Absicherung mit System

Der Fuhrpark eines Unternehmens birgt verschiedene Risiken: Mit zunehmender Anzahl der Fahrzeuge steigt auch die Wahrscheinlichkeit von Schäden und Zwischenfällen. Um diese Risiken zu reduzieren und die Wirtschaftlichkeit des Fuhrparks zu gewährleisten, stehen Unternehmen unterschiedliche Versicherungslösungen zur Auswahl. Doch welche Absicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben, und welche zusätzlichen Versicherungen sind empfehlenswert?

Absicherung mit System
Absicherung mit System

1 /2

Absicherung mit System
Absicherung mit System

PDF Download

In Deutschland ist für jedes motorbetriebene Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen (§ 1 PflVG). Diese Pflichtversicherung bildet die Grundlage für die Fahrzeugzulassung und schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Dritten durch das Fahrzeug entstehen. Die Haftpflichtversicherung ist nicht nur in Deutschland verpflichtend, sondern gilt auch in allen EU-Mitgliedstaaten, wobei die Mindestdeckungssummen je nach Land unterschiedlich sein können. Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung gibt es zahlreiche freiwillige Versicherungsoptionen, die je nach Art und Umfang des Fuhrparks sinnvoll sein können.

Ergänzende Versicherungen
Die Anforderungen an eine Flottenversicherung sind ebenso vielfältig wie die Flotten selbst. Daher sollte ein Fuhrparkleiter eine individuelle Analyse durchführen lassen, um den konkreten Versicherungsbedarf genau zu ermitteln. Dabei gilt es, die Wirtschaftlichkeit der Versicherungslösung mit einer umfassenden Risikoabsicherung in Einklang zu bringen. Eine maßgeschneiderte Versicherung berücksichtigt nicht nur die Größe des Fuhrparks, sondern auch branchenspezifische Besonderheiten sowie die individuelle Risikostruktur des Unternehmens. So können Unternehmen sicherstellen, optimal abgesichert zu sein, ohne unnötige Kosten zu verursachen. Dabei spielen neben der Kfz-Haftpflichtversicherung selbstverständlich auch Teil- und Vollkaskoversicherungen eine wichtige Rolle, wie Laura Nauert, Abteilungsleiterin Kraftfahrt Gewerbe Steuerung bei der VHV Allgemeine Versicherung AG, betont: „Die Kfz-Haftpflichtversicherung bildet die Basis jeder Flottenversicherung, da sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch das Fahrzeug Dritten zugefügt werden. Optional kann eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Sie schützt vor bestimmten Schäden am eigenen Fahrzeug wie zum Beispiel bei Diebstahl, Glasbruch, Wild- und Elementarschäden, Brand oder Hagelschäden. Ein optionaler Baustein ist eine Vollkaskoversicherung, die alle Teilkaskoschäden sowie darüber hinaus durch den Fahrer selbstverschuldete Unfälle und Vandalismusschäden am eigenen Fahrzeug enthält.“

Die Flottenversicherung lässt sich weiterhin durch vielfältige Zusatzleistungen erweitern, um den Versicherungsschutz optimal auf die individuellen Anforderungen des Unternehmens abzustimmen. Daniele Baldino, CEO der Auto Fleet Control GmbH, führt an dieser Stelle wichtige Leistungen auf: „Für gewerbliche Fuhrparks bildet die Kfz-Haftpflichtversicherung die unverzichtbare Basis. Aufbauend darauf sichern Teil- und Vollkaskoversicherungen Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Ergänzend dazu gewinnen Mobilitätsgarantien (Ersatzmobilität, Pannenhilfe), Rechtsschutz für Fuhrparkverantwortliche, sowie Cyber-Versicherungen für vernetzte Fahrzeuge zunehmend an Bedeutung. Sie bieten Schutz bei Systemausfällen oder Datenlecks.“ Dazu ist ein Auslandsschadenschutz insbesondere bei häufigen Dienstfahrten ins Ausland sehr empfehlenswert, da er Schutz bei Schadenfällen außerhalb Deutschlands bietet. Die Flottenversicherung kann zudem branchenspezifische Anforderungen berücksichtigen. So lassen sich beispielsweise Sonderausstattungen und Aufbauten in der Bauwirtschaft mitversichern. Für Leasingfahrzeuge gibt es darüber hinaus spezielle Absicherungen: „Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist natürlich auch für Unternehmen Pflicht. Beim Leasing kommt dann noch die GAP-Versicherung dazu, die im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls die mögliche Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösesumme ausgleicht“, erklärt Thorsten Krüger, Geschäftsführer der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH.

