Was nun?
<p> Schnell ist es passiert: Eine Beschädigung am Reifen oder an der Felge ist oftmals Folge einer kleinen Unaufmerksamkeit. Lohnt sich eine Reparatur und wichtiger: Ist sie überhaupt noch erlaubt? Flottenmanagement hat sich dem Thema angenommen.</p>

PDF Download
Reifen haben eine große Bedeutung für die Sicherheit eines Fahrzeugs – sie sind der einzige Kontaktpunkt eines Autos zur Straße. Umso wichtiger ist ihr einwandfreier Zustand. Laut ADAC geben in etwa drei Millionen Reifen pro Jahr in Deutschland vorzeitig ihren Dienst auf. Das hat verschiedene Gründe. So können Reifenschäden unverschuldet sein, aber auch durch eigene Fehler bei der Nutzung oder der Lagerung auftreten.
Zu den eigenen Fehlern zählt beispielsweise das schräge Auffahren auf einen höheren Bordstein. Denn dabei – vor allem, wenn es häufiger vorkommt – kann das Reifeninnere beschädigt werden; die Folgen reichen bis hin zu einem Reifenplatzer. Wird sehr stark beim Anfahren beschleunigt („Kick-down“), sind die Probleme ebenfalls hausgemacht. Der Grip lässt schneller nach, die Reifen müssen entsprechend deutlich früher ausgetauscht werden.
Und auch bei der Einlagerung gibt es ein paar Punkte zu beachten. So sind Sommer- und Winterreifen zwingend trocken und dunkel zu lagern. Ebenfalls wichtig: Ohne Felgen sollten Pneus immer stehend, mit Felgen sollten sie immer liegend gelagert werden. Darüber hinaus ist der Kontakt der Reifen mit Ölen, Benzin und Chemikalien zu vermeiden.
Reparatur noch möglich
Auch wenn man pfleglich mit den Gummis umgeht, lassen sich Schäden nicht immer vermeiden. Je nach Schwere und Größe des Schadens kann der Reifen aber repariert werden. Das Reifeninnere sollte dabei allerdings nicht beschädigt sein. Die Reparatur gilt es, zeitnah nach dem Schaden durchzuführen, und ist nur bei Reifen bis 190 km/h (Kategorie T) ratsam.
Hat man sich einen Fremdkörper, wie beispielsweise einen Nagel, in den Reifen eingefahren, sollte der Gegenstand erst einmal nicht entfernt, sondern bis zum Eintreffen in der Werkstatt im Reifen stecken gelassen werden. So werden mögliche weitere Schäden beim Herausziehen vermieden und das Loch bleibt verschlossen. In der Werkstatt leiten die Fachkräfte dann die weiteren Maßnahmen (Reparatur oder Austausch) ein. Ist der Einstich nicht allzu heftig (siehe Extra-Kasten), kann er vulkanisiert (eingesetzter Gummipfropf und Kautschukmoleküle verbinden sich dabei) werden.

