Nächste Opel Astra-Generation wird in Rüsselsheim entworfen, entwickelt und gebaut
Die nächste Generation des Opel Astra, die auf der neuen STLA ONE Stellantis-Plattform basieren wird, wird wieder am Opel-Stammsitz in Rüsselsheim gebaut. Wie Opel CEO Florian Huettl beim Stellantis Investor Day bekanntgab, plant der deutsche Hersteller bis 2030 die Einführung von mindestens vier neuen Opel-Modellen. Zu den Newcomern gehören die jeweils nächste Generation der Bestseller Opel Astra und Opel Corsa sowie das kürzlich angekündigte neue SUV im C-Segment, das in Partnerschaft mit Leapmotor entsteht. Darüber hinaus wird Opel in weitere Modelle des bestehenden Portfolios investieren.
„Die Investition in die Produktion der nächsten Astra-Generation in Rüsselsheim unterstreicht den Fokus von Stellantis auf Deutschland sowie die Bedeutung von Opel“, sagt Emanuele Cappellano, COO von Stellantis Enlarged Europe. „Das C-Segment, auf das rund 30 % des gesamten Pkw-Absatzes in Europa entfallen, ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Strategie von Stellantis, die Marktabdeckung des Unternehmens in unserer Region zu stärken – ganz im Sinne unseres Strategieplans ‚FaSTLAne 2030‘.“
„Die Vergabe der nächsten Astra-Generation an unser Werk in Rüsselsheim bekräftigt das Engagement von Opel für Deutschland als Industriestandort. Ich freue mich sehr, dass Rüsselsheim auch in Zukunft die Heimat des Astra bleiben und dieser in unmittelbarer Nachbarschaft zu unserem neuen grEEn-campus gebaut werden wird“, sagt Opel CEO Florian Huettl. „Diese Investition ist ein klares Zeichen dafür, dass wir gemeinsam mit unseren Sozialpartnern Vereinbarungen erzielen, die allen Beteiligten zugutekommen.“
„Opel und Vauxhall stellen einen wichtigen Gewinn für Stellantis dar und spielen insbesondere in Europa eine bedeutende Rolle“, betonte Xavier Chéreau, Aufsichtsratsvorsitzender der Opel Automobile GmbH, während seines heutigen Besuches in Rüsselsheim. „‚Made in Germany‘ ist ein anerkanntes Gütesiegel für Kunden überall auf der Welt und stellt einen strategischen Vorteil für Opel im Stellantis-Konzern dar. Dies wird durch eine starke industrielle Basis und einen qualitativ hochwertigen sozialen Dialog gestützt“, fügte Chéreau hinzu.
Die Allokation stellt eine weitere wichtige Investition zu den laufenden Projekten in einer Gesamtinvestitionshöhe von mehr als einer Milliarde Euro in Deutschland dar. Denn Opel und Stellantis Germany bauen aktuell bereits an der neuen, hochmodernen Zentrale, dem grEEn-campus Rüsselsheim. Die neue Zentrale von Opel und Stellantis Germany wird hochmoderne Arbeitsplätze bieten, die auf flexibles Arbeiten und gemeinschaftliche Zusammenarbeit ausgelegt sind. Zudem werden nachhaltige Baustoffe eingesetzt, um eine gute Innenraumatmosphäre zu gewährleisten. Die Energieversorgung erfolgt durch eine Photovoltaikanlage, die in ein Gründach integriert ist. Dieses leistet nicht nur einen Beitrag zur Artenvielfalt, sondern sorgt zugleich für ein angenehmes Mikroklima und trägt zur Kühlung des Gebäudes bei, die parallel über eine bodennahe Geothermieanlage gewährleistet wird.
