Fuhrparkmanagement in Zeiten der Corona-Krise
<p> Die globale Coronavirus-Pandemie hat auf viele Unternehmen einen noch nicht vorhersehbaren Einfluss. Mobilität ist eingeschränkt. Was können Fuhrparkmanager*innen nun tun? Ein Fachbeitrag von Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverband Fuhrparkmanagement e.V. ...</p>
In der aktuellen Situation ist es wichtiger denn je, dass das Fuhrparkmanagement handlungsfähig ist, die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge muss gewährleistet bleiben. Genauso wichtig ist es, Planungen kurzfristig an Veränderungen anzupassen.
Außerdem müssen den Fahrzeugnutzer*innen die zu befolgenden geänderten Richtlinien kommuniziert werden. Dies betrifft sowohl Verhaltensregeln als auch den Umgang mit Fahrzeugen. Dies lässt sich nur bedingt standardisiert handhaben, die Anforderungen und der Einsatzzweck jeder Firmenwagenflotte sind individuell zu berücksichtigen. Höchste Priorität muss die Sicherheit der Fahrzeugnutzer*innen und alle am Einsatz der Fahrzeuge beteiligte Personen haben.
Wer Leasing nutzt sollte mit seinen Leasinganbietern in engem Kontakt zu stehen. Eine einmalige Gelegenheit zu erfahren, ob und in welchem Umfang Leasinganbieter bei operativen Aufgaben helfen und unterstützen können. Der Leasingverband arbeitet an einem Stundungsmodell, braucht aber noch Zusagen aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
Der Vertrieb und die Logistik eines Unternehmens müssen weiter funktionieren. Es ist genau zu prüfen, ob das Netzwerk aus Werkstätten und erforderliche Hilfsmittel für die Flotte passend zum jeweiligen Einsatzgebiet verfügbar sind.
Für das Schadenmanagement gibt es weitere, zu beachtende Aspekte. Unsere Verbandsjuristen Roman Kasten und Inka Pichler-Gieser haben eine kurze Übersicht erstellt, die ebenfalls beachtet werden sollte (siehe unten).

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Nachfolgend verschiedene Aspekte zu einzelnen Themenbereichen des Fuhrparkmanagement:
Fahrzeugtausch und -rückgabe
Was passiert konkret, wenn in der aktuellen Zeit Fahrzeuge getauscht oder zurückgegeben werden müssen, zum Beispiel weil Leasingverträge enden?
Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation, für die es keine früheren Erfahrungswerte gibt, sollten keine übereilten Entscheidungen getroffen werden. Diese könnten mittel- oder langfristig zu Problemen führen. Am ehesten geeignet erscheint es, einen sechsmonatigen Verlängerungsplan zu prüfen und sich mit Leasinggebern (gegebenenfalls Vermietern) in Verbindung zu setzen.
Im Dialog mit Leasinggebern sollte herausgefunden werden, welche Lösungen sich ergeben können. Es wäre jetzt der richtige Zeitpunkt aktualisierte Reports über den Status einzelner Fahrzeuge (Kilometer Stände, Ablauftermine) anzufordern oder, falls im eigenen System möglich, selbst zu erstellen und zu analysieren.
Auf der Grundlage der gewonnenen Informationen kann auf Basis des ermittelten Kilometerstands unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Fahrzeuge gegebenenfalls länger im Einsatz bleiben, auch eine Anpassung von Verträgen und Laufleistungen erfolgen. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass Fahrzeuge derzeit gegebenenfalls gar nicht im Einsatz sind. Auch dies hat Einfluss auf die gesamte Kostensituation.
Hieraus abzuleiten ist eine aktualisierte Planung und gegebenenfalls ein Arbeitsplan für die kommende Zeit. Dieser Arbeitsplan sollte umfassen
Analyse der verschiedenen Alternativen (Fahrzeugeinsatz/-beschaffung)
Zeitpunkte einer weiteren Überprüfung der Bestände
Festlegen von Kennzahlen als Warnsignal, um in das Geschehen einzugreifen
Die genaue Erfassung aktueller Szenarien, denkbarer Handlungsoptionen und Alternativen sind wichtig, um eine Beendigung oder Verlängerung von Verträgen zu prüfen. Die Neuberechnung von voraussichtlichen Kilometerzahlen ist erforderlich und die Kosten sind im Blick zu behalten. Die Aus- und Überarbeitung von Prozessen kann basierend auf den aktuellen Szenarien leichter erfolgen.
