Sofort vollziehbare Fahrtenbuchauflage für Fuhrpark eines Handwerksunternehmens

Dass das Handwerksunternehmen die den verantwortlichen Fahrern auferlegten Geldbußen übernimmt und daher allenfalls mittelbar bzw. steuerlich auf sie einwirken kann, macht die Fahrtenbuchanordnung nicht zu einer ungeeigneten, nicht erforderlichen oder unverhältnismäßigen Maßnahme. Jedoch ist entscheidend, dass erst das Führen eines Fahrtenbuchs die nachträgliche Feststellung des verantwortlichen Fahrers und die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens gegen ihn ermöglicht, was ggf. genügt, ihn von der Begehung von Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr abzuhalten. 

Sofort vollziehbare Fahrtenbuchauflage für Fuhrpark eines Handwerksunternehmens

1 /1

Sofort vollziehbare Fahrtenbuchauflage für Fuhrpark eines Handwerksunternehmens

Erforderlichenfalls können auch präventive fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen (z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis) gegen ihn ergriffen werden. Zudem war für das Landratsamt bei der Ausübung seines Ermessens und der Anordnung des Sofortvollzugs maßgeblich, den Geschäftsführer des Unternehmens mit der Fahrtenbuchanordnung dazu anzuhalten, die Fahrzeugbenutzung nachprüfbar und gewissenhaft zu überwachen und bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes mitzuwirken, was dem anerkannten Zweck dieser Maßnahme entspricht. Gefährdet der Kraftfahrzeughalter die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dadurch, dass er unter Vernachlässigung seiner Aufsichtsmöglichkeiten nicht dartun kann oder will, wer im Zusammenhang mit einer Verkehrszuwiderhandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein Fahrzeug gefahren hat, darf er durch das Führen eines Fahrtenbuchs zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten werden.

Das Recht an ihrem ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb entbindet den Fahrzeughalter nicht von der jeden Kraftfahrzeughalter treffenden Mitwirkungsobliegenheit bei der Aufklärung eines mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoßes. Fahrtenbuchauflagen aus der Vergangenheit können bei der Anordnung eines neuen Fahrtenbuchs berücksichtigt werden. Bei der Anordnung eines Fahrtenbuchs geht es nicht um eine Strafe oder strafähnliche Maßnahme, sondern um eine verwaltungsrechtliche Maßnahme präventiver Gefahrenvorsorge, so dass der Grundsatz ne bis in idem nicht greift.

Bayer. VGH, Beschluss vom 05.05.2025, 11 CS 24.2017

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 4/2025

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

0 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 4/2025

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026

Ähnliche Artikel

Recht

Bußgeldverfahren wegen Autotransport: Geldbußenfestsetzung gegen juristische Person als Nebenbeteiligte nach § 30 Abs. 1 OWiG

<p>Die Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung i. S. d. § 30 Abs. 1 OWiG erfordert die Feststellung, dass eine der dort genannten natürlichen Personen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen hat, durch die Pflichten der juristischen Person bzw. Personenvereinigung verletzt worden sind oder durch die diese bereichert worden ist oder werden sollte. Allein die Stellung als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person etc. führt nicht schon für sich genommen zur Verantwortlichkeit für einen von Mitarbeitern begangenen Verstoß. Insoweit ist Voraussetzung, dass die verantwortliche vertretungsberechtigte Person festgestellt sowie benannt und ihr das bestimmte ordnungswidrige Handeln nach den allgemeinen Grundsätzen zugerechnet wird.</p>

Recht

Berührungsloser Unfall mit einem Fahrrad

<p>Der Unfall hat sich „bei dem Betrieb“ des Kraftfahrzeugs ereignet. Dem steht nicht entgegen, dass sich das Auto der Beklagten und das Fahrrad des Klägers nicht berührt haben. Die Halterhaftung kann auch dann eingreifen, wenn es nicht zu einer Berührung zwischen den am Unfallgeschehen beteiligten (Kraft-) Fahrzeugen gekommen und der Unfall mittelbar durch das Kraftfahrzeug verursacht worden ist. Denn das Haftungsmerkmal des § 7 Abs. 1 StVG ist entsprechend dem umfassenden Schutzzweck der Norm weit auszulegen.&nbsp;</p>

