Unfall

Ein Unfall liegt vor, wenn durch ein plötzliches äußerliches Ereignis ein nicht völlig belangloser Personen- oder Sachschaden hervorgerufen wird.

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Ausgabe 5/2025

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Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

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Der Branchentreff" 2026

Ähnliche Artikel

Flotte Rechts ABC

Verwarnungsgeld

<p> F&uuml;r geringf&uuml;gige Verfehlungen im Stra&szlig;enverkehr sieht &sect; 56 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ein Verwarnungsgeld vor, das zwischen 5 und 35 Euro liegt. Die Verwarnung erfolgt entweder schriftlich per Post oder &ndash; dies d&uuml;rfte der Regelfall sein - durch Aush&auml;ndigung eines Verwarnungszettels (&quot;Kn&ouml;llchen&quot;) an ort und Stelle. Die Verwarnung ist das formale Angebot an den Betroffenen, das Verfahren einfach und ohne zus&auml;tzliche Kosten zu beenden. Voraussetzung ist aber, dass der Betrag des Verwarnungsgelds vollst&auml;ndig und innerhalb der gesetzten Frist von einer Woche bei der Beh&ouml;rde bezahlt wird. Wird die Verwarnung &uuml;berhaupt nicht oder zu sp&auml;t bezahlt, wird in der Regel ein Bu&szlig;geldverfahren eingeleitet. Ein Rechtsanspruch auf das Verwarnungsgeldverfahren als vereinfachtes Verfahren besteht nicht.</p>

Flotte Rechts ABC

Verlängerungsoption

<p> Leasinggesellschaften r&auml;umen ihren den Kunden mit einer Verl&auml;ngerungsoption das Recht ein, nach dem Ablauf der vertraglichen Grundmietzeit einen Verl&auml;ngerungsvertrag abzuschlie&szlig;en, mit welchem das Recht einger&auml;umt wird, das Leasingfahrzeug f&uuml;r eine bestimmte Zeit weiter zu nutzen.</p>

Flotte Rechts ABC

User-Chooser

<div class="homemod2tex"> <p> Wird einem Mitarbeiter in der Car Policy bzw. Dienstwagenordnung bei der Festlegung der<br /> Referenzfahrzeuge f&uuml;r die entsprechenden Personenkreise eine gewisse Wahlfreiheit gelassen, spricht man von einem sog. User-Chooser.</p> </div>

Flotte Rechts ABC

Unfallverhütungsvorschriften

<div class="homemod2tex"> <p> Die Unfallverh&uuml;tungsvorschriften (UVV) stellen die f&uuml;r jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindliche Pflichten bez&uuml;glich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Die Berufsgenossenschaften (BG) erlassen als Tr&auml;ger der gesetzlichen Unfallversicherung nach &sect; 15 dem Sozialgesetzbuch VII die Unfallverh&uuml;tungsvorschriften (BGV, fr&uuml;her UVV), die jedoch vom Bundesministerium f&uuml;r Arbeit und Soziales genehmigt werden m&uuml;ssen.</p> </div>

Flotte Rechts ABC

Übernahmebestätigung

<p> Mit der f&uuml;r Leasingvertr&auml;ge typischen Abnahme- bzw.- &Uuml;bernahmebest&auml;tigung quittiert der Leasingnehmer eine vollst&auml;ndige und korrekte Lieferung des bestellten Objektes. Bei Fuhrparkunternehmen ist dies also entweder der Fuhrparkbetreiber selbst, der Fuhrparkmanager oder der Fahrer dessen als Vertreter. Die &Uuml;bernahmebest&auml;tigung bescheinigt ferner auch die ordnungsgem&auml;&szlig;e und m&auml;ngelfreie Lieferung sowie die Betriebsf&auml;higkeit des Leasingfahrzeugs. Zu beachten ist, dass regelm&auml;&szlig;ig mit dem Datum der &Uuml;bernahmebest&auml;tigung auch die Laufzeit des Leasingvertrages beginnt.</p>

