BGH: Personenüberwachung mittels an Kfz angebrachter GPS-Empfänger ist strafbar

Das Landgericht Mannheim hat den Betreiber einer Detektei sowie einen seiner Mitarbeiter wegen gemeinschaftlichen vorsätzlichen unbefugten Erhebens von Daten gegen Entgelt in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen unterschiedlicher Höhe verurteilt, deren Vollstreckung es jeweils zur Bewährung ausgesetzt hat.

Die Angeklagten hatten verdeckt für verschiedene Auftraggeber (Privatpersonen) Überwachungsaufträge ausgeführt, die zu Erkenntnissen über das Berufs- und/oder das Privatleben von Personen (Zielpersonen) führen sollten. Die Motive der Auftraggeber waren im Einzelnen unterschiedlich: Vorwiegend ging es um wirtschaftliche und private Interessen, die sich teilweise, etwa im Zusammenhang mit Eheauseinandersetzungen, auch überschnitten.

Zur Erfüllung ihres Auftrags bedienten sich die Angeklagten in großem Umfang der GPS-Technik (Global Positioning System), indem sie einen GPS-Empfänger unbemerkt an den Fahrzeugen der Zielpersonen anbrachten. Dadurch konnten sie feststellen, wann und wo sich das jeweilige Fahrzeug aufhielt. Auf diese Weise erstellten sie Bewegungsprofile der Zielpersonen.

Auf der Grundlage dieser Feststellungen hat das Landgericht die Angeklagten wegen einer Reihe strafbarer Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (§§ 44 iVm. 43 Abs.2 Nr.1 BDSG) verurteilt. Nach Auffassung des Landgerichts waren die Angeklagten nicht im Sinne von §§ 28 Abs. 1 Nr. 2 oder 29 Abs.1 Nr.1 BDSG befugt, die GPS-Empfänger einzusetzen. Differenzierungen zwischen den einzelnen Fällen hat es nicht vorgenommen.

Mit ihren Revisionen haben sich die Angeklagten u.a. gegen die rechtliche Bewertung des Landgerichts gewandt, die Datenerhebung durch die Angeklagten sei unbefugt gewesen. Die erforderliche einzelfallbezogene Abwägung der widerstreitenden Interessen habe das Landgericht nicht vorgenommen.

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Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die heimliche Überwachung der „Zielpersonen“ mittels eines GPS-Empfängers grundsätzlich strafbar ist. Zwar ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall erforderlich. Jedoch kann lediglich bei Vorliegen eines starken berechtigten Interesses an dieser Datenerhebung die Abwägung ausnahmsweise (etwa in notwehrähnlichen Situationen) ergeben, dass das Merkmal des unbefugten Handelns bei diesen Einsätzen von GPS-Empfängern zu verneinen ist.

Ob solche Ausnahmen in einigen Fällen vorlagen, konnte nicht abschließend überprüft werden, da das Landgericht, das von einem anderen rechtlichen Maßstab ausgegangen war, hierzu keine ausreichenden Feststellungen getroffen hatte. Dies führte zu einer Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines Teils der angeklagten Fälle an eine andere Strafkammer des Landgerichts.

Soweit hingegen nach den Urteilsfeststellungen die Annahme eines solches berechtigten Interesses von vorneherein ausgeschlossen war, hatten die Schuld- und Einzelstrafaussprüche Bestand.

BGH-Urteil vom 04.06.2013, Az. – 1 StR 32/13 (Pressemitteilung des Gerichts Nr. 96/2013)

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Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis - Folgen eines Wohnsitzverstoßes bei erster EU-Fahrerlaubnis

