CSRD, ESG und der Fuhrpark: Warum Mobilität jetzt prüfungsrelevant wird

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird betriebliche Mobilität zum prüfungsrelevanten Steuerungsfeld. Für Fuhrparkverantwortliche bedeutet das vor allem eines: Mobilitätsdaten müssen belastbar, nachvollziehbar und dauerhaft verfügbar sein.

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Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur detaillierten Nachhaltigkeitsberichterstattung – doch nicht alle sind gleichermaßen betroffen. Nach aktuellem Stand der EU-Omnibus-Initiativen wurde der ursprünglich sehr weit gefasste Anwendungsbereich wieder eingegrenzt und zeitlich gestreckt. Die Omnibus-Pakete sind „Entlastungspakete“ – sie schieben die CSRD für viele Unternehmen nach hinten, heben die Eintrittsschwellen an und machen die Berichte schlanker, ohne das Grundprinzip der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzuschaffen.

Während die erste Welle der CSRD-Berichtspflicht unverändert startet, wurden die weiteren Wellen nach jetzigem Stand um voraussichtlich zwei Jahre verschoben. Ursprünglich war eine Ausweitung auf kleinere Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden ab den Geschäftsjahren 2025/2026 geplant.

CSRD: Wen betrifft die Berichtspflicht
Unternehmen unterliegen der Berichtspflicht, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Merkmale erfüllen: eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten, eine Umsatzschwelle oder eine Bilanzsumme oberhalb definierter Grenzen. Nach aktuellem Stand der EU-Omnibus-Initiativen werden die Zahlen nach oben korrigiert. In den politischen Vorschlägen und Beschlüssen ist dabei von mindestens 1.000 Beschäftigten die Rede, zusätzlich zu einer hohen finanziellen Schwelle – etwa beim Umsatz oder bei der Bilanzsumme. Die exakten Schwellenwerte sind weiterhin Gegenstand politischer Abstimmung und können sich noch verändern. Spätestens für das Geschäftsjahr 2027 müssen alle Unternehmen die CSRD-Richtlinie anwenden, die mehr als 1.000 Beschäftigte, mehr als 50 Millionen Euro Nettoumsatz oder eine Bilanzsumme von mehr als 450 Millionen Euro haben. Ziel ist es, Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte vergleichbar, transparent und prüfbar zu machen. Derzeit betrifft das also eher größere Unternehmen.

Für Fuhrparkentscheider kleinerer Unternehmen ist das Thema damit jedoch keineswegs erledigt. Zum einen wirken die Anforderungen entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten weiter. Zum anderen greifen viele Unternehmen freiwillig auf CSRD-Strukturen zurück, um sich auf künftige Pflichten vorzubereiten oder Erwartungen von Kunden, Banken und Investoren zu erfüllen.

In all diesen Fällen spielt die betriebliche Mobilität eine zentrale Rolle. Dabei ist es unerheblich, ob der Fuhrpark organisatorisch im Einkauf, im HR oder in der Verwaltung angesiedelt ist. Große Unternehmen und Konzerne sind im Rahmen ihrer eigenen CSRD-Berichtspflichten darauf angewiesen, Emissionsdaten von nachgelagerten Unternehmen zu erhalten. Dazu zählen auch Mobilitätsdaten aus Fuhrparks, Dienstreisen oder Pendelverkehren, da diese in die indirekten Scope-3-Emissionen einfließen. Auch Unternehmen ohne eigene Berichtspflicht geraten dadurch zunehmend in die Rolle von Datenlieferanten.

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Mobilität steht im Zentrum
Betriebliche Mobilität ist in vielen Unternehmen einer der größten direkt beeinflussbaren Emissionstreiber. Dienstwagenflotten, Poolfahrzeuge, Dienstreisen und Pendelverkehre verursachen erhebliche Mengen an Treibhausgasen und Energieverbrauch. Wie relevant und oft ausgeblendet alleine der Weg der Mitarbeitenden zur Arbeit ist, zeigte der BBM Mobility Survey 2025. Gleichzeitig wirken Mobilitätsangebote unmittelbar auf soziale Aspekte wie Arbeitssicherheit, Gesundheit, Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität.

