Neue i-kfz-App gestartet: Der Fahrzeugschein jetzt auch auf dem Smartphone

Ab sofort kann der Fahrzeugschein auch digital genutzt werden. Dafür wurde die i-kfz-App entwickelt, die nun gestartet ist. Damit setzt die Bundesregierung bereits eines der Hebelprojekte der Modernisierungsagenda um. Wer den Smartphone-Fahrzeugschein nutzen will, braucht die i-Kfz-App vom Kraftfahrt-Bundesamt.

Neue i-kfz-App gestartet: Der Fahrzeugschein jetzt auch auf dem Smartphone

1 /1

Neue i-kfz-App gestartet: Der Fahrzeugschein jetzt auch auf dem Smartphone

Die Digitalisierung der Fahrzeugpapiere ist ein wichtiger Schritt in Richtung moderne Verwaltung. Ein neuer Meilenstein wurde nun erreicht: Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder und Bundesdigitalminister Karsten Wildberger haben die neue i-kfz-App vorgestellt. Ab sofort kann dort der digitale Fahrzeugschein hochgeladen werden. „Mit dieser digitalen Lösung vereinfachen wir den Alltag der Menschen“, so Bundesverkehrsminister Schnieder.

Digitaler Fahrzeugschein in i-kfz-App verfügbar

Mit der kostenlosen i-kfz-App können Fahrzeugdokumente, wie zunächst der Fahrzeugschein, nun bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden. Durch die Digitalisierung wird die Verwaltung und Nutzung des Dokuments erleichtert. Somit ist der Fahrzeugschein jederzeit griffbereit.

Zusätzlich erinnert die App Nutzerinnen und Nutzer an wichtige Termine rund um die Fahrzeugverwaltung wie die regelmäßige Hauptuntersuchung. Auch das Weitergeben wird deutlich leichter: In der barrierefreien i-kfz-App kann man einfach ein Abbild des Fahrzeugscheins teilen, wenn man sich beispielsweise das Auto der Eltern, Verwandten oder Freunde leiht.

Sowohl die i-kfz-App als auch der digitale Fahrzeugschein sind Teil der Modernisierungsagenda der Bundesregierung. „Viele Stellschrauben für Digitalisierung sind bei uns in Bewegung, Umsetzung“, so Bundesdigitalminister Wildberger bei der Vorstellung der App.

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Kompendium 2026

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum digitalen Fahrzeugschein und der i-kfz-App finden Sie beim Bundesverkehrsministerium.

Digitaler Führerschein soll folgen

Der digitale Führerschein soll perspektivisch ebenfalls in die i-kfz-App integriert werden. Dafür hat die Bundesregierung am 5. November die Grundlagen zur Einführung geschaffen. Dies erleichtert Bürgerinnen und Bürger im Alltag beispielsweise die Nutzung von Mietwagen- und Carsharing-Angeboten. Ziel ist laut Bundesverkehrsministerium, den nationalen digitalen Führerschein bis Ende 2026 zur Verfügung zu stellen.

Der digitale Führerschein und der digitale Fahrzeugschein ergänzen den klassischen Führerschein und Fahrzeugschein – diese bleiben jedoch weiterhin gültig. Die digitalen Pendants sind ein Angebot, um den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern.

Auftakt für weitere Digitalisierungsmaßnahmen

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder betonte: „Es ist erst der Auftakt für weitere Digitalisierungsmaßnahmen.“ Ebenfalls arbeitet die Bundesregierung an der zentralen internetbasierten Fahrzeugzulassung. Dafür soll in dieser Legislatur ein zentrales Portal beim Kraftfahrt-Bundesamt entwickelt werden. Ziel ist, das Bürgerinnen und Bürger künftig nur noch an einer Stelle ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden können. Das entlastet zudem auch 400 Zulassungsbehörden von der Pflicht, ein eigenes Internet-Portal zu betreiben und führt zu deutlichen Einsparungen für die Kommunen.

Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung der digitalen Brieftasche „Wallet“, in der sich Personalausweis, Fahrzeugschein, Führerschein und Versicherungskarte zukünftig digital bündeln sollen.