<p> Das VG Augsburg hatte dar&uuml;ber zu entscheiden, ob ein Autofahrer von seiner italienischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch machen kann. Der Autofahrer ist italienischer Staatsangeh&ouml;riger und wohnt seit 1991 in Deutschland; seine Fahrerlaubnis wurde erstmals 2006 in der Tschechischen Republik erteilt, wobei der Autofahrer allerdings seinen Wohnsitz nicht in Tschechien hatte.</p> <p> Das VG Augsburg entscheid, dass der Autofahrer nicht berechtigt ist, aufgrund seiner italienischen Fahrerlaubnis aus 2011 Kraftfahrzeuge der Klasse B in der Bundesrepublik Deutschland zu f&uuml;hren.</p> <p> Die Inlandsunwirksamkeit der italienischen Fahrerlaubnis ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung von &sect; 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).</p> <p> Gem&auml;&szlig; &sect; 28 Abs. 1 Satz 1 FeV d&uuml;rfen Inhaber einer g&uuml;ltigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren Wohnsitz i.S. des &sect; 7 Abs. 1 oder 2 FeV in der Bundesrepublik Deutschland haben - vorbehaltlich der Einschr&auml;nkungen nach &sect; 28 Abs. 2 bis 4 FeV - im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland f&uuml;hren. Nach &sect; 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV gilt die Berechtigung nach &sect; 28 Abs. 1 FeV nicht f&uuml;r Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ausweislich des F&uuml;hrerscheins oder vom Ausstellermitgliedstaat herr&uuml;hrender unbestreitbarer Informationen zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten, es sei denn, dass sie - was unstreitig nicht der Fall war - als Studierende oder Sch&uuml;ler im Sinne des &sect; 7 Abs. 2 FeV die Fahrerlaubnis w&auml;hrend eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts erworben haben.</p> <p> Der Autofahrer hat im Wege des Umtausches seiner in 2006 ausgestellten tschechischen Fahrerlaubnis in 2011 von der italienischen Fahrerlaubnisbeh&ouml;rde nicht nur ein italienisches Ausweispapier erhalten, das eine tschechische Fahrerlaubnis lediglich dokumentiert, sondern er hat eine (eigenst&auml;ndige) italienische Fahrerlaubnis der Klasse B erworben. Aus den Angaben im italienischen F&uuml;hrerschein ergibt sich, dass hinsichtlich der Fahrerlaubnisklasse B ein Umtausch im Sinne von Art. 11 Abs. 1 der (zum Zeitpunkt des Umtausches geltenden) Richtlinie 2006/126/EG (3. F&uuml;hrerscheinrichtlinie) erfolgt ist. Das folgt zum einen aus dem auf der R&uuml;ckseite dieses F&uuml;hrerscheins angebrachten Zusatz. Dabei steht ausweislich des Anhangs I zur Richtlinie 2006/126/EG (&bdquo;Bestimmungen zum EG-Muster-F&uuml;hrerschein&ldquo;) der Code &bdquo;70&ldquo; f&uuml;r einen Umtausch und das &bdquo;CS&ldquo; am Ende daf&uuml;r, dass eine in der Tschechischen Republik erteilte Fahrerlaubnis umgetauscht wurde; die Zahlenfolge selbst teilt die Nummer des umgetauschten tschechischen F&uuml;hrerscheins mit.</p> <p> F&uuml;r einen Umtausch spricht dar&uuml;ber hinaus, dass in der Spalte 10 des italienischen F&uuml;hrerscheins bei der Fahrerlaubnisklasse B als Datum f&uuml;r die Erteilung der &bdquo;18/01/06&ldquo; aufgef&uuml;hrt wird, also der Zeitpunkt, in dem die tschechische Fahrerlaubnis der Klasse B erworben wurde.</p> <p> Entsprechend den Ausf&uuml;hrungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 27. 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Der Autofahrer hatte niemals in Tschechien gewohnt, sondern die F&uuml;hrerscheinpr&uuml;fung im Rahmen eines dreiw&ouml;chigen Aufenthalts in Tschechien absolviert.</p> <p> Unerheblich ist es, dass im Recht der Tschechischen Republik im Januar 2006 das in der Richtlinie 91/439/EWG enthaltene Wohnsitzerfordernis noch nicht umgesetzt war, sondern erst mit Wirkung zum 1. Juli 2006 in die dortige Rechtsordnung eingef&uuml;gt wurde. Denn es kommt allein darauf an, dass gegen das durch die Richtlinie selbst vorgegebene Wohnsitzerfordernis versto&szlig;en wurde.</p> <p> Damit wurde auf dem tschechischen F&uuml;hrerschein des Antragstellers am 8. 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Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei freiwilliger Angabe von Amphetaminkonsum

<p> Nach dem Wortlaut von Nr.9.1 der Anl. 4 zur FeV entf&auml;llt beim Konsum sog. harter Drogen wie Amphetamin die Fahreignung unabh&auml;ngig von der H&ouml;he der Bet&auml;ubungsmittelkonzentration, von einer Stra&szlig;enverkehrsteilnahme im berauschten Zustand und unabh&auml;ngig davon, ob konkrete Ausfallerscheinungen im Sinne von Fahrunt&uuml;chtigkeit beim Betroffenen zu verzeichnen waren. Dementsprechend ist die Fahrerlaubnisentziehung nach der Regelvermutung der Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV bereits dann gerechtfertigt, wenn der Betroffene einmalig harte Drogen einnimmt.</p> <p> Die Regelvermutung entfaltet strikte Bindungswirkung, solange keine Umst&auml;nde des Einzelfalls vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen.</p> <p> Ausnahmen von der Regelvermutung der Anlage 4 zur FeV sind nur dann anzuerkennen, wenn in der Person des Bet&auml;ubungsmittelkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schlie&szlig;en lassen, dass seine F&auml;higkeit, ein Kraftfahrzeug im Stra&szlig;enverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu f&uuml;hren, sowie sein Verm&ouml;gen, zwischen dem Konsum von Bet&auml;ubungsmitteln und der Teilnahme am Stra&szlig;enverkehr zuverl&auml;ssig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind.</p> <p> Es obliegt insoweit dem Betroffenen, durch schl&uuml;ssigen Vortrag die besonderen Umst&auml;nde darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen.</p> <p> Der Antragsteller macht zur Begr&uuml;ndung einer Ausnahme geltend, gerade die freiwillige Angabe des Amphetaminkonsums im Rahmen einer &auml;rztlichen Untersuchung zeige die L&auml;uterung und den Einstellungswandel. Durch den aufgrund der Fahrerlaubnisentziehung erfolgten Verlust des Arbeitsplatzes, sei die positive Entwicklung des Antragstellers erheblich gef&auml;hrdet. Das sind keine Gr&uuml;nde im dargelegten Sinn.</p> <p> Der erfolgte Verlust des Arbeitsplatzes kann f&uuml;r die Beurteilung, ob der Antragsteller trotz Drogenkonsums ausnahmsweise fahrgeeignet ist, keine Bedeutung haben. Dass der Amphetaminkonsum ungefragt gegen&uuml;ber dem Gutachter zugegeben wurde, kann an der Tatsache des Konsums und der Fahrungeeignetheit nichts &auml;ndern. Diese freiwillige Angabe seines Amphetaminkonsums spricht zwar insgesamt f&uuml;r die Glaubhaftigkeit der Angaben und f&uuml;r ein ernstes Bem&uuml;hen, sich den Gegebenheiten zu stellen und diese aufzuarbeiten, haben aber nur Bedeutung f&uuml;r die Frage der Wiedererlangung der Fahreignung, die erst nach einem Jahr nachgewiesener Drogenabstinenz und den Nachweis einer dauerhaften Verhaltens&auml;nderung m&ouml;glich ist.</p> <p> Letzteres l&auml;sst sich nur bejahen, wenn zu einer positiven Ver&auml;nderung der k&ouml;rperlichen Befunde ein stabiler, tiefgreifender Einstellungswandel hinzutritt, der es wahrscheinlich macht, dass der Betroffene auch in Zukunft die notwendige Abstinenz einh&auml;lt. Das erfordert ein psychologisches Gutachten; ein fach&auml;rztliches Gutachten kann das nicht leisten. Das eingeholte fach&auml;rztliche Gutachten enth&auml;lt daher dazu auch keine Aussage.</p> <p> <em>Bayerischer VGH, Beschluss vom 27.05.2013, Az. 11 CS 13.718 (unanfechtbar)</em></p>

