Flexibilität am Haken
Fahrzeuge in Firmenflotten mit Anhängerkupplung ermöglichen den Nutzern eine flexible Erweiterung der Transportkapazitäten und eröffnen vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Immer mehr Unternehmen erlauben ihren Mitarbeitern daher, Dienstwagen mit einer Anhängerkupplung auszustatten. Diese Entscheidung bietet zahlreiche Vorteile, setzt jedoch auch ein umfassendes Verständnis der rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen voraus.

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Die Anhängerkupplung ist ein unscheinbares, aber äußerst praktisches Zubehör, das in Flottenfahrzeugen zunehmend gefragt ist. Ob für den Transport von Arbeitsmaterialien, den Einsatz eines Fahrradträgers oder den gelegentlichen Anhängerbetrieb – eine Anhängerkupplung erweitert die Einsatzmöglichkeiten eines Fahrzeugs erheblich. Doch welche Punkte sollten Unternehmen und Mitarbeiter beachten, wenn es um die Ausstattung von Dienstwagen mit einer Anhängerkupplung geht
Rahmenbedingungen
Die Ausstattung eines Dienstwagens mit einer Anhängerkupplung kann steuerliche Konsequenzen haben. Wird der Dienstwagen auch privat genutzt, zählt die Anhängerkupplung als Teil des geldwerten Vorteils, der versteuert werden muss. Unternehmen sollten daher klar festlegen, ob und in welchem Umfang eine Anhängerkupplung für private Zwecke verwendet werden darf. Anhänger gelten außerdem nicht als eigenständige Kraftfahrzeuge, unterliegen jedoch einer Versicherungspflicht. Ausgenommen sind Trailer mit grünem Kennzeichen, die über das Zugfahrzeug mitversichert sind. Dies betrifft insbesondere Sportanhänger, etwa für Pferde oder Boote. Pkw-Anhänger benötigen darüber hinaus ein eigenes Kennzeichen und müssen bei der Kfz-Zulassungsstelle angemeldet werden. Zwar ist keine Abgasuntersuchung (AU) erforderlich, jedoch unterliegen sie der Hauptuntersuchung (HU). Eine regelmäßige Wartung der Anhängerkupplung ist zudem unerlässlich, um die Sicherheit im Fuhrpark zu gewährleisten: Verschleiß, Korrosion und mechanische Schäden können die Funktion beeinträchtigen und im schlimmsten Fall zu Unfällen führen. Daher sollten Anhängerkupplungen regelmäßig auf ihre Stabilität und Funktionsfähigkeit überprüft werden. Auch eine korrekte Montage ist entscheidend, um Risiken zu minimieren. Je nach Größe und Gewicht des Anhängers sind weiterhin besondere Sicherheitsvorkehrungen zu beachten. Gemäß § 41 Abs. 14 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilogramm gegen Wegrollen gesichert werden. Dies geschieht durch Unterlegkeile, die insbesondere bei zweiachsigen Anhängern oder Anhängern mit starrer Deichsel in doppelter Ausführung mitgeführt werden müssen. Es wird empfohlen, stets Unterlegkeile dabei zu haben, da sie nicht nur auf rutschigen Straßen oder an Gefällen für einen sicheren Stand sorgen, sondern auch bei Arbeiten am Anhänger, wie dem Be- und Entladen, unverzichtbar sind.
Anforderungen an Fahrer
Das Fahren mit einem Anhänger stellt auch Anforderungen an den Fahrer. Eine gezielte Einweisung ist daher empfehlenswert, um zentrale Themen wie Ladungssicherung und den richtigen Umgang mit dem Anhänger zu vermitteln. Das zusätzliche Gewicht erhöht beispielsweise die Gesamtmasse des Gespanns und bringt spezifische Risiken mit sich: Fahrer müssen die zulässigen Anhängeund Stützlasten des Fahrzeugs beachten und sicherstellen, dass die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist. Eine unsachgemäße Ladungssicherung kann nicht nur Schäden am Anhänger oder Zugfahrzeug verursachen, sondern auch die Verkehrssicherheit erheblich gefährden. Zudem führt das zusätzliche Gewicht zu einem höheren Kraftstoffverbrauch, was sich auf die Betriebskosten auswirkt. Viele Unternehmen erlauben daher die Ausstattung von Dienstwagen mit Anhängerkupplungen als Sonderausstattung, allerdings ist es nicht immer gestattet, tatsächlich mit einem Anhänger zu fahren. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten klare Regelungen im Dienstwagenüberlassungsvertrag getroffen werden. Ein entsprechender Passus kann festlegen, ob und unter welchen Bedingungen Anhänger genutzt werden dürfen. Dies schafft Transparenz und sorgt dafür, dass sowohl Fahrer als auch Unternehmen rechtlich abgesichert sind.
Zudem ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu beachten: Gemäß § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt für Gespanne in Deutschland eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Diese Regelung findet auf allen Straßen Anwendung, einschließlich Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen: Mit einem entsprechenden Gutachten kann eine sogenannte Tempo-100-Plakette erworben werden. Diese erlaubt es Gespannen bis zu 100 km/h zu fahren. Die Plakette stellt eine praktische Lösung für Fahrer dar, die häufig längere Strecken zurücklegen, erfordert jedoch eine sorgfältige Prüfung der technischen Voraussetzungen von Anhänger und Zugfahrzeug.
Führerscheinregelungen
Die Führerscheinklasse ist entscheidend für das Ziehen von Anhängern. Mit der Klasse B dürfen Pkw-Anhänger mit einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 Kilogramm gezogen werden, wobei das kombinierte Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger 3,5 Tonnen nicht überschreiten darf. Für schwerere Anhänger kann die Fahrerlaubnis durch die Schlüsselzahl 96 erweitert werden, wodurch ein zulässiges Zuggesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen erlaubt ist. Für noch schwerere Anhänger, wie Wohnwagen oder große Trailer, ist hingegen die Führerscheinklasse BE erforderlich.

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Nachrüstung
Nicht alle Dienstwagen sind serienmäßig mit einer Anhängerkupplung ausgestattet. In vielen Fällen ist daher eine Nachrüstung erforderlich. Dabei sollten Unternehmen besonders auf Qualität und Kompatibilität achten. Es gibt verschiedene Arten von Anhängerkupplungen, darunter starre, abnehmbare und schwenkbare Modelle. Die Wahl richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen. Abnehmbare oder schwenkbare Kupplungen haben den Vorteil, dass sie bei Nichtgebrauch weniger sichtbar sind und das Erscheinungsbild des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen. Die Nachrüstung sollte stets von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, um eine korrekte Montage und eine ordnungsgemäße Integration aller elektrischen Anschlüsse zu gewährleisten. Eine unsachgemäße Installation kann zu Fahrzeugschäden oder Sicherheitsrisiken führen.
Fazit
Für die Nutzung einer Anhängerkupplung ist ein umfassendes Verständnis der rechtlichen, technischen und versicherungstechnischen Rahmenbedingungen unerlässlich. Durch eine klare Regelung im Dienstwagenüberlassungsvertrag, eine gründliche Fahrereinweisung sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften können Unternehmen gewährleisten, dass der Einsatz von Anhängern nicht nur praktisch, sondern auch sicher und verantwortungsvoll erfolgt.

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