Auto-Abos
<p>von Sascha Braun</p>

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Juristisch gesehen bewegen sich Auto-Abos zwischen der Miete und dem Leasing. Für Kundinnen und Kunden ist das auf den ersten Blick erst einmal unerheblich. Jedoch gibt es Angebote am Markt, die durch ihre Konditionen tatsächlich eher dem Leasing zuzuordnen sind. Dies ist insofern relevant, als dass Anbieter mit einem solchen Produkt am Markt der Erlaubnispflicht unterliegen und eine Lizenz der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen) benötigen. Auto-Abos, die rechtlich gesehen näher am Leasing als an der Miete sind, müssten im schlimmsten Fall auf Verlangen der BaFin rückabgewickelt werden, sofern der Anbieter nicht über eine solche Lizenz verfügt. Für Kundinnen und Kunden bedeutet das, dass diese in einem solchen Fall ganz schnell ohne Fahrzeug dastünden. Da das im Auto-Abo gemietete Fahrzeug häufig der Wertschöpfung dient, ist durch die Rückgabe aufgrund von Rückabwicklung zudem mit finanziellen Einbußen zu rechnen.
Es empfiehlt sich, mögliche Angebote genau zu prüfen. Ungewöhnlich lange Kündigungsfristen sollten Sie aufhorchen lassen. Auch ist das Abwälzen der Sachund Preisgefahr (das Kostenrisiko, wenn das Fahrzeug verloren geht, beschädigt oder zerstört wird) auf Kundinnen und Kunden untypisch für eine Mietsache und eher beim Leasing üblich. Ist eine solche Lizenz vorhanden und Sie sind von dem Angebot überzeugt, spricht nichts gegen den Abschluss eines Auto-Abos.
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