Thomas Ulbrich wird Vorstand des neu geschaffenen Ressorts New Mobility bei VW Pkw
<p>Volkswagen besetzt Schlüsselpositionen im Markenvorstand neu und stellt so entscheidende Weichen für die Transformation des Unternehmens in das digitale und autonome Mobilitätszeitalter. Thomas Ulbrich wird Vorstand des neu geschaffenen Ressorts New Mobility, das E-Baureihen und Software-Kompetenz von Volkswagen Pkw zusammenfasst. Kai Grünitz, bisher Entwicklungschef Volkswagen Nutzfahrzeuge, folgt Ulbrich als Markenvorstand Technische Entwicklung (TE). Weitere personelle Veränderungen betreffen das Finanzressort. Patrik Andreas Mayer, aktuell Chief Financial Officer bei Volkswagen Group Russia, wird Finanzvorstand der Marke Volkswagen Pkw. Er folgt Alexander Seitz, der als Executive Chairman die Gesamtverantwortung für die Volkswagen Group South American Region übernimmt. Er folgt damit auf Pablo Di Si, der seit dem 1. September Präsident und CEO der Volkswagen Group of America und CEO der Volkswagen North American Region ist. Ulbrich, Grünitz, Mayer und Seitz werden ihre neuen Ämter mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 antreten.</p>
Mit der Neustrukturierung der technischen Vorstandsressorts schafft Volkswagen ein starkes Fundament, um die Transformation des Unternehmens zum softwareorientierten Mobilitätsanbieter konsequent voranzutreiben. „Mit dem neu geschaffenen Vorstandsressort New Mobility bündeln wir die strategischen Handlungsfelder E-Mobilität und Software und erhöhen damit unsere Innovationsgeschwindigkeit. Das Ziel: Unseren Kundinnen und Kunden Top-Qualität bei Hard- und Software und einfachste Bedienung zu bieten. Ich freue mich, dass Thomas Ulbrich diese Aufgabe übernimmt. Bereitsals Technik- und E-Mobilitätsvorstand hat er wichtige Akzente für unsere Marke gesetzt. Er hat den ID.3 und den ID.4 von der Skizze bis auf die Straße begleitet und damit entscheidend dazu beigetragen, E-Mobilität massentauglich zu machen. Er wird nun auch den tiefgreifenden technologischen Wandel hin zur digitalisierten Mobilität bei Volkswagen maßgeblich gestalten. Dafür wünsche ich ihm viel Erfolg“, so Thomas Schäfer, CEO Volkswagen Pkw sowie Konzernvorstand Markengruppe Volumen. „Gleichzeitig heiße ich Kai Grünitz als neuen Vorstand Technische Entwicklung herzlich im Team willkommen. Als Entwicklungsleiter von Volkswagen Nutzfahrzeuge hat er maßgeblich zum erfolgreichen Start des ID. Buzz beigetragen.“
Dem Ressort New Mobility werden die beiden E-Modell-Baureihen G4 (MEB-Modelle) und G3 zugeordnet. Die Baureihe G3 umfasst alle Modelle, die künftig auf der neuen hoch-skalierbaren konzernweiten SSP-Plattform basieren. Zusätzlich bündelt das Ressort die Software-Kompetenz der Marke. Dabei wird das neue Vorstandsressort eng mit der Automotive-Software-Einheit des Konzerns CARIAD zusammenarbeiten. So ist Thomas Ulbrich auch in den Aufsichtsrat von CARIAD gewählt worden, um die Kooperation weiter zu stärken. CARIAD zeichnet für die Entwicklung der Software verantwortlich, die Integration übernimmt Volkswagen Pkw.
Weitere personelle Veränderungen betreffen das Finanzressort. Patrik Andreas Mayer, aktuell Chief Financial Officer bei Volkswagen Group Russia, wird Finanzvorstand der Marke Volkswagen Pkw. Er folgt Alexander Seitz, der zum ExecutiveChairman der Volkswagen Group South American Region berufen wird und damit die Gesamtverantwortung für die Region übernimmt.