Modelle aus dem C-Segment sind seit mittlerweile 90 Jahren eine wichtige Säule des Opel-Portfolios. Die Erfolgsgeschichte, die 1936 mit dem Kadett begann, setzt die aktuelle Astra-Generation nahtlos fort. Mit Hightech-Lösungen wie den Intelli-Lux HD Scheinwerfern und hocheffizienten Antrieben von batterie-elektrisch (Energieverbrauch: 15,5-15,3 kWh/100 km; CO2-Emissionen: 0 g/km; CO2-Klasse: A.) über Plug-in-Hybrid (Energieverbrauch gewichtet: 12,8-12,6 kWh Strom/100 km plus 2,3-2,2 l Benzin/100 km; CO2-Emissionen: 50-52 g/km; CO2-Klasse: B. Bei entladener Batterie: Kraftstoffverbrauch: 5,5-5,4 l/100 km; CO2-Klasse: D.) und Hybrid (Kraftstoffverbrauch: 5,0-4,9 l/100 km; CO2-Emissionen: 112-109 g/km; CO2-Klasse: C.) bis Diesel (Kraftstoffverbrauch: 5,0-4,9 l/100 km; CO2-Emissionen: 132-130 g/km; CO2-Klasse: D.) deckt der Astra – entworfen, entwickelt und gebaut in Rüsselsheim – so gut wie alle Kundenbedürfnisse ab. Bisher wurden rund 25 Millionen Einheiten von Kadett und Astra verkauft.

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Wie der zukünftige Astra wird auch die nächste Corsa-Generation auf der neuen STLA ONE Stellantis-Plattform basieren und einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer erschwinglicheren und noch relevanteren Elektromobilität darstellen. Der aktuelle Corsa ist seit mehr als fünf Jahren Deutschlands meistverkaufter Kleinwagen und führt diesen Erfolg auch 2026 kontinuierlich fort. Bis heute wurden insgesamt mehr als 15 Millionen Corsa verkauft.
Stellen Astra und Corsa zwei etablierte Produkte im Opel-Portfolio dar, so wird das komplett neue C-SUV das Angebot im C-Segment neben dem Opel Frontera und dem Opel Grandland vervollständigen. Das neue Modell, das Teil der erweiterten Partnerschaft mit Leapmotor ist und in Saragossa vom Band laufen wird, dient als Blaupause für eine effiziente globale Zusammenarbeit im Rahmen der Erweiterung der Partnerschaft mit Leapmotor. Das neue C-SUV wird bei Opel in Rüsselsheim entworfen und erschaffen und von internationalen Teams in Deutschland und China entwickelt. Zugleich wird es dem deutschen Hersteller ermöglichen, in kürzester Zeit einen bedeutenden strategischen Schritt bei der Elektrifizierung und Skalierung zu machen. Der Produktionsstart des Newcomers wird bereits ab 2028 erwartet.

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Weltpremiere des neuen Boxster und zwei Europapremieren
<blockquote type="cite"> <div> <div> <blockquote type="cite"> <div> <center style="text-align: -webkit-auto;"> <img alt="" src="/files/UserFiles/porscheboxster.jpg" style="width: 250px; height: 162px; " /></center> </div> </blockquote> </div> </div> </blockquote> <p> Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, präsentiert Anfang März auf dem Automobil-Salon in Genf eine Weltpremiere und zwei Europapremieren. Bei der Porsche-Pressekonferenz am 06. März um 09:30 Uhr (MEZ) in Halle 1 wird die neue Generation des Boxster zum ersten Mal der Weltöffentlichkeit vorgestellt. Die Konferenz wird live im Internet (www.porsche.com/geneva) und über Satellit übertragen. In einer Europapremiere präsentiert Porsche außerdem den Panamera GTS und das 911 Cabriolet.