Auswirkung durch geänderte Produktionsbedingungen bei den Fahrzeugherstellern
Die große Mehrheit der Hersteller hat die Fahrzeugmontage in Europa eingestellt. Es ist deshalb wichtig, sich über Neuigkeiten im Bereich der Fahrzeugproduktion zu informieren und auch mit den Händlern, der im Fuhrpark genutzten Fahrzeuge, in Kontakt zu stehen. Nur so werden Fuhrparkmanager*innen wissen, ob Ersatz für in den nächsten Monaten zu tauschende Fahrzeuge zu erwarten ist. Gegebenenfalls sind Zeitverschiebungen in den Planungen zu berücksichtigen oder Alternativen zu prüfen. Eine genaue Prognose ist sicher im Moment kaum möglich. Gegebenenfalls müssen hier kurzfristige Korrekturen erfolgen. Lieferschwierigkeiten sind zu erwarten. Ggf. sind Modellvarianten eher verfügbar und hier wäre eine angepasste Fahrzeugbestellung evtl. sinnvoll, wenn z.B. Sonderausstattungen nicht schnell genug lieferbar sind.
Wartung und Instandhaltung der Fahrzeug-Flotte
Werkstätten, sowohl herstellergebundene als auch freie, bieten im Moment ein eingeschränktes Spektrum an Serviceleistungen. Ggf. sollte geprüft werden, ob Teile der Flotte temporär nicht zum Einsatz kommen können, sprich eine Reduzierung der bereitgestellten Fahrzeuge machbar ist. Es kann auch sinnvoll sein, Fahrzeuge die an sich zur dauerhaften Nutzung überlassen wurden zumindest temporär (z.B. bei tageweiser Anwesenheit im Unternehmen) auch anderweitig eingesetzt werden, also aus einem direkt zugeordneten Fahrzeug ein temporäres Pool bzw. Sharing-Fahrzeug zu machen.
Es ist empfehlenswert eine Übersicht der verfügbaren Werkstätten zu erstellen und zu klären, ob und in welchem Umfang die Handlungsfähigkeit der Werkstätten gegeben ist. Diese Information ermöglichen dem Fuhrparkmanagement ggf. Services für Fahrzeuge anzufordern. Ggf. ist mit den Versicherern über die Aufhebung einer Werkstattbindung zu verhandeln.
Einhaltung von Terminen der Hauptuntersuchung
Unter Umständen sind aktuell auch Termine zur Hauptuntersuchung von Fahrzeugen fällig. Der Fuhrparkverband setzt sich dafür ein, dass hier entsprechend kulante Regelungen durch den Gesetzgeber auf den Weg gebracht werden, die eine angemessene Fristverschiebung ermöglicht. Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden im Falle eines Überschreitens von Fristen kulant handeln. Entsprechende Fahrzeuge sollten identifiziert werden. Es ist zu prüfen, welche Möglichkeiten der Durchführung der Hauptuntersuchung gegeben sind.
Auswirkungen beim Schadenmanagement
Unsere Verbandsjuristen Inka Pichler-Gieser und Roman Kasten haben für den Bereich des Schadenmanagement auf folgende Aspekte hingewiesen:
Mietwagen
Bezogen auf Mietwagen und Nutzugsausfall (Dauer) ist zu erwarten, dass Verzögerungen durch folgende Faktoren eintreten
· Mitarbeiter der Autohäuser in Quarantäne
· Mitarbeiter der Autohäuser wegen Kinderbetreuung zu Hause
· Verlängerte Dauer bei der Ersatzteilbeschaffung
· Verzögerte Gutachtenerstellung aus denselben Gründen
Hinsichtlich der Mietwagenpreise sollte bedacht werden, dass der Markt hier gerade durcheinandergewirbelt ist. Mietwagen sind verfügbar. Vermieter bieten aktuell stark reduzierte Preise an. Im Falle eines Mietwagenbedarfs im Zusammenhang mit dem Schadenmanagement sollten Geschädigte sich hier über das aktuelle Preisgefüge informieren – andernfalls läuft man Gefahr, dass die Versicherung bei längerer Anmietzeit nur teilweise reguliert.
