CSR-Berichtspflflichten für den Fuhrpark
<p>Für viele Unternehmen ist ökologisches Wirtschaften und nachhaltiges Handeln schon jetzt eine Selbstverständlichkeit. Der Fuhrpark wird nach den besten Möglichkeiten umweltbewusst gemanagt. Mit der Erweiterung der CSR-Richtlinie müssen sich die Verantwortlichen in den Unternehmen künftig noch stärker damit auseinandersetzen. Ab 2024 sind viele Unternehmen dazu verpflichtet, die ausgestoßenen Emissionen nachzuweisen. Das hat auch Auswirkungen auf das Fuhrparkmanagement.</p>

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Die Corporate Social Responsibility, oder auch CSR, bezeichnet die gesellschaftliche Unternehmensverantwortung und umschreibt den Beitrag von Unternehmen zu einer nachhaltigen Entwicklung. CSR hat eine ökologische, ökonomische und soziale Dimension. Im Idealfall greifen diese ineinander. Damit Unternehmen diese soziale und ökonomische Verantwortung nicht nur auf einer freiwilligen Basis übernehmen, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, bestehen sogenannte CSR-Berichtspflichten. Diese wurden bereits 2014 durch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der EU in der sogenannten CSR-Richtlinie verabschiedet. Ziel ist es, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen zu erhöhen. In den CSR-Berichten geht es um Informationen zu Umwelt-, Sozialund Arbeitnehmerbelangen, aber auch die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung spielen eine Rolle. Bisher war die CSR-Berichtspflicht für viele Unternehmen noch kein Thema, ab dem 1. Januar 2024 soll sich das allerdings ändern. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll die Berichtspflicht ausgeweitet werden. Ab 2024 gilt sie für große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, unabhängig von ihrer Rechtsform. Ab 2026 werden dann auch kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen in die Pflicht genommen. Die neue Berichtspflicht soll rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 gelten. Derzeit sind rund 12.000 Unternehmen in der EU von der CSR-Berichtspflicht betroffen, durch die neue CSRD-Richtlinie werden es etwa 50.000 sein, davon rund 15.000 allein in Deutschland. Durch die neuen Änderungen sollen nicht nur mehr Informationen für Dritte gewährleistet sein, sondern es soll auch der soziale und ökologische Anspruch der Unternehmen gestärkt werden.
Mit der neuen CSRD-Richtlinie ändern sich außerdem die verpflichtenden Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte. Neben zukunftsgerichteten Nachhaltigkeitszielen und -fortschritten sind ebenso nichtbilanzierte immaterielle Vermögenswerte, die Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die „Double Materiality“ erforderlich. Das bedeutet, dass sowohl mögliche Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf die eigene wirtschaftliche Lage dargelegt werden müssen als auch die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft.
Auswirkungen auf den Fuhrpark
Aufgrund der neuen Berichtspflichten ergeben sich auch neue Anforderungen an Fuhrparkmanager:innen. Die Flotte eines Unternehmens ist bekanntlich für einen Teil der CO2-Emissionen verantwortlich – hier wird häufig angesetzt, um die Nachhaltigkeit eines Unternehmens zu verbessern. Gleichzeitig wird auch die betriebliche Mitarbeitermobilität auf den Kopf gestellt, denn auch hier lässt sich viel hinsichtlich der Nachhaltigkeit verändern. Um das ökologische Verhalten von Unternehmen mit Blick auf den CSR-Bericht zu verbessern, wird es langfristig um die Vermeidung und Senkung der Emissionen im Bereich der Mobilität gehen. Dann sind Mobilitätsund Fuhrparkverantwortliche gefragt. Viele Firmen setzen auf eine Elektrifizierung der Flotte und damit verbunden auf den Bau einer Ladeinfrastruktur am Unternehmensstandort. Auf Fuhrparkverantwortliche kommt eine umfassende