei Letzterem regelmäßig nur bei einer Spaltbreite von bis zu 10 cm Genüge getan sei und die Tür obendrein nur dann überhaupt geöffnet werden dürfe, wenn sich mit Gewissheit kein Verkehr nähert.</p> <p> Es ist anerkannt, dass die Sorgfaltsanforderungen des § 14 StVO für die Dauer des gesamten Aus- und Einsteigevorgangs gelten, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Ein- oder Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist. Der erste Anschein spricht insoweit gegen den Geschädigten, der diesen auch nicht durch Beweise entkräftet hat. Jedenfalls ist es dem Geschädigten selbst auf Grund der erstinstanzlich durchgeführten Beweisaufnahme nicht gelungen, den gegen ihn sprechenden Anschein eines Verstoßes gegen § 14 StVO zu entkräften, weshalb das Erstgericht die Klage mit Recht abgewiesen hat. Vor diesem Hintergrund konnte die Berufung keinen Erfolg haben.</p> <p> <em>LG Wiesbaden, Urteil vom 02.12.2011, Az. 9 S 16/11</em></p> <p> </p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

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