Die Modernisierungsagenda der Bundesregierung formuliert konkrete Reformen, die für weniger Bürokratie und eine breite Entlastung sorgen sollen. Die Agenda umfasst zahlreiche Projekte, die in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Die zentrale internetbasierte Fahrzeugzulassung gehört dazu.

Quelle: Bundesregierung, Pressemeldung vom07.11.2025

0 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Kompendium 2026

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2027

Ähnliche Artikel

Recht

Paketzusteller springt auf Flucht vor Hunden auf Porsche: Haftung für behauptete Schäden?

<p>Ein Paketzusteller versuchte am Vormittag des 25.09.2024 ein Paket bei dem Kläger aus dem Landkreis Freising abzuliefern. Die Abgabe scheiterte jedoch zunächst wegen eines nicht vorhandenen Codes für die Übergabe. Am Nachmittag erschien der Zusteller absprachegemäß erneut, betrat das Grundstück und klingelte an der Haustür. Nach dem Öffnen der Tür liefen die Hunde des Klägers – zwei Dalmatiner und ein kleiner Mischlingshund – bellend auf den Paketzusteller zu.&nbsp;</p>

Recht

Betriebsgefahr eines falsch geparkten Autos - Halter trägt Mitschuld an Unfall

<p>Die Klägerin aus dem Landkreis Dachau parkte im Mai 2024 ihren PKW auf dem&nbsp;Parkplatz eines Schwimmbads in Unterschleißheim. Ihr Auto wurde dabei durch die&nbsp;Beklagte beim Rangieren angefahren, wodurch am Auto der Klägerin ein Schaden in&nbsp;Höhe von 6.244,90 € entstand.<br>&nbsp;</p>

Recht

Vorsätzliches Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit außerorts um 68 km/h

<p>Bei der Prüfung einer vorsätzlichen Begehungsweise sind die Höhe der gefahrenen Geschwindigkeit und die Differenz zur zulässigen Geschwindigkeit ein gewichtiges Indiz für die Annahme einer vorsätzlichen Begehungsweise, d. h. wenn das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung im Verhältnis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit einen deutlich höheren Prozentsatz ausmacht. Ein weiteres gewichtiges Indiz für die Kenntnis des Betroffenen von der Geschwindigkeitsüberschreitung kann sich aus einer beidseitigen Beschilderung, einer Beschilderungsbrücke oder einem Geschwindigkeitstrichter ebenso ergeben wie aus übergroßen Trägerschildern, mit denen auf die Geschwindigkeitsbeschränkung besonders hingewiesen wird.&nbsp;</p>

Recht

Wirksamer gutgläubiger Erwerb eines sicherungsübereigneten Vorführfahrzeugs

<p>Ein privater Autokäufer handelt nicht grob fahrlässig im Sinne des § 932 Abs. 2 BGB, wenn er von einem bis dahin gut beleumundeten - indes unerkannt insolventen - Vertragshändler, von dem er kurz zuvor bereits ein anderes Fahrzeug ohne Schwierigkeiten zu Eigentum erworben hatte, einen „auf Halde“ stehenden weiteren Vorführwagen zu Eigentum erwerben will und sich bei der Fahrzeugübergabe im Hinblick auf die Zulassungsbescheinigung Teil II mit der Auskunft vertrösten lässt, diese sei bei einem zur Zeit erkrankten Mitarbeiter „unter Verschluss“ und werde nachgesandt.</p>

Recht

Verkehrssicherungspflicht verletzt: Schlaglochunfall – E-Bike-Fahrer geht leer aus

<p>Ein schwer beschädigter Straßenbelag kann eine Pflichtverletzung der öffentlichen Hand begründen – insbesondere dann, wenn bekannte Schäden nur unzureichend behoben werden. Gleichwohl führt auch ein solcher Pflichtverstoß nicht automatisch zu Schadensersatz.</p>