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Verstoß gegen Alkoholverbot für Fahranfänger regelmäßig ab 0,15 Promille

<p> Ein Versto&szlig; gegen das Alkoholverbot f&uuml;r Fahranf&auml;nger liegt regelm&auml;&szlig;ig ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,15 Promille vor.</p> <p> Nach &sect; 24c Abs. 1 StVG handelt ordnungswidrig, wer in der Probezeit nach &sect; 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als F&uuml;hrer eines Kraftfahrzeugs im Stra&szlig;enverkehr alkoholische Getr&auml;nke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getr&auml;nks steht. Nach Abs. 2 handelt ordnungswidrig auch, wer die Tat fahrl&auml;ssig begeht.</p> <p> Diesen Tatbestand hat der Betroffene nach den Feststellungen des Amtsgerichts erf&uuml;llt.</p> <p> F&uuml;r die Feststellung der Atemalkoholkonzentration f&uuml;r Ordnungswidrigkeiten nach &sect; 24a Abs. 1 StVG, in dem der Grenzwert gesetzlich normiert ist, wird der Ansatz eines Sicherheitsabschlags vom Messwert h&ouml;chstrichterlich nicht f&uuml;r erforderlich gehalten. Der Senat ist der Auffassung, dass angesichts des messtechnisch schon recht geringen - nicht durch den Gesetzgeber festgelegten - Grenzwerts von 0,1 &permil; ein Sicherheitszuschlag erforderlich ist, den er mit dem in der Entscheidung BGHSt 37, 89 mitgeteilten, dort von den Sachverst&auml;ndigen ermittelten Rechenwert von 0,05 &permil; in Ansatz bringt.</p> <p> Insgesamt ist daher davon auszugehen, dass die Normadressaten des &sect; 24c StVO bei einer gemessenen Blutalkoholkonzentration von 0,15 &permil; f&uuml;r die Teilnahme am Stra&szlig;enverkehr eine m&ouml;gliche abstrakte Gefahr bilden und damit im Rechtssinne unter der Wirkung von Alkohol stehen. Ohne Rechtsfehler geht das Amtsgericht davon aus, dass der Betroffene auch unter der Wirkung alkoholischer Getr&auml;nke stand.</p> <p> Vorliegend hat der Betroffene &uuml;ber die Einr&auml;umung seiner Fahrereigenschaft hinaus keine Angaben gemacht. Dies zwingt indes nicht dazu, die Herkunft der Blutalkoholkonzentration zum Untersuchungszeitpunkt nach dem Zweifelssatz auf andere Ursachen als auf alkoholische Getr&auml;nke zur&uuml;ckzuf&uuml;hren. Der Zweifelssatz bedeutet nicht, dass das Gericht von der dem Angeklagten g&uuml;nstigsten Fallgestaltung auch dann ausgehen muss, wenn hierf&uuml;r keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen. Er gebietet nicht, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, f&uuml;r deren Vorliegen es keine konkreten Anhaltspunkte gibt. Auch die Aussageverweigerung des Betroffenen zwingt nicht dazu, allen denkbaren, aber ganz unwahrscheinlichen oder gar abwegigen Fallgestaltungen nachzugehen.</p> <p> F&uuml;r den Fall einer Einlassung des Betroffenen sind an deren Bewertung die gleichen Anforderungen zu stellen wie an die Beurteilung sonstiger Beweismittel. Der Tatrichter darf eine Einlassung, f&uuml;r deren Wahrheitsgehalt keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen, nicht ohne weiteres als unwiderlegt seiner Entscheidung zugrunde legen. Insbesondere darf er bei der Pr&uuml;fung der Glaubhaftigkeit und Schl&uuml;ssigkeit der Einlassung des Betroffenen Indizien, die auf einen von der Einlassung abweichenden Geschehensablauf hinweisen, nicht uner&ouml;rtert lassen.</p> <p> Gegebenenfalls kann die Plausibilit&auml;t einer Einlassung, der gemessene Alkohol r&uuml;hre nicht von alkoholischen Getr&auml;nken her, gegebenenfalls mit einer Begleitstoffanalyse und hinsichtlich der angegebenen Trinkmenge mit einem Sachverst&auml;ndigengutachten &uuml;berpr&uuml;ft werden.</p> <p> <em>OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.03.2013, Az. 1 Ss 661/12</em></p>

