Verkehrsrecht 2010 aktuell
Verkehrsrecht 2010 aktuell – das ist bei der Compliance im Fuhrpark zu beachten.

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Diese Neuerungen im Autoverkehr bringt das Jahr 2010 auch für Fuhrparks mit sich:
AU-Plakette entfällt zum 1. Januar 2010
Die Halter von Kraftfahrzeugen haben zur Verringerung des Schadstoffausstoßes die Abgase ihres Kraftfahrzeugs nach § 47a StVZO ihre Kosten nach Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b der Anlage VIII in Verbindung mit Nummer 4.8.2.1 der Anlage VIIIa in den in Anlage VIII Nr. 2 genannten Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausnahmen hiervon sind in § 47a StVZO geregelt. Bislang war die Abgasuntersuchung (AU) eine gesetzlich vorgeschriebene gesonderte Untersuchung von Kraftfahrzeugen. Seit Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung aber integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) nach § 47a StVZO. Mit der Einführung der „Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems UMA“ im Rahmen der HU und mit der Integration der AU in die HU soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb der festgelegten Abgasnorm bleiben. Außerdem trägt die Kombination der beiden Prüfungen zur Verkehrssicherheit und zur Umweltverträglichkeit bei und bedeutet eine erhebliche Verfahrensvereinfachung. Am eigentlichen AU-Prüfverfahren ändert sich aber nichts.
Unabhängig von der Art der Motorisierung (Ottomotor mit/ohne Katalysator, Dieselmotor, Motor mit elektronischer On Board Diagnose OBD) muss für alle Fahrzeuge nachgewiesen werden, dass die Abgaswerte innerhalb der festgelegten Abgas- und Schadstoffnorm bleiben. In der Praxis entfallen aber die bisherige separate AUPrüfung sowie die bisherige sechseckige AUPlakette am vorderen amtlichen Kennzeichen des Kraftfahrzeugs. Nach der Durchführung der HU im Jahr 2010 werden die abgelaufenen sechseckigen AU-Plaketten entfernt. Die letzten AU-Plaketten sind grün und datieren auf das Jahr 2012; sie wurden 2009 auf solche Neufahrzeuge geklebt, die sich nach drei Jahren der HU zum ersten Mal unterziehen mussten. Übrigens: Nicht geändert hat sich, dass der Halter nach wie vor nach § 47a Abs.6 StVZO dafür zu sorgen hat, dass sich die HU-Plakette in ordnungsgemäßem Zustand befindet; sie darf weder verdeckt noch verschmutzt sein.
Umweltzonen verschärft – Neue Umweltzonen
Zum Jahreswechsel 2009/2010 ist die Zahl der Umweltzonen in Deutschland auf 40 angestiegen. Zudem wurden die Einfahrt-Verbote in verschiedene Umweltzonen wie beispielsweise in Berlin und Hannover verschärft: seit dem 1. Januar 2010 ist die Einfahrt nur noch mit grüner Plakette gestattet. Besonders viele Umweltzonen gibt es in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen. Fuhrparkmanager sollten dies bei der Fahrzeugauswahl und Routenplanung berücksichtigen. Eine Übersicht sämtlicher Umweltzonen und weitere Informationen findet man unter anderem im Internetangebot des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt. de/umweltzonen/index.htm).
Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland
Rechtskräftige Bußgeldentscheidungen aus dem Ausland können derzeit in Deutschland mangels entsprechender Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen nicht vollstreckt werden. Einzige Ausnahme: Nur mit Österreich, den Niederlanden und der Schweiz wurden bereits entsprechende Abkommen geschlossen. Für die übrigen EU-Länder könnte sich dies aber im Laufe des Jahres 2010 ändern. Dann soll der EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen (EURahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24.02.2005, in Kraft seit 22.03.2005, EU-Amtsblatt L 76/16) in Deutschland umgesetzt werden. Danach sollen Geldbußen und -strafen ab einem Betrag von 70,00 Euro in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden können. Je nach Land könnten durchaus noch bis zu zwei Jahre alte Strafzettel betroffen sein. Nach Auskunft des Bundesjustizministeriums soll es aber mit Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses keine rückwirkende Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen in Deutschland geben.

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Auch mit der Schweiz besteht seit dem Jahre 2002 ein Vertrag, der die Vollstreckung von Geldbußen ab einem Betrag von 40,00 Euro (70 CHF) vorsieht. Die in diesem Polizei-Vertrag enthaltenen Vollstreckungsvereinbarungen wurden bislang aber noch nicht umgesetzt; sie werden erst zu einem späteren, derzeit unbekannten Zeitpunkt praxisrelevant.
Wer im Ausland bußgeldbewehrte Verstöße begangen hat, sollte aber stets bedenken, dass unabhängig hiervon gegebenenfalls eine Vollstreckung im Ausland, also in dem jeweiligen Staat in Betracht kommt, in welchem das Bußgeld oder eine anderweitige Sanktionen verhängt wurde; hier können einen Autofahrer die früheren Auslandssünden bei der Wiedereinreise oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle im betreffenden Land noch einholen.
Weitere geplante Änderungen im Überblick
Künftig soll die Zulassung eines Fahrzeugs vereinfacht werden. In den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen soll das neue Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge getestet und zur Probe zusätzlich auf eine Online- Zulassung via Internet umgestellt werden. Die Details sind noch unklar. Für Ende 2010 ist außerdem eine Reform des Punktesystems geplant.
Rechtsanwalt Lutz D. Fischer, Lohmar
Kontakt: kanzlei@fischer-lohmar.de
Internet: www.fischer-lohmar.de

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