Ersatzbeschaffung bei Totalschaden
Der Verkauf/Kauf von Fahrzeugen verzögert sich erheblich, da Autohäuser Kurzarbeit für die Verkäufer angeordnet haben oder diese aktuell nicht verfügbar sind.
Zulassungsstellen haben teilweise geschlossen, so dass eine Neuanmeldung schwierig ist.
Ausfallprognose durch den Gutachter
Dies dürfte derzeit einer der elementaren Punkte für das Schadenmanagement sein. Die Gutachter sind gehalten sich mit den Geschädigten über Werkstatt und/oder Verkauf zu verständigen. Sodann sollte der Gutachter dringend bei diesen Betrieben eine Prognose über die Dauer der Reparatur einholen. Die standardmäßigen Dauern aus den Kalkulationsprogrammen sind derzeit unbrauchbar.
Dienstwagensteuer und Nutzungsüberlassung
Bzgl. der Frage der Dienstwagensteuer treten Unklarheiten auf. Was ist z.B. wenn Mitarbeiter bis auf weiteres oder in den nächsten Wochen nur noch im Homeoffice sind. Ist dann die Besteuerung der Wegstrecke zwischen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte unverändert anzusetzen?
Lt. einer ersten Auskunft unseres Verbandsteuerberaters ist die Tatsache, dass nun temporär ein Homeoffice-Einsatz stattfindet kein Grund, die Besteuerungsgrundlagen zu verändern. Sollte natürlich im Arbeitsvertrag eine andere, erste Tätigkeitsstätte vereinbart sein, hätte dies ggf. auch Auswirkungen auf die Handhabung der Dienstwagensteuer.
Auch die Frage des generellen Anspruchs auf einen Dienstwagen bei Kurzarbeit ist nicht abschließend geklärt. Steuerlich ist lt. unserem Steuerberater eine weitere Abrechnung des geldwerten Vorteils über die Gehaltsabrechnung auch bei „Kurzarbeit 0“ vorzunehmen und möglich. Ob der Anspruch auf einen Dienstwagen bei Kurzarbeit noch gegeben ist oder dieser Anspruch entfällt und Dienstwagen zurückverlangt werden können ist ein Aspekt, den wir derzeit mit den Verbandsjuristen versuchen zu klären. Hierzu und zu anderen Themen wird der Verband seine Mitglieder alsbald möglich bzw. fortlaufend informieren.

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Fünf Jahre Fahrzeug- und Mobilitätsgarantie für alle Pkw-Modelle
<p> - Umfangreiches Qualitätspaket schützt vor unliebsamen Überraschungen </p> <p> - Fünfjährige Mobilitätsgarantie verlängert sich auf bis zu 15 Jahre </p> <p> - Sorgenfreies Fahren dank fünf kostenloser Sicherheits-Checks </p> <p> </p> <p> Seit dem 1. Januar 2012 gilt für alle Hyundai Pkw-Modelle das Qualitätspaket mit fünf Jahren Fahrzeug- und Mobilitätsgarantie. Damit erhalten nun neben den seit 2010 neu eingeführten Modellen (ix35, i30, ix20, Genesis Coupe, Veloster und i40cw) auch die Baureihen i10, i20, Santa Fe und ix55 den fünfjährigen Rundumschutz ohne Kilometerbegrenzung. Hyundai Kunden genießen finanzielle Sicherheit und profitieren somit unmittelbar von den hohen Fertigungsstandards in den Werken des fünftgrößten Automobilherstellers. </p> <p> Vor unliebsamen Überraschungen schützt unterwegs die fünfjährige Hyundai Mobilitätsgarantie. Darin enthalten sind unter anderem ein kostenloser Pannen- und Abschleppdienst, die Kosten für einen Mietwagen sowie eine eventuelle Hotelübernachtung. Die Mobilitätsgarantie verlängert sich nach jeder Wartung bei einem Hyundai Vertragspartner jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einem Fahrzeugalter von 15 Jahren und einer Laufleistung von maximal 200.000 Kilometern. </p> <p> Sorgenfreies Fahren garantiert auch der Sicherheits-Check, der das bisherige Wartungspaket ablöst. In den ersten fünf Jahren kann der Kunde fünf kostenlose Sicherheits-Checks - beispielsweise vor einer Urlaubsreise - in Anspruch nehmen. Ausgenommen von den neuen Regelungen sind lediglich die Nutzfahrzeug-Baureihe H-1 sowie Taxis und Mietfahrzeuge, für die eine dreijährige Fahrzeuggarantie bis 100.000 Kilometern gilt. </p>