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Bundesgerichtshof-Urteil zum „Winterdienstvertrag“ als Werkvertrag

<p> Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 06.06.2013 eine Entscheidung zum &bdquo;Winterdienstvertrag&ldquo; getroffen und damit gekl&auml;rt, ob es sich dabei um einen Dienst- oder Werkvertrag handelt. Diese Frage ist von Instanzgerichten unterschiedlich beurteilt worden.</p> <p> Die Kl&auml;gerin verlangt von dem Beklagten, der Eigent&uuml;mer eines Hausgrundst&uuml;cks ist, Restverg&uuml;tung aufgrund eines sogenannten &bdquo;Reinigungsvertrages Winterdienst&ldquo;. Die Kl&auml;gerin hatte sich vertraglich verpflichtet, w&auml;hrend der Zeit vom 1. November des Jahres bis zum 30. April des Folgejahres die vereinbarten Fl&auml;chen gem&auml;&szlig; den Pflichten des Stra&szlig;enreinigungsgesetzes des Bundeslandes bzw. der kommunalen Satzung von Schnee freizuhalten und bei Gl&auml;tte zu bestreuen. Der Beklagte hat eingewandt, dass die Kl&auml;gerin die vereinbarte Leistung an n&auml;her bezeichneten Tagen nicht vollst&auml;ndig erbracht habe, und einen Teil der vereinbarten Verg&uuml;tung einbehalten.</p> <p> Die Verg&uuml;tungsklage der Kl&auml;gerin hatte in den Vorinstanzen ohne Beweisaufnahme Erfolg. Das Berufungsgericht hat im Wesentlichen ausgef&uuml;hrt, dass der Vertrag &uuml;berwiegend dienstvertraglichen Charakter habe; bei Schlechtleistung sei eine Minderung der Verg&uuml;tung nicht zul&auml;ssig.</p> <p> Auf die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Beklagten hat der u.a. f&uuml;r das Werkvertragsrecht zust&auml;ndige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zur&uuml;ckverwiesen. Der Bundesgerichtshof hat ausgef&uuml;hrt, dass die Parteien einen Werkvertrag geschlossen haben. Gegenstand eines Werkvertrags kann auch ein durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuf&uuml;hrender Erfolg sein (&sect; 631 Abs. 2 BGB). Vertragsgegenstand war die erfolgreiche Bek&auml;mpfung von Schnee- und Eisgl&auml;tte. Der Werkerfolg besteht ma&szlig;geblich darin, dass die Gefahrenquelle beseitigt wird. Das Werk ist nicht abnahmebed&uuml;rftig, denn Sinn und Zweck des Winterdienstes ist es, dass der Unternehmer den Winterdienst versieht, ohne dass der Besteller jedes Einsatzergebnis billigen soll. Sofern der Unternehmer seine vertragliche Verpflichtung unvollst&auml;ndig erf&uuml;llt hat, ist das geschuldete Werk mangelhaft. Eine Fristsetzung zur Nacherf&uuml;llung ist entbehrlich. Die Verg&uuml;tung kann entsprechend gemindert werden (&sect; 638 BGB).</p> <p> Das Berufungsgericht wird nunmehr festzustellen haben, ob bzw. in welchem Umfang der geschuldete Winterdienst unterblieben ist.</p> <p> <em>BGH-Urteil vom 6.6.2013, Az. VII ZR 355/12 (Pressemitteilung des Gerichts Nr. 99/2013)</em></p>

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Mietwagenvergleich 2013 von Mobil in Deutschland e.V.

