Kosovare nach illegalem Autorennen mit Todesfolge zu Recht ausgewiesen

Zu Recht hat die Stadt Duisburg einen Staatsangehörigen des Kosovo, der Ostern 2019 in Moers bei einem illegalen Autorennen den Tod einer 43-jährigen Frau verursacht hatte und deswegen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden war, ausgewiesen und ihm die Abschiebung in den Kosovo angedroht. Das hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 27. März 2026 entschieden und damit die Klage des Ausländers abgewiesen.

Kosovare nach illegalem Autorennen mit Todesfolge zu Recht ausgewiesen

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Kosovare nach illegalem Autorennen mit Todesfolge zu Recht ausgewiesen

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Angesichts seines besonders rücksichtslosen Verhaltens und der schweren Folge seiner Tat besteht ein besonders schwerwiegendes öffentliches Interesse an der Fernhaltung des Klägers vom Bundesgebiet. Vor allem aufgrund einer unzureichenden Aufarbeitung der Tat geht von dem Kläger auch weiterhin die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten aus. Zudem besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, andere Ausländer von der Begehung vergleichbarer Taten abzuschrecken. Die Bleibeinteressen des Klägers, die insbesondere aus der familiären Bindung zu seiner deutsch-serbischen Ehefrau und seiner - abgesehen von seinen Straftaten - teilweise gelungenen Integration im Bundesgebiet herrühren, müssen dahinter zurückstehen. Es ist davon auszugehen, dass ihm eine Eingliederung in die Verhältnisse im Kosovo gelingen wird, auch wenn er sich dort bislang lediglich zu Urlaubszwecken aufgehalten hat. Die Schwierigkeiten, auf die er dabei stoßen wird, sind ihm - auch vor dem Hintergrund der Vorgaben des Grundgesetzes sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention - zumutbar.

Gegen die Entscheidung kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.

VG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2026, Az. 7 K 8657/25, (nicht rechtskräftig, Pressemitteilung des Gerichts)

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DIGges Ding

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