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Ford: Sehr erfolgreiches Gewerbekundengeschäft in 2011
<p> - Knapp 49.000 Fahrzeuge in Deutschland abgesetzt, Marktanteil deutlich gesteigert </p> <p> - Der Ford Focus war im vergangenen Jahr wieder das wichtigstes Ford-Modell </p> <p> - Optimismus für 2012 aufgrund Produktfeuerwerk und neuer Organisation </p> <p> </p> <p> Ford blickt in Deutschland auf ein sehr erfolgreiches Gewerbekundengeschäft in 2011 zurück. Im vergangenen Jahr konnte Ford seine Zulassungen um 22 Prozent steigern und wuchs damit deutlich stärker als der Gesamtmarkt (17 Prozent). Insgesamt setzte Ford knapp 49.000 Fahrzeuge an Gewerbekunden ab. Der Marktanteil von Ford in diesem Segment betrug im vergangenen Jahr 6,8 Prozent (2010: 6,5 Prozent). Klaus Sawallisch, Leiter Flotten- und Behördenverkauf sowie Re-Marketing der Ford-Werke GmbH: „Wir blieben auch im vergangenen Jahr auf der Erfolgsspur und sind daher sehr zufrieden“. </p> <p> Das wichtigste Modell für Gewerbekunden war der Ford Focus, von dem im vergangenen Jahr 11.300 Einheiten abgesetzt werden konnten, gefolgt vom Ford Mondeo mit 8.400 Einheiten (plus 36 Prozent gegenüber 2010) und dem Ford S-MAX mit 7.100 Einheiten (plus 54 Prozent). Den stärksten Zuwachs erzielte Ford beim Ford C-MAX/Ford Grand C-MAX, der in 2011 um fast das Vierfache gegenüber dem Vorjahr auf nun 4.400 Einheiten zulegen konnte und damit das Segment der „Kleinen Vans“ deutlich anführt. </p> <p> Ford geht mit Optimismus auch in das Flottenjahr 2012. Wolfgang Kopplin, Direktor Verkauf Ford-Werke GmbH: „In einem insgesamt stabilen Flottenmarkt rechnen wir für uns mit einem weiteren Zuwachs von etwa vier bis fünf Prozent. Dazu zünden wir dieses Jahr ein neuerliches Produktfeuerwerk und wir werden die neu geschaffene Organisation zur Eroberung der kleinen und mittleren Flotten erstmals voll umfänglich nutzen können“. Ford Deutschland hat im vergangenen Jahr eine neue Organisation mit professionellen Gewerbe-Beratern etabliert und implementiert aktuell das bundesweite Konzept von speziell auf Gewerbekunden ausgerichtete Händlerbetriebe. Diese Ford-Partner halten maßgeschneiderte Angebote und Serviceleistungen speziell für Flottenkunden bereit. </p> <p> Auf der Produktseite geht es insbesondere um den neuen 1,0-Liter-Dreizylinder-Ford EcoBoost- Benzindirekteinspritzermotor aus Kölner Produktion. Dieses neue Triebwerk steht ab Frühjahr im Ford Focus und ab Mitte des Jahres auch im Ford C-MAX/Ford Grand C-MAX zur Verfügung. Ein anderes Highlight ist die völlig neue Ford B-MAX-Baureihe, mit der sich Ford sehr gute Verkaufschancen auch bei Gewerbekunden ausrechnet. Der Ford B-MAX, die Markteinführung ist für die zweite Jahreshälfte 2012 geplant, wartet unter anderem mit dem Verzicht auf eine B-Säule und einem daraus resultierenden innovativen Schiebetür-Konzept auf. </p> <p> Darüber hinaus steht beim Ford B-MAX auch der neue Ford EcoBoost-Motor mit 1,0 Liter Hubraum als besonders interessante Variante