<p> &nbsp;</p> <p> &nbsp;<strong>&bdquo;Der gro&szlig;e MIETWAGENVERGLEICH f&uuml;r 2013&ldquo;&nbsp;</strong></p> <p> Europcar, Sixt, Hertz &amp; Co. &ndash; welcher Anbieter bringt mich am besten ans Ziel?&nbsp;</p> <p> Wissen Sie noch letztes Weihnachten? Die Pakete sind geschn&uuml;rt und die ganze Familie inklusive Schnuffi und Wuffi wollen frisch gestriegelt und frisiert los zu Oma, Opa, Tante und Onkel? Dann nichts wie los... Doch was tun, wenn der eigene Wagen bei diesen Reisedimensionen aus allen N&auml;hten platzt? Wenn das Flugzeug bei so viel Gep&auml;ck und Anhang die Mitnahme verweigert, die Bahn rund um die Feiertage zu &uuml;ber-f&uuml;llt und zu wenig flexibel ist, und wenn Carsharing vor allem bei l&auml;ngerer Mietdauer den Geldbeutel sprengt? Wie w&auml;r&lsquo;s dann mit einem Mietwagen? Eigentlich keine schlechte Idee. Denn dieser kommt fast noch feiertagstauglicher daher wie Sie selbst. Die angebotenen Fahrzeuge sind nicht &auml;lter als sechs Monate, au&szlig;en und innen blitzeblank geputzt, perfekt gewartet, bereift, aufgetankt und sogar das Spritzwasser mit Anti-Frost-Schutzmittel bef&uuml;llt. Ein Mietwagen bietet vollen Service, doch zu welchem Preis und mit welchem Kleingedruckten? Mobil in Deutschland e.V., Deutschlands neuer Automobilclub, hat den gro&szlig;en Mietwagen-Portale-Vergleich gemacht.&nbsp;</p> <p> Und so haben wir getestet: Als Vermieter w&auml;hlten wir keine Meta-Suchmaschinen oder Broker, sondern klickten uns durch die gro&szlig;en deutschen Mietwagenanbieter Avis, Budget, Rent a Car, Europcar, Hertz, Sixt und Terstappen.&nbsp;</p> <p> Um das Unternehmen besser eingrenzen zu k&ouml;nnen, interessierten uns die Anzahl der Stationen in Deutsch-land und im Ausland sowie die Flottengr&ouml;&szlig;e in Deutschland.&nbsp;</p> <p> Weitere Fragen lauteten: Wie viel kostet die Hotline und ist sie rund um die Uhr besetzt? Wie viele Schritte braucht es bis zum Abschluss einer Buchung im Internet? Welche Extrakosten kommen noch obendrauf? Wie viel kostet etwa eine Winterbereifung? Wie viel ein Kindersitz, ein Navigationssystem und der Zusatzfahrer? Ist eine Stornierung und Umbuchung m&ouml;glich und wie viel kostet diese? Wie viel Aufpreis wird f&uuml;r eine Einwegmiete verlangt?&nbsp;</p> <p> Da letztendlich bei der Wahl eines Mietwagenanbieters jedoch der Preis entscheidet, stellten wir mehrere Probebuchungen an. So buchten wir einen Kleinwagen (z.B. VW Polo), einen Mittelklasse-Kombi (z.B. VW Passat Variant) und einen Transporter (z.B. Mercedes Sprinter). Als Vergleichszeitr&auml;ume w&auml;hlten wir 24 Stunden (von Dienstag 9.00 Uhr bis Mittwoch 9.00 Uhr) sowie ein Wochenende (von Freitag 18.00 Uhr bis Montag 9.00 Uhr).&nbsp;</p> <p> Und zu diesem Ergebnis kamen wir:&nbsp;</p> <p> Sieger wurde Avis, Platz 2 belegt Europcar und dritter wird Terstappen, gefolgt von Budget, Sixt und CC Rent A Car sowie Hertz.&nbsp;</p> <p> Dieses Ergebnis setzt sich aus folgenden Kriterien zusammen, die wir nach dem Schulnotensystem bewertet haben. Note 1 bekam demnach der mit dem besten, Note 6 der Anbieter mit dem schlechtesten Ergebnis:&nbsp;</p> <p> Mit 579 Stationen in Deutschland ist Europcar am besten in diesem Land vertreten. Sixt z&auml;hlt 500 Stationen, Avis 344, Hertz 300. Neben diesen gro&szlig;en vier Mietwagen-Anbietern stehen Interessenten auch noch 116 Budget-Stationen, 100 CC Rent A Car-Stationen sowie 31 Terstappen-Stationen zur Auswahl.&nbsp;</p> <p> Und wie schaut es weltweit aus? Im Ausland hat CC Rent A Car gar keine Stationen. Terstappen kooperiert weltweit als Masterlizenz-Nehmer mit Dollar-Thrifty und greift damit auf 1500 Auslands-Stationen zur&uuml;ck. 1300 eigene Stationen im Ausland hat Sixt, Budget sogar 3900, Avis 5200, Hertz 8650 und Europcar sagenhafte rund 10 000 Stationen.&nbsp;</p> <p> Die Flottengr&ouml;&szlig;e eines Mietwagen-Anbieters gibt Auskunft &uuml;ber die tats&auml;chliche Verf&uuml;gbarkeit eines Fahr-zeuges sowie &uuml;ber die Vielfalt der angebotenen Fahrzeug-Typen. Also: Gibt es neben dem kleinen Stra&szlig;en-flitzer bei dem Anbieter auch einen Familien-Van oder einen Transporter f&uuml;r den n&auml;chsten Umzug? Und bekomme ich auch in der &bdquo;Hochsaison&ldquo; einen Wagen? Die gr&ouml;&szlig;ten Flotten haben Europcar und Sixt mit jeweils rund 40 000 Fahrzeugen. Avis gibt eine Flottengr&ouml;&szlig;e von rund 22 000 und Hertz von 21 000 an. Mit Note 5 bewerteten wir in dieser Kategorie die kleineren Anbieter wie Budget mit rund 7500 Fahrzeugen und CC Rent A Car sowie Terstappen mit jeweils 4000.&nbsp;</p> <p> &Uuml;ber die Servicequalit&auml;t eines Mietwagen-Anbieters sagt u.a. die Hotline einiges aus. Hier bewerteten wir sowohl die Kosten der Hotline (eine kostenfreie 0800-Nummer wurde nat&uuml;rlich mit einer Note 1 belohnt) als auch die Erreichbarkeit der Hotline-Mitarbeiter (war eine Nummer rund um die Uhr besetzt, gab das die Bestnote). Terstappen gl&auml;nzt hier mit der einzig kostenfreien Hotline und damit der besten Bewertung. Note 2 errangen Avis, Europcar und Sixt, da deren Hotline 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Note 3 teilen sich in dieser Kategorie Hertz, Budget und CC Rent A Car.