Kündigung eines Außendienst-Mitarbeiters wegen Fahrerlaubnisentziehung und Sperrfrist
Das Arbeitsgericht Nordhausen hat bestätigt, dass einem Außendienst-Mitarbeiter mit Dienst-Kfz das Arbeitsverhältnis aus personenbedingten Gründen wegen Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt gekündigt werden kann.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis taugt sowohl als wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGG als auch als ordentlicher personenbedingter Kündigungsgrund nicht nur bei Berufskraftfahrern, sondern auch bei Arbeitnehmern, bei denen die vertragliche Tätigkeit ohne (Firmen-)Fahrzeug nicht ausgeübt werden kann. Das Führen eines Kraftfahrzeugs muss dabei eine wesentliche Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis darstellen. Dies wird angenommen, wenn zumindest 50% der Arbeitszeit im Außendienst zu erbringen ist.
Der Arbeitnehmer ist als „Travelling Merchandiser“ zu 100% Außendienstmitarbeiter. Der Anstellungsvertrag der Parteien sieht ausdrücklich eine Tätigkeit als „Reisender Regal-/Servicemitarbeiter“ bzw. als „Reisende Fachkraft für Warenpräsentation“ vor. Daraus folgt, dass er zu verschiedenen Einzelhandelsgeschäften „reist“; d. h. seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit besteht gerade auch im Fahren/Reisen.
Ferner ist grundsätzlich unerheblich, ob die Alkoholfahrt des Mitarbeiters dienstlich oder außerdienstlich veranlasst war. Der Entzug der Fahrerlaubnis muss von verhältnismäßig erheblicher Dauer sein. Jedenfalls bei einem zu erwartenden Fahrerlaubnisentzug von 9 bis 12 Monaten ist die Grenze der Erheblichkeit überschritten. Die Entziehung der Fahrerlaubnis für die Dauer von einem Jahr stellt einen an sich geeigneten personenbedingten Kündigungsgrund dar.
Ferner kann der Arbeitgeber wegen der höchstpersönlichen Natur des Arbeitsverhältnisses nicht auf die Stellung eines Ersatzfahrers durch den Arbeitnehmer und die Möglichkeit zur Nutzung des Privat-PKW des Arbeitnehmers verwiesen werden.
Die Arbeitgeberin ist nicht verpflichtet, die Dienstwagennutzung durch den Vater und einen Bekannten des Mitarbeiters als ständige Fahrer hinzunehmen. Zwar enthält § 1 der Dienstwagenregelung auch die Nutzung des Dienst-Pkw zu privaten Zwecken des Arbeitnehmers. Allerdings weist § 4 Satz 1 der Dienstwagenregelung grundsätzlich allein den Arbeitnehmer als nutzungsberechtigte Person des Dienstwagens aus. Nur die gelegentliche Überlassung an Ehepartner oder an Lebensgefährten ist als Ausnahmefall zulässig. Danach scheiden der Vater des Mitarbeiters und dessen Bekannter als ständige Fahrer des Dienstwagens aus. Im Übrigen stellt sich das Arbeitsverhältnis als höchstpersönliches Leistungsaustauschverhältnis dar, so dass ein Arbeitnehmer nicht einen Teil seiner Tätigkeiten auf andere delegieren darf. Durch den Entzug seiner Fahrerlaubnis für die erhebliche Dauer von einem Jahr ist es dem Arbeitnehmer nicht möglich, den ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienst-Pkw selbst zu nutzen. Gemäß § 14 Abs. 2 b Dienstwagenregelung vom 21.08.2020 konnte die Arbeitgeberin deshalb zu Recht vom Mitarbeiter Kläger die Rückgabe des Dienst-Pkw verlangen.