Eigenbeteiligung
Die Selbstbeteiligung stellt einen wesentlichen Bestandteil der Flottenversicherung dar und ermöglicht es Unternehmen, ihre Versicherungsprämien zu reduzieren und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit ihres Fuhrparks zu verbessern. Durch eine gezielte Festlegung der Selbstbeteiligung können Unternehmen bestimmen, ab welcher Schadenshöhe die Versicherung einspringt und welche Kosten sie selbst tragen. Dabei spielen individuelle Faktoren wie die Flottengröße, die Schadenhistorie sowie die Risikostruktur des Unternehmens eine entscheidende Rolle. Insbesondere größere Unternehmen haben die Möglichkeit, Schäden bis zu einem bestimmten Schwellenwert eigenverantwortlich zu übernehmen oder sogar vollständig selbst zu tragen. Die Festlegung der Schadenhöhe, ab der der Versicherungsschutz greift, erfolgt individuell und hängt von zahlreichen Faktoren ab. Dabei ist die Situation nur eingeschränkt mit dem Privatkundengeschäft vergleichbar, wie Florian Weiß, Leiter Firmen Kraft bei der Allianz Versicherungs-AG, erläutert: „Die Grundlogik kann im Flottengeschäft ganz ähnlich sein, aber abhängig vom gewählten Flottenmodell greifen hier andere Mechaniken als im Privatkundengeschäft. Bei mittleren und größeren Flotten (im Fuhrpark- und Stückpreismodell) wird beispielsweise der Schadenverlauf der gesamten Flotte zur Umstufung im Folgejahr herangezogen und es gibt keinen individuellen Schadenfreiheitsrabatt pro Fahrzeug. Dementsprechend machen wenige kleinere Schäden unter Umständen weniger aus und können über die Versicherung ohne Sorgen einer Hochstufung reguliert werden. Allerdings sollten diese Entscheidungen immer im Einzelfall betrachtet und entschieden werden.“

Ein Aspekt bei der Selbstbeteiligung sind die Anzeigepflichten im Schadenfall. Diese sind in den Versicherungsbedingungen klar definiert und sollten unbedingt beachtet werden. Die Folgen und Kosten eines Schadens sind nicht immer sofort ersichtlich, insbesondere bei Bagatellschäden wie kleinen Parkremplern. Daher empfiehlt es sich, Schäden zunächst zu melden, um Informationen über mögliche Umstufungen zu erhalten. Anschließend kann entschieden werden, ob der Schaden selbst getragen oder zurückgekauft wird. Ein durchdachtes Konzept zur Selbstbeteiligung und Schadenregulierung wirkt sich somit maßgeblich auf die Wirtschaftlichkeit eines Fuhrparks aus. Fuhrparkleiter sollten die Selbstbeteiligung und Kaskoabsicherung individuell auf die Anforderungen ihrer Flotte abstimmen. Dabei gilt es, die richtige Balance zwischen Risikominimierung und Servicequalität zu finden. Ziel ist es, die Kosten niedrig zu halten und gleichzeitig einen umfassenden Schutz bei Fahrzeugschäden sicherzustellen. Zur Kostenreduktion gehört dabei auch die Schadenregulierung: „Wir bieten unseren Kunden eine Vielzahl von Selbstbeteiligungen in der Kfz-Kaskoversicherung an. So kann der Kunde selbst entscheiden, ab welcher Schadenhöhe er eine Versicherungsleistung erhalten möchte. Wir bieten zur Entlastung der Flottenbetreiber auch die Schadenregulierung innerhalb der Selbstbeteiligung über unseren FlottenSchadenService an. Dabei steuern wir den Schadenprozess, dessen Kostenentwicklung sonst durch Abschleppfirmen, Werkstätten und Mietwagen bestimmt wird“, wie Dr. Tönnjes Eller, Head of Underwriting Motor Germany HDI Global SE, darstellt.