Aktuelles Magazin
Ausgabe 4/2019

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Doch ist eine Reparatur auch immer sinnvoll? Der ADAC hat hier einige Tipps erstellt, an denen man sich orientieren kann. So ist eine Reparatur gemäß dem Automobilclub ratsam, wenn der Reifen noch nicht lange im Einsatz war und deswegen über ausreichende Restprofiltiefe verfügt. Ebenfalls mache es Sinn, wenn der zweite Reifen der betroffenen Achse aus technischen Gründen auch ersetzt werden müsse. Dies könne bei einem indirekt messenden Reifendruckkontrollsystem (RDKS) erforderlich werden. Bei unterschiedlichen verschleißbedingten Durchmessern der Reifen kann es zu Störungen des RDKS kommen, so der Automobilclub. Bei vielen allradgetriebenen Fahrzeugen sehen die Hersteller vor, dass sich die Abrollumfänge der vier Einzelräder nur minimal unterscheiden. In diesen Fällen wäre möglicherweise sogar ein Ersatz aller Reifen erforderlich, selbst wenn lediglich ein Reifen beschädigt wurde.
Weitere Szenarien, in denen eine Reparatur sinnvoll ist: Der Reifenschaden ist bereits kurz nach seiner Entstehung entdeckt worden und es wurde nicht lange mit zu geringem Reifendruck gefahren; am Reifen ist noch keine provisorische Notreparatur (zum Beispiel mit Pannenspray) vorgenommen worden; ein geeigneter Ersatzreifen ist nicht verfügbar oder nicht zu beschaffen (beispielsweise im Ausland); nur bestimmte Bereiche des Reifens sind betroffen und die Beschädigungen überschreiten ein bestimmtes Ausmaß nicht.
Gut zu wissen:
Der Ausführende einer Reifenreparaturarbeit übernimmt die Haftung für alle Schäden, die aus dem Gebrauch eines reparierten Reifens resultieren. Die gesetzliche Gewährleistung durch den Reifenhersteller erlischt mit dem Zeitpunkt der Reparatur.
Felge beschädigt
Vermutlich noch schneller als das Gummi beschädigt man die Felge(n). Bestes Beispiel: das Vorbeischrammen am hohen Bordstein im engen Parkhaus. Das ist nicht nur ärgerlich, bei größeren Beschädigungen kann dies auch negative Auswirkungen auf die Fahrsicherheit haben.
Eine Felgenreparatur ist allerdings nicht in jedem Fall erlaubt. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jegliche Eingriffe in das Materialgefüge wie Wärmebehandlungen, Schweißarbeiten und Rückverformungen grundsätzlich abzulehnen sind. Erlaubt ist die Reparatur bei Beschädigungen bis zu einem Millimeter Tiefe im Grundmetall der Felge. Laut dem Sonderausschuss „Räder und Reifen“ des Bundesverkehrsministeriums ist außerdem die fachgerechte technische Wiederherstellung des Rades hinsichtlich optischer Defekte durch Polieren, örtliches Anschleifen, Verrunden von Kerben, eventuelles Füllen, Grundieren und Lackieren gestattet. Ausgeschlossen davon sind jedoch der Bereich der Anlagefläche des Rades, die Bohrungen, das Mittenloch, der Ventilsitz und die Innenflächen von Speichen sowie das Felgenbett. Mittlerweile gibt es bei der Felgenreparatur auch TÜV-geprüfte Rotationsschleifverfahren, so ist der Fahrzeughalter in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Lohnend ist das Ganze in der Regel nur bei kleineren Beschädigungen und etwas teureren Alu-Felgen. Sonst ist hier der Austausch die bessere Option.
Reifenreparatur-Richtlinie
In der Richtlinie 6 des § 36 der StVZO (veröffentlicht im Verkehrsblatt 05/2001 vom 15.3.2001, bestellbar beim Verkehrsblatt-Verlag unter Dokumentation- Nr. B 3619 und B 3620) sind unter den Punkten „Die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen“ und „Die Instandsetzung von Luftreifen“ die Details zu Reifenreparaturen festgelegt:
• seitens der Verordnung werden keine Arten von Pkw- oder Motorradreifen grundsätzlich von möglichen Reparaturen ausgeschlossen
• es ist dem jeweiligen Reifenhersteller überlassen, ob er einzelne seiner Produktgruppen von der Reparaturmöglichkeit ausschließt oder besondere Reparaturvorgaben macht
• mehrheitlich können Stichverletzungen im Laufflächenbereich mit einer Ausdehnung bis sechs Millimeter repariert werden (...)
• die Reparatur erfolgt meist mittels Warm- oder Heißvulkanisation und dauert circa zwei Stunden • die Reparatur eines einfachen Nagelloches kostet circa 20 bis 25 Euro bei Kaltvulkanisation und circa 40 Euro bei einer Standardreifenreparatur mittels Warm- oder Heißvulkanisation
Die aktuell gültigen Vorschriften zu den verschiedenen Reparaturmöglichkeiten, den angemessenen Reparaturmethoden und der Wirtschaftlichkeit einer Reparatur unter Berücksichtigung des Gesamtzustandes des Reifens kennt der auf diese Tätigkeiten spezialisierte und zertifizierte Vulkaniseur.
Quelle: In Anlehnung an den ADAC

Aktuelles Magazin
Ausgabe 4/2019

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2027

0 Kommentare
Zeichenbegrenzung: 0/2000