Überdurchschnittliches Wissen …
<p> … wird Gutachtern (oder synonym verwendet: Sachverständigen) zu einem bestimmten Thema zugesprochen. Kfz-Gutachter sind gefragt wie selten, doch Vorsicht: Nicht jeder verfügt auch über dieses Wissen. Flottenmanagement hat den Markt näher beleuchtet und versorgt Sie mit allen wichtigen Informationen.</p>

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Zuerst einmal sollte die Frage geklärt werden, wann das Hinzuziehen eines Kfz-Gutachters sinnvoll ist. Rainer Schwer, Key Account Manager bei der DEKRA Automobil GmbH, erklärt: „Es ist grundsätzlich immer sinnvoll, im Schadenfall einen Gutachter hinzuzuziehen, um eine neutrale Einschätzung der geltend zu machenden Ansprüche zu bekommen. Das gilt insbesondere dann, wenn auch eine Wertminderung zum Tragen kommt und entsprechend berücksichtigt werden muss.“ Udo Schütt, Chefsachverständiger der FSP Schaden- und Wertgutachterdienst GmbH, nennt neben Unfallschäden auch den Verkauf eines Autos und die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs als mögliche Betätigungsfelder für einen Kfz-Sachverständigen. Werte könnten so unabhängig ermittelt werden, erläutert Schütt.
Wer sich jetzt bei einem der genannten Szenarien wiedergefunden hat, der steht womöglich vor der Frage, welchen Kfz-Gutachter er zurate ziehen soll. Denn die Begrifflichkeit Gutachter/Sachverständiger ist an sich nicht geschützt, jeder kann sich so bezeichnen. Wie kann man also potenziellen schwarzen Schafen aus dem Weg gehen? Jürgen Bauschulte, Leiter Produktion und Qualitätsmanagement bei der GKK Gutachten GmbH, rät: „Hier sollte man das Pferd von der anderen Seite aus aufzäumen. Die Frage ist doch vielmehr, wie ein Geschädigter sicherstellen kann, einen qualifizierten Sachverständigen mit der Gutachtenerstellung zu beauftragen. Zielführend ist, sich als Geschädigter an eine große zertifizierte Sachverständigen-Organisation zu wenden, die ihre Qualifikationen durch öffentliche Vereidigung, Zertifizierung und/ oder Zugehörigkeit zu einem seriösen Berufsverband nachgewiesen hat.“ Dabei sei im Zeitalter der immer schneller fortschreitenden Technisierung und Digitalisierung der modernen Fahrzeuge neben einer fundierten Ausbildung der Sachverständigen vor allem auch eine strukturierte Weiterbildung von entscheidender Bedeutung, so Bauschulte weiter. So sind beispielsweise beim TÜV Rheinland die beruflichen Mindestanforderungen an einen Sachverständigen die Ausbildung zum Kraftfahrzeugmeister beziehungsweise ein Ingenieurstudium mit anschließender Ausbildung zum geprüften Kfz-Sachverständigen für Schaden- und Wertgutachten, sagt Heiko Schmetz, Leiter Fachvertrieb TÜV Rheinland Schadenund Wertgutachten GmbH. Auch er gibt den Tipp, sich bei Gutachtern an Zertifizierungen oder öffentlichen Bestellungen durch die Handwerkskammer oder durch die Industrie- und Handelskammer zu orientieren.
Von Fall zu Fall ...
Ist ein Gutachter eingeschaltet, kommt es auf den jeweiligen Fall an, wer die Kosten trägt. Arndt Hüsges, geschäftsführender Gesellschafter der Hüsges Gruppe – Die Gutachter, erläutert: „Im Haftpflichtschadenfall muss die gegnerische Versicherung die Kosten für den Gutachter übernehmen. Sollte ein Schaden unterhalb der Bagatellschadengrenze* vorliegen, wählt der Sachverständige ein kostengünstigeres Produkt (Kurz-Gutachten oder Kostenvoranschlag). Auch diese Kosten sind durch den regulierenden Versicherer zu tragen. Im Kaskoschadenfall ist der Versicherer zunächst weisungsberechtigt. Dieser bestimmt den Gutachter und übernimmt seine Kostennote.“ Der Fuhrpark beauftrage jedoch häufig – in Abstimmung mit dem Versicherer – seinen eigenen Gutachter. Hier seien entsprechende Verträge zu schließen, so Hüsges.
Herausforderungen Digitalisierung ...
Die fortschreitende Technisierung und Digitalisierung wurde oben bereits kurz angeschnitten. Sind sie eine Hilfe oder bedeuten sie eher zusätzliche Arbeit für einen Gutachter? Holger Piesche, Kfz-Sachverständiger und Geschäftsführer der intertaxexpert Gutachtenmanagement GmbH, spricht im Zuge der Digitalisierung von einer Herausforderung: „Man muss seine Dienstleistung als auch Weiterbildung des Personals und des Unternehmens anpassen.“ Mit der Entwicklung einer Schaden-App speziell für die Flotte habe man dem Thema Sorge getragen, so Piesche.
Heiko Schmetz vom TÜV Rheinland sieht die Digitalisierung vor allem als Gewinn an: „Sie unterstützt den Sachverständigen in der täglichen Arbeit. Das beginnt bereits bei der Schadenaufnahme durch die Unterstützung eines Tablets am Fahrzeug, indem die Schadenaufnahme direkt ins Kalkulationssystem eingegeben werden kann. Auch künstliche Intelligenz kann heute schon den Sachverständigen in verschiedenen Bereichen hilfreich unterstützen.“ Zusätzlich würde zum Beispiel die Einrichtung von Schnittstellen den Datenaustausch mit den Auftraggebern erleichtern.

