Fahrzeugübergabe

<p> LeasePlan Deutschland hat die ersten von insgesamt knapp 450 Fahrzeugen an die BWI GmbH, zentraler IT-Dienstleister der Bundeswehr und des Bundes, &uuml;bergeben. Dabei handelt es sich um Ford Focus-, Ford Connect- und Ford Kuga-Modelle f&uuml;r die BWI IT-Service-Mitarbeiter. Als ein erster Schritt zu mehr Elektromobilit&auml;t in der Dienstwagenflotte kommen au&szlig;erdem noch BMW i3 f&uuml;r den Fahrzeugpool hinzu.</p>

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Die BWI ist eine 100-prozentige Bundesgesellschaft. Als zentraler IT-Dienstleister der Bundeswehr und des Bundes betreibt und modernisiert sie gemäß eigener Aussage die nichtmilitärische Informations- und Kommunikationstechnik der Bundeswehr. Sie sorgt für einen stabilen, sicheren und wirtschaftlichen Betrieb und entwickelt diesen weiter. Die BWI betreut rund 1.200 Bundeswehr-Liegenschaften in Deutschland und verfügt über ein eigenes bundesweites Servicenetz mit Rechenzentren, Servicecentern, Auskunfts- und Vermittlungsdiensten sowie Helpdesks und Betriebskompetenzzentren an über 40 Standorten. Darüber bietet die BWI als IT-Dienstleistungszentrum des Bundes ihre Leistungen im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes auch anderen Bundesressorts an.

Insgesamt betreut LeasePlan mehr als 1.000 Fahrzeuge bei der BWI. Für die Erneuerung der etwa 450 Service-Fahrzeuge hat sich die BWI wieder für das Full-Service-Leasing von LeasePlan entschieden. Burkhard Görtz, Leiter Arbeitsschutz & Leiter Fleet Management bei der BWI GmbH, begründet dies so: „Da das Fuhrparkmanagement nicht zu unseren Kernprozessen gehört, vertrauen wir hier auf LeasePlan als externen Partner und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.“

Im Pool wird es bei der BWI künftig elektrisch. Den Start machen zunächst 12 BMW i3. Eine umfassende Lösung für den Übergang zur Elektromobilität von den Ladeboxen bis zum Abrechnungssystem stellt LeasePlan zusammen mit seinem Partner Allego, Anbieter von Ladelösungen, bereit.

Roland Meyer, Geschäftsführer von LeasePlan Deutschland: „LeasePlan übernimmt eine führende Rolle beim Übergang vom Verbrennungsmotor zu alternativen Antrieben und strebt bis 2030 die Reduzierung auf null Emissionen in der Kundenflotte an. Wir haben im Rahmen der Zusammenarbeit der BWI natürlich auch die neuesten Entwicklungen bei schadstoffarmen Fahrzeugen und unsere Komplettlösung vorgestellt. Ich freue mich riesig, dass die BWI den Schritt zu mehr Elektromobilität in den Bereichen mit uns geht, wo es jetzt schon möglich ist, umzusteigen.“

Das Bild zeigt die symbolische Schlüsselübergabe (von links): Mario Castioni, Fleet Management BWI GmbH, Roland Meyer, Geschäftsführer LeasePlan Deutschland GmbH, Burkhard Görtz, Leiter Arbeitsschutz & Fleet Management BWI, und Martin Hagel, Fleet Management Consultant LeasePlan.

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SUV-Wochen bei Renault

<p>Renault startet mit attraktiven Angeboten in den Mai: Im Rahmen der SUV-Wochen bietet der französische Automobilhersteller für seine SUV-Modelle besonders günstige Leasingraten und Finanzierungsangebote an. Die Angebote gelten bei Abschluss eines Vertrages und Zulassung im Zeitraum vom 1.&nbsp;Mai bis 30. Juni 2026. Vom kompakten Captur über den eleganten Espace bis zum raffinierten Rafale ist das gesamte SUV-Portfolio von Renault zu besonders günstigen Konditionen erhältlich, von denen sowohl Privatkundinnen und -kunden als auch Gewerbetreibende profitieren.</p>

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Neues Portal von InNuce Solutions

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Fahrverbot: beharrlicher Pflichtverstoß trotz Unterschreitung der "Fahrverbotsschwelle"