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 5/2025

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

Abwicklung
Die Abwicklung von Schadenfällen sollte möglichst einfach sowie effizient gestaltet sein. Ein klar strukturierter Prozess gewährleistet eine zügige Bearbeitung und entlastet sowohl Fuhrparkleiter als auch Fahrer. Der Ablauf lässt sich in drei wesentliche Schritte unterteilen: Schadenanzeige aufnehmen, Sachverhalt klären und Schadenregulierung einleiten. Florian Weiß führt hierzu aus: „Am wichtigsten ist die schnelle Kontaktaufnahme zur Meldung des Schadens. Dies kann digital über eine Online-Schadenmeldung, über unsere App oder telefonisch über die Hotline erfolgen. Als Faustregel gilt, Schäden unbedingt innerhalb von 24 Stunden nach Schadeneintritt melden. Wir übernehmen dann als Versicherer komplett die weitere Schadenabwicklung. Der Fahrer oder Fuhrparkleiter muss sich um nichts weiter kümmern. Mit unserem großen Werkstattnetz verfügen wir über die Möglichkeit die Schäden sach- und fachgerecht nach Herstellervorgaben reparieren zu lassen. Unsere Kunden profitieren bei der Nutzung von zahlreichen Zusatzleistungen, wie zum Beispiel der Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges für die Dauer der Reparatur.“

Digitalisierung
Die Digitalisierung hat die Flottenversicherung grundlegend verändert und eröffnet Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, ihre Abläufe zu optimieren und Verwaltungskosten zu reduzieren. Digitale Lösungen ermöglichen beispielsweise die automatisierte Erfassung von Fuhrparkdaten und erleichtern den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten erheblich. Dies führt zu einer spürbaren Verbesserung der Prozesse und eröffnet insbesondere bei der Schadenregulierung Einsparpotenziale. Ein wesentlicher Vorteil digitaler Verfahren liegt in der Vermeidung von Medienbrüchen: Sämtliche relevanten Informationen werden in einem zentralen System erfasst, das Werkstätten, Gutachtern und Rechtsanwälten zugänglich ist. Dadurch wird eine lückenlose Dokumentation gewährleistet und eine zügige Schadensbearbeitung ermöglicht. Digitale Werkzeuge ermöglichen weiterhin die Erstellung umfassender Berichte, die Fuhrparkleitern bei der Analyse und Optimierung wertvolle Unterstützung bieten, wie Dr. Tönnjes Eller darlegt: „Transparenz erhalten die Fuhrparkverantwortlichen über unser Schadenreporting. Daneben haben Sie Zugriff auf Ihre Verträge und Schäden über das HDI Global Business Portal. Darüber hinaus bieten wir eine umfassende und detailorientierte Beratung rund um das Thema Fuhrpark mit Durchführung und Begleitung von Verhandlungen mit Dienstleistern.“

Transparenz spielt dabei eine zentrale Rolle für ein effizientes Schadenmanagement in der Flottenversicherung. Moderne Fuhrparkmanagementsysteme und digitale Tools liefern umfassende Einblicke in die Schadenlag „Fuhrparkleiter benötigen jederzeit Zugriff auf alle relevanten Daten – von Schadenquoten über Fahrzeugkosten bis hin zu CO2-Auswertungen. AFC bietet eine leistungsstarke Möglichkeit, Fuhrparkmanagementsysteme direkt und effizient anzubinden. Durch die zentrale API-Integration werden sämtliche Schadendaten in einer einzigen Oberfläche gebündelt, was den Zugriff und die Verwaltung erheblich vereinfacht. Fahrzeugdaten müssen nur noch einmalig in ein System eingegeben werden – der Versand von Excel-Tabellen entfällt vollständig. Dies reduziert den administrativen Aufwand und minimiert potenzielle Fehlerquellen“, erläutert Daniele Baldino.

