Formularmäßige Freistellungsberechtigung beim Entzug des Dienstwagens

Eine formularmäßige Klausel, die den Arbeitgeber berechtigt, einen Arbeitnehmer ohne Vorliegen weiterer Voraussetzungen innerhalb der Kündigungsfrist freizustellen, verstößt gegen § 307 BGB und ist unwirksam.

Formularmäßige Freistellungsberechtigung beim Entzug des Dienstwagens

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Formularmäßige Freistellungsberechtigung beim Entzug des Dienstwagens

Dem Arbeitnehmer steht für die Zeit vom 01.07. bis zum 30.11.2024 ein monatlicher Entschädigungsanspruch für den Entzug der Privatnutzung des Dienstwagens nach § 280 Abs. 1 i.V.m. § 283 Satz 1 BGB jeweils in Höhe von 510,00 € brutto zu. Die Pflicht zur Verzinsung dieses Anspruches folgt aus den Grundsätzen des Schuldnerverzuges gem. §§ 286, 288 BGB.

Die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Widerruf der Dienstwagennutzung sind nicht erfüllt, weil der Arbeitnehmer nicht wirksam von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung aufgrund des § 20 Satz 1 des zwischen den Parteien geschlossenen Arbeitsvertrages freigestellt worden ist. Auch im Übrigen gibt es keine die Freistellung rechtfertigenden Gründe. Nur eine wirksame und rechtmäßig erfolgte Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung kann die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Widerruf der Dienstwagennutzung erfüllen, mit der Folge des entsprechenden Fortfalls der privaten Dienstwagennutzung. Die im Streitfall erfolgte Freistellung des Arbeitnehmers innerhalb der Kündigungsfrist ist weder aufgrund der Freistellungsregelung des Arbeitsvertrags noch aufgrund allgemeiner Gesichtspunkte berechtigt und rechtmäßig gewesen.

Die Freistellungsreglung des § 20 Satz 1 des Arbeitsvertrages benachteiligt den Kläger gem. § 307 Abs.  1 Satz 1, Abs.  2 Nr.  1 BGB unangemessen und ist daher unwirksam.

Die Berufungskammer folgt […] insbesondere den Ausführungen des LAG Hamburg (Urteil vom 24.07.2013, Az. 5 SaGa 1/13, Rz.  35). Danach ist die eingeräumte Berechtigung, einen Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung ohne Vorliegen besonderer Voraussetzungen freizustellen, mit den wesentlichen Grundgedanken des höchstrichterlichen anerkannten Beschäftigungsanspruches eines Arbeitnehmers nicht vereinbar. Denn der allgemeine Beschäftigungsanspruch besteht grundsätzlich auch nach Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Rechtsgrundlage dieser Beschäftigungspflicht ist eine ergänzende Rechtsfortbildung des Dienstvertragsrechts der §§ 611 ff. BGB auf Grundlage des § 242 BGB i.V.m. Art.  1 und 2 GG. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist tritt dieser allgemeine Beschäftigungsanspruch nur zurück, wo überwiegende schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers oder jedenfalls sachliche Gründe entgegenstehen. Dabei darf sich dieser Grund nicht abstrakt, etwa auf das gekündigte Arbeitsverhältnis beziehen, sondern muss ein konkretes Freistellungsinteresse des Arbeitgebers wiedergeben – wie z.B. die Besorgnis der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen, befürchtete Konkurrenztätigkeit, Mitnahme von Kunden etc. Das Transparenzgebot des § 307 Abs. 2 BGB fordert zusätzlich, dass die zur Freistellung berechtigenden Gründe konkret in der Vereinbarung genannt werden. Eine Klausel, wie die vorliegende, die ohne weitere Vorbedingungen den Arbeitgeber für die Kündigungsfrist zur Freistellung eines Arbeitnehmers berechtigt, verkehrt das Verhältnis von Regel- und Ausnahmefall, ungeachtet einer in jedem Einzelfall vorzunehmenden Kontrolle bei der Ausübung eines formularmäßig eingeräumten Rechts, ob die Grenzen billigen Ermessens überschritten wurden. Eine derartige Regelung ist gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

LAG Niedersachsen, Urteil vom 22.05.2025, Az. 5 SLa 249/25 (Revision zum BAG, Az. 5 AZR 108/25)

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LeasePlan gründet Kundenbeirat

<p> Zur F&ouml;rderung der Kundenzufriedenheit hat die LeasePlan Deutschland GmbH als erste Fuhrparkmanagementgesellschaft in Deutschland einen Kundenbeirat eingerichtet. Das neue Gremium soll k&uuml;nftig einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung von LeasePlan leisten, indem er die Perspektive, die Bed&uuml;rfnisse und die Belange der Kunden einbringt. Der Kundenbeirat hat die Aufgabe der beratenden Mitwirkung an der Gestaltung der wesentlichen Leistungen von LeasePlan.</p> <p> Die Mitglieder des Kundenbeirates vertreten die Interessen der Fuhrparkmanagement-Kunden von LeasePlan. Sie sind ein Bindeglied zu LeasePlan und bringen Anregungen, W&uuml;nsche und Kritik ein. Sie informieren LeasePlan &uuml;ber Kundenerfahrungen zu Image und Servicequalit&auml;t von LeasePlan. Mit seiner inhaltlichen Arbeit und seinem Engagement soll der Kundenbeirat zur gesteigerten Kundenfreundlichkeit von LeasePlan beitragen.</p> <p> Der Kundenbeirat besteht aus Vertretern der Fuhrparkmanagement-Kunden. Die Vertreter sind unabh&auml;ngige, ehrenamtliche Mitglieder, die einen repr&auml;sentativen Querschnitt der Kundenunternehmen von LeasePlan darstellen.</p> <p> Das neue Gremium ist Ende 2011 zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten. Regelm&auml;&szlig;ige Sitzungen werden k&uuml;nftig halbj&auml;hrlich stattfinden.</p> <p> Johan Friman, Vorsitzender der Gesch&auml;ftsleitung der LeasePlan Deutschland GmbH, beurteilt das Kundenengagement sehr positiv: &quot;F&uuml;r LeasePlan sind Kundenn&auml;he und ein partnerschaftlicher Umgang miteinander mehr als ein Versprechen, sie sind uns eine Verpflichtung. Wir wollen als Dienstleister aktuelle und k&uuml;nftige Entwicklungen in Gesellschaft und Wirtschaft in unserem Gesch&auml;ftsmodell ber&uuml;cksichtigen, um auch morgen den Bed&uuml;rfnissen und Anforderungen unserer Kunden gerecht werden zu k&ouml;nnen. Der Kundenbeirat wird uns hierbei unterst&uuml;tzen, indem wir in einer sehr offenen Atmosph&auml;re gemeinsam die Herausforderungen der Zukunft diskutieren.&quot;</p>

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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

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DIGges Ding

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