Personelle Veränderungen im Vorstand der Renault Deutschland AG
<p>Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 wird Lars Bialkowski neuer Vorstand Vertrieb der Renault Deutschland AG. Er steuert bislang als Geschäftsführer der Renault Retail Group (RRG) die Aktivitäten der Renault Niederlassungen auf dem deutschen Markt. Nachfolger von Lars Bialkowski als Geschäftsführer RRG wird Alexander Seidel, derzeit Regionaldirektor RRG.</p><p> </p>
Christophe Mittelberger, aktuell Vorstand Vertrieb Renault Deutschland AG, wird als Pilot das Projekt einer künftigen Dacia Organisation in der Vertriebsregion D-A-CH steuern. In seiner neuen Funktion bleibt Christophe Mittelberger Mitglied des Vorstands der Renault Deutschland AG.
Neuer Vorstand Marketing Renault Deutschland AG und Direktor Marketing der Vertriebsregion D-A-CH wird Ralf Benecke, aktuell Vorstand Qualität und Kundenservice der Renault Deutschland AG und Direktor Qualität und Kundenservice der Vertriebsregion D-A-CH. Ralf Benecke folgt auf Frank Niewöhner, dessen zukünftige Aufgaben zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden.
Den Bereich Qualität und Kundenservice leitet kommissarisch Oliver Schieritz, Direktor Aftersales Renault Deutschland AG und Vertriebsregion DACH Aftersales.
- Lars Bialkowski (49), geboren am 27. August 1971 in Bielefeld, studierte Betriebswirtschaft an der Universität Tübingen. Seine berufliche Laufbahn startete er als Trainee bei der Schwabengarage AG. Anschließend wechselte er im Jahr 2001 zur Ford Werke AG und arbeitete dort als Betriebs- und Prozessberater Ford Händlernetz. 2004 erfolgte der Wechsel zu Toyota Deutschland, wo Bialkowski verschiedene Führungsaufgaben in den Bereichen Händlerentwicklung und Vertrieb übernahm. In den Jahren 2009 bis 2013 war er als Branch Manager Strategie und Händlernetz der John Deere & Company tätig. Im November 2013 übernahm Bialkowski die Position des Direktors Vertrieb und Netzqualität (Vertriebsregion D-A-CH) der Nissan Center Europe GmbH, bevor er im Oktober 2016 zum Geschäftsführer Nissan Österreich ernannt wurde. Seit Juli 2018 steuert Bialkowski als Geschäftsführer der Renault Retail Group Deutschland die Aktivitäten der deutschen Renault Niederlassungen. Zum 1. Januar 2021 wird Lars Bialkowski Vorstand Vertrieb der Renault Deutschland AG.
- Ralf Benecke (41), geboren am 18. Mai 1979 in Bremen, studierte Wirtschaftsingenieurwesen an den Universitäten Braunschweig und Compiègne (Frankreich). Nach Abschluss seines Studiums mit deutsch-französischem Doppeldiplom begann Benecke 2007 als Trainee bei der Renault Deutschland AG. Nach Stationen in den Bereichen Technik, Produktmarketing und Vertriebsaußendienst wurde er Ende 2014 Abteilungsleiter Strategische Projekte. Ab Juli 2016 übernahm Ralf Benecke die Aufgaben als Direktor Marketing der RCI Banque Deutschland in Neuss. Zum 1. April 2018 folgte die Berufung zum Direktor Kunde der Renault Deutschland AG. Ab Dezember 2019 zeichnete er als Vorstand Qualität und Kundenservice der Renault Deutschland AG für alle Technik- und Trainings-Themen und den Kundenservice verantwortlich. Zum 01. Januar 2021 wird Ralf Benecke Vorstand Marketing der Renault Deutschland AG und Direktor Marketing der Vertriebsregion D-A-CH.
- Christophe Mittelberger (54), geboren am 12. Dezember 1965 in Creutzwald, Frankreich, studierte am Deutsch-Französischen Hochschulinstitut (DFHI) und begann seine berufliche Laufbahn bei der Industrie- und Handelskammer in Metz. 1994 folgte der Wechsel zu Renault Deutschland: Nach Aufgaben im Produktmarketing arbeitete er anschließend im Vertriebsaußendienst. 2000 übernahm Mittelberger die Funktion des Verkaufsdirektors der Sodicam GmbH (Teilegesellschaft der Renault Deutschland AG), bevor er 2004 regionaler Vertriebsdirektor in der Region Mannheim wurde. Ab März 2006 wechselte Mittelberger als Direktor Kundendienst zur Renault Nissan Österreich GmbH. Die Ernennung zum Vorstand Qualität und Kundendienst der Renault Deutschland AG erfolgte im Mai 2008. Im Mai 2012 übernahm Mittelberger die Position des Direktors Qualität und Kundendienst in der Europadirektion bei Renault SA in Paris. Ab März 2013 zeichnete Mittelberger als Direktor Kunde und Netzperformance für die wichtigsten neun europäischen Märkte der Renault S.A. verantwortlich. Im Februar 2014 wurde Christophe Mittelberger Vorstand Vertrieb der Renault Deutschland AG. Ab dem 1. Januar 2021 wird er im Rang eines Vorstandsmitglieds der Renault Deutschland AG als Pilot das Projekt einer künftigen Dacia Organisation in der Vertriebsregion D-A-CH steuern.
