Mercedes‑Benz feiert zwei Millionen zertifizierte „Junge Sterne“ Gebrauchtwagen: Jubiläumsfahrzeug in München an Kunden überreicht
Seit ihrem Marktstart im März 2009 überzeugen die „Junge Sterne“ Gebrauchtwagen von Mercedes-Benz Käuferinnen und Käufer in Deutschland mit umfassenden Leistungsversprechen und zertifizierter Qualität. Nun erreicht das Unternehmen einen weiteren Meilenstein im Gebrauchtwagengeschäft. In der Mercedes-Benz Niederlassung München wurde im Februar 2026 der zweimillionste „Junge Sterne“ Gebrauchtwagen an einen Kunden übergeben. Beim Jubiläumsfahrzeug handelt es sich um einen vollelektrischen EQB.
Mit dem „Junge Sterne“ Programm bietet Mercedes-Benz zertifizierte Gebrauchtfahrzeuge mit klar definierten Qualitäts- und Serviceleistungen. Nur Fahrzeuge, die einen umfassenden technischen Gebrauchtfahrzeug-Check erfolgreich bestehen, erhalten die Zertifizierung. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem eine zweijährige Gebrauchtfahrzeuggarantie, die auf bis zu fünf Jahre verlängert werden kann, eine zwölfmonatige Mobilitätsgarantie, ein HU-Siegel mit einer Gültigkeit von mindestens 21 Monaten, definierte Wartungsfreiheit, garantierte Kilometerlaufleistung sowie ein 14-tägiges Umtauschrecht. Diese Leistungen geben Kundinnen und Kunden Transparenz und Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf.
Mit dem wachsenden Anteil elektrifizierter Fahrzeuge gewinnt auch der Gebrauchtwagenmarkt für Elektroautos zunehmend an Bedeutung. Für viele Käuferinnen und Käufer spielt dabei die Hochvoltbatterie eine zentrale Rolle – sowohl ihre langfristige Absicherung als auch ihr aktueller Zustand. Mercedes-Benz schafft hier zusätzliche Transparenz: Für batterieelektrische Fahrzeuge bietet das „Junge Sterne“ Programm zwei speziell auf die Hochvoltbatterie ausgerichtete Leistungsversprechen - die Hochvoltbatterie-Garantie und das Hochvoltbatterie-Gesundheitszertifikat.
Die Hochvoltbatterie-Garantie bietet Kundinnen und Kunden eine langfristige Sicherheit. Maßgeblich ist die verbleibende Restlaufzeit der ursprünglichen Neuwagengarantie auf die Hochvoltbatterie, die beim Fahrzeugkauf transparent ausgewiesen wird und je nach Modell bis zu zehn Jahre betragen kann. Ergänzend dazu dokumentiert das Mercedes-Benz Junge Sterne Hochvoltbatterie Gesundheits-Zertifikat den aktuellen Zustand der Batterie und macht die technische Bewertung des Energiespeichers transparent und nachvollziehbar.
„Gerade beim Kauf eines gebrauchten Elektrofahrzeugs spielt Vertrauen eine entscheidende Rolle. Mit dem Mercedes-Benz Junge Sterne Hochvoltbatterie Gesundheits-Zertifikat geben wir unseren Kundinnen und Kunden eine klare und verlässliche Orientierung. Sie erhalten eine transparente und nachvollziehbare Bewertung der Hochvoltbatterie – dem zentralen Bauteil eines Elektrofahrzeugs. So stärken wir das Vertrauen in elektrische Gebrauchtwagen und bieten mit geprüfter Batteriegesundheit und umfassenden Garantien genau die Verlässlichkeit, die Käuferinnen und Käufer erwarten.“
Kirsten Ehrlich, Leiterin Produkt- und Verkaufsmanagement Gebrauchtfahrzeuge Deutschland & Marktsteuerung Used Europa im Mercedes-Benz Cars Vertrieb Deutschland (MBD)
Verkauft werden „Junge Sterne“ Gebrauchtwagen bei bundesweit über 400 speziell zertifizierten Partnerbetrieben. Hinzu kommen rund 1.200 spezialisierte Verkäuferinnen und Verkäufer in den Autohäusern, die als qualifizierte Ansprechpartner rund um das „Junge Sterne“ Angebot zur Verfügung stehen. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Leasing- und Finanzierungsrückläufer, Werkswagen, Fahrzeuge aus dem Firmenangehörigengeschäft des Mercedes-Benz-Konzerns sowie aus Inzahlungnahmen.

