Unfall
Ein Unfall liegt vor, wenn durch ein plötzliches äußerliches Ereignis ein nicht völlig belangloser Personen- oder Sachschaden hervorgerufen wird.

Aktuelles Magazin
Ausgabe 5/2025

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Aktuelles Magazin
Ausgabe 5/2025

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026
Ähnliche Artikel
Flotte Rechts ABC
Verwarnungsgeld
<p> Für geringfügige Verfehlungen im Straßenverkehr sieht § 56 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ein Verwarnungsgeld vor, das zwischen 5 und 35 Euro liegt. Die Verwarnung erfolgt entweder schriftlich per Post oder – dies dürfte der Regelfall sein - durch Aushändigung eines Verwarnungszettels ("Knöllchen") an ort und Stelle. Die Verwarnung ist das formale Angebot an den Betroffenen, das Verfahren einfach und ohne zusätzliche Kosten zu beenden. Voraussetzung ist aber, dass der Betrag des Verwarnungsgelds vollständig und innerhalb der gesetzten Frist von einer Woche bei der Behörde bezahlt wird. Wird die Verwarnung überhaupt nicht oder zu spät bezahlt, wird in der Regel ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ein Rechtsanspruch auf das Verwarnungsgeldverfahren als vereinfachtes Verfahren besteht nicht.</p>
Flotte Rechts ABC
Verlängerungsoption
<p> Leasinggesellschaften räumen ihren den Kunden mit einer Verlängerungsoption das Recht ein, nach dem Ablauf der vertraglichen Grundmietzeit einen Verlängerungsvertrag abzuschließen, mit welchem das Recht eingeräumt wird, das Leasingfahrzeug für eine bestimmte Zeit weiter zu nutzen.</p>
Flotte Rechts ABC
User-Chooser
<div class="homemod2tex"> <p> Wird einem Mitarbeiter in der Car Policy bzw. Dienstwagenordnung bei der Festlegung der<br /> Referenzfahrzeuge für die entsprechenden Personenkreise eine gewisse Wahlfreiheit gelassen, spricht man von einem sog. User-Chooser.</p> </div>
Flotte Rechts ABC
Unfallverhütungsvorschriften
<div class="homemod2tex"> <p> Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindliche Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Die Berufsgenossenschaften (BG) erlassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 15 dem Sozialgesetzbuch VII die Unfallverhütungsvorschriften (BGV, früher UVV), die jedoch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden müssen.</p> </div>
Flotte Rechts ABC
Übernahmebestätigung
<p> Mit der für Leasingverträge typischen Abnahme- bzw.- Übernahmebestätigung quittiert der Leasingnehmer eine vollständige und korrekte Lieferung des bestellten Objektes. Bei Fuhrparkunternehmen ist dies also entweder der Fuhrparkbetreiber selbst, der Fuhrparkmanager oder der Fahrer dessen als Vertreter. Die Übernahmebestätigung bescheinigt ferner auch die ordnungsgemäße und mängelfreie Lieferung sowie die Betriebsfähigkeit des Leasingfahrzeugs. Zu beachten ist, dass regelmäßig mit dem Datum der Übernahmebestätigung auch die Laufzeit des Leasingvertrages beginnt.</p>
Ausgewählte Artikel
Aktuelles
Zur Haftung des Tankkunden für den Missbrauch einer Tankkarte
<p> <u>Leitsatz:</u> Die Haftung des Tankkunden für den von ihm behaupteten Missbrauch einer Tankkarte richtet sich nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zum Missbrauch von ec-Karten.</p> <p> <u>Aus den Gründen: </u></p> <p> Es ist eine Haftung des beklagten Tankkunden auf Schadensersatz zu bejahen, weil dieser durch Verletzung der vertraglichen Sorgfaltspflicht die missbräuchliche Verwendung seiner Tankkarte ermöglicht und sein Verschulden insoweit nicht ausgeräumt hat. Die Haftung des Tankkunden für den von ihm behaupteten Missbrauch einer Tankkarte richtet sich nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zum Missbrauch von ec-Karten. Die Interessenlage ist insoweit namentlich hinsichtlich des Anscheinsbeweises vergleichbar.</p> <p> Aus einer Abrede, die dem Tankkunden mittels einer nur ihm überlassenen Tankkarte nebst PIN das Tanken bei der Tankstelle erlaubt, kann die Vertragspflicht des Tankkunden zur sorgsamen, getrennten Aufbewahrung bzw. Geheimhaltung von Karte und PIN folgen, sodass von einer schuldhaften Pflichtverletzung im Falle eines Missbrauchs auszugehen ist. Es geht hier ebenso um die Frage eines Missbrauchs, bei dem der voll automatisierte Geschäftsvorgang - die zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr nur auf diese Weise mögliche Betankung - ausgenutzt wurde. Auf einen solchen Sachverhalt sind die Grundsätze, die die Rechtsprechung zum ec-Karten-Missbrauch im Einzelnen entwickelt hat, ohne weiteres übertragbar.</p> <p> Hat ein Tankkunde daher grob fahrlässig die ihm eröffnete Möglichkeit der Betankung per Tankautomaten nicht wie erforderlich gegen Missbrauch durch Dritte geschützt, so kann er entweder aufgrund Kaufvertrags oder wegen Verletzung seiner Sorgfaltspflicht haften und die Bezahlung der bezogenen Kraftstoffmengen schulden.