&nbsp;</p> <p> Bei unseren Probebuchungen verglichen wir die Preise und notierten, ob bei diesem Angebot alle Kilometer inklusive sind, und falls nicht, wie teuer die Zusatz-Kilometer sind.&nbsp;</p> <p> Gebucht haben wir am 9. und 10. November 2012. Als Ausgangs- und Zielstadt w&auml;hlten wir M&uuml;nchen. Mit einer Ausnahme: Da CC Rent A Car keine Station in M&uuml;nchen hat, w&auml;hlten wir ab/nach Frankfurt bzw. Darmstadt. Als Zeitraum w&auml;hlten wir f&uuml;r die 24-Stunden-Buchung den 4. auf den 5. Dezember (9 Uhr mor-gens bis 9 Uhr morgens am n&auml;chsten Tag). F&uuml;r die Wochenend-Buchung reservierten wir ein Auto vom 7.12. um 18 Uhr bis 10.12. um 9 Uhr morgens.&nbsp;</p> <p> Und so setzt sich die Preisbewertung bei den Probebuchungen zusammen:&nbsp;</p> <p> In der Kategorie &bdquo;Kleinwagen f&uuml;r 24 Stunden&ldquo; (hier buchten wir einen VW Golf Probe) bot CC Rent A Car den g&uuml;nstigsten Preis. Kaum Unterschiede in der Preisgestaltung hatten Budget, Europcar, Sixt und Ter-stappen. Das teuerste Angebot kam von Hertz und Avis. Alle Kilometer waren lediglich bei Avis, Europcar und Terstappen inklusive.&nbsp;</p> <p> Den g&uuml;nstigsten Kleinwagen f&uuml;rs Wochenende bot Budget an. Hier muss man jedoch beachten, dass nur 750 km inklusive sind, jeder Zusatz-Kilometer dann 0,17 Euro pro Kilometer ins Gewicht fallen. Inklusiv-Kilometer bekommt man bei einer Wochenendmiete nur bei Avis und Terstappen.&nbsp;</p> <p> Auch in der Kategorie &bdquo;Mittelklasse-Kombi f&uuml;r 24 Stunden&ldquo; (hier buchten wir einen VW Passat Variant Probe) bot Budget den besten Preis an. Die zweitbesten Preise bieten hier Europcar, Sixt und Terstappen. Im Ge-gensatz zu Budget fallen hier auch keine weiteren Kosten f&uuml;r Kilometer an. Will man den &bdquo;Mittelklasse-Kombi&ldquo; f&uuml;r ein ganzes Wochenende buchen, kommt man preislich gesehen bei Budget und Hertz am g&uuml;nstigsten weg.&nbsp;</p> <p> Als letzte Probebuchung verglichen wir die Preise f&uuml;r einen Transporter (hier w&auml;hlten wir einen kleinen Mer-cedes Benz Sprinter). Beim 24-Stunden-Preis erh&auml;lt Budget Note 1, Avis Note 2, Note 3 teilen sich Hertz und Sixt. Bei einer Wochenend-Buchung ist Terstappen mit Abstand der g&uuml;nstigste Anbieter. &Uuml;brigens: Bucht man einen Transporter, werden bei jedem Anbieter noch Kilometer-Kosten f&auml;llig.&nbsp;</p> <p> Wie &uuml;bersichtlich ist eine Internetseite und wie viele Schritte braucht man, um einen Buchung im Netz abzu-schlie&szlig;en? Diese Fragen beantwortet uns die Kategorie &bdquo;Internet - Buchungsschritte&ldquo;. Die wenigsten Schritte braucht man bei Europcar und Terstappen.&nbsp;</p> <p> Als letzte Kategorien wollten wir bei unserem Mietwagen-Vergleich wissen: Welche Zusatzkosten fallen bei einer Autobuchung an?&nbsp;</p> <p> Hierbei interessierten uns die Kosten f&uuml;r Winterreifen. Diese sind erfreulicherweise bei allen Mietwagen-Anbietern in den Wintermonaten inklusive &ndash; au&szlig;er bei CC Rent A Car und bei Terstappen.&nbsp;</p> <p> Die Kosten f&uuml;r einen Kindersitz (hier schneidet CC Rent A Car am besten ab), ein Navigationssystem (toll: bei CC Rent A Car ist das inklusive!) und einen Zusatzfahrer (hier verlangt Avis den h&ouml;chsten Aufpreis) vari-ieren stark. Ein Vergleich lohnt sich hier auf jeden Fall.&nbsp;</p> <p> Eine Umbuchung und Stornierung ist bei den meisten Mietwagen-Anbietern bis zu einem bestimmten Zeit-punkt ohne Aufpreis m&ouml;glich.&nbsp;</p> <p> Die Kosten f&uuml;r die Einwegmiete belaufen sich meist auf eine Pauschale in H&ouml;he von 15 Euro. Bei CC Rent A Car ist die Einwegmiete sogar kostenfrei m&ouml;glich.&nbsp;</p> <p> Der Mietwagenvergleich von Mobil in Deutschland zeigt, dass sich ein Vergleich unterschiedlicher Mietwa-genanbieter vor einer Buchung lohnt. Und zwar nicht nur beim Preis, sondern auch bei Extrakosten wie Zusatz-Kilometer und Zusatzfahrer.&nbsp;</p> <p> Dr. Michael Haberland und Ralf Baumeister von Mobil&nbsp;in Deutschland e.V. kommen daher zu folgendem Resultat:&nbsp;</p> <p> &bdquo;Carsharing ist schwer in Mode, doch vor allem bei einer l&auml;ngeren Anmietung und gr&ouml;&szlig;eren Strecken ist diese Form der Anmietung oft zu teuer. Daher lohnt es sich ganz traditionell ein Mietauto zu buchen. Ein Mietauto ist vor allem bei mehreren Mitfahrern g&uuml;nstiger als Bahn und Flugzeug. Au&szlig;erdem hat man damit die gr&ouml;&szlig;tm&ouml;gliche Flexibilit&auml;t, kann mehrere Verwandte &bdquo;abklappern&ldquo; und direkt von A nach B reisen, ohne auf Anschlussverkehrsmittel angewiesen zu sein. Noch ein Buchungstipp: Erkundigen Sie sich unbedingt, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung im Schadensfall ist. Viele Autovermieter bieten gegen einen geringen Auf-preis eine Reduzierung dieser auf null Euro an. Ein kleines Extra, das sich manchmal richtig gro&szlig; lohnt. Nun aber eine gute Fahrt mit einem sch&ouml;nen Mietwagen!&ldquo;&nbsp;</p> <p> Den Mietwagenvergleich gibt es f&uuml;r alle Autofahrer ab sofort kostenlos zum Download unter www.mobil.org&nbsp;</p>