Ausgewählte Artikel

Home

Neues Portal von InNuce Solutions

<p> &nbsp;</p> <p> &nbsp;</p> <p> &nbsp;</p> <p> <img alt="" src="/files/UserFiles/NLBestellung1.jpg" style="width: 220px; height: 221px; " /></p> <p> V&ouml;llig neue M&ouml;glichkeiten der Fuhrparksteuerung&nbsp;bietet InNuce Solutions seinen Kunden mit einer neuen Portall&ouml;sung an. Denn&nbsp;jeder Fahrer erh&auml;lt darin sein eigenes Profil, in dem er selbst seine&nbsp;pers&ouml;nlichen, fuhrparkbezogenen Daten verwalten kann, sein Fahrtenbuch f&uuml;hrt&nbsp;und dar&uuml;ber hinaus die komplette Fahrzeugkonfiguration durchf&uuml;hren kann.&nbsp;Alles mit nur einer Anmeldung im System. Da die Daten &uuml;ber die&nbsp;Backend-Software &bdquo;FleetScape&ldquo; dem Fuhrparkleiter in Echtzeit zur Verf&uuml;gung&nbsp;stehen, erleichtert das neue Portal allen Seiten die Zusammenarbeit und den&nbsp;&Uuml;berblick &uuml;ber die Flotte.</p> <p> &bdquo;Das Portal bezieht die Fahrer st&auml;rker als&nbsp;gewohnt in die Fuhrparksteuerung ein.&nbsp;Die papierlose Verwaltung r&uuml;ckt damit&nbsp;ein St&uuml;ck n&auml;her&ldquo;, erkl&auml;rt Dirk Zieschang, Gesellschafter der InNuce&nbsp;Solutions GmbH.&nbsp;Ein modularer Bestandteil der Portall&ouml;sung ist der Fahrzeugkonfigurator&nbsp;&bdquo;QuotationScape&ldquo;. Die Fahrer erreichen ihn direkt aus ihrem Portal heraus&nbsp;und k&ouml;nnen sich dort ihr Wunschfahrzeug zusammenstellen. Das Tool ist so&nbsp;gestaltet, dass der Nutzer jederzeit &uuml;berblicken kann, welches Fahrzeug und&nbsp;welche Ausstattung er gew&auml;hlt hat &ndash; die Kosten bleiben immer transparent.&nbsp;Nach der Konfiguration startet die Software automatisch den Freigabeprozess&nbsp;f&uuml;r das neue Fahrzeug.</p> <p> Alle im jeweiligen Unternehmen an der Freigabe&nbsp;beteiligten Abteilungen erhalten nacheinander Benachrichtigungen vom System.&nbsp;In der Regel reicht dann ein Klick in einer E-Mail, um den Prozess&nbsp;voranzubringen oder abzubrechen. InNuce Solutions richtet die Software so aus, dass die Kunden ihre eigenen&nbsp;gewohnten Abl&auml;ufe, Richtlinien und Dokumente in der Fahrzeugbestellung&nbsp;beibehalten k&ouml;nnen. Technisches Highlight ist die Kalkulations-Engine. Diese&nbsp;erm&ouml;glicht es dem Kunden, individuelle Kalkulationsregeln selbstst&auml;ndig in&nbsp;der Backend-Software zu bearbeiten. So k&ouml;nnen zum Beispiel spezifische&nbsp;Steuermodelle f&uuml;r 16 europ&auml;ische L&auml;nder abgebildet werden. &bdquo;Die&nbsp;Anwenderfreundlichkeit steht bei uns im Vordergrund &ndash; das gilt f&uuml;r Fahrer&nbsp;und Fuhrparkleiter. Daher k&ouml;nnen wir alle g&auml;ngigen Flottenanforderungen&nbsp;flexibel darstellen&ldquo;, sagt Zieschang. Zudem gestattet die anschaulich&nbsp;gestaltete Oberfl&auml;che eine vollst&auml;ndig selbsterkl&auml;rende Bedienung. Die&nbsp;Software von InNuce Solutions ist auch f&uuml;r die mobile Nutzung von unterwegs&nbsp;ausgelegt.&nbsp;</p>

Home

Fahrverbot: beharrlicher Pflichtverstoß trotz Unterschreitung der "Fahrverbotsschwelle"

