Leasing-Rückgabe – Transparenz und Fairness sind gefragt

Gerade die Fahrzeugrückgabe und die damit verbundenen Wertminderungskosten sorgen beim Leasing regelmäßig für Unzufriedenheit aufseiten der Fuhrparkverantwortlichen. Als fair und transparent wird der Prozess oft nicht empfunden. Dabei bergen kritische Prozesse immer die größte Chance für eine langfristige und gute Partnerschaft.

Leasing-Rückgabe – Transparenz und Fairness sind gefragt
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Leasing ist in Fuhrparks ein häufig genutztes Finanzierungsinstrument. Daher sind die Qualität der Zusammenarbeit und die Leistungen der Leasinggesellschaften von entscheidender Bedeutung. Ein Grund, warum der Bundesverband Fuhrparkmanagement im letzten Jahr die Mitglieder gefragt hat, was aus deren Sicht die Erfolgskriterien bei der Zusammenarbeit mit Leasinggesellschaften sind. Die Transparenz bei der Rückgabe lag dabei noch vor den attraktiven Konditionen auf Platz eins der Wichtigkeitsskala. Viele Fuhrparkbetreiber haben leider bereits schlechte Erfahrungen gemacht und wurden am Ende der Leasinglaufzeit negativ überrascht. Der Fairness halber muss allerdings gesagt sein, dass der Grund nicht ausschließlich bei Leasinganbietern liegt. Bei jeder Beziehung gibt es zwei Partner und jeder sollte im Falle des Leasings die Aufmerksamkeit auf den Prozess der Leasingrückgabe lenken, damit vermeintlich böse Überraschungen möglichst ausbleiben.

Ende mit Schrecken – muss nicht sein
Der Durchschnittswert aller befragten Unternehmen zeigte, dass Mehrkosten bei der Leasingrückgabe von 1.154 Euro pro Fahrzeug angefallen sind. Der Verdacht – berechtigt oder unberechtigt – liegt dann nahe, dass der Leasinggeber versucht, einen ursprünglich für den Leasingnehmer guten Preis durch Nachforderungen mittels sehr penibler Rückgabeprotokolle wieder zu relativieren und die Marge aufzubessern. Das bedeutet Ärger für alle Beteiligten. Dabei existieren seit vielen Jahren Standards für die Rückgabe. Ein Teil der Leasinggeber hat sich den Rückgabeprozess hinsichtlich seiner Transparenz zertifizieren lassen. Ein Schritt in Richtung fairer Partnerschaft zwischen Leasinggeber und -nehmer, denn Fairness ist die Basis für eine beidseitig erfolgreiche Geschäftsbeziehung. Die Praxis zeigt, dass ein zertifiziertes Verfahren dennoch Abweichungen mit sich bringen kann. Fairness bedeutet laut Duden „anständiges“ Verhalten; gerechte, ehrliche Haltung andern gegenüber“. Das spiegelt sich direkt in der Schaden- und Restwertbeurteilung wider. Es geht um Berechenbarkeit des Verhaltens und des Gutachtens bei der Leasingrückgabe.

Allzu oft berichten Praktiker, dass nicht nur Fakten wie Art und Schwere der Schäden eine Rolle bei der Höhe der Abzüge spielen. Auch weiche Faktoren wie Größe des Fuhrparks und ob ein Folgeauftrag in Aussicht gestellt wird, scheinen einen gravierenden Einfluss auf die Bewertung von Mängeln zu haben. So lag der Durchschnitt der Wertminderungen bei kleinen Fuhrparks mit bis zu 50 Fahrzeugen um fast 500 Euro über dem Durchschnitt der nächsten Kategorie ab 50 Fahrzeugen. Auch wenn eine weitere Zusammenarbeit absehbar ist, kann in der Regel mit mehr Kulanz seitens des Leasinggebers gerechnet werden. Gleiches gilt für Fuhrparks mit sehr vielen Fahrzeugen. Denn trotz Schadenkatalog gibt es einen Ermessensspielraum, ob es sich um eine kostenpflichtige Beschädigung oder eine nicht zu bepreisende betriebsgewöhnliche Abnutzung handelt. Aber solche Ergebnisse erhöhen das Misstrauen und können nicht Sinn eines fairen Verfahrens sein.

Einzigartig
Dennoch: Fairness bleibt relativ und liegt im Ermessen des Betrachters. Kein Wunder, dass es in der Umsetzung himmelweite Unterschiede gibt. Streitigkeiten am Vertragsende sind nach wie vor an der Tagesordnung. Denn die Fahrzeugrückgabe wird immer noch von Leasinggesellschaften und Gutachterorganisationen unterschiedlich gehandhabt. Das heißt, dass eine gesunde Skepsis gegenüber dem sogenannten fairen Prozess bestehen bleiben sollte. Wenn der Nutzer das Fahrzeug beschädigt hat, muss dies berechnet werden. Auch das ist selbstverständlich fair. Am besten ist, Kunde und Leasinggeber einigen sich, bevor überhaupt ein Vertrag geschlossen wird: Welche Schäden werden abgerechnet, wann handelt es sich um normale Gebrauchsspuren, was ist ein anerkannter Verschleiß? Und wenn abgerechnet wird: Welche Werte werden nach welchen Bewertungskriterien angesetzt? Das muss nachvollziehbar und transparent sein und darf nicht ständig angepasst werden, wenn sich beispielsweise die Marktlage ändert.