Thomas Schäfer: „Alexander Seitz hat in den vergangenen zweieinhalb Jahren als Finanzvorstand die Marke VW erfolgreich durch schwieriges Fahrwasser geführt und das Unternehmen stark aufgestellt. Dafür danke ich ihm herzlich und wünsche ihm für seine neue Aufgabe als Executive Chairman Volkswagen Group South American Region alles Gute. Mit seiner langjährigen Südamerika-Erfahrung ist er genau der Richtige für diesen wichtigen Markt. Gleichzeitig freue ich mich, dass wir mit Patrik Mayer einen versierten und international erfahrenen Manager als neuen Finanzvorstand der Marke Volkswagen gewinnen konnten. Seine Aufgabe wird es sein, die Profitabilität nachhaltig zu steigern sowie die finanzielle Robustheit weiter zu erhöhen. Ich wünsche ihm dafür viel Erfolg und heiße ihn in im Vorstandsteam herzlich willkommen.“
Thomas Ulbrich studierte an der Fachhochschule Hamburg Fahrzeugbau. 1992 begann der Diplom-Ingenieur seine berufliche Laufbahn in der Werkslogistik Wolfsburg und übernahm dort 1995 Aufgaben in leitender Funktion. 1996 übernahm Ulbrich die Leitung der Logistik bei der FAW- Volkswagen im chinesischen Changchun. Zwei Jahre später wurde ihm die Verantwortung für die Montage „Segment II“ im Werk Wolfsburg übertragen. Ab 1999 leitete Ulbrich die Logistik im Werk Emden. Von 2001 bis 2008 war er bei der AUTO 5000 GmbH in Wolfsburg technischer Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsführung. 2008 wurde er zum Produktionsvorstand der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover ernannt. 2010 wechselte Ulbrich als Technical Executive Vice President zu SAIC VOLKSWAGEN nach China. Er leitete dort die Entwicklung sowie die Produktion und Logistik an insgesamt fünf Standorten. Von April 2014 bis Januar 2018 verantwortete Ulbrich als Mitglied des Markenvorstands Volkswagen den Geschäftsbereich „Produktion und Logistik“. Danach wurde er für das Vorstandsressort „E-Mobilität“ berufen. Seit Februar 2021 ist er Markenvorstand für den Bereich Technische Entwicklung von Volkswagen Pkw.

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Kai Grünitz ist diplomierter Maschinenbauer und Wirtschaftsingenieur. Er arbeitet seit knapp 26 Jahren bei Volkswagen und hat in seiner Karriere verschiedene Funktionen in der Entwicklung und im Management wahrgenommen. Nach seiner Vorstandsassistenz in der Entwicklung von Škoda kam er 2012 zu Volkswagen Nutzfahrzeuge und verantwortete im Generalsekretariat das Thema Unternehmensplanung. 2014 übernahm er die Leitung Mechatronische Fahrwerksysteme und in Folge weitere Funktionen in der Nutzfahrzeugentwicklung, unter anderem im Januar 2017 die Fahrwerksentwicklung und im August 2018 die Elektrik-Electronic-Entwicklung. Seit Beginn 2020 arbeitete Kai Grünitz in seiner Funktion als CTO „Autonomous Vehicle & T7“ und wurde im November 2020 als Technischer Leiter von Volkswagen Nutzfahrzeuge gesamtverantwortlich für die Entwicklung der Marke.
Patrik Andreas Mayer begann seine Karriere im Volkswagen Konzern im Jahr 1997 als Internationaler Trainee in Wolfsburg. 2001 wurde er Leiter des Bereichs Investment Controlling bei der Marke Volkswagen Pkw. Es folgten zahlreiche Führungspositionen im Konzern unter anderem als Leiter Business Development, Direktor Finance bei Volkswagen Navarra und Executive Vice President für die Bereiche Finance und Information Technology bei der Volkswagen Group of America in Chattanooga. 2014 wurde ihm die Verantwortung für das Controlling des Komponenten-Werks Kassel übertragen, bevor er 2016 als Chief Financial Officer in den Vorstand der Volkswagen Group Russia berufen wurde. Mayer studierte Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen am KIT (Karlsruher Institut für Technologie), der Coventry University und der École Nationale Supérieure d‘Arts et Métiers in Paris und verfügt zudem über einen Master of Business Administration des Henley Management College in Großbritannien.
