Guten Rutsch?
Mit dem Jahreswechsel 2026 beginnt eine Ära tiefgreifender Veränderungen in Mobilität und Energie. Für Firmenwagennutzer und Unternehmen bringen strengere Umweltauflagen, technische Innovationen und Kostenanpassungen ein Umdenken mit sich. Besonders in der Elektromobilität und Energieabrechnung gibt es wichtige Neuerungen, die sofortiges Handeln erfordern. Flottenmanagement fasst die wichtigsten Änderungen zusammen und zeigt den Handlungsbedarf auf.

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Die steuerfreie Pauschale für das Laden von Elektrodienstwagen zu Hause endet bereits Ende 2025, statt wie geplant 2030. Bis dahin können Arbeitgeber die Heimladekosten pauschal und ohne Nachweis erstatten. Ab 2026 müssen die tatsächlichen Kosten jedoch genau erfasst und abgerechnet werden, was neue Herausforderungen für Unternehmen und Mitarbeitende bedeutet. Zur Erleichterung hat der Gesetzgeber eine Lösung geschaffen: Künftig können FahrzeugLadedaten als Nachweis dienen. Viele Automobilhersteller bieten bereits Apps an, die Lademenge und Ladeort erfassen. Neben Stromzählerständen der Wallbox oder Ladeberichten steht damit eine weitere einfache Nachweismöglichkeit zur Verfügung. Positiv ist auch, dass der gesonderte Stromzähler nicht eichrechtskonform sein muss, was den Aufwand deutlich reduziert. Diese Änderungen sollen die Abrechnung transparenter machen und den administrativen Aufwand minimieren.
Zudem hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Abrechnung von Stromkosten für Mitarbeitende mit Photovoltaikanlagen vereinfacht. Der Haushaltstromtarif inklusive anteiligem Grundpreis kann als Grundlage dienen, ohne die Leistung der PV-Anlage gesondert zu berücksichtigen. Bei dynamischen Stromverträgen können Mitarbeitende entweder den Durchschnittspreis von 0,34 Euro/kWh oder die tatsächlichen Kosten nachweisen. Diese Regelungen vereinfachen die Abrechnung und reduzieren den administrativen Aufwand.
Bidirektionales Laden und neue Marktregeln
Die Reform des Energiewirtschaftsgesetzes hebt die doppelte Netzentgeltbelastung für rückgespeisten Strom auf und macht bidirektionales Laden (Vehicle-to-Grid, V2G) wirtschaftlich attraktiv. Elektroautos können wie Pumpspeicher Strom ins Netz zurückspeisen und als flexible Energiespeicher dienen. Dies fördert die Energiewende, den Ausbau erneuerbarer Energien und senkt langfristig die Kosten für Verbraucher und Netzbetreiber. Mit über 1,65 Millionen Elektroautos in Deutschland könnte ein dezentrales Speicherpotenzial von bis zu 5 Gigawattstunden entstehen – vergleichbar mit einem Großkraftwerk.
Elektromobilität: Steuerliche Vorteile und neue Umweltprämie
Die Bundesregierung verlängert die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035, um den Automobilstandort Deutschland zu stärken und Kaufanreize zu schaffen. Ab 2026 wird die Kfz-Steuer als jährliche Einmalzahlung erhoben, was den Verwaltungsaufwand reduziert. Elektro-Dienstwagen profitieren von steuerlichen Vorteilen wie degressiver Abschreibung und einer höheren Preisgrenze bei der 0,25-Prozent-Regel, was sie für Unternehmen attraktiver macht.
Ab 2026 will die Regierung eine Umweltprämie für Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen bis 45.000 Euro einführen. Gefördert werden sollen Elektroautos mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 Euro – Neu- und Gebrauchtwagen, jedoch keine Plug-in-Hybride. Die Prämie beträgt 4.000 bis 6.000 Euro und wird rückwirkend nach Zulassung ausgezahlt. SPD und CDU schlagen zusätzliche Maßnahmen wie Sozialleasing, Ladeguthaben und eine soziale Ladekarte mit einem jährlichen Ladebudget von 1.000 Euro vor, um einkommensschwache Haushalte gezielt zu unterstützen. Die Finanzierung ist jedoch unklar.

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Steuerliche Entlastung für Pendler und CO2-Preis ab 2026
Mit Jahresbeginn 2026 beträgt die Entfernungspauschale dauerhaft 38 Cent pro Kilometer – bereits ab dem ersten Kilometer. Bisher galten 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Diese Änderung entlastet vor allem Pendler mit langen Arbeitswegen und vereinfacht die Berechnung durch den Wegfall der Staffelung.
Zusätzlich führt Deutschland ein Auktionssystem für den nationalen CO2-Preis ein. Der Preis pro Tonne CO2 liegt zwischen 55 und 65 Euro, ergänzt durch Festpreisverkäufe zu 68 Euro je Zertifikat. Für Autofahrer bleibt der Effekt gering: Bei 55 Euro bleibt der CO2-Anteil am Literpreis unverändert. Steigt der Preis auf 65 Euro, erhöht sich der Benzinpreis um etwa 2,8 Cent und der Dieselpreis um rund 3,2 Cent pro Liter, jeweils brutto.
Tachographenpflicht und Euro-7-Abgasnorm
Ab Juli 2026 gilt die Tachographenpflicht für Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen bei grenzüberschreitendem Einsatz. Der neue intelligente Tachograph (Gen2V2) erfasst dabei Grenzübertritte. Ausnahmen bestehen für nationale, nichtkommerzielle Fahrten sowie für Werkverkehr, bei dem das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist.
Am 29. November 2026 tritt die Euro-7-Abgasnorm für neu typgenehmigte Pkw und leichte Transporter in Kraft, ab 2027 für alle Neuzulassungen. Für Busse und schwere Lkw folgen weitere Stufen ab 2028 und 2029. Die Abgasgrenzwerte werden nur leicht verschärft, die Messvorschriften jedoch deutlich. Neu ist die Erfassung ultrafeiner Partikel unter zehn Nanometern sowie eine längere Prüfung der Abgasnachbehandlung, die mindestens acht Jahre oder 160.000 Kilometer halten muss. Elektroautos und Plug-in-Hybride erhalten erstmals Haltbarkeitsvorgaben für Batterien: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern müssen sie mindestens 80 Prozent, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern mindestens 72 Prozent ihrer Kapazität behalten. Brems- und Reifenabrieb werden ebenfalls reguliert: Elektroautos dürfen maximal drei Milligramm Bremsstaub pro Kilometer ausstoßen, andere Antriebe sieben Milligramm. Ab 2035 gilt für alle Fahrzeuge ein einheitlicher Grenzwert von drei Milligramm. Konkrete Grenzwerte für Reifenabrieb stehen noch aus.

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