Turnusmäßig

Wesentlich dafür, dass ein Dienstfahrzeug seinen Zweck erfüllt, ist, dass es fahrtüchtig bleibt. Eine Maßgabe des Herstellers sieht die regelmäßige Wartung und Inspektion vor. Hierzulande liegen die Inspektionsintervalle üblicherweise zwischen 15.000 und 30.000 Kilometern beziehungsweise in der Regel bei einmal jährlich oder alle zwei Jahre, je nachdem, was zuerst eintrifft. Doch was genau bedingt diese Intervalle? Wir haben nachgefragt und recherchiert.

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In unseren Breitengraden herrscht gemäßigtes Klima, im Sommer mal heiß, im Winter mal frostig, aber keineswegs extrem. Auch können wir uns normalerweise auf ganz ordentlichen Straßen und Strecken bewegen, die dem Getriebe und dem Fahrwerk nicht übermäßig zusetzen – vernünftige Fahrweise vorausgesetzt. So definieren sich die normalen Umstände, denen moderne Fahrzeuge in Deutschland ausgesetzt sind. Und auf diese Umstände legen die Fahrzeughersteller die werksseitig vorgegebenen Inspektionsintervalle gemäß den wesentlichen technischen und sicherheitsrelevanten Maßgaben aus. Unterschieden wird eventuell noch, ob es sich um einen Pkw oder Lkw handelt. Im Einzelnen entscheiden dann die Faktoren Zeit, Laufleistung und die aktuellen Betriebsstunden, wann welcher Service ansteht. Bei der Adam Opel AG spezifiziert man dies: „Die Inspektionsintervalle sind hauptsächlich durch die notwendigen Motorölwechsel getrieben. Weitere wartungsrelevante Komponenten wie Zündkerzen, Luftfilter, Pollenfilter et cetera haben ein längeres Intervall.“ Das Ölwechselintervall ist abhängig von der Fahrweise, das heißt insbesondere, möglichst wenig Kaltstarts, möglichst viele Kilometer mit Motor auf Betriebstemperatur und ein möglichst geringer Volllastanteil begünstigen längere Wechselintervalle, so ein Experte der Audi AG. Er führt weiter aus: „Deshalb ist das Ölwechselintervall flexibel ausgelegt, das heißt, es liegt je nach Fahrweise zwischen 15.000 Kilometern beziehungsweise einmal jährlich und 30.000 Kilometern beziehungsweise alle zwei Jahre. Die Inspektion hingegen hat ein fixes Intervall von 30.000 Kilometern beziehungsweise alle zwei Jahre. Der Ölwechselservice und die Inspektion sind zwei voneinander unabhängige Ereignisse. Wir geben die Empfehlung, dass die Inspektion bis zu 5.000 Kilometer vorgezogen werden darf. Ein Beispiel: Das Öl ist fällig bei 27.000 Kilometern, die Inspektion mit Zusatzarbeit darf dann zusammen mit dem Ölwechsel durchgeführt werden, obwohl erst bei 30.000 Kilometern fällig.“

Je nach Laufleistung kann sich der Inspektionsumfang erweitern, oft nennen sich die Varianten kleine und große Inspektion oder Service A und Service B, die im Wechsel stattfinden. Wenn denn überhaupt noch ein begrifflicher Unterschied gemacht wird, wie beispielsweise bei Audi, Ford und Jaguar Land Rover oder Renault. Letztere begründen die Aufhebung so: „Es wird nicht nach kleiner und großer Wartung unterschieden. Die Fahrzeuge erhalten eine Grundwartung sowie laufzeit- beziehungsweise kilometerabhängig unterschiedliche Zusatzarbeiten. Dies ermöglicht dem Kunden eine kostengünstige Lösung für die Wartung zu finden und stellt eine optimale Betriebssicherheit im Vergleich zu den Kosten dar.“ Als Zusatzarbeiten gelten Filterwechsel, Nachfüllen von Harnstoff oder sonstigen Flüssigkeiten, Überprüfung von Dichtungen, Antriebssträngen, Wartung der Klimaanlage et cetera. Bei der Definition der Wartungsintervalle haben die Hersteller ebenfalls die Kosten im Blick. So hat sich Ford Folgendes auf die Fahne geschrieben: „Wir streben grundsätzlich möglichst geringe Unterhaltskosten für unsere Kunden an und haben die Inspektionsintervalle in den letzten Jahren sukzessive verlängert. Im Rahmen unserer flexiblen Serviceintervalle, die bei Pkws bis zu 30.000 Kilometer oder alle zwei Jahre und bei Nutzfahrzeugen bis zu 60.000 Kilometer oder alle zwei Jahre gehen, unterscheiden wir nicht zwischen kleinen und großen Inspektionen. Die Inhalte der Inspektionen sind stattdessen immer an den technischen Notwendigkeiten ausgelegt“, bestätigt Stefan Ottinger, Leiter Flottenmarketing Ford-Werke GmbH.

Unter erschwerten Nutzungsbedingungen – für Peugeot nennt Carsten Schopf, Leiter B2B Peugeot Nutzfahrzeuge, permanenten Kurzstreckenbetrieb, Stadtverkehr, häufige Kurzstrecken mit kaltem Motor und Thomas Schmidt, Leiter Fleet & Business bei Jaguar Land Rover, häufigen Offroadeinsatz – sind spezielle Wartungen bei verkürzten Intervallen notwendig.

