Flottenversicherung

Unfälle mit Fahrzeugen bleiben hoffentlich eine Seltenheit. Dennoch werden Fuhrparkleiter aufgrund der größeren Anzahl der ihnen unterstellten Fahrzeuge sicherlich mit solchen Ereignissen konfrontiert. Welche Möglichkeiten zur Absicherung bestehen und welche Versicherungslösungen sinnvoll sind, erfahren Sie hier.

Flottenversicherung
Flottenversicherung
Flottenversicherung

1 /3

Flottenversicherung
Flottenversicherung
Flottenversicherung

PDF Download

An erster Stelle ist selbstverständlich die gesetzliche Lage zu beachten: In Deutschland muss jedes motorbetriebene Fahrzeug über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Diese Pflichtversicherung, die aus Paragraph 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) hervorgeht, dient als rechtlich vorgeschriebene Absicherung und deckt selbst verursachte Schäden an Fremdeigentum ab. Doch welche zusätzlichen Versicherungen sind sinnvoll? Fuhrparkleiter sollten sich hierzu stets individuell beraten lassen, da nur durch eine kundenorientierte Analyse der genaue Versicherungsbedarf für den jeweiligen Fuhrpark ermittelt werden kann. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die sowohl wirtschaftlich ist als auch alle Risiken abdeckt. Die Ausgestaltung kann dabei verschiedene Optionen umfassen.

Ausgestaltung

Der Umfang einer Versicherungslösung für den Fuhrpark kann stark variieren, da die Rahmenbedingungen unterschiedlich sind. Grundsätzlich besteht jedoch immer die Möglichkeit, die Haftpflichtversicherung um eine Teil- oder Vollkaskolösung zu erweitern. Darüber hinaus können individuelle Zusatzleistungen in Betracht gezogen werden:
Je nach Bedarfssituation könnte dies ein Schutzbrief sein, der im Falle einer Panne Unterstützung bietet, oder eine Fahrerschutzversicherung. Ein Auslandsschadenschutz ist besonders empfehlenswert bei häufigen Dienstfahrten ins Ausland, während eine Umwelthaftpflichtversicherung gegen öffentlichrechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz absichert.

Obwohl Insassenunfall- und Rechtsschutzversicherungen nicht unbedingt essenziell sind, sind sie dennoch ratsam. Der Straf-Rechtsschutz für Flottenverantwortliche ist angesichts der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und Haftungsansprüche ebenfalls gerechtfertigt. Besondere Bedürfnisse, wie die Mitversicherung von Sonderausstattungen und -aufbauten in der Transportbranche, sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Für Leasingfahrzeuge gibt es spezielle Absicherungen, die oft eine Voraussetzung des Leasinggebers sind, wie die GAP-Versicherung. Diese deckt im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls den Differenzbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasingrestwert ab.

Selbstbeteiligung

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 2/2025

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

Die Festlegung der Selbstbeteiligung im Schadensfall ist ein entscheidender Faktor bei der Gestaltung der Fuhrparkversicherung. Diese bestimmt, ab welcher Schadenhöhe die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Anstelle einer Vollkaskoversicherung kann eine individuelle Selbstbeteiligung zur Prämieneinsparung beitragen. Dies ist besonders sinnvoll bei wiederkehrenden Schäden (Frequenzschäden), die das Unternehmen selbst tragen kann, während Großschäden beim Versicherer verbleiben.

Dabei sollte beachtet werden: Je größer ein Unternehmen ist, desto höher ist auch die Möglichkeit, Schäden bis hin zur vollständigen Eigentragung selbst zu übernehmen. Es gibt jedoch keine pauschale Antwort darauf, ab welcher Schadenhöhe Schäden am Dienstwagen über die Versicherung abgewickelt werden sollten. Der Schwellenwert für eine Höherstufung hängt von vielen Faktoren ab, die von Flotte zu Flotte unterschiedlich sind.

Wichtig ist zudem, eventuelle Anzeigepflichten im Schadensfall zu beachten, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt sind. Die Auswirkungen und Kosten eines Schadens sind nicht immer sofort erkennbar, und selbst kleinere Parkrempler können erhebliche Kosten verursachen. Daher wird empfohlen, sämtliche Schäden zunächst zu melden, um Informationen über eine mögliche Einstufung zu erhalten, und anschließend zu entscheiden, ob der Schaden selbst getragen (zurückgekauft) werden soll.

Schadensabwicklung

Wie gestaltet sich der Ablauf für den Flottenleiter im Falle eines Unfalls? Der Prozess beginnt selbstverständlich immer mit einer Schadenanzeige: Sobald ein Schaden aufgetreten ist, sollte dieser umgehend dokumentiert werden. Idealerweise sollte ein Ansprechpartner bei der Versicherung innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Schadens kontaktiert werden, um die Schadenregulierung einzuleiten. Die Kontaktaufnahme und Meldung kann durch den Fuhrparkverantwortlichen oder den Fahrer üblicherweise per E-Mail, Telefon, Internet oder App erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Versicherer die weitere Abwicklung, sodass der Flottenleiter sich nicht weiter darum kümmern muss und sich anderen Aufgaben widmen kann.

Ausblick und Entwicklung

Auch die Flottenversicherungen entwickeln sich kontinuierlich weiter und passen sich verschiedenen Trends an. Dazu gehört insbesondere die Elektrifizierung: Für batterieelektrische Fahrzeuge sind spezielle Zusatzleistungen gefragt. Eine Allgefahrendeckung für den Akku sowie Versicherungslösungen für Kabel und Ladesäulen sind wesentliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Auch die zunehmend beliebten alternativen Mobilitätslösungen wie Diensträder, E-Bikes und E-Scooter stehen im Fokus der Versicherer. Die Nachfrage nach umfassenden und spezialisierten Versicherungsprodukten, die sich an den individuellen Mobilitätsbedarf anpassen, wächst stetig. Flottenleiter sollten daher, wenn diese Themen im Fuhrpark vertreten sind, aktiv nach passenden Versicherungslösungen Ausschau halten.

Fazit: Es ist durchaus sinnvoll, über die obligatorische Haftpflichtversicherung hinaus zusätzliche Absicherungen in Betracht zu ziehen. Eine maßgeschneiderte Versicherungslösung kann dazu beitragen, die finanziellen Auswirkungen von Unfällen zu minimieren und die Wirtschaftlichkeit des Fuhrparks zu sichern. Eine umfassende Beratung sowie ein individuelles Konzept sind dabei unerlässlich, um den spezifischen Bedürfnissen des jeweiligen Fuhrparks gerecht zu werden.

0 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 2/2025

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026