Recht

Anforderungen an Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz

<p>Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich bereits mit Beschluss vom 25. Februar 2025 (VIII ZR 143/24, NJW 2025, 1268; Pressemitteilung vom 26. Februar 2025, Nr. 41/2025) aufgrund zahlreicher Nichtzulassungsbeschwerden insbesondere mit der Frage befasst, ob ein Unternehmer, der bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern eine von der Musterwiderrufsbelehrung in Teilen abweichende Widerrufsbelehrung verwendet, in der von ihm formulierten Widerrufsbelehrung zusätzlich seine - auf dessen Internet-Seite zugängliche - Telefonnummer angeben muss, wenn in der Widerrufsbelehrung als Kommunikationsmittel beispielhaft seine Postanschrift und E-Mail-Adresse genannt werden. Der Senat hat diese Frage in dem vorbezeichneten Beschluss verneint und die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.</p>

Recht

Ersetzungsbefugnis und fiktive Abrechnung des Kraftfahrzeugsachschadens

<p>Der Geschädigte eines Kraftfahrzeugsachschadens hat bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB die Wahl, ob er fiktiv nach den Feststellungen eines Sachverständigen oder konkret nach den tatsächlich aufgewendeten Kosten abrechnet. Der Geschädigte kann, wenn er seinen Fahrzeugschaden zunächst fiktiv abgerechnet hat, später - im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Schadensabrechnung und der Verjährung - grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten einschließlich Mehrwertsteuer und (ggf. zusätzlicher) Nutzungsausfallentschädigung verlangen.</p>

Recht

Fahrerlaubnisentziehung wegen erkrankungsbedingt fehlender Krankheitseinsicht

<p>Es ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der gerichtlichen Bewertung des Fahreignungsgutachtens. Die Erhebung der medizinischen Befunde ist nicht unpräzise. Die Erkrankungen des Fahrerlaubnisinhabers wurden vielmehr bereits durch Fachärzte, bei denen er in Behandlung ist oder von denen er aus anderem Anlass begutachtet worden ist, vorerhoben und dem Fahreignungsgutachten zugrunde gelegt. Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass insoweit ungenügende oder Fehldiagnosen vorlägen.</p>

Ausgewählte Artikel

Aktuelles

Haftung für einen Steinschlagschaden

<p> Die tatbestandlichen Voraussetzungen f&uuml;r eine Gef&auml;hrdungshaftung nach &sect; 7 Absatz 1 StVG sind erf&uuml;llt, wenn ein Stein nachweislich infolge der Fahrt des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs in Bewegung gesetzt wurde und dieser sodann beim Auftreffen die Frontscheibe des nachfolgenden Fahrzeugs besch&auml;digt hat. In diesem Fall obliegt dem durch den Steinschlag Gesch&auml;digten nicht zus&auml;tzlich die Darlegung und der Beweis der &quot;genauen Art und Weise der Schadensverursachung&quot;.</p> <p> Die Frage, ob der Stein von den R&auml;dern des vorausfahrenden Fahrzeugs aufgewirbelt wurde oder von seiner unzureichend gesicherten Ladefl&auml;che herabgefallen ist, ist vielmehr nur f&uuml;r die Frage eines Haftungsausschlusses nach &sect; 17 Absatz 2, 3 StVG (unabwendbares Ereignis) relevant. Die Darlegungs- und Beweislast tr&auml;gt insoweit der Halter des vorausfahrenden Fahrzeugs.</p> <p> <em>LG Heidelberg, Urteil vom 21.10.2011, Az. 5 S 30/11</em></p>