Aktuelles Magazin
Ausgabe 3/2026

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
ArbG Nordhausen, Urteil vom 07.05.2026, 3 Ca 1094/25

Aktuelles Magazin
Ausgabe 3/2026

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2027
Ähnliche Artikel
Recht
Anforderungen an das Medikamentenprivileg in § 24a Abs. 4 StVG
<p>Der Betroffene war bis Februar 2026 als Vertriebsmitarbeiter beschäftigt. Während seiner Tätigkeit stand ihm ein Firmenfahrzeug zur Verfügung, mit dem er Seither ist er zuletzt etwa 70.000 Kilometer im Jahr zurücklegte. Der Betroffene war mit vier Eintragungen im Fahreignungsregister verkehrsrechtlich nicht unerheblich in Erscheinung getreten. Wegen Migräneattacken und einer Reizdarmerkrankung begann der Betroffene eine Therapiebehandlung mit Cannabis, das nach Rezept als tägliche Höchstdosis von 2 Gramm Cannabis bei Bedarf über Vaporisateur eingenommen wird. </p>
Recht
Medikamentenklausel gilt auch bei ärztlicher Videosprechstunde
<p>Nach der sogenannten Medikamentenklausel des § 24a Abs. 4 StVG handelt ein Fahrzeugführer, der ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat, ausnahmsweise nicht ordnungswidrig im Sinne von § 24a Abs. 1a) StVG, wenn dies auf der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.</p>
Recht
Entziehung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
<p>Die Gewähr der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen nach § 11 Abs. 1 Satz 4 FeV ist eine zusätzliche Eignungsvoraussetzung und stellt verglichen mit der allgemeinen Fahreignung gesteigerte Anforderungen an die charakterliche Eignung. Soweit eine strafrechtliche Verurteilung in die Prognoseentscheidung einbezogen wird, müssen die vorgehaltenen strafrechtlichen Verfahren nicht im Zusammenhang mit der Fahrgastbeförderung begangen worden sein. </p>
Recht
Direktionsrecht versus Pazifismus: Keine berechtigte Verweigerung, eine Tram-Bahn mit Bundeswehr-Werbung zu fahren
<p>Das Arbeitsgericht München hat am 20.05.2026 in einem Rechtsstreit entschieden, dass ein Tram-Bahnfahrer nicht aufgrund einer von ihm angeführten Gewissensnot dazu berechtigt ist, das Fahren einer Tram mit Bundeswehr-Werbung zu verweigern.</p>
Recht
Dichtes Auffahren im Straßenverkehr als strafbare Bedrohung und Nötigung?
<p>Wegen Bedrohung gemäß § 241 Abs. 1 StGB macht sich nur derjenige strafbar, der die Begehung einer hinreichend bestimmten rechtswidrigen Tat in Aussicht stellt. Hiervon zu unterscheiden sind auch Ankündigungen, die nicht als objektiv ernst zu nehmende Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat anzusehen sind, sowie bloß situationsbedingte Beschimpfungen und Beleidigungen zu unterscheiden. Ob ein dichtes Auffahren im Straßenverkehr den Tatbestand der Nötigung erfüllt, hängt entscheidend von der Intensität der Einwirkung im Einzelfall ab; notwendig ist hierfür regelmäßig eine Zwangswirkung von gewisser Dauer. </p>
Ausgewählte Artikel
Home
Stefan Wieber neuer Leiter Flottenverkauf und Remarketing
<p> <img alt="" src="/files/UserFiles/fotoswieber.jpg" style="width: 250px; height: 381px; " /></p> <p> Stefan Wieber (48) übernimmt ab 1. April die Leitung des Bereichs Flottenverkauf und Remarketing der Ford-Werke GmbH. Der Geschäftsbereich ist für die Fahrzeugverkäufe der Ford-Werke GmbH an Großkunden, Fahrzeugvermieter, Behörden, Mitarbeiter sowie die Vermarktung von Gebrauchtfahrzeugen und das Flotten- und Gebrauchtwagenmarketing zuständig.</p> <p> Der diplomierte Ökonom ist seit 1992 im Unternehmen und startete seine Karriere als Graduate Trainee Marketing und Vertrieb bei Ford Deutschland. Danach war Wieber mit am Aufbau des Händlernetzes und der Händlerbetreuung in Ostdeutschland beteiligt. Ab 1995 arbeitete er im Bereich globales Produktmarketing an der Entwicklung großer Fahrzeuge, bevor er 1998 die Leitung der Marketingplanung für Ford in Deutschland übernommen hat. Weitere berufliche Stationen waren die Leitung des Kundenbeziehungsmanagements sowie die Marketing Koordination von Ford Deutschland und Großbritannien (1999 bis 2007). Zwischen 2007 und 2011 bekleidete Wieber die Position des Direktor Pricing und Revenue Management bei Ford Europa. Zuletzt war er für die Ford-Werke GmbH als Leiter Kommunikation, Messen und Events zuständig. Dort hat er die Markenkommunikation, die Online Marketingaktivitäten, das Handelsmarketing sowie die Messeauftritte von Ford verantwortet.</p> <p> Stefan Wieber ist verheiratet und hat zwei Kinder. Die Regelung seiner Nachfolge wird zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.</p> <p> Stefan Wieber übernimmt von Klaus Sawallisch (59), der sich über 42 Jahre für das Unternehmen verdient gemacht hat. Sawallisch wird Ende April in die passive Phase der Altersteilzeit eintreten. Insgesamt war er 19 Jahre im Fahrzeugverkauf sowie 21 Jahre im Teileverkauf und Service für das Unternehmen tätig. Darunter waren verschiedene europäische Stabsfunktionen in Großbritannien und den USA.</p> <p> Seine erste Managementposition übernahm Klaus Sawallisch 1990 als Leiter Teileverkauf im Distrikt Frankfurt. Ab 1996 hat Sawallisch fünf Jahre die Leitung des Außendienstes der Ford Service Organisation inne gehabt. Von 2001 bis 2004 hat er die Position des Leiters Remarketing Operations im Fahrzeugverkauf der Ford-Werke GmbH bekleidet. Im Anschluss daran hat er bis 2010 den Bereich Flotten- und Behördenverkauf der deutschen Ford Organisation geleitet. Zuletzt war Klaus Sawallisch auf der Position des Leiters Flottenverkauf und Remarketing für die Ford-Werke GmbH tätig.</p>