Ausgewählte Artikel

Aktuelles

Zur Haftung des Tankkunden für den Missbrauch einer Tankkarte

<p> <u>Leitsatz:</u> Die Haftung des Tankkunden f&uuml;r den von ihm behaupteten Missbrauch einer Tankkarte richtet sich nach den Grunds&auml;tzen der Rechtsprechung zum Missbrauch von ec-Karten.</p> <p> <u>Aus den Gr&uuml;nden: </u></p> <p> Es ist eine Haftung des beklagten Tankkunden auf Schadensersatz zu bejahen, weil dieser durch Verletzung der vertraglichen Sorgfaltspflicht die missbr&auml;uchliche Verwendung seiner Tankkarte erm&ouml;glicht und sein Verschulden insoweit nicht ausger&auml;umt hat. Die Haftung des Tankkunden f&uuml;r den von ihm behaupteten Missbrauch einer Tankkarte richtet sich nach den Grunds&auml;tzen der Rechtsprechung zum Missbrauch von ec-Karten. Die Interessenlage ist insoweit namentlich hinsichtlich des Anscheinsbeweises vergleichbar.</p> <p> Aus einer Abrede, die dem Tankkunden mittels einer nur ihm &uuml;berlassenen Tankkarte nebst PIN das Tanken bei der Tankstelle erlaubt, kann die Vertragspflicht des Tankkunden zur sorgsamen, getrennten Aufbewahrung bzw. Geheimhaltung von Karte und PIN folgen, sodass von einer schuldhaften Pflichtverletzung im Falle eines Missbrauchs auszugehen ist. Es geht hier ebenso um die Frage eines Missbrauchs, bei dem der voll automatisierte Gesch&auml;ftsvorgang - die zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr nur auf diese Weise m&ouml;gliche Betankung - ausgenutzt wurde. Auf einen solchen Sachverhalt sind die Grunds&auml;tze, die die Rechtsprechung zum ec-Karten-Missbrauch im Einzelnen entwickelt hat, ohne weiteres &uuml;bertragbar.</p> <p> Hat ein Tankkunde daher grob fahrl&auml;ssig die ihm er&ouml;ffnete M&ouml;glichkeit der Betankung per Tankautomaten nicht wie erforderlich gegen Missbrauch durch Dritte gesch&uuml;tzt, so kann er entweder aufgrund Kaufvertrags oder wegen Verletzung seiner Sorgfaltspflicht haften und die Bezahlung der bezogenen Kraftstoffmengen schulden.</p> <p> Auch hier folgt die Vertragspflicht des beklagten Tankkunden zur sorgsamen, getrennten Aufbewahrung bzw. Geheimhaltung von Karte und PIN selbst ohne besondere Erw&auml;hnung aus der unstreitig getroffenen Abrede, die gerade dem Tankkunden mittels einer nur ihm &uuml;berlassenen Tankkarte nebst PIN das Tanken bei der Kl&auml;gerin erlaubte, so dass von der schuldhaften Pflichtverletzung im Falle eines Missbrauchs auszugehen ist. Es liegt schon aus Sicht eines Laien, erst recht aus derjenigen des gesch&auml;ftlich t&auml;tigen Tankkunden, auf der Hand, dass es zu seinen Lasten ging, wenn die gegebene M&ouml;glichkeit missbraucht wurde, und zwar schon, wenn es nur zu damit zusammenh&auml;ngenden Aufkl&auml;rungsschwierigkeiten kommen sollte. Das gilt jedenfalls dann, wenn, wie hier, Ursachen aus dem Bereich der Kl&auml;gerin nicht ernsthaft in Betracht kommen.</p> <p> <em>OLG Hamm, Urteil vom 26.07.201, Az. I-19 U 186/10, 19 U 186/10</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos &uuml;ber die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p>

Aktuelles

Kein Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf Autobahn mit nicht aufklärbarem Sachverhalt

