Winterreifenpflicht

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Grundsätzlich herrscht in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht, das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge nur mit Reifen unterwegs sein, die als M+S-Reifen (Abkürzung für Matsch + Schnee) gekennzeichnet sind. Die Fahrzeuge müssen demnach zwar nicht grundsätzlich mit Winterreifen ausgestattet sein, dürfen aber bei den beschriebenen Straßenverhältnissen nicht im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Pkw müssen dann auf allen Achspositionen entsprechend bereift sein. Wer gegen diese Regelungen verstößt, riskierte bislang ein Bußgeld von 40 Euro beziehungsweise 80 Euro, wenn er dadurch den Verkehr behindert. Zum 1. Mai 2014 werden die Bußgelder deutlich angehoben. Auch bei unseren Nachbarn in Österreich gilt zwischen 1. November und 15. April eine situative Winterreifenpflicht. Nur in der Schweiz müssen keine Winterreifen aufgezogen sein; ihre Benutzung empfiehlt sich jedoch bei entsprechenden Straßenverhältnissen, da bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen eine erhebliche Mithaftung in Betracht kommt.

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