„Durcheinander ist die Regel“
„Cleveres Management für Transporter- und Serviceflotten“: LeasePlan-Veranstaltung am 25. Januar in Mainz

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Der Transporterbetrieb im Flottengeschäft ist ganz offenbar ein komplexeres Thema als der Einsatz von Pkw im Fuhrpark. Das verdeutlichte auch noch einmal die LeasePlan-Veranstaltung „Cleveres Management für Transporter- und Serviceflotten“. Hier standen die Themen „Fahrpersonalgesetz für Transporter mit digitalen Tachografen“, „Ladungssicherung bei Transportern“, „Optimierung in der Transporterbeschaffung“ sowie „Fuhrparkmanagement im Transporterbereich“ auf der Agenda. Das Event erfreute sich regen Interesses aus dem Kreis der Flottenbetreiber, der Saal füllte sich mit rund 120 Gästen.
Nach der Begrüßung durch Gunter Glück, Geschäftsleitungsmitglied Kundenbetreuung und Vertrieb bei LeasePlan Deutschland, widmete sich Referent Dietmar Rücker, Leiter der Verkehrsfachschule SVG Hessen, der besonderen Situation eines Mitarbeiters im Transporter- Segment. Hier käme abseits Straßenverkehrsordnung und Haftungs-Fragen auch die Arbeitszeit- Verordnung zum Zuge. Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen seien keine Nachweise über Lenk- und Ruhezeiten zu führen, im Bereich von 2,8 Tonnen bis 3,5 Tonnen jedoch nach Maßgabe der EU sehr wohl wie im Lkw-Bereich. Eine Grundproblematik der Gesetzgebung: Eine Vorschrift besage „Du darfst nicht ...“, eine andere wiederum „Ja, aber ...“; selbst Kontroll- Organe wären nicht immer im Bilde. „Was heißt ‚Haupttätigkeit des Mitarbeiters’?“, hob Dietmar Rücker hervor. „Das heißt eben: Wenn der Mitarbeiter zu mindestens 50 Prozent Fahrer ist, ist es eine Fahrer-Tätigkeit.“
Und im Paket-Zusteller-Bereich beispielsweise sei schnell eine gewisse Gesamt-Tonnage erreicht, die den Einbau eines digitalen Kontrollgerätes oder Tachographen erfordere. Ausnahme: Das Fahrzeug bewege sich nur auf einer Fläche nicht größer als 2.300 Quadratkilometer („Insel-Regelung“). „Momentan wissen aber 70 Prozent der Fahrer nicht“, so Rücker weiter, „dass auch dann noch ein so genanntes Tages- Kontrollblatt inklusive Ruhezeiten auszufüllen, für 28 Kalendertage mitzuführen und später vom Unternehmen aufzubewahren ist. Und sie wissen nicht, wie es auszufüllen ist. Hier muss das Unternehmen belehren und das auch dokumentieren.“
„Das Durcheinander auf der Ladefläche ist leider zwischen Sylt und dem Allgäu immer noch die Regel“, leitete danach Ronald Geyer, leitender Instruktor von Mercedes-Benz ProfiTraining/ FST, seinen Vortrag zur Ladungssicherung ein, und ließ zunächst einige dramatische Bilder von Transporter-Laderäumen auf die Zuhörer wirken. Vor solchen Hintergründen betrachtet, werde den Unternehmen der Weg in die Selbständigkeit eigentlich immer noch zu leicht gemacht. Er unterstrich die Verordnung, dass Kastenwagen auf jeden Fall mit einer Trennwand ausgestattet sein müssten, die gewisse Festigkeitsgrade zu erfüllen habe (BGVD 29) und dass dabei wie auch ansonsten bei der Ladungssicherung nach Paragraph 22 StVO, Absatz 1 „die anerkannten Regeln der Technik“ zu beachten seien.
„Aber“, blickte Ronald Geyer vielsagend in die Runde, „wer weiß schon, welche das sind?“ Dazu gehörten DIN EN-Normen (beispielsweise Berechnung von Zurrkräften, Zurrketten, Zurrdrahtseilen Aufbauten an Nutzfahrzeugen), DIN-Normen (beispielsweise Ladungssicherung in Kastenwagen) und VDI-Richtlinien (beispielsweise Einrichtung und Hilfsmittel zur Ladungssicherung, Lastverteilungsplan, Zusammenladung von Stückgütern). „Entscheidend beim Beladen von Transportern ist einfach“, betonte Ronald Geyer, „von vornherein jedes Risiko herauszunehmen.“

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„Es wird aus dem Lkw-Bereich immer mehr adaptiert auf den Transporterbereich“, hat auch Matthias Martwich, Manager Truck bei LeasePlan Deutschland, festgestellt, der in Mainz über das Fuhrparkmanagement im Transporterbereich referierte. „Wir befassen uns seit 15 Jahren mit Nutzfahrzeugen aller Kategorien, das sind zehn Prozent unseres Flottenbestandes.“ Logistische Aufgaben, größtmögliche Wirtschaftlichkeit, gesetzliche Bestimmungen, zunehmend Umweltschutzaspekte seien heute die wesentlichen Auswahl- Kriterien der Flottenbetreiber. Das Marken- Image träte immer häufiger in den Hintergrund.
Insbesondere empfahl er, wegen der Ausfallzeiten auch ein verstärktes Augenmerk auf die Anlage von Reparatur-Historien zu legen. „Welche Öffnungszeiten im Werkstattnetz benötigen Sie, auch samstags? Ist die Werkstatt qualifiziert auf Nutzfahrzeug-Reparaturen, ist dort eine 5 Tonner- Hebebühne vorhanden? ‚Just in time’ bedeutet nicht zwingend, dass dort auch immer alle benötigten Ersatzteile direkt vorrätig sind. Instandhaltung und Service: Es gibt nichts Schlimmeres, als dass Sie dem Hersteller nicht sagen können, was mit dem Fahrzeug los ist.“
Abschließend sorgte Selcuk Gündogdu, Group Buyer bei Vaillant, für ein gewisses Aha-Erlebnis, als er die Ergebnisse eines halbjährigen Tests mit sechs Transporter-Fahrern seines Unternehmens an sechs verschiedenen Standorten veröffentlichte. Nach sehr umfangreichen Test-Vorgaben wurden hier zwei Fabrikate auf Herz und Nieren geprüft. Resultat: Herstellerwechsel.

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