- Frank Niewöhner (47), Vorstand Marketing, geboren am 7. Dezember 1972 in Wuppertal, studierte Maschinenbau an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen mit Abschluss Diplom-Ingenieur. Im Anschluss folgten ein Postgraduate Managementprogramm am Collège des Ingénieurs Paris sowie später das Studium zum „Master of Business Administration” an der Warwick Business School. Niewöhner war 1998/99 als Management Consultant für Renault SA in Paris tätig. 1999 folgte der Wechsel zu Ford, wo Niewöhner ab 1999 Positionen in den Bereichen Marke und Kommunikation sowie European Sales Operations bekleidete. 2005 wechselte er als Direktor Marketing zur Ford Motor Company nach Zürich und kehrte 2008 zu den Kölner Ford-Werken zurück. Dort war er tätig als Leiter Strategie & Geschäftsplanung, Leiter der Verkaufsregion Nord sowie zuletzt Leiter Marketingkommunikation. Seit dem 1. Juli 2016 ist Frank Niewöhner Vorstand Marketing der Renault Deutschland AG.
- Oliver Schieritz (46), geboren am 06. Juni 1974 in Langen (Kreis Offenbach), schloss sein Wirtschaftsstudium an der Universität Tübingen mit dem Master of Business Studies ab. Seine berufliche Laufbahn startete im Oktober 2003 bei einem Consultingunternehmen in Tübingen. Im September 2004 erfolgte der Wechsel zur Renault Deutschland AG in Brühl als Operations Controller im Flottenbereich, bevor er 2007 für die folgenden drei Jahre als Business Manager im Außendienst verantwortlich war. Ende 2010 übernahm Oliver Schieritz die Stelle des Abteilungsleiters Vertriebsorganisation in der Vertriebsdirektion Süd und wechselte 2013 als Vertriebsdirektor der damaligen Vertriebsorganisation Ost nach Berlin. Ab Oktober 2017 war er als Country Operations Director bei der Renault Österreich GmbH tätig. Seit dem 01. Januar 2020 leitet er als Mitglied im Direktionskomitee der Renault Deutschland AG die Direktion Aftersales. Zusätzlich leitet er kommissarisch ab dem 1. Januar 2021 die Direktion Qualität und Kundenservice Renault Deutschland AG.

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Neues Portal von InNuce Solutions
<p> </p> <p> </p> <p> </p> <p> <img alt="" src="/files/UserFiles/NLBestellung1.jpg" style="width: 220px; height: 221px; " /></p> <p> Völlig neue Möglichkeiten der Fuhrparksteuerung bietet InNuce Solutions seinen Kunden mit einer neuen Portallösung an. Denn jeder Fahrer erhält darin sein eigenes Profil, in dem er selbst seine persönlichen, fuhrparkbezogenen Daten verwalten kann, sein Fahrtenbuch führt und darüber hinaus die komplette Fahrzeugkonfiguration durchführen kann. Alles mit nur einer Anmeldung im System. Da die Daten über die Backend-Software „FleetScape“ dem Fuhrparkleiter in Echtzeit zur Verfügung stehen, erleichtert das neue Portal allen Seiten die Zusammenarbeit und den Überblick über die Flotte.</p> <p> „Das Portal bezieht die Fahrer stärker als gewohnt in die Fuhrparksteuerung ein. Die papierlose Verwaltung rückt damit ein Stück näher“, erklärt Dirk Zieschang, Gesellschafter der InNuce Solutions GmbH. Ein modularer Bestandteil der Portallösung ist der Fahrzeugkonfigurator „QuotationScape“. Die Fahrer erreichen ihn direkt aus ihrem Portal heraus und können sich dort ihr Wunschfahrzeug zusammenstellen. Das Tool ist so gestaltet, dass der Nutzer jederzeit überblicken kann, welches Fahrzeug und welche Ausstattung er gewählt hat – die Kosten bleiben immer transparent. Nach der Konfiguration startet die Software automatisch den Freigabeprozess für das neue Fahrzeug.</p> <p> Alle im jeweiligen Unternehmen an der Freigabe beteiligten Abteilungen erhalten nacheinander Benachrichtigungen vom System. In der Regel reicht dann ein Klick in einer E-Mail, um den Prozess voranzubringen oder abzubrechen. InNuce Solutions richtet die Software so aus, dass die Kunden ihre eigenen gewohnten Abläufe, Richtlinien und Dokumente in der Fahrzeugbestellung beibehalten können. Technisches Highlight ist die Kalkulations-Engine. Diese ermöglicht es dem Kunden, individuelle Kalkulationsregeln selbstständig in der Backend-Software zu bearbeiten. So können zum Beispiel spezifische Steuermodelle für 16 europäische Länder abgebildet werden. „Die Anwenderfreundlichkeit steht bei uns im Vordergrund – das gilt für Fahrer und Fuhrparkleiter. Daher können wir alle gängigen Flottenanforderungen flexibel darstellen“, sagt Zieschang. Zudem gestattet die anschaulich gestaltete Oberfläche eine vollständig selbsterklärende Bedienung. Die Software von InNuce Solutions ist auch für die mobile Nutzung von unterwegs ausgelegt. </p>