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Volkswagen Leasing etabliert zertifizierten Rückgabeprozess

<p> <strong>Die LeasingR&uuml;cknahme Online: Fair von Anfang an&nbsp;</strong></p> <p> &nbsp;</p> <p> <strong>Mit der Einf&uuml;hrung der LeasingR&uuml;cknahme Online&nbsp;</strong><strong>setzt die Volkswagen Leasing GmbH ihren Innovationskurs fort. Das System&nbsp;</strong><strong>vereinfacht und beschleunigt den Leasing-R&uuml;ckgabeprozess sp&uuml;rbar. Kunden und&nbsp;</strong><strong>H&auml;ndler profitieren von Online-System-Prozessen und maximaler Transparenz. &nbsp;</strong></p> <p> &bdquo;Durch die LeasingR&uuml;cknahme Online schaffen wir neue Standards am Markt, mit&nbsp;l&uuml;ckenloser Transparenz, klaren Richtlinien und einer schnellen Abwicklung&ldquo;, betont Gerhard&nbsp;K&uuml;nne, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Volkswagen Leasing GmbH. Das webbasierte System steht&nbsp;allen H&auml;ndlern &uuml;ber ein gemeinsames Serviceportal zur Verf&uuml;gung. Auf Basis des bereits&nbsp;etablierten bebilderten Schadenkatalogs kann der H&auml;ndler gemeinsam mit dem Kunden,&nbsp;zum Beispiel mittels iPad, den Fahrzeugzustand aufnehmen &ndash; zusammen mit digitalen&nbsp;Fotoaufnahmen. Ebenso ist es m&ouml;glich, ein Sachverst&auml;ndigen-Gutachten in&nbsp;LeasingR&uuml;cknahme Online einzuf&uuml;gen und ohne Zeitverlust praktisch online an die&nbsp;Volkswagen Leasing zu senden. &bdquo;Schnell, direkt und transparent &ndash; das sind die Kernvorteile&nbsp;f&uuml;r den Kunden &ndash; keine zus&auml;tzlichen Unsicherheiten oder Risiken durch irgendwelche&nbsp;Standzeiten oder Transporte w&auml;hrend des R&uuml;cknahmeprozesses&ldquo;, lautet das Res&uuml;mee von&nbsp;Gerhard K&uuml;nne zur LeasingR&uuml;cknahme Online.&nbsp;</p> <p> Besonders innovativ: Eigens im Zuge der LeasingR&uuml;cknahme Online stellt die Volkswagen&nbsp;Leasing GmbH dem Handel alternativ eine exklusive iPad-Applikation zur Verf&uuml;gung. Das&nbsp;Programm erm&ouml;glicht die zeit- und ortsunabh&auml;ngige Abwicklung des gesamten Prozesses.&nbsp;Der Clou: Durch den Einsatz des iPads kann der R&uuml;ckgabeprozess sogar problemlos direkt&nbsp;beim Kunden durchgef&uuml;hrt werden.&nbsp;</p> <p> Das unabh&auml;ngige Pr&uuml;finstitut Dekra hat das neue System bereits zertifiziert und damit den&nbsp;hohen Qualit&auml;tsstandard offiziell best&auml;tigt. &bdquo;Die Zertifizierung durch eine renommierte&nbsp;Institution wie die Dekra ist uns extrem wichtig &ndash; das zeigt, dass sich der Kunde zu 100&nbsp;Prozent auf die LeasingR&uuml;cknahme Online verlassen kann und wir unseren Flottenkunden&nbsp;bei einem derart sensiblen Thema gr&ouml;&szlig;tm&ouml;gliche Sicherheit bieten&ldquo;, erkl&auml;rt Gerhard K&uuml;nne,&nbsp;Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Volkswagen Leasing GmbH.&nbsp;</p>