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Auch für gewerbliche Kundinnen und Kunden bietet Mercedes-Benz ein entsprechendes Gebrauchtwagenprogramm: „Junge Sterne Transporter“. Die Fahrzeuge – inzwischen auch vermehrt batterieelektrische - werden ebenfalls nach klar definierten Qualitätskriterien geprüft und mit verbindlichen Leistungsversprechen angeboten. Dazu zählen unter anderem Garantie- und Serviceleistungen sowie definierte Wartungsstandards. Damit profitieren auch Transporter-Käuferinnen und -Käufer von geprüfter Qualität und transparenter Fahrzeugbewertung.
Junge Sterne Fahrzeugsuche
Das bundesweite Angebot zertifizierter Fahrzeuge ist online verfügbar. Die Fahrzeugsuche steht interessierten Kundinnen und Kunden rund um die Uhr unter www.gebrauchtwagen.mercedes-benz.de zur Verfügung.
Exklusive Finanzierungsprodukte für Gebrauchtfahrzeuge
Die Mercedes-Benz Bank bietet „Junge Sterne“ Kundinnen und Kunden attraktive Angebote hinsichtlich Finanzierung, Leasing und Versicherungen an. Bei der „Junge Sterne“ Plus3-Finanzierung können Kunden, zum Ende der Vertragslaufzeit wählen, ob sie das finanzierte Fahrzeug einfach zurückgeben oder zum fest vereinbarten Restwert übernehmen. Zudem kann der Kunde problemlos eine Anschlussfinanzierung abschließen.
Mercedes‑Benz Jubiläumsjahr „140 Jahre Innovation“
Seit Carl Benz vor 140 Jahren das Patent für das erste Automobil angemeldet hat und Gottlieb Daimler kurz darauf die Motorkutsche baute, hat sich Mercedes‑Benz der stetigen Innovation verschrieben, um die begehrenswertesten Autos der Welt für seine Kundinnen und Kunden zu bauen. Dieser Anspruch hat jede Innovation vorangetrieben – vom ersten Automobil der Welt im Jahr 1886 bis hin zu den intelligenten und sicheren aktuellen Elektrofahrzeugen, wie dem neuen GLC und dem preisgekrönten neuen CLA. Mit der neuen S-Klasse setzt das Unternehmen die größte Modelloffensive seiner Unternehmensgeschichte fort. Mit Leidenschaft für Leistung und Pioniergeist, Exzellenz und konsequenter Kundenorientierung hat die Marke mit dem Stern stets die Zukunft der Mobilität geprägt. Das Ergebnis geht weit über technische Errungenschaften hinaus - es schafft das unverwechselbare Gefühl, für das Mercedes‑Benz in seinem ganzen Wirken steht: Willkommen zu Hause.
Mercedes-Benz feiert 140 Jahre Innovation und schickt drei neue S‑Klasse Limousinen auf eine transkontinentale Reise zu 140 Zielen weltweit. Jeder Ort stellt die Technologie, das Erbe, den Pioniergeist und die weltweite Präsenz der Marke heraus. Unterwegs können Kundinnen und Kunden, Fans sowie Kolleginnen und Kollegen an den Feierlichkeiten teilhaben – auf einer epischen Reise, die bis Oktober dauert. Verfolgen Sie die „140 Years. 140 Places“-Tour über sechs Kontinente in unserem „140 Jahre Innovation | Mercedes-Benz Media“-Special sowie in der Mercedes-Benz Community.

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Neues Portal von InNuce Solutions
<p> </p> <p> </p> <p> </p> <p> <img alt="" src="/files/UserFiles/NLBestellung1.jpg" style="width: 220px; height: 221px; " /></p> <p> Völlig neue Möglichkeiten der Fuhrparksteuerung bietet InNuce Solutions seinen Kunden mit einer neuen Portallösung an. Denn jeder Fahrer erhält darin sein eigenes Profil, in dem er selbst seine persönlichen, fuhrparkbezogenen Daten verwalten kann, sein Fahrtenbuch führt und darüber hinaus die komplette Fahrzeugkonfiguration durchführen kann. Alles mit nur einer Anmeldung im System. Da die Daten über die Backend-Software „FleetScape“ dem Fuhrparkleiter in Echtzeit zur Verfügung stehen, erleichtert das neue Portal allen Seiten die Zusammenarbeit und den Überblick über die Flotte.</p> <p> „Das Portal bezieht die Fahrer stärker als gewohnt in die Fuhrparksteuerung ein. Die papierlose Verwaltung rückt damit ein Stück näher“, erklärt Dirk Zieschang, Gesellschafter der InNuce Solutions GmbH. Ein modularer Bestandteil der Portallösung ist der Fahrzeugkonfigurator „QuotationScape“. Die Fahrer erreichen ihn direkt aus ihrem Portal heraus und können sich dort ihr Wunschfahrzeug zusammenstellen. Das Tool ist so gestaltet, dass der Nutzer jederzeit überblicken kann, welches Fahrzeug und welche Ausstattung er gewählt hat – die Kosten bleiben immer transparent. Nach der Konfiguration startet die Software automatisch den Freigabeprozess für das neue Fahrzeug.