Mercedes‑Benz feiert zwei Millionen zertifizierte „Junge Sterne“ Gebrauchtwagen: Jubiläumsfahrzeug in München an Kunden überreicht

Seit ihrem Marktstart im März 2009 überzeugen die „Junge Sterne“ Gebrauchtwagen von Mercedes-Benz Käuferinnen und Käufer in Deutschland mit umfassenden Leistungsversprechen und zertifizierter Qualität. Nun erreicht das Unternehmen einen weiteren Meilenstein im Gebrauchtwagengeschäft. In der Mercedes-Benz Niederlassung München wurde im Februar 2026 der zweimillionste „Junge Sterne“ Gebrauchtwagen an einen Kunden übergeben. Beim Jubiläumsfahrzeug handelt es sich um einen vollelektrischen EQB.

Mercedes‑Benz feiert zwei Millionen zertifizierte „Junge Sterne“ Gebrauchtwagen: Jubiläumsfahrzeug in München an Kunden überreicht

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Mercedes‑Benz feiert zwei Millionen zertifizierte „Junge Sterne“ Gebrauchtwagen: Jubiläumsfahrzeug in München an Kunden überreicht

Mit dem „Junge Sterne“ Programm bietet Mercedes-Benz zertifizierte Gebrauchtfahrzeuge mit klar definierten Qualitäts- und Serviceleistungen. Nur Fahrzeuge, die einen umfassenden technischen Gebrauchtfahrzeug-Check erfolgreich bestehen, erhalten die Zertifizierung. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem eine zweijährige Gebrauchtfahrzeuggarantie, die auf bis zu fünf Jahre verlängert werden kann, eine zwölfmonatige Mobilitätsgarantie, ein HU-Siegel mit einer Gültigkeit von mindestens 21 Monaten, definierte Wartungsfreiheit, garantierte Kilometerlaufleistung sowie ein 14-tägiges Umtauschrecht. Diese Leistungen geben Kundinnen und Kunden Transparenz und Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf.

Mit dem wachsenden Anteil elektrifizierter Fahrzeuge gewinnt auch der Gebrauchtwagenmarkt für Elektroautos zunehmend an Bedeutung. Für viele Käuferinnen und Käufer spielt dabei die Hochvoltbatterie eine zentrale Rolle – sowohl ihre langfristige Absicherung als auch ihr aktueller Zustand. Mercedes-Benz schafft hier zusätzliche Transparenz: Für batterieelektrische Fahrzeuge bietet das „Junge Sterne“ Programm zwei speziell auf die Hochvoltbatterie ausgerichtete Leistungsversprechen - die Hochvoltbatterie-Garantie und das Hochvoltbatterie-Gesundheitszertifikat.

Die Hochvoltbatterie-Garantie bietet Kundinnen und Kunden eine langfristige Sicherheit. Maßgeblich ist die verbleibende Restlaufzeit der ursprünglichen Neuwagengarantie auf die Hochvoltbatterie, die beim Fahrzeugkauf transparent ausgewiesen wird und je nach Modell bis zu zehn Jahre betragen kann. Ergänzend dazu dokumentiert das Mercedes-Benz Junge Sterne Hochvoltbatterie Gesundheits-Zertifikat den aktuellen Zustand der Batterie und macht die technische Bewertung des Energiespeichers transparent und nachvollziehbar.