<p> Bei Auffahrunf&auml;llen auf der Autobahn ist ein Anscheinsbeweis regelm&auml;&szlig;ig nicht anwendbar, wenn zwar feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat, der Sachverhalt aber im &Uuml;brigen nicht aufkl&auml;rbar ist.</p> <p> Bei der Anwendung des Anscheinsbeweises ist nach Auffassung des erkennenden Senats grunds&auml;tzlich Zur&uuml;ckhaltung geboten, weil er es erlaubt, bei typischen Geschehensabl&auml;ufen aufgrund allgemeiner Erfahrungss&auml;tze auf einen urs&auml;chlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten zu schlie&szlig;en, ohne dass im konkreten Fall die Ursache bzw. das Verschulden festgestellt ist.</p> <p> Bei Unf&auml;llen durch Auffahren, auch wenn sie sich auf Autobahnen ereignen, kann grunds&auml;tzlich der erste Anschein f&uuml;r ein Verschulden des Auffahrenden sprechen. Eine solche Typizit&auml;t liegt bei dem hier zu beurteilenden Geschehensablauf regelm&auml;&szlig;ig nicht vor, wenn zwar feststeht, dass vor dem Auffahrunfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat, der Sachverhalt aber im &Uuml;brigen nicht aufkl&auml;rbar ist und - wie hier - nach den Feststellungen des Sachverst&auml;ndigen sowohl die M&ouml;glichkeit besteht, dass der F&uuml;hrer des vorausfahrenden Fahrzeugs unter Versto&szlig; gegen &sect; 7 Abs. 5 StVO den Fahrstreifenwechsel durchgef&uuml;hrt hat, als auch die M&ouml;glichkeit, dass der Auffahrunfall auf eine versp&auml;tete Reaktion des auffahrenden Fahrers zur&uuml;ckzuf&uuml;hren ist. Beide Varianten kommen wegen der bekannten Fahrweise auf den Autobahnen als m&ouml;gliche Geschehensabl&auml;ufe in Betracht, zumal es nach der Lebenserfahrung nicht fernliegend ist, dass es auf Autobahnen zu gef&auml;hrlichen Spurwechseln kommt, bei denen die Geschwindigkeit des folgenden Fahrzeugs untersch&auml;tzt wird. Infolgedessen kann regelm&auml;&szlig;ig keine der beiden Varianten alleine als der typische Geschehensablauf angesehen werden, der zur Anwendung des Anscheinsbeweises zu Lasten eines der Beteiligten f&uuml;hrt.</p> <p> Auf der Grundlage der Nichterweislichkeit des genauen Unfallhergangs ist aus revisionsrechtlicher Sicht auch nicht zu beanstanden, dass das Landgericht eine h&auml;lftige Schadensteilung vorgenommen hat.</p> <p> <em>BGH, Urteil vom 13.12.2011, Az. VI ZR 177/10</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos im Volltext &uuml;ber die Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs im Internet abgerufen werden: <a href="http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Entscheidungen/EntscheidungenBGH/entscheidungenBGH_node.html">http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Entscheidungen/EntscheidungenBGH/entscheidungenBGH_node.html</a></strong></p>

Artikel

Gekrönt

<p> FCm Travel Solutions ist im Rahmen der World Travel Award Zeremonie zur &bdquo;World&rsquo;s Leading Travel Management Company&ldquo; gek&uuml;rt worden. Am 11. Januar 2012 wurde die Gesch&auml;ftsreisesparte der DER Deutsches Reiseb&uuml;ro GmbH &amp; Co. OHG in Doha, Qatar, mit besagtem Preis ausgezeichnet. Schon 2011 konnte die Gesch&auml;ftsreisekette zahlreiche Preise f&uuml;r sich beanspruchen, unter anderem wurde sie bei den renommierten World Travel Awards zu &bdquo;Europe&rsquo;s Leading Travel Management Company&ldquo; gek&uuml;rt und erhielt denselben Titel f&uuml;r die Regionen Asien, Australasien und Nordamerika. Gregory Lording, FCm Global Brand Leader, ernennt 2011 zum &bdquo;Rekordjahr f&uuml;r FCm, was internationale Auszeichnungen angeht&ldquo;, und sieht mit dieser 2012 gefolgten Auszeichnung die wachsende Marken- und Marktpr&auml;senz auf dem internationalen Gesch&auml;ftsreiseparkett best&auml;tigt. Seit der Markteinf&uuml;hrung im Jahr 2004 konnte die Gesch&auml;ftsreisekette ihr internationales Netzwerk auf &uuml;ber 75 L&auml;nder und ihre Mitarbeiterzahl auf weltweit 6.000 Mitarbeiter ausdehnen.&nbsp;</p>

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

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DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>