Aktuelles

Außerordentliche Kündigung bei unerlaubten Privatgesprächen mit dem Diensthandy

<p> Die unerlaubte Privatnutzung eines vom Arbeitgeber zur Verf&uuml;gung gestellten Diensthandys, um auf dessen Kosten heimlich umfangreiche Privattelefonate zu f&uuml;hren, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund i.S.d. &sect; 626 Abs 1 BGB f&uuml;r eine au&szlig;erordentliche K&uuml;ndigung des Arbeitsverh&auml;ltnisses zu bilden.</p> <p> Es wird nicht verkannt, dass, insbesondere auch bei &Auml;hnlichkeit der privaten und der dienstlichen PIN-Nummer, es im Einzelfall geschehen kann, dass versehentlich der falsche Modus angew&auml;hlt wird, und dass es beispielsweise bei dem versehentlich einmal angew&auml;hlten dienstlichen Modus dann versehentlich weiter bleiben kann, wenn das Handy w&auml;hrend eines Auslandsaufenthalts im Urlaub permanent eingeschaltet bleibt. Die mehrmalige Nutzung des Dienstmodus w&auml;hrend der verschiedenen privaten Aufenthalte zeigt aber, dass nicht mehrere Versehen vorliegen, sondern eine einheitliche Methode. Dies wird belegt dadurch, dass der Kl&auml;ger jeweils nach seinen Auslandsaufenthalten jedenfalls aus seinen privaten Telefonrechnungen unschwer erkennen konnte, dass seine im Ausland gef&uuml;hrten Telefonate ihm gerade nicht belastet wurden. Damit w&auml;re ihm auch bei einem von ihm f&uuml;r sich in Anspruch genommenen Versehen sp&auml;testens jetzt klar gewesen, dass die Belastung auf Kosten des beklagten Arbeitgebers erfolgt. Der Umstand, dass er dies dann nicht zum Anlass nahm, den Arbeitgeber &uuml;ber die angebliche versehentliche Nutzung des Dienstmodus zu unterrichten und Ausgleich der privat verursachten Kosten vorzunehmen, wird hierbei von der Kammer zwar nicht als anderer dem K&uuml;ndigungsgrund entsprechender Pflichtversto&szlig; gewertet, sondern als Beleg daf&uuml;r, dass das vom Kl&auml;ger vorgebrachte Versehen schlicht nicht vorlag, sondern vors&auml;tzliches Handeln.</p> <p> Eine Abmahnung war entbehrlich, da die &ndash; und sei es auch nur erstmalige &ndash; Hinnahme einer Pflichtverletzung der vorliegenden Art durch den beklagten Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist.</p> <p> <em>LAG Hessen, Urteil vom 25.07.2011, Az. 17 Sa 153/11&nbsp;</em></p>