bereits ab Markteinführung zur Verfügung. Klaus Sawallisch: „Die Kombination aus attraktivem Anschaffungspreis und sehr günstigem Verbrauch bei hohem Fahrspaß wirkt sich positiv auf die operativen Kosten der Flottenbetreiber aus. Wir glauben daher, dass wir im Flottenmarkt künftig deutlich mehr Ford EcoBoost-Benziner sehen werden“. </p> <p> Hinzu kommen Fahrzeuge wie der neue Ford Focus ECOnetic mit einem kombinierten Kraftstoffverbrauch von nur 3,4 Liter/100 Kilometer, die Markteinführung ist für Mitte 2012 geplant, oder auch die nächste Generation des Ford Ranger, die seit Ende 2011 bestellbar ist. Dieser Pick-Up hat im Oktober 2011 bereits ein Stück Automobilgeschichte geschrieben: Mit fünf Sternen wurde der neuen Modellgeneration beim anspruchsvollen Euro NCAP-Crashtest die höchstmögliche Bewertung verliehen - weltweit wurde zuvor kein anderer Pick-Up mit den maximal möglichen fünf Euro NCAP-Sternen ausgezeichnet. Der neue Ford Ranger erzielte eine Gesamtnote von 89 Prozent für sein umfassendes Sicherheitskonzept. Dies ist nicht nur die weltweit beste Bewertung in der Kategorie Pick-Ups, sondern auch eines der besten Ergebnisse, die je ein Fahrzeug beim Euro NCAP-Crashtest erreicht hat. Mit 81 Prozent erhielt der neue Ford Ranger darüber hinaus die beste Note für Fußgängerschutz, die jemals von den Testern der unabhängigen Euro NCAP-Organisation an ein Auto vergeben wurde. </p> <p> </p>
Aktuelles
Zur Abrechnung bei Kürzung des Vollkasko-Leistungsanspruchs wegen Trunkenheit
<p> Verursacht ein Versicherungsnehmer einen Verkehrsunfall infolge erheblicher Alkoholisierung grob fahrlässig, so kann der aus einer Vollkaskoversicherung in Anspruch genommene Versicherer den Anspruch aus der Vollkaskoversicherung im Einzelfall um 75% kürzen. Der Versicherer ist zur Kürzung seiner Versicherungsleistung berechtigt, weil der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. In diesem Falle ist der Betrag der vereinbarten Selbstbeteiligung zunächst vom Gesamtschaden abzuziehen erst sodann die Kürzung des Leistungsanspruchs vorzunehmen. Dies folgt daraus, dass die Selbstbeteiligung in unmittelbarem Zusammenhang zum Schaden steht, dessen Höhe eben erst feststehen muss, bevor eine Leistungskürzung nach § 81 Abs.2 VVG vorgenommen wird. Entgegen der Auffassung der Klägerin ergibt sich etwas anderes auch nicht aus § 13 Abs.10 AKB. In dieser Bestimmung ist lediglich normiert, dass von dem Schaden die Selbstbeteiligung abzuziehen ist. Eine Regelung, wie die Selbstbeteiligung bei Leistungskürzungen nach § 81 Abs. 2 VVG zu berücksichtigen ist, enthält § 13 Abs. 10 AKB dagegen nicht.</p> <p> Bei dem unstreitigen Schaden in Höhe von 2.261,83 €, einer Selbstbeteiligung von 500,00 € und einer Leistungskürzung um 75 % ergibt sich ein Leistungsanspruch des Beklagten in Höhe von 440,46 €. Damit hat der Beklagte einen Betrag in Höhe von 1.321,37 € ohne Rechtsgrund von der Klägerin erhalten.</p> <p> <em>LG Aachen, Urteil vom 14.07.2011, Az. 2 S 61/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <strong><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php">http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</a> </strong></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
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DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>


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