</p> <p> Technisches Highlight der neuen Boxster-Generation ist das erheblich niedrigere Gewicht dank Leichtbau-Karosserie und das vollständig überarbeitete Fahrwerk. Auch optisch merkt man dem Mittelmotor-Roadster seine umfassende Überarbeitung an: Der Radstand ist gewachsen, die Spur breiter und die Räder größer. Porsche hat damit nicht nur die Fahrdynamik deutlich gesteigert und garantiert so puren Fahrspaß, die neuen Boxster sind auch 15 Prozent sparsamer: Modellabhängig verbrauchen sie deutlich weniger als acht Liter Kraftstoff auf 100 Kilometer. Dank grundsätzlich verändertem Styling mit kürzeren Karosserie-Überhängen, deutlich nach vorn versetzter Frontscheibe, flacherer Silhouette und ausdrucksvollen Kanten liegt der Roadster muskulöser und markanter auf der Straße. Der Innenraum bietet mehr Platz und das Interieurkonzept spiegelt die neue Porsche-Linie mit der ansteigenden Mittelkonsole wider.</p> <p> Pünktlich zur Open-Air-Saison präsentiert Porsche das 911 Cabriolet erstmals vor europäischem Messe-Publikum. Intelligenter Leichtbau auch durch Einsatz von Magnesium bei der Verdeckkonstruktion, sorgt für weniger Gewicht und mehr Sportlichkeit, für weniger Verbrauch und mehr Komfort. Mit dem innovativen Dachkonzept bleibt außerdem die typische 911-Dachkontur erstmals in vollem Umfang erhalten. Die zweite Europapremiere steht für kompromisslose Sportlichkeit und intelligente Porsche Performance: der Panamera GTS, der Viertürer für den Rundkurs. Dieser sportlichste aller Panamera überzeugt mit einem NEFZ-Verbrauch von 10,9 l/100 km – mit Leichtlaufreifen nur 10,7 l/100 km – und einer Höchstgeschwindigkeit von 288 km/h, nachdem er in nur 4,5 Sekunden den Sprint auf Tempo 100 absolviert. Vor allem sein Fahrwerk macht ihn rennstreckentauglich: mehr Leistung, verstärkte Bremsen, eine um zehn Millimeter tiefergelegte Karosserie und das besonders sportlich abgestimmte Fahrwerk mit Luftfederung und PASM, sind dabei die wesentlichen technischen Modifikationen.</p> <blockquote style="font-family: Helvetica; " type="cite"> <div style="word-wrap: break-word; -webkit-nbsp-mode: space; -webkit-line-break: after-white-space; "> <div> <blockquote type="cite"> <div style="font-family: Arial, Geneva, sans-serif; font-size: 12px; color: rgb(51, 51, 51); "> <center> </center> </div> </blockquote> </div> </div> </blockquote>
Aktuelles
Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland
<p> Das OVG Nordrhein-Westfalen hat sich in einem Eilverfahren mit der Aberkennung des Rechts befasst, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.</p> <p> Nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV fehlt die Berechtigung, eine EU-/EWR- ausländische Fahrerlaubnis auch im Inland zu benutzen, unter anderem solchen Personen, denen zuvor die inländische Fahrerlaubnis von einem Gericht entzogen worden ist. Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht darauf an, ob unbestreitbare Informationen über einen Wohnsitzverstoß des Antragstellers bzw. der tschechischen Fahrerlaubnisbehörde bei der Erteilung des im Streit stehenden tschechischen Führerscheins vorliegen. Denn ein solcher Verstoß ist seit dem Inkrafttreten der maßgebenden Vorschrift des Art. 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG nicht mehr Voraussetzung für die Befugnis inländischer Behörden, einem ausländischen EU-/EWR-Führerschein für das Bundesgebiet die Anerkennung zu versagen.