Unbestritten ist, dass der Fahrzeugführer entscheidenden Einfluss auf den Zustand und damit den Restwert des Fahrzeugs hat. So ist es sinnvoll, unternehmensintern die Mitarbeiter hierfür zu sensibilisieren und Handlungsempfehlungen zu geben. Mit dem Fahrzeugschlüssel wird finanzielle Verantwortung an den Fahrer übergeben. Das sollte dem Mitarbeiter klar kommuniziert werden. Der Umgang mit den Dienstfahrzeugen ist in jedem Fuhrpark unterschiedlich geregelt. In manchen gibt es hierfür kaum Vorschriften. In anderen wiederum werden kleinste Verstöße strikt geahndet. Wenn dem Fuhrparkleiter Bewertungskriterien bei der Fahrzeugrückgabe bekannt sind, sollte er seine Fahrzeugnutzer darauf aufmerksam machen, Bonus-Malus- Systeme einführen, Vereinbarungen treffen. Bei der Überlegung zu Bonus-Malus-Systemen sollte berücksichtigt werden, dass diese nur funktionieren, wenn es sich um homogene Nutzergruppen handelt (beispielsweise nur Vielfahrer). Außerdem ist zu bedenken, dass Mitarbeiter, die durch einen Firmenwagen ohnehin schon Privilegien haben im Falle von Boni zusätzlich belohnt werden, wenn sie die ihnen anvertrauten Fahrzeuge gut behandeln.

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Die wünschenswerte Qualität der Rückgabe beginnt in der Praxis mit der entsprechenden Qualität der Übergabe und Einweisung. Bereits zu diesem Zeitpunkt muss in der Kommunikation mit dem Mitarbeiter klargestellt werden, welche Erwartungen im Umgang mit dem Fahrzeug aus Sicht des Unternehmens bestehen. Das fängt mit der regelmäßigen Pflege des Fahrzeugs an und hört mit der vollständigen Rückgabe desselben auf. Denn immer noch werden wichtige Zubehörteile wie Ersatzschlüssel, Radsätze oder Bordunterlagen nicht mit dem Fahrzeug zusammen abgeliefert. Manche Leasinggeber berechnen diese Fehlteile umgehend – und in beträchtlicher Höhe –, während andere eine Frist zum Nachreichen gewähren. Solche Fristen sind im Interesse beider Seiten wünschenswert. Gleiches gilt für Reparaturen oder die Beseitigung von Schäden nach der Rückgabe. Das ist fair, das ist angemessen.

Fazit
Jeder Fuhrpark hat seine Besonderheiten und ist unterschiedlich. Auch der Rückgabeprozess muss auf diese individuellen Rahmenbedingungen Rücksicht nehmen und maßgeschneidert sein. Letzten Endes ist die Fairness, also das angemessene Verhalten, das A und O einer Beziehung. Deswegen fordert der Bundesverband Transparenz und Fairness im Umgang mit den Leasingnehmern, also eine transparente Verfahrensdokumentation zwischen den Leasinggebern und den Kunden sowie nachvollziehbare Wertansätze. Außerdem muss der Prozess für Fuhrparks berechenbar sein, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Denn: Die Rückgabe der Fahrzeuge beginnt bei der Übergabe an die Fahrer. Ein von Anfang an transparenter Leasingprozess kann der Anfang einer langen Kundenbeziehung sein.

 

AUTOR

AXEL SCHÄFER ist seit 2010 Geschäftsführer des von ihm mit initiierten und mit gegründeten Bundesverbandes Fuhrparkmanagement e. V. Zuvor war er viele Jahre erfolgreich im Vertrieb bei führenden Leasinggesellschaften tätig, bevor er sich 1991 selbstständig machte. Der diplomierte Finanzierungs- und Leasingwirt (VWA) ist seit 1992 als Autor, Trainer/Fachreferent in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig. Seine Kernkompetenz liegt nach wie vor in Fuhrparkmanagement und Leasing. Von 1992 bis 2012 war er Autor und Herausgeber des Praxishandbuchs Fuhrparkmanagement, aktuell gibt er das Fuhrparkcockpit für Mitglieder des Fuhrparkverbandes heraus, eine digitale Know-how-Sammlung, die umfangreiches Fuhrparkwissen bereitstellt.

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