Der liebe Firmenwagen und die Privatnutzung

<p>So erklärt sich auch, weshalb knapp die Hälfte der Teilnehmer an unserer neuen Umfrage zur Privatnutzung des Firmenwagen Unternehmen mit mehr als 501 Mitarbeitern waren. Dienstwagen stellen noch immer eine hervorragende Möglichkeit dar, um Mitarbeiter zu motivieren. Die Mitarbeiterfahrzeuge unterscheiden sich zum Teil jedoch erheblich. Außendienstler benötigen sie schlichtweg zur Durchführung ihrer Arbeit und müssen mit dem fahrbaren Untersatz Vorlieb nehmen, den ihnen die Firma zur Verfügung stellt. Führungspersönlichkeiten dürfen ihren Dienstwagen meist nach Herzenslust konfigurieren. Allerdings erlaubt nicht jedes Unternehmen seinem Personal, sämtliche Sonderausstattung zu wählen. Manche Dienstwagennutzer wiederum dürfen die Ausstattung frei wählen, müssen aber etwaige Aufpreise womöglich selbst bezahlen. Bestimmte Ausstattungsmerkmale sind gesetzt: Dazu gehören mittlerweile sicherlich Features wie Navigationssystem oder Tempomat. Das Thema Dienstwagen und dessen Nutzung ist und bleibt nach wie vor ein spannendes Feld. Und nach wie vor ist der Dienstwagen ein wichtiger Faktor, der die Attraktivität eines Arbeitgebers drastisch beeinflussen kann.</p>

Der liebe Firmenwagen und die Privatnutzung
Der liebe Firmenwagen und die Privatnutzung
Der liebe Firmenwagen und die Privatnutzung
Der liebe Firmenwagen und die Privatnutzung
Der liebe Firmenwagen und die Privatnutzung
Der liebe Firmenwagen und die Privatnutzung
Der liebe Firmenwagen und die Privatnutzung
Der liebe Firmenwagen und die Privatnutzung
Der liebe Firmenwagen und die Privatnutzung

1 /9

Der liebe Firmenwagen und die Privatnutzung
Der liebe Firmenwagen und die Privatnutzung
Der liebe Firmenwagen und die Privatnutzung
Der liebe Firmenwagen und die Privatnutzung
Der liebe Firmenwagen und die Privatnutzung
Der liebe Firmenwagen und die Privatnutzung
Der liebe Firmenwagen und die Privatnutzung
Der liebe Firmenwagen und die Privatnutzung
Der liebe Firmenwagen und die Privatnutzung

PDF Download

Eine Privatnutzung des Dienstwagens ist ganz klar gang und gäbe. Satte 98 Prozent der Umfrageteilnehmer bekunden, dass sie ihre Dienstwagen auch für private Fahrten freigeben. Lediglich 1,5 Prozent der befragten Firmen geben an, dass sie private Fahrten mit dem Firmenwagen nicht zulassen. Und dass für privat genutzte Dienstwagen keine Kraftstoffkosten übernommen werden, scheint ähnlich ungewöhnlich. So verfahren nämlich bloß 0,7 Prozent der Umfrageteilnehmer.

Die Regelung, jede Privatfahrt mit dem Dienstwagen penibel per Fahrtenbuch festzuhalten, ist offenbar völlig unbeliebt. Diese Vorgehensweise bevorzugen nämlich bloß fünf Prozent der befragten Unternehmen. Und das, obwohl viele moderne Autos bereits ab Werk ein elektronisches Fahrtenbuch besitzen, mit dessen Hilfe man durchgeführte Fahrten simpel festhalten kann. Für das Gros der Firmen (knapp 95 Prozent) dennoch kein Thema. Sie setzen nämlich ganz klar auf die unkomplizierte Ein-Prozent-Regelung. Bei Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 Euro gilt als Berechnungsgrundlage für die Dienstwagensteuer übrigens der geviertelte Bruttolistenpreis und der halbierte für teurere batterieelektrische Autos.

Wenn es um die Fragestellung geht, ob bei Lade- oder Tankkarten Einschränkungen gelten, gibt es bei den befragten Unternehmen durchaus unterschiedliche Auffassungen, wie diese eingesetzt werden dürfen. Es ist zwar nur ein kleiner Anteil, aber immerhin 6,6 Prozent der Befragten bekunden, der Einsatz der Lade- und Tankkarten sei nur im betrieblichen Rahmen gestattet. Wohingegen der Wochentag keine Rolle zu spielen scheint: Niemand der befragten Teilnehmer gibt an, dass der Einsatz von Ladeund Tankkarten an Wochenenden ausgeschlossen sei. Wohl aber geben knapp 34 Prozent der Umfrageteilnehmer an, dass ihr Unternehmen nur Sprit oder Strom für Fahrten innerhalb des Bundesgebiets bezahle – jedenfalls im Kontext mit dem Einsatz der bereitgestellten Lade- und Tankkarten. Knapp 60 Prozent der Unternehmen sehen diesbezüglich allerdings keine Restriktionen vor. Das heißt im Umkehrschluss, dass auch im Ausland per Firmenkarte geladen oder getankt werden darf.