„Gerade beim Kauf eines gebrauchten Elektrofahrzeugs spielt Vertrauen eine entscheidende Rolle. Mit dem Mercedes-Benz Junge Sterne Hochvoltbatterie Gesundheits-Zertifikat geben wir unseren Kundinnen und Kunden eine klare und verlässliche Orientierung. Sie erhalten eine transparente und nachvollziehbare Bewertung der Hochvoltbatterie – dem zentralen Bauteil eines Elektrofahrzeugs. So stärken wir das Vertrauen in elektrische Gebrauchtwagen und bieten mit geprüfter Batteriegesundheit und umfassenden Garantien genau die Verlässlichkeit, die Käuferinnen und Käufer erwarten.“
Kirsten Ehrlich, Leiterin Produkt- und Verkaufsmanagement Gebrauchtfahrzeuge Deutschland & Marktsteuerung Used Europa im Mercedes-Benz Cars Vertrieb Deutschland (MBD)

Verkauft werden „Junge Sterne“ Gebrauchtwagen bei bundesweit über 400 speziell zertifizierten Partnerbetrieben. Hinzu kommen rund 1.200 spezialisierte Verkäuferinnen und Verkäufer in den Autohäusern, die als qualifizierte Ansprechpartner rund um das „Junge Sterne“ Angebot zur Verfügung stehen. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Leasing- und Finanzierungsrückläufer, Werkswagen, Fahrzeuge aus dem Firmenangehörigengeschäft des Mercedes-Benz-Konzerns sowie aus Inzahlungnahmen.

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Auch für gewerbliche Kundinnen und Kunden bietet Mercedes-Benz ein entsprechendes Gebrauchtwagenprogramm: „Junge Sterne Transporter“. Die Fahrzeuge – inzwischen auch vermehrt batterieelektrische - werden ebenfalls nach klar definierten Qualitätskriterien geprüft und mit verbindlichen Leistungsversprechen angeboten. Dazu zählen unter anderem Garantie- und Serviceleistungen sowie definierte Wartungsstandards. Damit profitieren auch Transporter-Käuferinnen und -Käufer von geprüfter Qualität und transparenter Fahrzeugbewertung.

Junge Sterne Fahrzeugsuche

Das bundesweite Angebot zertifizierter Fahrzeuge ist online verfügbar. Die Fahrzeugsuche steht interessierten Kundinnen und Kunden rund um die Uhr unter www.gebrauchtwagen.mercedes-benz.de zur Verfügung.

Exklusive Finanzierungsprodukte für Gebrauchtfahrzeuge

Die Mercedes-Benz Bank bietet „Junge Sterne“ Kundinnen und Kunden attraktive Angebote hinsichtlich Finanzierung, Leasing und Versicherungen an. Bei der „Junge Sterne“ Plus3-Finanzierung können Kunden, zum Ende der Vertragslaufzeit wählen, ob sie das finanzierte Fahrzeug einfach zurückgeben oder zum fest vereinbarten Restwert übernehmen. Zudem kann der Kunde problemlos eine Anschlussfinanzierung abschließen.

Mercedes‑Benz Jubiläumsjahr „140 Jahre Innovation“

Seit Carl Benz vor 140 Jahren das Patent für das erste Automobil angemeldet hat und Gottlieb Daimler kurz darauf die Motorkutsche baute, hat sich Mercedes‑Benz der stetigen Innovation verschrieben, um die begehrenswertesten Autos der Welt für seine Kundinnen und Kunden zu bauen. Dieser Anspruch hat jede Innovation vorangetrieben – vom ersten Automobil der Welt im Jahr 1886 bis hin zu den intelligenten und sicheren aktuellen Elektrofahrzeugen, wie dem neuen GLC und dem preisgekrönten neuen CLA. Mit der neuen S-Klasse setzt das Unternehmen die größte Modelloffensive seiner Unternehmensgeschichte fort. Mit Leidenschaft für Leistung und Pioniergeist, Exzellenz und konsequenter Kundenorientierung hat die Marke mit dem Stern stets die Zukunft der Mobilität geprägt. Das Ergebnis geht weit über technische Errungenschaften hinaus - es schafft das unverwechselbare Gefühl, für das Mercedes‑Benz in seinem ganzen Wirken steht: Willkommen zu Hause.