</p> <p> Die o.g. Voraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV liegen vor, denn dem Antragsteller ist mit Beschluss des Amtsgerichts Rüsselsheim vom 17. Juli 2003 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr die Fahrerlaubnis entzogen worden. Die Behörde darf die fehlende Berechtigung nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV allerdings nur dann feststellen, wenn die dort genannten Maßnahmen - hier also die Entziehung der Fahrerlaubnis - im Verkehrszentralregister eingetragen und nicht nach § 29 StVG getilgt sind (vgl. § 28 Abs. 4 Satz 3 FeV). Diese Voraussetzung ist gegeben, denn der im Verwaltungsvorgang enthaltene Auszug aus dem Verkehrszentralregister weist den Eintrag - zu Recht - noch auf.</p> <p> Selbst wenn man mit Blick auf die noch ausstehende Klärung europarechtlicher Fragen durch den EuGH im Vorabentscheidungsverfahren C-419/10 (Rechtssache Hofmann) von einer derzeit offenen Rechtslage ausginge, führte die in diesem (Eil-)Falle gebotene „reine“, d.h. von der Einschätzung der Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsmittels gelöste, Abwägung der widerstreitenden Interessen zu einem Überwiegen des von der Antragsgegnerin verfochtenen öffentlichen Interesses - hier: an der Sicherheit des Straßenverkehrs und an dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer - gegenüber dem Mobilitätsinteresse des Antragstellers.</p> <p> Der Antragsteller hat über einen längeren Zeitraum hinweg Verkehrsverstöße begangen, insbesondere hat er wiederholt ohne Fahrerlaubnis - dazu mehrfach unter Betäubungsmitteleinfluss - Kraftfahrzeuge geführt; zuletzt wurde er wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe und wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße verurteilt. Es ist nicht erkennbar geworden, dass der Antragsteller seinen damals offenbar verfestigten Drogenkonsum mittlerweile eingestellt hätte. Abstinenznachweise durch Drogenscreenings o.Ä. wurden weder im behördlichen noch im gerichtlichen Verfahren vorgelegt. Allein der in der Beschwerdeschrift angeführte Umstand, dass bei dem Antragsteller anlässlich verschiedener allgemeiner Verkehrskontrollen kein Alkohol- oder Drogenkonsum festgestellt wurde, steht dem angesichts der relativ geringen Dichte polizeilicher Verkehrsüberwachungsmaßnahmen nicht entgegen.</p> <p> <em>OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.02.2012, Az. 16 B 1481/11</em></p>
Aktuelles
Kein Anspruch auf Herausgabe von Tachometerdaten bei Delegation an Fernfahrer
<p> Der Fernfahrer hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Daten, welche der beklagte Arbeitgeber nach pflichtgemäßem Auslesen der digitalen Tachometer der vom Mitarbeiter gefahrenen Lkw und von dessen Fahrerkarte gespeichert haben muss. Der Mitarbeiter kann als Fernfahrer nach § 21a Abs. 7 Satz 3 ArbZG die Herausgabe einer Kopie der Arbeitszeitaufzeichnungen verlangen. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob ein als Fahrer arbeitender Arbeit-nehmer mit diesen Daten seine Vergütungs- und Spesenabrechnungen überprüfen will oder damit einen anderen Zweck verfolgt. Durch die Aufzeichnungspflicht soll die in öffentlichem Interesse gebotene Einhaltung der Höchstarbeitszeit sowie der Lenk- und Ruhezeiten im Straßentransport überprüfbar sichergestellt werden. Da auch der Arbeitnehmer bei Verstößen mit einem Bußgeld belegt werden kann, soll ihm die Rekonstruktion zurückliegender Arbeitszeiten anhand der vom Arbeitgeber auszuhändigenden Arbeitszeitnachweise ermöglicht werden.