Auch wenn die meisten Hersteller bestimmte Serviceintervallgrößen angeben, kommt doch eine gewisse Flexibilität durch die Serviceintervallanzeige zum Tragen, die in allen Fahrzeugen verbaut ist. Die meisten Fahrzeugmodelle bedienen sich moderner Messgeräte, die gemäß festgelegten Algorithmen den optimalen Wartungszeitpunkt errechnen können. Und das wiederum abhängig von der Laufleistung, der Zeit und der Belastung. Hier registrieren die Messgeräte beispielsweise die Menge und den Alterungszustand des Motoröls, die Umgebungstemperatur, die Menge an Kaltstarts oder Autobahnfahrten im hohen Geschwindigkeitsbereich beziehungsweise beim Diesel auch die Anzahl der Regenerierungen des Partikelfilters. Für Mazda gibt Annika Heisler, Produkt- und Unternehmenskommunikation, Auskunft: „Bestimmte Modelle und Motorisierungen haben einen Algorithmus zur Berechnung des Motorölverschleißes, der je nach Betriebsbedingungen auch einen in Bezug auf das Kilometerintervall vorzeitigen Ölwechselbedarf außerhalb des festen Wartungsintervalls anzeigen kann.“

Bei der Daimler AG gelten für die Pkw der Marke Mercedes-Benz und der Marke smart jeweils fixe Serviceintervalle von 25.000 Kilometern beziehungsweise 20.000 Kilometern oder jährlicher Service, je nachdem, was früher eintritt. „Die Serviceintervalle bei Mercedes-Benz Pkw und smart sind als fixe Intervalle ausgelegt, sodass unabhängig von der Fahrweise jedes Fahrzeug dieses Serviceintervall erreicht. Der Servicezeitpunkt wird nicht, wie bei flexiblen Intervallen, fahrprofilabhängig vorgezogen. Laufleistungsabhängig fallen weitere Zusatzarbeiten wie zum Beispiel Zündkerzenwechsel oder Luftfilterwechsel an“, so ein Sprecher.

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Die Bedeutung der Inspektion dürfte wohl allen klar sein. „Die ordnungsgemäße Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungen sichert die Betriebsfähigkeit, Sicherheit, den Werterhalt und den Garantieanspruch des Fahrzeugs. Daraus resultieren die möglichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung“, fasst Karl Hell, Bereichsleiter Aftersales bei der Hyundai Motor Deutschland GmbH, zusammen. Auch bei Renault bringt man es auf den Punkt: „Die Einhaltung der Wartungsintervalle ist als einzige Gegenleistung des Garantienehmers für den Erhalt der Garantieleistung zu sehen und somit Hauptleistungspflicht.“ Die Konsequenzen fallen demnach gemäß den Angaben verschiedenster Hersteller relativ deutlich aus: „Sollte der Kunde die Serviceintervalle überschreiten oder nicht bei einem SEAT Partner durchführen lassen, erlischt die Garantie. Die Mobilitätsgarantie bleibt davon in den ersten zwei Jahren unberührt.“ Für Infiniti gibt Hans Glaenzer, Manager Fleet Germany, dies hier zu Protokoll: „Der Kunde riskiert bei massiven Überschreitungen der vorgegebenen Inspektionsintervalle grundsätzlich ein erhöhtes Schadensrisiko insbesondere am Antriebsstrang, aber auch am Fahrzeug selbst. Zudem kann partiell erhöhter Verschleiß auftreten, was wiederum ebenfalls zu Schäden führen kann. Zudem verliert der Kunde außerhalb gewisser Toleranzgrenzen bei der Überschreitung der Inspektionsintervalle gegebenenfalls seinen Garantieanspruch.“

Dass es einen bestimmten Toleranzbereich gibt, macht nicht nur die Vereinbarung von Serviceterminen einfacher, er bietet Vielfahrern einen Puffer vor empfindlichen Konsequenzen, wie sie oben beschrieben sind. Bei Nissan ist der angegebene Wartungszyklus bereits der späteste Termin, das sollten Fahrer dieser Marke im Hinterkopf behalten. Bei Volvo liegt die Toleranz bei maximal einem Monat plus oder minus beziehungsweise 1.250 Kilometern mehr oder weniger als angegeben.

Fazit: Die Serviceintervalle haben eine wichtige Bedeutung für die Fahrtüchtigkeit und den Werterhalt der Flottenfahrzeuge. Nicht zuletzt bei Leasingfahrzeugen hat der Nutzer entsprechend den Leasingbedingungen dafür zu sorgen, rechtzeitig die notwendigen Arbeiten durchführen zu lassen. Dank moderner Messgeräte, die die wichtigsten Einflussfaktoren im Blick haben, kann der optimale Zeitpunkt bestimmt werden. Und dank der modernen Kommunikationsmittel, die Hersteller, Leasinggesellschaft oder Fuhrparkverwalter zur Verfügung stellen, lässt sich schnell und einfach ein Termin mit der Herstellerwerkstatt vereinbaren.

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