Alexander Seitz verfügt über langjährige internationale Erfahrungen in führenden Positionen in der Automobilindustrie mit besonderem Fokus auf Südamerika. Nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Revisions- und Treuhandwesen sowie Handelsrecht und seinem Abschluss mit einem Master of Business Administration begann er seine berufliche Laufbahn bei der damaligen Daimler-Benz AG. Dort übernahm er verschiedene Aufgaben in den Bereichen Bilanzierung, Controlling und Einkauf und war ab 1995 für Mercedes-Benz do Brasil in Brasilien tätig. Ab 2000 übernahm er verschiedene Einkaufsfunktionen bei DaimlerChrysler in Detroit. 2005 trat Alexander Seitz dann in die Volkswagen AG ein und leitete in Wolfsburg die konzernweite Beschaffung unter anderem im Bereich Antriebe. 2008 kehrte der Manager nach Brasilien zurück und wurde Mitglied der Geschäftsführung von Volkswagen do Brasil. 2013 wurde Alexander Seitz zum First Vice President & Commercial Executive Vice President der SAIC Volkswagen Automotive Co., Ltd. in Shanghai berufen. Als Co-Generalmanager des Joint Ventures verantwortete Alexander Seitz in seiner Fachfunktion die Bereiche Finanz, IT, Beschaffung sowie das Personalwesen für Expatriates. Am 1. Septem-ber 2017 trat er in den Vorstand der AUDI AG ein mit Verantwortung für das Ressort Finanz, IT und Integrität. 2019 war er im Vorstand für Finanz, China und Recht zuständig. Zum 1. März 2020 wechselte Seitz in den Vorstand der Marke Volkswagen Pkw mit Verantwortung für den Finanzbereich.

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Neues Portal von InNuce Solutions
<p> </p> <p> </p> <p> </p> <p> <img alt="" src="/files/UserFiles/NLBestellung1.jpg" style="width: 220px; height: 221px; " /></p> <p> Völlig neue Möglichkeiten der Fuhrparksteuerung bietet InNuce Solutions seinen Kunden mit einer neuen Portallösung an. Denn jeder Fahrer erhält darin sein eigenes Profil, in dem er selbst seine persönlichen, fuhrparkbezogenen Daten verwalten kann, sein Fahrtenbuch führt und darüber hinaus die komplette Fahrzeugkonfiguration durchführen kann. Alles mit nur einer Anmeldung im System. Da die Daten über die Backend-Software „FleetScape“ dem Fuhrparkleiter in Echtzeit zur Verfügung stehen, erleichtert das neue Portal allen Seiten die Zusammenarbeit und den Überblick über die Flotte.</p> <p> „Das Portal bezieht die Fahrer stärker als gewohnt in die Fuhrparksteuerung ein. Die papierlose Verwaltung rückt damit ein Stück näher“, erklärt Dirk Zieschang, Gesellschafter der InNuce Solutions GmbH. Ein modularer Bestandteil der Portallösung ist der Fahrzeugkonfigurator „QuotationScape“. Die Fahrer erreichen ihn direkt aus ihrem Portal heraus und können sich dort ihr Wunschfahrzeug zusammenstellen. Das Tool ist so gestaltet, dass der Nutzer jederzeit überblicken kann, welches Fahrzeug und welche Ausstattung er gewählt hat – die Kosten bleiben immer transparent. Nach der Konfiguration startet die Software automatisch den Freigabeprozess für das neue Fahrzeug.</p> <p> Alle im jeweiligen Unternehmen an der Freigabe beteiligten Abteilungen erhalten nacheinander Benachrichtigungen vom System. In der Regel reicht dann ein Klick in einer E-Mail, um den Prozess voranzubringen oder abzubrechen. InNuce Solutions richtet die Software so aus, dass die Kunden ihre eigenen gewohnten Abläufe, Richtlinien und Dokumente in der Fahrzeugbestellung beibehalten können. Technisches Highlight ist die Kalkulations-Engine. Diese ermöglicht es dem Kunden, individuelle Kalkulationsregeln selbstständig in der Backend-Software zu bearbeiten. So können zum Beispiel spezifische Steuermodelle für 16 europäische Länder abgebildet werden. „Die Anwenderfreundlichkeit steht bei uns im Vordergrund – das gilt für Fahrer und Fuhrparkleiter. Daher können wir alle gängigen Flottenanforderungen flexibel darstellen“, sagt Zieschang. Zudem gestattet die anschaulich gestaltete Oberfläche eine vollständig selbsterklärende Bedienung. Die Software von InNuce Solutions ist auch für die mobile Nutzung von unterwegs ausgelegt. </p>