Damit verbinden der Fuhrpark und die gesamte betriebliche Mobilität ökologische und soziale Fragestellungen in besonderer Weise. Genau diese Verknüpfung macht Mobilität im CSRDund ESG-Kontext so relevant. Wo Fahrzeuge eingesetzt werden, entstehen messbare Auswirkungen – und genau diese müssen zunehmend transparent gemacht werden.

Was Fuhrparkverantwortliche konkret liefern müssen
Die CSRD schreibt keine konkreten Fuhrparkmaßnahmen vor. Sie verlangt jedoch, dass Unternehmen nachvollziehbar darstellen, wie Mobilität organisiert ist, welche Auswirkungen sie hat und wie diese gesteuert werden. Für den Fuhrpark bedeutet das, dass Struktur, Nutzung und Entwicklung der Mobilitätsangebote sauber dokumentiert sein müssen.

Dazu gehören unter anderem die Zusammensetzung der Fahrzeugflotte nach Antriebsarten, die Verbräuche von Kraftstoffen und Strom sowie die daraus resultierenden Emissionen. Ebenso relevant sind Regelwerke wie Car Policies oder Dienstwagenrichtlinien, da sie zeigen, wie Mobilität gesteuert und welche Ziele verfolgt werden. Diese Informationen müssen nicht nur intern vorliegen, sondern über Jahre vergleichbar und prüfbar sein. Einmalige Excel-Auswertungen reichen dafür nicht mehr aus. Eine der größten Herausforderungen bei der CSRD liegt in der Datenverfügbarkeit und -qualität.

Im ESG-Kontext verändert sich die Rolle des Fuhrparks spürbar. Entscheidungen über Fahrzeugklassen, Antriebe oder Berechtigungssysteme wirken sich nicht mehr nur auf Kosten und operative Abläufe aus, sondern direkt auf Nachhaltigkeitskennzahlen und externe Bewertungen. Der Fuhrpark liefert damit nicht nur Daten für Berichte, sondern beeinflusst aktiv die Zielerreichung des Unternehmens. Mobilitätsmanagement wird zur Schnittstelle zwischen Nachhaltigkeit, Controlling, Einkauf und Unternehmensführung. Wer hier frühzeitig Strukturen schafft, verschafft dem Unternehmen Handlungsspielräume – wer abwartet, riskiert Zeitdruck und Nachbesserungen.

CSRD als Chance begreifen
Auch wenn nicht jedes Unternehmen aktuell berichtspflichtig ist, bietet die CSRD einen klaren Orientierungsrahmen. Sie zwingt dazu, Mobilität systematisch zu betrachten, Entscheidungen zu begründen und Fortschritte messbar zu machen.

Der Bundesverband Betriebliche Mobilität unterstützt Unternehmen dabei, diese Anforderungen praxisnah zu übersetzen – von der Einordnung der CSRD-Relevanz bis zur konkreten Ausgestaltung nachhaltiger Mobilitätsstrategien. So wird aus der regulatorischen Vorgabe ein Instrument für bessere Entscheidungen im Fuhrpark- und Mobilitätsmanagement.

CSRD & Fuhrpark auf einen Blick
Der Fuhrpark taucht nicht als eigenes Kapitel auf – ist aber quer über mehrere European Sustainability Standards (ESRS) hinweg relevant.

 

AUTOR

AXEL SCHÄFER ist Geschäftsführer und Vorstand des Bundesverbands Betriebliche Mobilität e. V. (BBM). Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der strategischen Weiterentwicklung von Fuhrparkund betrieblichem Mobilitätsmanagement an der Schnittstelle von Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Regulierung. Der BBM begleitet Unternehmen praxisnah bei der Umsetzung von ESG- und CSRD-Anforderungen im Mobilitätsmanagement.

 

 

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