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... und Technisierung
Doch nicht nur die Ausstattung und Möglichkeiten des Gutachters und der Kunden erweitern sich. Auch im und am Auto wird alles digital(er) und dementsprechend technisch komplexer. Rainer Schwer von der DEKRA Automobil GmbH bestätigt dies. „Die Anforderungen an den Sachverständigen haben sich schon in den vergangenen Jahren mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Fahrzeugen und durch die zunehmende Komplexität einzelner Bauteile erhöht.“ Bei der DEKRA begegne man dem mit der Einführung von Mess-und Auslesegeräten zur technischen Unterstützung des Sachverständigen und zur Beweissicherung von in der Dienstleistung getroffenen Feststellungen. Marius Klosa, Mitglied der Geschäftsleitung bei der GKK Gutachten GmbH, sieht für die Arbeit des Gutachters Vor- und Nachteile durch die moderne Technik: „Grundlage der Assistenzsysteme sind vernetzte Rechner, die in vielen Fällen über auslesbare Speichersysteme verfügen. In diesen Speichersystemen wird eine große Anzahl von Echtzeitdaten hinterlegt, die bei entsprechender fachlicher Qualifikation des Sachverständigen umfassende Rückschlüsse auf den Unfallablauf sowie auf möglicherweise verdeckte Fahrzeugbeschädigungen ermöglichen.“ Und weiter: „ Nachteilig ist ohne Wenn und Aber jedoch, dass gerade bei neueren Fahrzeugen der Zugriff auf erforderliche Solldaten, auch wegen fehlender Normierung, sehr erschwert wird“, so Klosa.
Udo Schütt von der FSP geht davon aus, dass perspektivisch Fahrzeugscanner die Dokumentation der Fahrzeuge übernehmen werden. Das bedeute allerdings keinen Wegfall des Sachverständigen – im Gegenteil. Die Anforderungen an den Sachverständigen würden höher werden, denn die Technik habe auch immer ihre Grenzen.
Nicht nur Gutachten ...
Sorgen machen muss sich die Branche demnach also nicht. Hinzu kommt: Häufig werden neben einer Gutachtenerstellung auch weitere Dienstleistungen des entsprechenden Unternehmens von einem Fuhrpark in Anspruch genommen. Denn oftmals sind es eben große Organisationen (siehe auch tabellarische Übersicht), die über ein breites Leistungsportfolio verfügen. So zählt Christos Gkirtzalis, Key Account Manager bei TÜV Süd, unter anderem Hauptuntersuchungen inklusive Abgasuntersuchung, Prüfungen zur Einhaltung der Halterpflichten (DGUV Vorschrift 70), Ladungssicherung, Schadenmanagement, Zulassungsservices, Unterstützungsleistungen bei der MPU und technische Schulungen als Leistungen auf, die in Fuhrparks besonders gefragt seien.
* Richtwert: 750 Euro.

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