<p> &nbsp;</p> <p> Von einem wegen Unterschreitung des Mindestabstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug nach &sect; 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BKatV verwirkten Regelfahrverbot im Sinne von &sect; 25 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StVG darf nicht allein mit der Begr&uuml;ndung abgesehen werden, dass der die Fahrverbotsanordnung indizierende untere Tabellengrenzwert (sog. &bdquo;Fahrverbotsschwelle&ldquo;) nur knapp unterschritten wurde. Der f&uuml;r die Annahme eines beharrlichen Pflichtenversto&szlig;es nach &sect;&nbsp;25 Abs.1 Satz 1 2.Alt. StVG i.V.m. &sect; 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV notwendige innere Zusammenhang ist bei einem Zusammentreffen von Geschwindigkeits- mit Abstands- oder Rotlichtverst&ouml;&szlig;en regelm&auml;&szlig;ig anzunehmen.</p> <p> <em>OLG Bamberg, Beschluss vom 28.12.2011, Az. 3 Ss OWi 1616/11</em></p>

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Zum Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes

<p> Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbotes rechtfertigen nicht das Absehen von der Verh&auml;ngung eines Regelfahrverbotes, sondern nur H&auml;rten ganz au&szlig;ergew&ouml;hnlicher Art wie z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Die Entscheidung &uuml;ber das Absehen vom Regelfahrverbot ist dabei eingehend zu begr&uuml;nden und mit ausreichenden Tatsachen zu belegen; eine unkritische &Uuml;bernahme der Einlassung des Betroffenen ist insoweit nicht ausreichend. Ob gravierende berufliche Nachteile ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen k&ouml;nnen, bedarf dabei der positiven Feststellung und Darlegung der entsprechenden Tatsachen in den Urteilsgr&uuml;nden. Grunds&auml;tzlich hat jeder Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge des Fahrverbots durch Ma&szlig;nahmen wie z.B. die teilweise Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von &ouml;ffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Besch&auml;ftigung eines Aushilfsfahrers oder durch eine Kombination dieser Ma&szlig;nahmen auszugleichen. F&uuml;r hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden. Belastungen durch einen solchen Kredit, der in kleineren und f&uuml;r den Betroffenen tragbaren Raten abgetragen werden kann und der sich - jedenfalls bei einem einmonatigen Fahrverbot im Hinblick auf dessen verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig kurze Dauer - in &uuml;berschaubaren Grenzen bewegt, sind grunds&auml;tzlich hinzunehmen. Insbesondere eine Kombination von Ma&szlig;nahmen der vorgenannten Art ist, wenn der Betroffene &uuml;ber ein geregeltes Einkommen verf&uuml;gt, als zumutbar anzusehen.</p> <p> Dass dem Betroffenen insbesondere bei einer Kombination m&ouml;glicher Ausgleichsma&szlig;nahmen ein Ausgleich der H&auml;rten nicht m&ouml;glich oder zumutbar w&auml;re, geht aus dem Urteil in keiner Weise hervor. Als Ausgleichsma&szlig;nahmen kommen namentlich die Inanspruchnahme von Urlaub f&uuml;r einen Teil der Fahrverbotsdauer - da dem Betroffenen hier eine Abgabefrist von vier Monaten nach &sect; 25 Abs. 2a Satz 1 StVG zu gew&auml;hren sein d&uuml;rfte, kann er dies nach den Feststellungen des Amtsgerichts in Absprache mit seinem Arbeitgeber organisieren - sowie f&uuml;r die Restdauer des Fahrverbotes z.B. der Einsatz eines Familienangeh&ouml;rigen als Fahrer oder gegebenenfalls auch die Besch&auml;ftigung eines Aushilfsfahrers in Betracht. Dass dies dem Betroffenen angesichts seiner finanziellen Verh&auml;ltnisse nicht m&ouml;glich sein soll - die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend darauf hin, dass der Betroffene sich eine nicht ganz preiswerte Flugreise leisten kann -, ist nicht ersichtlich. N&ouml;tigenfalls muss er sich die hierf&uuml;r erforderlichen Mittel durch eine Kreditaufnahme beschaffen.</p> <p> <em>OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011, Az. III-3 RBs 337/11, 3 RBs 337/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos &uuml;ber die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <u><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php"><strong>http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</strong></a></u></p>

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

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DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>