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VMF-Mitglieder bestätigen Vorstandsteam

<p> Der Vorstand des Verbands der&nbsp;markenunabh&auml;ngigen Fuhrparkmanagementgesellschaften wurde geschlossen im&nbsp;Amt best&auml;tigt. Michael Velte (Deutsche Leasing Fleet) wurde als&nbsp;Vorstandsvorsitzender wiedergew&auml;hlt, Karsten R&ouml;sel von ALD Automotive&nbsp;zeichnet wieder als stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Dieter Jacobs&nbsp;(LeasePlan Deutschland GmbH) als Vorstandsmitglied.&nbsp;</p> <p> Der Vorstand wurde f&uuml;r seine Erfolge gew&uuml;rdigt und damit beauftragt, den eingeschlagenen&nbsp;Kurs fortf&uuml;hren. Der nun in die zweite Amtszeit kommende Dieter Jacobs, VMF-&nbsp;Vorstandsmitglied und Gesch&auml;ftsleitung Fuhrparkmanagement der Lease Plan Deutschland,&nbsp;betont: &bdquo;Ich freue mich &uuml;ber diesen Vertrauensbeweis der Verbandskollegen. Wir werden uns&nbsp;weiter mit Nachdruck den Standards f&uuml;r die Branche widmen. Diese Qualit&auml;tsinitiativen sind&nbsp;f&uuml;r jeden im Fuhrparksektor wichtig. In den vergangenen Jahren waren wir oft Vorreiter,&nbsp;dieser Rolle wollen wir weiter gerecht werden.&ldquo;&nbsp;</p> <p> An Branchenstandards, die vieles gekl&auml;rt und fairer gemacht haben, hat der VMF bereits in&nbsp;der Vergangenheit erfolgreich gearbeitet. Mit VMF Service Plus &ndash; dem automatisierten, voll&nbsp;elektronisch abgewickelten Managementprozess f&uuml;r Wartung &amp; Inspektion &ndash; geht der&nbsp;Verband der markenunabh&auml;ngigen Fuhrparkmanagementgesellschaften bereits den n&auml;chsten&nbsp;Schritt in diese Richtung. &bdquo;Mit VMF Service Plus sind wir dabei, einen innovativen Prozess auf&nbsp;den Markt zu bringen, f&uuml;r den wir in den n&auml;chsten Jahren m&ouml;glichst viele Werkstattpartner&nbsp;gewinnen wollen &ndash; und damit werden wir zur allt&auml;glichen Arbeitserleichterung beitragen&ldquo;,&nbsp;r&auml;umt Velte &ndash; alter und neuer Vorstandsvorsitzender des VMF und Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der&nbsp;Deutschen Leasing Fleet &ndash; ein. &bdquo;Ich freue mich darauf in den n&auml;chsten zwei Jahren mit&nbsp;meinen Vorstandskollegen weiterzuarbeiten. Wir sind auf dem richtigen Weg.&ldquo; &nbsp;</p>

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

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DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

Artikel

Neuzugang

<p> A+, das Gesch&auml;ftsreisemanagement-Magazin von AirPlus, ist ab sofort auch als App erh&auml;ltlich. Nutzer k&ouml;nnen mittels Fingerstreich durch s&auml;mtliche Inhalte der gedruckten Ausgabe navigieren. Neuigkeiten und aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Gesch&auml;ftsreise, Expertenstimmen und Fallbeispiele sind einige der Inhalte, die den Kunden zur Verf&uuml;gung stehen. Die kostenlose App kann ab sofort im App-Store unter dem Suchbegriff AirPlus heruntergeladen werden. Dem Nutzer stehen im Hochformat die kompletten Artikel der gedruckten Ausgabe zur Verf&uuml;gung, im Querformat kann er auf zus&auml;tzliche multimediale Inhalte zugreifen. Laut Michael Wessel, Leiter Unternehmenskommunikation bei AirPlus, steht dem Kunden mit A+ nicht nur die gedruckte Ausgabe des Magazins auf dem iPad zur Verf&uuml;gung, sondern ein auf das medienspezifische Nutzungsverhalten ausgerichtetes Magazin, das sich durch Mehrwert f&uuml;r den Kunden auszeichnet. A+ erscheint dreimal im Jahr und richtet sich an Reiseverantwortliche in Unternehmen. Zus&auml;tzlich zum Magazininhalt wird es unter der A+-App auch Studien und White Papers rund um das Thema Gesch&auml;ftsreisemanagement geben; Nutzer k&ouml;nnen auf Wunsch automatisch &uuml;ber neue Inhalte informiert werden.</p>