</p> <p> Ein Arbeitgeber kann die Pflicht nach § 21a Abs. 7 ArbZG aber auch auf andere Weise erfüllen als durch eine zweijährige Aufbewahrung der Daten aus digitalen Tachometern und den Fahrerkarten. Die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung darf auch an die Arbeitnehmer delegiert werden (sog. „Selbstaufschreiber“). Der Arbeitgeber hat unwidersprochen behauptet, er verwende die Fahrtenschreiberdaten und Daten der Fahrerkarten nicht zur Erfüllung der Pflicht gemäß § 21a Abs. 7 ArbZG. Dem ist der Mitarbeiter nicht entgegengetreten; er hat seinen Anspruch auch trotz des Hinweises des Gerichts nicht auf § 21a ArbZG gestützt und von der Beklagten noch vorhandene Aufzeichnungen verlangt, die über den Zeitraum von 24 Wochen hinausgehen. Daher kann auch offen bleiben, welche Folgen daraus zu ziehen sind, dass der Arbeitgeber Beklagte nach seinem eigenen Vortrag gegen § 21a Abs. 7 ArbZG verstoßen und daher eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG begangen hat.</p> <p> Ein Anspruch des Klägers nach § 242 BGB auf Herausgabe noch vorhandener Daten aus den digitalen Tachometern und durch das Auslesen seiner Fahrerkarte erhaltener Daten besteht nicht. Der Fernfahrer ist nicht in entschuldbarer Weise über das Bestehen seiner Rechte im Ungewissen, sondern sei in der Lage gewesen, seine Arbeitszeiten selbst aufzuzeichnen.</p> <p> <em>Hessisches LAG, Urteil vom 12.10.2011, Az. 18 Sa 563/11, Nichtzulassungsbeschwerde zum BAG eingelegt unter Az. 5 AZN 1975/11)</em></p> <p> </p>
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Auf Maß für Gewerbekunden
<ul> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong><img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/mazda6.jpg" style="width: 250px; height: 145px;" /></strong></span></span></li> </ul> <ul> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong>Serienmäßiges Navigationssystem ab Werk nun auch für Basis-Modelle verfügbar </strong> </span></span></li> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong>Günstige Einstiegspreise und niedrige Unterhaltskosten </strong></span></span></li> <li> <span class="h_grey"><span class="t_normal"><strong>Jeweils drei verbrauchsarme Motorvarianten zur Wahl</strong></span></span></li> </ul> <p> <br /> Mazda erweitert seine Produktpalette und bietet ab August „Business-Line“-Modelle für den Mazda6 Kombi und den Mazda5 an. Die neue Modellvariante richtet sich speziell an Flottenmanager mittlerer und größerer Fuhrparks, die nach günstigen Fahrzeugen mit solider Grundausstattung und verbrauchsarmen Motoren suchen, aber dabei auf nützliche Ausstattungsdetails nicht verzichten wollen.<br /> <br /> So gehört beispielsweise das Mazda SD-Navigationssystem mit TomTom®-Technologie, integrierter Bluetooth®-Freisprecheinrichtung und einem 5,8-Zoll großen Touchscreen-Display zum Serienumfang. Da es ab Werk eingebaut wird, ist es rabattierfähig, steigert zugleich den Restwert und beinhaltet daher neben einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis zusätzlich auch steuerliche Vorteile. Ein weiterer Aspekt für Dienstwagen-Nutzer ist der serienmäßige Festeinbau, welcher in der Car Policy vieler Unternehmen verankert ist.<br /> <br /> Die „Business-Line“-Modelle basieren auf dem Niveau „Center-Line“, wodurch je nach Modell wichtige Ausstattungsdetails wie Nebelscheinwerfer, Klimaautomatik, Lederlenkrad und Lederschaltknauf, Lenkradbedienung für das Audio-System, die Gepäckraumabdeckung sowie eine einstellbare Lendenwirbelstütze am Fahrersitz bereits zum Standard gehören — und somit die Grundbedürfnisse eines jeden Vielfahrers bereits abdecken.