Home

Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden

<p> &bull;&nbsp; Kia Fleet Services bietet mit dem Kompakt-MPV in der Sonderausf&uuml;hrung &bdquo;Collection&ldquo; erstmals ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo; an<br /> &bull;&nbsp; Leasingfaktor: 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km pro Jahr<br /> &nbsp;<br /> Kia Motors Deutschland setzt seine offensive Strategie im Flottengesch&auml;ft fort und macht gewerblichen Kunden k&uuml;nftig in jedem Quartal ein &bdquo;Auto des Monats&ldquo;. Zum Auftakt bietet die Marke den Kompakt-MPV Kia Venga zu besonders g&uuml;nstigen Bedingungen an: Ab sofort bis zum 30. September kann das umfassend ausgestattete Sondermodell Kia Venga &bdquo;Collection&ldquo; als Benziner oder Diesel zu einem Leasingfaktor von 1 Prozent bei 48 Monaten Laufzeit und 20.000 km Laufleistung pro Jahr bestellt werden (Angebot gilt solange der Vorrat reicht). Das entspricht beim Venga 1.6 CVVT einer monatlichen Finanzrate von 159,71 Euro und beim Venga 1.6 CRDi von 174,62 Euro. Die Monatsrate f&uuml;r Wartung und Service betr&auml;gt bei dieser Kombination von Laufzeit und Laufleistung 33 Euro (alle Betr&auml;ge netto).<br /> &nbsp;<br /> Die Kia Fleet Services kooperieren bei dem Angebot mit der Hannover Leasing Automotive. Die Konditionen k&ouml;nnen den Kundenanspr&uuml;chen angepasst werden: durch Laufzeiten von 36 oder 48 Monaten und Laufleistungen von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilometer. Dar&uuml;ber hinaus lassen sich neben der Wartung viele weitere Service-Leistungen nach Bedarf dazu buchen, vom Reifenservice, &uuml;ber Kfz-Steuer, Versicherung und Rundfunkgeb&uuml;hren bis hin zum Schadensmanagement.<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;Kia Motors Deutschland hat die Vertriebsorganisation und Services f&uuml;r gewerbliche Kunden systematisch ausgebaut und ist in diesem Markt inzwischen ein ernstzunehmender Wettbewerber&ldquo;, sagte Martin van Vugt, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer (COO) von Kia Motors Deutschland. &bdquo;Das neue Angebot &sbquo;Auto des Monats&rsquo; ist ein weiterer Baustein in unserer Gewerbekundenstrategie &ndash; und der reichhaltig ausgestattete Kia Venga &sbquo;Collection&rsquo; ist zu diesen Konditionen eine hochinteressante Alternative in seinem Segment.&ldquo;<br /> &nbsp;<br /> Klimaautomatik, Sitzheizung, Panoramadach, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen<br /> &nbsp;<br /> Das Sondermodell &bdquo;Collection&ldquo; basiert auf der gehobenen SPIRIT-Ausf&uuml;hrung und verf&uuml;gt zus&auml;tzlich &uuml;ber ein Panoramaglasdach (vorn mit ausstellbarem elektrischem Schiebedach), 17-Zoll-Leichtmetallfelgen, dunkel get&ouml;nte Scheiben im Fond (Privacy Glass) und eine Metalliclackierung. Zur Ausstattung geh&ouml;ren zudem Klimaautomatik, Sitzheizung vorn, Audiosystem (mit sechs Lautsprechern, USB-, AUX- und iPod-Anschluss sowie Radiofernbedienung am Lenkrad), Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Bordcomputer, Nebelscheinwerfer, D&auml;mmerungssensor, Parksensoren hinten, elektrisch einstellbare, beheizbare und anklappbare Au&szlig;enspiegel, elektrische Fensterheber vorn und hinten, h&ouml;hen- und tiefenverstellbares Lederlenkrad, Lederschaltknauf, h&ouml;henverstellbarer Fahrersitz, klimatisiertes Handschuhfach sowie ein Gep&auml;cknetz und ein Ablagefach im unteren Gep&auml;ckraumboden.<br /> &nbsp;<br /> Der Venga 1.6 CVVT leistet 125 PS und verbraucht durchschnittlich 6,7 Liter pro 100 Kilometer (CO2-Emission: 155 g/km). Bei der 127 PS starken Dieselversion Venga 1.6 CRDi liegt der kombinierte Verbrauch bei 4,9 Liter auf 100 Kilometer (CO2-Emission: 129 g/km).<br /> &nbsp;<br /> &bdquo;5 Sterne&ldquo;-Sicherheit und bis zu 1486 Liter Gep&auml;ckraum<br /> &nbsp;<br /> Der 4,07 Meter lange und 1,60 Meter hohe Kompakt-MPV wurde f&uuml;r sein neuartiges Gestaltungskonzept mit weltweit renommierten Design-Preisen ausgezeichnet (u.a. &bdquo;red dot award&ldquo;). Das Gep&auml;ckraumvolumen kann dank verschiebbarer R&uuml;cksitzbank und doppeltem Gep&auml;ckraumboden &auml;u&szlig;erst flexibel erweitert werden (314 bis 1486 Liter). Im Sicherheitstest Euro NCAP erhielt der Kia Venga die H&ouml;chstwertung &bdquo;5 Sterne&ldquo;. Zur Serienausstattung geh&ouml;ren elektronische Stabilit&auml;tskontrolle (ESC), Bremsassistent (BAS), Berganfahrhilfe (HAC), sechs Airbags und aktive Kopfst&uuml;tzen vorn.<br /> &nbsp;</p>