<p> &nbsp;</p> <p> Von einem wegen Unterschreitung des Mindestabstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug nach &sect; 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BKatV verwirkten Regelfahrverbot im Sinne von &sect; 25 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StVG darf nicht allein mit der Begr&uuml;ndung abgesehen werden, dass der die Fahrverbotsanordnung indizierende untere Tabellengrenzwert (sog. &bdquo;Fahrverbotsschwelle&ldquo;) nur knapp unterschritten wurde. Der f&uuml;r die Annahme eines beharrlichen Pflichtenversto&szlig;es nach &sect;&nbsp;25 Abs.1 Satz 1 2.Alt. StVG i.V.m. &sect; 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV notwendige innere Zusammenhang ist bei einem Zusammentreffen von Geschwindigkeits- mit Abstands- oder Rotlichtverst&ouml;&szlig;en regelm&auml;&szlig;ig anzunehmen.</p> <p> <em>OLG Bamberg, Beschluss vom 28.12.2011, Az. 3 Ss OWi 1616/11</em></p>

Home

Zum Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes

<p> Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbotes rechtfertigen nicht das Absehen von der Verh&auml;ngung eines Regelfahrverbotes, sondern nur H&auml;rten ganz au&szlig;ergew&ouml;hnlicher Art wie z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Die Entscheidung &uuml;ber das Absehen vom Regelfahrverbot ist dabei eingehend zu begr&uuml;nden und mit ausreichenden Tatsachen zu belegen; eine unkritische &Uuml;bernahme der Einlassung des Betroffenen ist insoweit nicht ausreichend. Ob gravierende berufliche Nachteile ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen k&ouml;nnen, bedarf dabei der positiven Feststellung und Darlegung der entsprechenden Tatsachen in den Urteilsgr&uuml;nden. Grunds&auml;tzlich hat jeder Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge des Fahrverbots durch Ma&szlig;nahmen wie z.B. die teilweise Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von &ouml;ffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Besch&auml;ftigung eines Aushilfsfahrers oder durch eine Kombination dieser Ma&szlig;nahmen auszugleichen. F&uuml;r hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden. Belastungen durch einen solchen Kredit, der in kleineren und f&uuml;r den Betroffenen tragbaren Raten abgetragen werden kann und der sich - jedenfalls bei einem einmonatigen Fahrverbot im Hinblick auf dessen verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig kurze Dauer - in &uuml;berschaubaren Grenzen bewegt, sind grunds&auml;tzlich hinzunehmen. Insbesondere eine Kombination von Ma&szlig;nahmen der vorgenannten Art ist, wenn der Betroffene &uuml;ber ein geregeltes Einkommen verf&uuml;gt, als zumutbar anzusehen.</p> <p> Dass dem Betroffenen insbesondere bei einer Kombination m&ouml;glicher Ausgleichsma&szlig;nahmen ein Ausgleich der H&auml;rten nicht m&ouml;glich oder zumutbar w&auml;re, geht aus dem Urteil in keiner Weise hervor. Als Ausgleichsma&szlig;nahmen kommen namentlich die Inanspruchnahme von Urlaub f&uuml;r einen Teil der Fahrverbotsdauer - da dem Betroffenen hier eine Abgabefrist von vier Monaten nach &sect; 25 Abs. 2a Satz 1 StVG zu gew&auml;hren sein d&uuml;rfte, kann er dies nach den Feststellungen des Amtsgerichts in Absprache mit seinem Arbeitgeber organisieren - sowie f&uuml;r die Restdauer des Fahrverbotes z.B. der Einsatz eines Familienangeh&ouml;rigen als Fahrer oder gegebenenfalls auch die Besch&auml;ftigung eines Aushilfsfahrers in Betracht. Dass dies dem Betroffenen angesichts seiner finanziellen Verh&auml;ltnisse nicht m&ouml;glich sein soll - die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend darauf hin, dass der Betroffene sich eine nicht ganz preiswerte Flugreise leisten kann -, ist nicht ersichtlich. N&ouml;tigenfalls muss er sich die hierf&uuml;r erforderlichen Mittel durch eine Kreditaufnahme beschaffen.</p> <p> <em>OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011, Az. III-3 RBs 337/11, 3 RBs 337/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos &uuml;ber die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <u><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php"><strong>http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</strong></a></u></p>

Home

Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

Home

DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>