<br /> <br /> Jeweils drei Motorvarianten stehen den Gewerbekunden zur Wahl. Im Fall des Mittelklassemodells Mazda6 Kombi kann zwischen einem 2,0-Liter-Benziner mit 114 kW/155 PS (6,9 Liter Verbrauch) sowie zwei Selbstzündern gewählt werden, die 95 kW/129 PS (5,2 Liter Verbrauch) beziehungsweise 120 kW/163 PS (5,4 Liter Verbrauch) leisten und alle mit einem Sechsgang-Schaltgetriebe ausgestattet sind.<br /> <br /> Beim Kompakt-Van Mazda5, ebenfalls mit Sechsgang-Getriebe ausgestattet, stehen zwei Benziner zur Verfügung, ein 1,8-Liter-Aggregat mit 85 kW/115 PS sowie ein 2,0-Liter Triebwerk, das 110 kW/150 PS leistet und auch aufgrund des Start-Stopp-Systems i-stop lediglich 6,9 Liter auf 100 Kilometer verbraucht. Daneben ist ein besonders wirtschaftlicher 1,6-Liter-Common-Rail-Dieselmotor mit 85 kW/115 PS und einem Verbrauch von nur 5,2 Litern auf 100 Kilometer verfügbar.<br /> <br /> Sowohl der Mazda6 als auch der Mazda5 wurden von der Zeitschrift „Flottenmanagement“ im Rahmen eines Kostenvergleichs mit Platz eins und zwei von 16 Wettbewerbern aufgrund ihrer niedrigen Betriebskosten ausgezeichnet.<br /> <br /> Die Preise für die neue „Business-Line“ starten beim Mazda6 Kombi bei 23.353 Euro (exkl. MwSt.), beim Mazda5 mit dem Einstiegsbenziner bei 20.563 Euro (exkl. MwSt.).</p>
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Der neue Opel Combo: variantenreich und leistungsstark
<p style="margin-left: 18pt;"> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/opelcombo.jpg" style="width: 250px; height: 152px;" /></p> <p style="margin-left: 18pt;"> · Zwei Versionen: Pkw und Kastenwagen</p> <p style="margin-left: 18pt;"> · Vielseitig: Kastenwagen mit zwei Radständen und zwei Dachhöhen</p> <p style="margin-left: 18pt;"> · Sechs effiziente Motoren: Diesel, Benzin und Erdgas</p> <p style="margin-left: 18pt;"> · Klassenbestwerte: Ladevolumen bis zu 4.600 Liter und Zuladung bis zu einer Tonne</p> <p style="margin-left: 18pt;"> · Variables Konzept: wahlweise als Zwei-, Fünf- oder Siebensitzer</p> <p> </p> <p> Die neue Generation Opel Combo bietet clevere Lösungen im Segment der kompakten Transporter. Sie präsentiert sich variantenreich, technisch up-to-date, betont wirtschaftlich und mit höchstem Nutzwert. Die Auswahl an Karosserieversionen umfasst zwei Radstände (2.755 mm / 3.105 mm) mit den Gesamtlängen 4,39 beziehungsweise 4,74 Meter sowie zwei Dachhöhen (1,85 m / 2,10 m). Zur Verfügung steht der neue Opel Combo wahlweise als vielseitiger Pkw-Van in fünf- oder siebensitziger Ausführung sowie mit Kasten- oder verglastem Aufbau.</p> <p> Für leichten Zugang zum Laderaum der Transporter-Versionen sorgen eine oder zwei optional erhältliche, seitliche Schiebetüren. Die Pkw-Version verfügt serienmäßig über zwei Schiebetüren und eine oben angeschlagene Heckklappe. Wahlweise ist auch eine asymmetrische Doppelflügeltür erhältlich. In bestimmten Kastenwagen-Konfigurationen kann zusätzlich eine hintere Dachklappe – beispielsweise für den Transport von Leitern – installiert werden.</p> <p> <strong>Klassenbestwerte bei den transportrelevanten Maßen </strong></p> <p> Die besonderen Transporttalente des neuen Opel Combo stehen außer Frage: Mit bis zu 3.800 Litern bei kurzem Radstand (mit umgeklapptem Beifahrersitz) beziehungsweise 4.600 Litern bei langem Radstand bietet er jeweils das größte Ladevolumen seiner Klasse. Auch die niedrige Ladekantenhöhe (54,5 cm) sowie das Spektrum möglicher Nutzlasten von bis zu einer Tonne sind Klassenbestwerte und die Öffnungsbreite der Schiebetür zählt zum Besten im Segment. Der kurze Radstand bietet zudem jeweils größte Ladelänge, -höhe und -breite zwischen den Radkästen.