Home

DIGges Ding

<p> <img alt="" src="https://www.flotte.de/files/UserFiles/micra.jpg" style="width: 250px; height: 167px;" /></p> <p> Neuigkeiten f&uuml;r Micra-Kunden: Es gibt Nachschlag in Form von 18 Zusatz-Pferdchen, die dem analog zur Basisversion ebenso gro&szlig;en (1,2 Liter) Dreizylinder per Kompressor eingehaucht werden. Sp&uuml;rbar wird die Zusatzpower des DIG-S &ndash; ganz systemuntypisch &ndash; indes erst im oberen Drehzahlbereich.<br /> <br /> Der Micra geht unter die Kompressor-Vertreter. Eine Auszeichnung, welche in der Regel deutlich h&ouml;herwertigen Fahrzeugen zuteil wird. Damit keine Missverst&auml;ndnisse entstehen: Ein Hubraum- und Leistungsmonster wird der japanische Kleinwagen dadurch nicht. Es bleibt bei kleinem Volumen und drei T&ouml;pfen, gibt aber einen Haufen Technik mit auf den Weg. Direkteinspritzung beispielsweise ist selbstverst&auml;ndlich &ndash; alles im Sinne des Verbrauchs, der gemittelt bei immerhin 4,1 Litern liegen soll, ein anspruchsvolles Ziel. Doch wie funktioniert das? Klar, man kann den Eintonner locker niedertourig fahren, aber dann sind keine Fahrleistungswunder zu erwarten. Macht gar nichts, schlie&szlig;lich kauft man eine satte Portion Prestige &ndash; wer kann schon behaupten, einen Kompressor sein Eigen zu nennen? Und der Rest geht v&ouml;llig in Ordnung.<br /> <br /> Will hei&szlig;en: F&uuml;r einen Cityfloh unter vier L&auml;ngenmetern bietet der Asiate erstaunlich viel Raum, was ihn zur erwachsenen Alternative stempelt &ndash; sogar hinten kann man gut auch etwas l&auml;nger aushalten. Vorn kommen erst gar keine Diskussionen &uuml;ber das Thema &quot;Platzangebot&quot; auf, und die straffen St&uuml;hle avancieren au&szlig;erdem zu angenehmen Begleitern auf gr&ouml;&szlig;eren Reisen. Dar&uuml;ber hinaus erfreut der Fronttriebler durch sanfte Federungseigenschaften &ndash; was will man mehr? Auch Technik-Fans kommen auf ihre Kosten, eine Vielzahl an Sonderausstattungen, auf die selbst manche Businessklasse-Kunden verzichten, k&ouml;nnen geordert werden. Dazu geh&ouml;rt nicht zuletzt das schl&uuml;ssellose Schlie&szlig;system. Dagegen z&auml;hlen Features wie die volle Airbag-Ausr&uuml;stung und Klimaautomatik selbst hier inzwischen zum absoluten Standard.</p>

Artikel

Neuzugang

<p> A+, das Gesch&auml;ftsreisemanagement-Magazin von AirPlus, ist ab sofort auch als App erh&auml;ltlich. Nutzer k&ouml;nnen mittels Fingerstreich durch s&auml;mtliche Inhalte der gedruckten Ausgabe navigieren. Neuigkeiten und aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Gesch&auml;ftsreise, Expertenstimmen und Fallbeispiele sind einige der Inhalte, die den Kunden zur Verf&uuml;gung stehen. Die kostenlose App kann ab sofort im App-Store unter dem Suchbegriff AirPlus heruntergeladen werden. Dem Nutzer stehen im Hochformat die kompletten Artikel der gedruckten Ausgabe zur Verf&uuml;gung, im Querformat kann er auf zus&auml;tzliche multimediale Inhalte zugreifen. Laut Michael Wessel, Leiter Unternehmenskommunikation bei AirPlus, steht dem Kunden mit A+ nicht nur die gedruckte Ausgabe des Magazins auf dem iPad zur Verf&uuml;gung, sondern ein auf das medienspezifische Nutzungsverhalten ausgerichtetes Magazin, das sich durch Mehrwert f&uuml;r den Kunden auszeichnet. A+ erscheint dreimal im Jahr und richtet sich an Reiseverantwortliche in Unternehmen. Zus&auml;tzlich zum Magazininhalt wird es unter der A+-App auch Studien und White Papers rund um das Thema Gesch&auml;ftsreisemanagement geben; Nutzer k&ouml;nnen auf Wunsch automatisch &uuml;ber neue Inhalte informiert werden.</p>