</p> <p> Alle im jeweiligen Unternehmen an der Freigabe beteiligten Abteilungen erhalten nacheinander Benachrichtigungen vom System. In der Regel reicht dann ein Klick in einer E-Mail, um den Prozess voranzubringen oder abzubrechen. InNuce Solutions richtet die Software so aus, dass die Kunden ihre eigenen gewohnten Abläufe, Richtlinien und Dokumente in der Fahrzeugbestellung beibehalten können. Technisches Highlight ist die Kalkulations-Engine. Diese ermöglicht es dem Kunden, individuelle Kalkulationsregeln selbstständig in der Backend-Software zu bearbeiten. So können zum Beispiel spezifische Steuermodelle für 16 europäische Länder abgebildet werden. „Die Anwenderfreundlichkeit steht bei uns im Vordergrund – das gilt für Fahrer und Fuhrparkleiter. Daher können wir alle gängigen Flottenanforderungen flexibel darstellen“, sagt Zieschang. Zudem gestattet die anschaulich gestaltete Oberfläche eine vollständig selbsterklärende Bedienung. Die Software von InNuce Solutions ist auch für die mobile Nutzung von unterwegs ausgelegt. </p>
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Fahrverbot: beharrlicher Pflichtverstoß trotz Unterschreitung der "Fahrverbotsschwelle"
<p> </p> <p> Von einem wegen Unterschreitung des Mindestabstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BKatV verwirkten Regelfahrverbot im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StVG darf nicht allein mit der Begründung abgesehen werden, dass der die Fahrverbotsanordnung indizierende untere Tabellengrenzwert (sog. „Fahrverbotsschwelle“) nur knapp unterschritten wurde. Der für die Annahme eines beharrlichen Pflichtenverstoßes nach § 25 Abs.1 Satz 1 2.Alt. StVG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV notwendige innere Zusammenhang ist bei einem Zusammentreffen von Geschwindigkeits- mit Abstands- oder Rotlichtverstößen regelmäßig anzunehmen.</p> <p> <em>OLG Bamberg, Beschluss vom 28.12.2011, Az. 3 Ss OWi 1616/11</em></p>
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Zum Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes
<p> Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbotes rechtfertigen nicht das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern nur Härten ganz außergewöhnlicher Art wie z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Die Entscheidung über das Absehen vom Regelfahrverbot ist dabei eingehend zu begründen und mit ausreichenden Tatsachen zu belegen; eine unkritische Übernahme der Einlassung des Betroffenen ist insoweit nicht ausreichend. Ob gravierende berufliche Nachteile ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen können, bedarf dabei der positiven Feststellung und Darlegung der entsprechenden Tatsachen in den Urteilsgründen. Grundsätzlich hat jeder Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge des Fahrverbots durch Maßnahmen wie z.B. die teilweise Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen. Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden. Belastungen durch einen solchen Kredit, der in kleineren und für den Betroffenen tragbaren Raten abgetragen werden kann und der sich - jedenfalls bei einem einmonatigen Fahrverbot im Hinblick auf dessen verhältnismäßig kurze Dauer - in überschaubaren Grenzen bewegt, sind grundsätzlich hinzunehmen. Insbesondere eine Kombination von Maßnahmen der vorgenannten Art ist, wenn der Betroffene über ein geregeltes Einkommen verfügt, als zumutbar anzusehen.</p> <p> Dass dem Betroffenen insbesondere bei einer Kombination möglicher Ausgleichsmaßnahmen ein Ausgleich der Härten nicht möglich oder zumutbar wäre, geht aus dem Urteil in keiner Weise hervor. Als Ausgleichsmaßnahmen kommen namentlich die Inanspruchnahme von Urlaub für einen Teil der Fahrverbotsdauer - da dem Betroffenen hier eine Abgabefrist von vier Monaten nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG zu gewähren sein dürfte, kann er dies nach den Feststellungen des Amtsgerichts in Absprache mit seinem Arbeitgeber organisieren - sowie für die Restdauer des Fahrverbotes z.B. der Einsatz eines Familienangehörigen als Fahrer oder gegebenenfalls auch die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers in Betracht. Dass dies dem Betroffenen angesichts seiner finanziellen Verhältnisse nicht möglich sein soll - die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend darauf hin, dass der Betroffene sich eine nicht ganz preiswerte Flugreise leisten kann -, ist nicht ersichtlich. Nötigenfalls muss er sich die hierfür erforderlichen Mittel durch eine Kreditaufnahme beschaffen.</p> <p> <em>OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011, Az. III-3 RBs 337/11, 3 RBs 337/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <u><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php"><strong>http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</strong></a></u></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

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