Planungsphase zu, in der neben der Frage nach den geeigneten Fahrzeugen auch die Frage nach den Lademöglichkeiten geklärt werden muss. Dazu muss zunächst der Bedarf ermittelt werden. Gleichzeitig müssen sich Fuhrparkmanager:innen im Rahmen der CSR-Berichtspflichten auch mit alternativen Mobilitätslösungen befassen. Nicht für alle Mitarbeitenden ist ein Elektroauto die richtige Wahl. Die individuelle betriebliche Mitarbeitermobilität ist in den Blick zu nehmen und auch Aspekte wie Mobilitätsbudgets oder Carsharing sind zu berücksichtigen. Um die CO2-Emissionen zu reduzieren, ist auch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ein probates Mittel. Durch die Anschaffung von Elektrofahrzeugen kann die THG-Quote verkauft werden und Unternehmen erhalten zusätzliches Geld. Ganz gleich für welche Nachhaltigkeitslösungen sich Fuhrparkverantwortliche entscheiden, es wird notwendig sein, eine neue Car-Policy aufzustellen und Regeln für Geschäftsreisen festzulegen. Nur durch ein ganzheitliches Konzept lassen sich Emissionen senken und der CSR-Bericht positiv beeinflussen.
Nachhaltigkeit und betriebliche Mitarbeitermobilität in den Fokus rücken
Da die Nachhaltigkeitsstrategie ein komplexes Thema ist, welches individuell auf den Fuhrpark abgestimmt werden muss, hat die Fleet and Mobility Management Federation Europe (FMFE) gemeinsam mit den sieben Landes-Mobilitätsverbänden Unterstützung geschaffen. In diesem Rahmen bietet der Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V. (BBM) die Europäische Zertifizierung für nachhaltige Unternehmensmobilität (ECSM) an. Gemeinsam mit dem Verband können Unternehmen den Ist-Zustand des Fuhrparks bestimmen und geeignete Maßnahmen für die Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln. Darüber hinaus ist es wichtig, sich mit der gesamten betrieblichen Mobilität auseinanderzusetzen. Diesem Thema widmet sich der BBM am 8. und 9. September in Hannover auf der Nationalen Konferenz für betriebliche Mobilität. Um Fuhrparkund Mobilitätsverantwortliche umfassend bei der Planung der betrieblichen Mitarbeitermobilität zu unterstützen, behandelt die Konferenz sämtliche Fragen des aktuellen und künftigen Mobilitätsmanagements.
Neben Aspekten wie der Digitalisierung, dem Travelmanagement und der Mikromobilität geht es vor allem um Nachhaltigkeit und die betriebliche Mitarbeitermobilität. Unternehmen sind mehr und mehr angehalten, nicht nur den Fuhrpark, sondern die Mobilität als Ganzes zu betrachten, um einen Beitrag zur Mobilitätswende zu leisten und voranzukommen. Dazu gehört eine umfassende Auseinandersetzung mit der betrieblichen Mitarbeitermobilität. Dieses komplexe und weitreichende Thema steht im Mittelpunkt der Konferenz. Das innovative Veranstaltungsformat richtet sich an Mobilitätsentscheider:innen aller Unternehmen. Die Konferenz bietet in Keynotes, Workshops oder Expertenpools hochkarätige Referent:innen. Weitere Informationen zum Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung unter: https://www.nationalekonferenz-mobilitaet.de/gesamtuebersicht.html

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AXEL SCHÄFER ist seit 2010 Geschäftsführer des von ihm mit initiierten und mit gegründeten Bundesverbandes Betriebliche Mobilität e. V. (vormals Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V.) und Sprecher der FMFE Fleet and Mobility Management Federation Europe. Der diplomierte Finanzierungsund Leasingwirt (VWA) ist seit 1992 als Autor, Trainer/ Fachreferent in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig. Seine Kernkompetenz liegt in den Bereichen Mobilitäts-, Fuhrparkmanagement und Leasing. Er publiziert zu den Themen regelmäßig Beiträge in Büchern, Fachmagazinen und ist immer wieder Redner bei Vorträgen im Rahmen verschiedener Events, Seminare und Workshops.

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