Home
Toyota Motor Europe und LeasePlan kooperieren im Bereich Elektrofahrzeuge
<p> <img alt="" src="/files/UserFiles/leaseplan.jpg" style="width: 250px; height: 187px; " /></p> <p> Prius Plug-In Hybrid wird vor Markteinführung von LeasePlan-Kunden getestet</p> <h3> Das Wichtigste in Kürze</h3> <ul> <li> Mehr umweltschonende Autos im Fuhrpark</li> <li> Bestwertung bei ökologischen Einsparpotenzial</li> <li> Kostenoptimierung durch Hybrid</li> </ul> <div> <p> Rund sechs Monate, nachdem LeasePlan und Toyota Motor Europe ihre Partnerschaft im Bereich der Förderung der Elektromobilität bekannt gaben, gibt es erste Ergebnisse der Zusammenarbeit. Im Rahmen der Kooperation bot LeasePlan Deutschland nun ihren interessierten Kunden an, die innovative Antriebstechnologie des Plug-In-Hybridfahrzeugs im mehrtägigen Praxistest unter Alltagsbedingungen näher kennen zu lernen. Drei Monate tourte das an jeder Haushaltssteckdose aufladbare Hybridfahrzeug durch die fünf Niederlassungen von LeasePlan und konnte so im gesamten Bundesgebiet getestet werden. "Gerade im Hinblick auf das zunehmende Engagement von Unternehmen im Bereich Umweltschutz werden alternative Antriebe immer interessanter. Mit den Testfahrten wollten wir es unseren Flottenkunden ermöglichen, sich ein eigenes Urteil über Elektrofahrzeuge zu bilden und ihnen so die Gelegenheit bieten, die individuellen Einsatzmöglichkeiten in ihrem Fuhrpark zu überprüfen", so Gunter Glück, Geschäftsleitung Vertrieb und Kundenbetreuung der LeasePlan Deutschland GmbH.</p> <p> Im Nachgang zum Praxistest wurden Kunden zu ihren Erfahrungen befragt. Die Ergebnisse sind lediglich eine Momentaufnahme einzelner Fuhrparkleiter, dennoch geben die Antworten erste Einblicke in die Einsatzmöglichkeit von Elektrofahrzeugen in Fuhrparks. Im Großen und Ganzen halten Fuhrparkleiter die effiziente Hybrid-Technologie für flottentauglich. So können sich die Befragten durchaus vorstellen, dass Hybridfahrzeuge in der Zukunft vereinzelt im Fuhrpark eingesetzt werden - und zwar in allen Fahrzeugklassen. Der Hauptgrund für die Anschaffung eines Hybridfahrzeugs ist nach wie vor die Schonung der Ressourcen. "Wir interessieren uns für ein Hybridfahrzeug, da wir als Unternehmen im Bereich Umweltschutz mit gutem Beispiel voran gehen möchten. Deshalb haben wir gerne über LeasePlan den Toyota Prius Plug-In getestet. Ich halte das Fahrzeug für Fahrten in Ballungsgebieten für geeignet", so Birgit Wolf, Zentraleinkauf der Schubertgruppe. Gerade für sein ökologisches Einsparpotenzial erhielt der Toyota Prius Plug-In die beste Bewertung. Denn nachdem die Batterie entladen ist, fährt der effiziente Antrieb noch mit einer Tankfüllung bis zu 1.000 Kilometern im Hybridbetrieb. So konnte das Fahrzeug auch im Bereich Wirtschaftlichkeit punkten. Das Kostenoptimierungspotenzial wurde von den Befragten als "besser" im Vergleich zu den herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen eingestuft. Damit hat das Fahrzeug unter den Befragten nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch die Nase vorn. <br /> Rückmeldungen gab es auch zum individuellen Fahrerlebnis. Eine Batterieladung reicht für 25 Kilometer lokal emissionsfreie Fahrt. Positiv überrascht waren die Testfahrer von den geringen Fahrgeräuschen und dem Bremsverhalten des Toyota Prius Plug-In Hybrid. Deshalb fühlten sie sich gerade im Stadtverkehr gut motorisiert. Verbesserungspotenzial sahen die Testfahrer bei der Geräuschentwicklung während der starken Beschleunigung. In diesem Moment arbeitet der Benzinmotor mit hoher Drehzahl im Bereich des besten Wirkungsgrades. In punkto Praktikabilität stand das Hybridfahrzeug den konventionell angetriebenen Fahrzeugen in nichts nach.</p> <p> LeasePlan trägt dem zunehmenden Interesse der Fuhrparkverantwortlichen an Elektromobilität Rechnung und erarbeitet umfassende Leasingkonzepte speziell für Elektrofahrzeuge. Die ersten Elektrofahrzeuge haben bereits vor einiger Zeit Einzug in die Kundenflotten von LeasePlan gehalten.</p> <div> </div> </div>
Home
Höchststand an den Tanksäulen