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Fahrverbot: beharrlicher Pflichtverstoß trotz Unterschreitung der "Fahrverbotsschwelle"
<p> </p> <p> Von einem wegen Unterschreitung des Mindestabstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BKatV verwirkten Regelfahrverbot im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StVG darf nicht allein mit der Begründung abgesehen werden, dass der die Fahrverbotsanordnung indizierende untere Tabellengrenzwert (sog. „Fahrverbotsschwelle“) nur knapp unterschritten wurde. Der für die Annahme eines beharrlichen Pflichtenverstoßes nach § 25 Abs.1 Satz 1 2.Alt. StVG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV notwendige innere Zusammenhang ist bei einem Zusammentreffen von Geschwindigkeits- mit Abstands- oder Rotlichtverstößen regelmäßig anzunehmen.</p> <p> <em>OLG Bamberg, Beschluss vom 28.12.2011, Az. 3 Ss OWi 1616/11</em></p>
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Zum Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes
<p> Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbotes rechtfertigen nicht das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern nur Härten ganz außergewöhnlicher Art wie z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Die Entscheidung über das Absehen vom Regelfahrverbot ist dabei eingehend zu begründen und mit ausreichenden Tatsachen zu belegen; eine unkritische Übernahme der Einlassung des Betroffenen ist insoweit nicht ausreichend. Ob gravierende berufliche Nachteile ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen können, bedarf dabei der positiven Feststellung und Darlegung der entsprechenden Tatsachen in den Urteilsgründen. Grundsätzlich hat jeder Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge des Fahrverbots durch Maßnahmen wie z.B. die teilweise Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen. Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden. Belastungen durch einen solchen Kredit, der in kleineren und für den Betroffenen tragbaren Raten abgetragen werden kann und der sich - jedenfalls bei einem einmonatigen Fahrverbot im Hinblick auf dessen verhältnismäßig kurze Dauer - in überschaubaren Grenzen bewegt, sind grundsätzlich hinzunehmen. Insbesondere eine Kombination von Maßnahmen der vorgenannten Art ist, wenn der Betroffene über ein geregeltes Einkommen verfügt, als zumutbar anzusehen.</p> <p> Dass dem Betroffenen insbesondere bei einer Kombination möglicher Ausgleichsmaßnahmen ein Ausgleich der Härten nicht möglich oder zumutbar wäre, geht aus dem Urteil in keiner Weise hervor. Als Ausgleichsmaßnahmen kommen namentlich die Inanspruchnahme von Urlaub für einen Teil der Fahrverbotsdauer - da dem Betroffenen hier eine Abgabefrist von vier Monaten nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG zu gewähren sein dürfte, kann er dies nach den Feststellungen des Amtsgerichts in Absprache mit seinem Arbeitgeber organisieren - sowie für die Restdauer des Fahrverbotes z.B. der Einsatz eines Familienangehörigen als Fahrer oder gegebenenfalls auch die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers in Betracht. Dass dies dem Betroffenen angesichts seiner finanziellen Verhältnisse nicht möglich sein soll - die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend darauf hin, dass der Betroffene sich eine nicht ganz preiswerte Flugreise leisten kann -, ist nicht ersichtlich. Nötigenfalls muss er sich die hierfür erforderlichen Mittel durch eine Kreditaufnahme beschaffen.</p> <p> <em>OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011, Az. III-3 RBs 337/11, 3 RBs 337/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <u><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php"><strong>http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</strong></a></u></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

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