Und so erklärt sich schließlich auch, dass 92,6 Prozent der befragten Firmen ihren Mitarbeitern erlauben, mit dem Dienstwagen ins Ausland zu fahren – jedenfalls gilt das für die Länder der Europäischen Union. Manche Unternehmen erlauben ihren Dienstwagenfahrern, lediglich in die DACH-Region zu reisen. Diese sind mit 4,4 Prozent im Rahmen dieser Onlineumfrage allerdings in der deutlichen Minderheit. Und sogar nur drei Prozent der Umfrageteilnehmer verbieten private Fahrten in jegliches Ausland.

Beim Thema Kraftstoffkosten im Urlaub driften die Auffassungen der Firmen eher auseinander, wenngleich die Mehrheit der Unternehmen auch hier pro Mitarbeiter eingestellt ist. Heißt in Zahlen: Knapp 45 Prozent der von Flottenmanagement befragten Betriebe übernehmen die Treibstoffkosten uneingeschränkt. Deren Mitarbeiter dürfen den Dienstwagen also per Lade- oder Tankkarte mit Strom oder Sprit versorgen, explizit auch im Ausland. Zwei ähnlich große Gruppen von jeweils 26,4 und 28,7 Prozent schränken dies ein. Erstere gestattet die Nutzung der Lade- und Tankkarten während der Urlaubszeit lediglich innerhalb des Bundesgebiets, während die zweite Gruppe aus Unternehmen besteht, die ihre Mitarbeiter die Treibstoffkosten während der Ferien selbst tragen lässt.

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 3/2023

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

Das Thema Dienstwagenkonfiguration ist durchaus sensibel, weil beim fahrbaren Untersatz oft Emotionen im Spiel sind. Das Fahrzeug ist schließlich nicht selten Ausdruck persönlicher Lebensart. Und obwohl es sich um den Dienstwagen handelt, der ja kein Eigentum des Nutzers ist, besteht dennoch der Wunsch nach Individualität. Zumal der Dienstwagenfahrer ja viel Zeit in und mit seinem Auto verbringt. Diesem Umstand, das muss man sagen, trägt die Mehrheit der hier befragten Unternehmen auch Rechnung – allerdings ist es nur eine knappe Mehrheit. So geben 41,1 Prozent der Umfrageteilnehmer an, dass der Dienstwagennutzer sein Fahrzeug uneingeschränkt selbst konfigurieren darf. Wobei stark anzunehmen ist, dass selbst liberale Unternehmen nicht jede Lackierung akzeptieren. Immerhin 39 Prozent der Befragten sagen, dass der Dienstwagenfahrer zwar Sonderausstattungen frei wählen darf, aber die Mehrkosten selbst tragen muss. Und ein Fünftel der Unternehmen bekundet, dass seine Dienstwagenuser überhaupt keinen Einfluss auf die Konfiguration des Fahrzeugs hätten.

Immer heikel beim Dienstwagen ist der Themenkomplex „Zubehör“. Der Dienstwagenfahrer nutzt den Wagen ja im Alltag, darf aber nicht zwingend Zubehör anbringen, obwohl das mitunter praktisch ist. Jedoch verbieten nur 6,7 Prozent der befragten Firmen nützliche Zubehörelemente wie Dachboxen oder Fahrradträger. Die große Mehrheit (über 93 Prozent) ist hier liberal und gestattet derartige Ausstattung. Macht ja auch Sinn, denn in der Regel hinterlässt solches Zubehör ja keine Schäden oder Spuren am Fahrzeug. Außerdem handelt es sich nicht um feste Einbauten, bei denen in die Substanz des Fahrzeugs eingegriffen wird.

Die Frage, ob der Dienstwagen privat genutzt werden darf oder nicht, treibt vor allem große Unternehmen um, die sich womöglich mehr Gedanken um Compliance machen als kleinere Firmen. Die private Nutzung ist zwar absolut üblich, aber es gibt – wie sich gezeigt hat – diverse Einschränkungen. Nur knapp sechs Prozent der Umfrageteilnehmer repräsentieren Unternehmen mit bis zu fünf Angestellten. Mit 6,6 Prozent etwas häufiger vertreten unter den Befragten sind Firmen mit einem Mitarbeiterstamm zwischen sechs und zehn Angestellten. Am wenigsten in der Umfrage vertreten waren Unternehmen mit 11 bis 25 Mitarbeitern – ihr Anteil beträgt lediglich 3,6 Prozent. Knapp unter zehn Prozent der teilnehmenden Firmen haben eine Mitarbeiteranzahl von 26 bis 50. Und selbst recht große Unternehmen mit 51 bis 100 Angestellten sind mit 7,4 Prozent selten vertreten. Erst für Firmen mit 101 bis 250 Mitarbeitern wird das hier behandelte Thema langsam relevant – so beträgt deren Anteil ein Fünftel. Und das Gros der hier befragten Unternehmen (46,3 Prozent) verfügt über eine Personaldecke von mehr als 501 Angestellten. Insgesamt hat Flottenmanagement etwa 400 Unternehmen zum Thema Privatnutzung des Dienstwagens befragt.

 

 

0 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 3/2023

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026