<p> Die extrem hohen Spritpreise belasten weiterhin die Autofahrer. Laut ADAC schoss der Preis für einen Liter Diesel in Deutschland gegenüber der Vorwoche um 2 Cent auf durchschnittlich 1,507 Euro. Teuer bleibt’s auch für die Benziner: Ein Liter Super E10 kostet nach Angaben des Clubs im Bundesdurchschnitt 1,618 Euro – das sind 3,5 Cent mehr als vor Wochenfrist. Schuld an den hohen Kraftstoffpreisen sind nach wie vor insbesondere die hohen Rohölpreise und der schwache Euro.</p> <p> ADAC Präsident Peter Meyer forderte die Politik auf, alles zu unternehmen, damit für Millionen Menschen die Mobilität wieder bezahlbar wird. Dazu gehöre auch die Rücknahme der 2004 vorgenommenen Kürzung der Pendlerpauschale.</p> <p> Den Verbrauchern rät der ADAC, die Preise gut zu vergleichen und günstige Gelegenheiten zum Tanken zu nutzen. Detaillierte Informationen zur Preisentwicklung auf dem deutschen Kraftstoffmarkt sowie zu den Kraftstoffpreisen im europäischen Ausland findet man unter <a href="http://www.adac.de/tanken" target="_blank">www.adac.de/tanken</a>.</p> <p> Außerdem lohne sich ein spritsparendes Fahren. Dazu gehört etwa mit einer niedrigen Motordrehzahl zu fahren, den Reifendruck richtig einzustellen und das Auto von unnötigem Ballast zu befreien.</p> <p> </p> <p> <img alt="" src="/files/UserFiles/adac-neu.jpg" style="width: 250px; height: 185px; " /></p>
Home
Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
<p> • Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausführung „Collection“ erstmals ein „Auto des Monats“ an<br /> • Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> <br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengeschäft fort und macht gewerblichen Kunden künftig in jedem Quartal ein „Auto des Monats“. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders günstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga „Collection“ als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate für Wartung und Service beträgt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Beträge netto).<br /> <br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen können den Kundenansprüchen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Darüber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, über Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgebühren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> <br /> „Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services für gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber“, sagte Martin van Vugt, Geschäftsführer (COO) von Kia Motors Deutschland. „Das neue Angebot ‚Auto des Monats’ ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie – und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga ‚Collection’ ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.“<br /> <br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> <br /> Das Sondermodell „Collection“ basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausführung und verfügt zusätzlich über ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel getönte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung gehören zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, Dämmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Außenspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, höhen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, höhenverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gepäcknetz und ein Ablagefach im unteren Gepäckraumboden.<br /> <br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> <br /> „5 Sterne“-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gepäckraum<br /> <br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde für sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. „red dot award“). Das Gepäckraumvolumen kann dank verschiebbarer Rücksitzbank und doppeltem Gepäckraumboden äußerst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die Höchstwertung „5 Sterne“. Zur Serienausstattung gehören elektronische Stabilitätskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfstützen vorn.<br /> </p>
Home
DIGges Ding
<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten für Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso großen (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Spürbar wird die Zusatzpower des DIG-S – ganz systemuntypisch – indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich höherwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei Töpfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverständlich – alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schließlich kauft man eine satte Portion Prestige – wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht völlig in Ordnung.<br /> <br /> Will heißen: Für einen Cityfloh unter vier Längenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt – sogar hinten kann man gut auch etwas länger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen über das Thema "Platzangebot" auf, und die straffen Stühle avancieren außerdem zu angenehmen Begleitern auf größeren Reisen. Darüber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften – was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, können geordert werden. Dazu gehört nicht zuletzt das schlüssellose Schließsystem. Dagegen zählen Features wie die volle Airbag-Ausrüstung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

0 Kommentare
Zeichenbegrenzung: 0/2000