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Fahrverbot: beharrlicher Pflichtverstoß trotz Unterschreitung der "Fahrverbotsschwelle"
<p> </p> <p> Von einem wegen Unterschreitung des Mindestabstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BKatV verwirkten Regelfahrverbot im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StVG darf nicht allein mit der Begründung abgesehen werden, dass der die Fahrverbotsanordnung indizierende untere Tabellengrenzwert (sog. „Fahrverbotsschwelle“) nur knapp unterschritten wurde. Der für die Annahme eines beharrlichen Pflichtenverstoßes nach § 25 Abs.1 Satz 1 2.Alt. StVG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV notwendige innere Zusammenhang ist bei einem Zusammentreffen von Geschwindigkeits- mit Abstands- oder Rotlichtverstößen regelmäßig anzunehmen.</p> <p> <em>OLG Bamberg, Beschluss vom 28.12.2011, Az. 3 Ss OWi 1616/11</em></p>
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Zum Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes
<p> Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbotes rechtfertigen nicht das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern nur Härten ganz außergewöhnlicher Art wie z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Die Entscheidung über das Absehen vom Regelfahrverbot ist dabei eingehend zu begründen und mit ausreichenden Tatsachen zu belegen; eine unkritische Übernahme der Einlassung des Betroffenen ist insoweit nicht ausreichend. Ob gravierende berufliche Nachteile ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen können, bedarf dabei der positiven Feststellung und Darlegung der entsprechenden Tatsachen in den Urteilsgründen. Grundsätzlich hat jeder Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge des Fahrverbots durch Maßnahmen wie z.B. die teilweise Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen. Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden. Belastungen durch einen solchen Kredit, der in kleineren und für den Betroffenen tragbaren Raten abgetragen werden kann und der sich - jedenfalls bei einem einmonatigen Fahrverbot im Hinblick auf dessen verhältnismäßig kurze Dauer - in überschaubaren Grenzen bewegt, sind grundsätzlich hinzunehmen. Insbesondere eine Kombination von Maßnahmen der vorgenannten Art ist, wenn der Betroffene über ein geregeltes Einkommen verfügt, als zumutbar anzusehen.</p> <p> Dass dem Betroffenen insbesondere bei einer Kombination möglicher Ausgleichsmaßnahmen ein Ausgleich der Härten nicht möglich oder zumutbar wäre, geht aus dem Urteil in keiner Weise hervor. Als Ausgleichsmaßnahmen kommen namentlich die Inanspruchnahme von Urlaub für einen Teil der Fahrverbotsdauer - da dem Betroffenen hier eine Abgabefrist von vier Monaten nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG zu gewähren sein dürfte, kann er dies nach den Feststellungen des Amtsgerichts in Absprache mit seinem Arbeitgeber organisieren - sowie für die Restdauer des Fahrverbotes z.B. der Einsatz eines Familienangehörigen als Fahrer oder gegebenenfalls auch die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers in Betracht. Dass dies dem Betroffenen angesichts seiner finanziellen Verhältnisse nicht möglich sein soll - die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend darauf hin, dass der Betroffene sich eine nicht ganz preiswerte Flugreise leisten kann -, ist nicht ersichtlich. Nötigenfalls muss er sich die hierfür erforderlichen Mittel durch eine Kreditaufnahme beschaffen.</p> <p> <em>OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011, Az. III-3 RBs 337/11, 3 RBs 337/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <u><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php"><strong>http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</strong></a></u></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

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