</p> <p> <strong>Wirtschaftliche und kraftvolle Motoren</strong></p> <p> Der neue Opel Combo geht mit sechs verschiedenen Motoren an den Start: vier Dieselversionen, einem Benziner und einem CNG-Erdgasmotor. Die Dieseltriebwerke gibt es in zwei Ausführungen mit jeweils 66 kW/90 PS als 1.3 CDTI und 1.6 CDTI, einer weiteren 1.6 CDTI-Version mit 77 kW/105 PS und in der leistungsmäßigen Topvariante 2.0 CDTI mit 99 kW/135 PS. Der 1,4-Liter-Benziner leistet 70 kW/95 PS, das mit besonders preisgünstigem und umweltfreundlichem Erdgas laufende CNG-Aggregat 88 kW/120 PS.</p> <p> Der Benziner und der 1.3 CDTI sind mit einem Fünfgang-Schaltgetriebe kombiniert, die CNG-Variante und die stärkeren CDTI-Versionen mit einem Sechsgang-Schaltgetriebe, wobei der 66 kW/90 PS starke 1.6 CDTI in einer weiteren Ausführung mit automatisiertem Fünfgang-Schaltgetriebe „Easytronic“ verfügbar ist.</p> <p> Für alle Motoren mit Ausnahme des Erdgas-Aggregats und der Easytronic-Kombination steht optional ein Start/Stop-System mit besonders niedrigen Verbrauchs- und CO<sub>2</sub>-Werten zur Verfügung.</p> <p> Der neue Opel Combo schont das Budget aber nicht nur mit günstigem Verbrauch, sondern auch mit niedrigen Betriebskosten – wozu unter anderem die langen Wartungsintervalle beitragen: Die aktuellen CDTI-Diesel beispielsweise müssen nur noch alle 35.000 Kilometer oder einmal jährlich zum Service.</p> <p> <strong>Umfangreiche Ausstattung erleichtert den Arbeitsalltag </strong></p> <p> Die Serienausstattung der neuen Combo-Generation umfasst bereits in der Basisversion eine Zentralverriegelung, eine Servolenkung, eine höhen- und längsverstellbare Lenksäule sowie elektrische Fensterheber, einen vierfach verstellbaren Fahrersitz (optional auch mit Höhenverstellung) sowie die Sicherheitsdetails Fahrer-Airbag, ABS-Bremsen und ein Reifenreparatur-Set.</p> <p> Die Pkw-Variante steht in den Ausstattungsniveaus Selection und Edition zur Wahl, zu den verfügbaren Optionen zählen je nach Ausführung Elemente wie eine Fernbedienung für die Zentralverriegelung, elektrische Fensterheber hinten und Seitenairbags. Außerdem verfügen alle Combo Pkw serienmäßig über ESP. Auch preislich wird sich der neue Opel Combo innerhalb des Wettbewerbs attraktiv positionieren.</p> <p> <strong>Combo: bewährter Name im Segment der kompakten Transporter</strong></p> <p> Der neue Opel Combo, der ab Anfang Februar 2012 in den Handel kommt, basiert auf dem Modell Doblò des Kooperationspartners Fiat („International Van oft the Year 2011“) und bietet beste Voraussetzungen, Opels Wachstumskurs auch im Nutzfahrzeugbereich zu forcieren.</p> <p> Seit 1985 bietet Opel den Combo an, die jetzige Generation ist seit 2001 auf dem Markt. Die Strategie, ein vielseitiges Freizeit-, Familien- und Nutzfahrzeug anzubieten, fand großen Anklang – bis zu 72.000 Exemplare wurden pro Jahr in Europa verkauft. Selbst am Ende seiner Laufbahn rangiert der Vorgänger des neuen Combo in vielen Märkten immer noch unter den Top 3. Die Liste seiner Auszeichnungen ist lang, sie reicht von hervorragenden Platzierungen beim Wettbewerb „International Van of the Year“ bis zum Preis-Leistungs-Sieg im Kompakttransporter-Vergleich der „Auto Bild“.</p>

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