Mercedes-Benz feiert 140 Jahre Innovation und schickt drei neue S‑Klasse Limousinen auf eine transkontinentale Reise zu 140 Zielen weltweit. Jeder Ort stellt die Technologie, das Erbe, den Pioniergeist und die weltweite Präsenz der Marke heraus. Unterwegs können Kundinnen und Kunden, Fans sowie Kolleginnen und Kollegen an den Feierlichkeiten teilhaben – auf einer epischen Reise, die bis Oktober dauert. Verfolgen Sie die „140 Years. 140 Places“-Tour über sechs Kontinente in unserem „140 Jahre Innovation | Mercedes-Benz Media“-Special sowie in der Mercedes-Benz Community.

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Fahrverbot: beharrlicher Pflichtverstoß trotz Unterschreitung der "Fahrverbotsschwelle"

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Zum Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes

<p> Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbotes rechtfertigen nicht das Absehen von der Verh&auml;ngung eines Regelfahrverbotes, sondern nur H&auml;rten ganz au&szlig;ergew&ouml;hnlicher Art wie z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Die Entscheidung &uuml;ber das Absehen vom Regelfahrverbot ist dabei eingehend zu begr&uuml;nden und mit ausreichenden Tatsachen zu belegen; eine unkritische &Uuml;bernahme der Einlassung des Betroffenen ist insoweit nicht ausreichend. Ob gravierende berufliche Nachteile ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen k&ouml;nnen, bedarf dabei der positiven Feststellung und Darlegung der entsprechenden Tatsachen in den Urteilsgr&uuml;nden. Grunds&auml;tzlich hat jeder Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge des Fahrverbots durch Ma&szlig;nahmen wie z.B. die teilweise Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von &ouml;ffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Besch&auml;ftigung eines Aushilfsfahrers oder durch eine Kombination dieser Ma&szlig;nahmen auszugleichen. F&uuml;r hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden. Belastungen durch einen solchen Kredit, der in kleineren und f&uuml;r den Betroffenen tragbaren Raten abgetragen werden kann und der sich - jedenfalls bei einem einmonatigen Fahrverbot im Hinblick auf dessen verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig kurze Dauer - in &uuml;berschaubaren Grenzen bewegt, sind grunds&auml;tzlich hinzunehmen. Insbesondere eine Kombination von Ma&szlig;nahmen der vorgenannten Art ist, wenn der Betroffene &uuml;ber ein geregeltes Einkommen verf&uuml;gt, als zumutbar anzusehen.</p> <p> Dass dem Betroffenen insbesondere bei einer Kombination m&ouml;glicher Ausgleichsma&szlig;nahmen ein Ausgleich der H&auml;rten nicht m&ouml;glich oder zumutbar w&auml;re, geht aus dem Urteil in keiner Weise hervor. Als Ausgleichsma&szlig;nahmen kommen namentlich die Inanspruchnahme von Urlaub f&uuml;r einen Teil der Fahrverbotsdauer - da dem Betroffenen hier eine Abgabefrist von vier Monaten nach &sect; 25 Abs. 2a Satz 1 StVG zu gew&auml;hren sein d&uuml;rfte, kann er dies nach den Feststellungen des Amtsgerichts in Absprache mit seinem Arbeitgeber organisieren - sowie f&uuml;r die Restdauer des Fahrverbotes z.B. der Einsatz eines Familienangeh&ouml;rigen als Fahrer oder gegebenenfalls auch die Besch&auml;ftigung eines Aushilfsfahrers in Betracht. Dass dies dem Betroffenen angesichts seiner finanziellen Verh&auml;ltnisse nicht m&ouml;glich sein soll - die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend darauf hin, dass der Betroffene sich eine nicht ganz preiswerte Flugreise leisten kann -, ist nicht ersichtlich. N&ouml;tigenfalls muss er sich die hierf&uuml;r erforderlichen Mittel durch eine Kreditaufnahme beschaffen.</p> <p> <em>OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011, Az. III-3 RBs 337/11, 3 RBs 337/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos &uuml;ber die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <u><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php"><strong>http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</strong></a></u></p>

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

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DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>