Moderne digitale Lösungen ermöglichen Fuhrparkleitern zusätzlich, alle Einzelschäden übersichtlich darzustellen, zu durchsuchen, zu verwalten und zu teilen. Eine digitale Schadenakte erfasst dabei sämtliche relevanten Informationen und dokumentiert diese lückenlos. So erhalten Fuhrparkleiter eine detaillierte Übersicht über jeden einzelnen Schadenfälle, einschließlich Schadenhergang und -ort, ausführlicher Beschreibungen, zeitlichem Ablauf, Kommunikation mit den Beteiligten, Kostenvoranschlägen, Freigaben sowie Gutachten. Die Integration von Fuhrparkmanagementsystemen in digitale Lösungen erleichtert aber nicht nur die Verwaltung erheblich, sondern trägt auch zur Optimierung des Risikomanagements bei, wie Dr. Stefan Koch, Geschäftsführer ALD AutoLeasing D GmbH, ausführt: „Zusätzlich stellen wir ein separates Riskmanagement-Reporting zur Verfügung, das eine detaillierte Übersicht bietet über einzelne Schadensfälle, beispielsweise Schadenursachen, -verursacher, entstandene Gesamtkosten und erhaltene Versicherungsleistungen. Außerdem enthält dieser Report Informationen über die historische Entwicklung der Prämien, die Schadenkosten des Gesamtfuhrparks, deren Ursachen und Treiber sowie BenchmarkVergleiche. Diese Erkenntnisse liefern gleichzeitig die Grundlage für unsere Riskmanagement-Gespräche, die wir mit dem Fuhrparkleiter regelmäßig führen sowie für die daraus resultierenden Risk-Management-Maßnahmen.“

Ausblick und Perspektiven
Die Flottenversicherung befindet sich im Umbruch: Die Nachfrage nach alternativen Mobilitätslösungen wie Diensträdern, E-Bikes und E-Scootern nimmt kontinuierlich zu. Aufgrund ihrer wachsenden Integration in Unternehmensflotten sind diese Fahrzeuge zu einem wesentlichen Bestandteil moderner Mobilitätskonzepte geworden, benötigen aber auch spezielle Absicherung: „Die zunehmende Nutzung von E-Bikes und E-Rollern führt zu einer erhöhten Nachfrage nach speziellen Versicherungen, die Diebstahl, Schäden am Fahrzeug und die Haftpflicht decken. Der Versicherungsumfang zum Beispiel von Hausratversicherungen muss gegebenenfalls erweitert werden, um E-Bikes und E-Roller darüber abzudecken, oder es werden auch separate E-Bike-Versicherungen angeboten. Für S-Pedelecs und andere Kfz-ähnliche E-Bikes ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben“, beschreibt Laura Nauert.

Nachhaltigkeit gewinnt zudem in der Flottenversicherung zunehmend an Bedeutung. Unternehmen setzen verstärkt auf umweltfreundliche Reparaturmethoden, wie die Aufbereitung gebrauchter Originalteile, um Ressourcen zu schonen und Kosten zu reduzieren. Diese veränderten Anforderungen und Rahmenbedingungen haben einen erheblichen Einfluss auf die Versicherungsunternehmen, wie Thorsten Krüger erklärt: „Unserer Meinung nach hat die Entwicklung des Mobilitätsangebots immensen Einfluss auf den Versicherungsmarkt und deren Portfolien. Die Haltedauer und die Stückzahlen der Fahrzeuge verändern sich mit einer entsprechenden Auswirkung auf den Schadenbedarf. Hinzu kommen weitere zu versichernde Assets wie Diensträder, E-Bikes oder E-Scooter. Zusätzlich ist ein Trend zu beobachten, dass häufiger nicht mehr der Nutzer selbst, sondern ein zwischengeschalteter Mobilitätsdienstleister der Versicherungsnehmer ist.“

Fazit
Die Flottenversicherung ist ein vielschichtiges und anspruchsvolles Thema, das weit über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung hinausgeht. Unternehmen können ihren Fuhrpark durch individuell zugeschnittene Versicherungslösungen optimal absichern und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit verbessern. Ein sorgfältig ausgearbeitetes Konzept, das die spezifischen Risiken und Anforderungen berücksichtigt, ist entscheidend für einen umfassenden Schutz sowie eine effiziente und kostengünstige Verwaltung des Fuhrparks.

 

 

 

0 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 5/2025

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026