</p> <p> Auch hier folgt die Vertragspflicht des beklagten Tankkunden zur sorgsamen, getrennten Aufbewahrung bzw. Geheimhaltung von Karte und PIN selbst ohne besondere Erwähnung aus der unstreitig getroffenen Abrede, die gerade dem Tankkunden mittels einer nur ihm überlassenen Tankkarte nebst PIN das Tanken bei der Klägerin erlaubte, so dass von der schuldhaften Pflichtverletzung im Falle eines Missbrauchs auszugehen ist. Es liegt schon aus Sicht eines Laien, erst recht aus derjenigen des geschäftlich tätigen Tankkunden, auf der Hand, dass es zu seinen Lasten ging, wenn die gegebene Möglichkeit missbraucht wurde, und zwar schon, wenn es nur zu damit zusammenhängenden Aufklärungsschwierigkeiten kommen sollte. Das gilt jedenfalls dann, wenn, wie hier, Ursachen aus dem Bereich der Klägerin nicht ernsthaft in Betracht kommen.</p> <p> <em>OLG Hamm, Urteil vom 26.07.201, Az. I-19 U 186/10, 19 U 186/10</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p>
Aktuelles
Kein Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf Autobahn mit nicht aufklärbarem Sachverhalt
<p> Bei Auffahrunfällen auf der Autobahn ist ein Anscheinsbeweis regelmäßig nicht anwendbar, wenn zwar feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat, der Sachverhalt aber im Übrigen nicht aufklärbar ist.</p> <p> Bei der Anwendung des Anscheinsbeweises ist nach Auffassung des erkennenden Senats grundsätzlich Zurückhaltung geboten, weil er es erlaubt, bei typischen Geschehensabläufen aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten zu schließen, ohne dass im konkreten Fall die Ursache bzw. das Verschulden festgestellt ist.</p> <p> Bei Unfällen durch Auffahren, auch wenn sie sich auf Autobahnen ereignen, kann grundsätzlich der erste Anschein für ein Verschulden des Auffahrenden sprechen. Eine solche Typizität liegt bei dem hier zu beurteilenden Geschehensablauf regelmäßig nicht vor, wenn zwar feststeht, dass vor dem Auffahrunfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat, der Sachverhalt aber im Übrigen nicht aufklärbar ist und - wie hier - nach den Feststellungen des Sachverständigen sowohl die Möglichkeit besteht, dass der Führer des vorausfahrenden Fahrzeugs unter Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO den Fahrstreifenwechsel durchgeführt hat, als auch die Möglichkeit, dass der Auffahrunfall auf eine verspätete Reaktion des auffahrenden Fahrers zurückzuführen ist. Beide Varianten kommen wegen der bekannten Fahrweise auf den Autobahnen als mögliche Geschehensabläufe in Betracht, zumal es nach der Lebenserfahrung nicht fernliegend ist, dass es auf Autobahnen zu gefährlichen Spurwechseln kommt, bei denen die Geschwindigkeit des folgenden Fahrzeugs unterschätzt wird. Infolgedessen kann regelmäßig keine der beiden Varianten alleine als der typische Geschehensablauf angesehen werden, der zur Anwendung des Anscheinsbeweises zu Lasten eines der Beteiligten führt.</p> <p> Auf der Grundlage der Nichterweislichkeit des genauen Unfallhergangs ist aus revisionsrechtlicher Sicht auch nicht zu beanstanden, dass das Landgericht eine hälftige Schadensteilung vorgenommen hat.</p> <p> <em>BGH, Urteil vom 13.12.2011, Az. VI ZR 177/10</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos im Volltext über die Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs im Internet abgerufen werden: <a href="http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Entscheidungen/EntscheidungenBGH/entscheidungenBGH_node.html">http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Entscheidungen/EntscheidungenBGH/entscheidungenBGH_node.html</a></strong></p>
Artikel
Gekrönt
<p> FCm Travel Solutions ist im Rahmen der World Travel Award Zeremonie zur „World’s Leading Travel Management Company“ gekürt worden. Am 11. Januar 2012 wurde die Geschäftsreisesparte der DER Deutsches Reisebüro GmbH & Co. OHG in Doha, Qatar, mit besagtem Preis ausgezeichnet. Schon 2011 konnte die Geschäftsreisekette zahlreiche Preise für sich beanspruchen, unter anderem wurde sie bei den renommierten World Travel Awards zu „Europe’s Leading Travel Management Company“ gekürt und erhielt denselben Titel für die Regionen Asien, Australasien und Nordamerika. Gregory Lording, FCm Global Brand Leader, ernennt 2011 zum „Rekordjahr für FCm, was internationale Auszeichnungen angeht“, und sieht mit dieser 2012 gefolgten Auszeichnung die wachsende Marken- und Marktpräsenz auf dem internationalen Geschäftsreiseparkett bestätigt. Seit der Markteinführung im Jahr 2004 konnte die Geschäftsreisekette ihr internationales Netzwerk auf über 75 Länder und ihre Mitarbeiterzahl auf weltweit 6.000 Mitarbeiter ausdehnen. </p>
Home
Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
Home
DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>
0 Kommentare
Zeichenbegrenzung: 0/2000