ELECTRA betritt den deutschen Markt
ELECTRA (www.go-electra.com), in Frankreich gegründet und eines der führenden europäischen Schnellladenetzwerke für Elektrofahrzeuge, gibt seinen offiziellen Markstart in Deutschland bekannt. Kerstin Schmidt wird als Geschäftsführerin Deutschland das operative und strategische Geschäft hierzulande vom Münchner Standort aus verantworten.
Kerstin Schmidt trat dem Unternehmen bereits im November 2023 bei. Sie verfügt über eine besonders umfangreiche Expertise aus 20 Jahren in der Technologiebranche im Bereich Sales und Management. Zuletzt war sie in verschiedenen Rollen unter anderem bei BayWa r.e. renewable energy als Managing Director und bei Wallbox Chargers als Regional Manager DACH tätig. Darüber hinaus hat sie für REC und Siemens gearbeitet.
Kerstin Schmidt, Geschäftsführerin von ELECTRA in Deutschland: „Bei ELECTRA investieren wir massiv in Innovation und Forschung, um ein optimales Benutzererlebnis im Bereich des HPC Ladens zu gewährleisten. Dazu liefern wir umfangreiche, intuitive und anpassbare mobile Schnittstellen, damit Parkplätze unserer Partner zu einem wirklich praktischen Servicebereich für Besucher werden – beispielsweise für Kunden aus den Bereichen Hotel, Masseneinzelhandel, Immobilien und Flottenbetreiber. Unser Blick gilt daher vor allem Standorten mit überdurchschnittlich hohem Publikumsverkehr in urbanen und städtenahen Bereichen, nicht zwingend Autobahnraststätten und nicht in Konkurrenz zu AC Ladenetzen von örtlichen Stadtwerken und Wettbewerbern. Für die europäische Expansion von ELECTRA ist Deutschland ein strategisch wichtiger Kernmarkt. Bis 2030 planen wir die Errichtung von 500 Schnellladestationen mit mehr als 3.000 Ladepunkten hierzulande. Einige Standorte entwickeln wir bereits und freuen uns, schon bald mit unseren ersten Schnellladestationen in Deutschland präsent zu sein sowie ELECTRA als Unternehmen und Marke sowie unsere individuellen Services bekannt zu machen.“
Zudem sicherte sich ELECTRA 304 Millionen Euro in einer weiteren Finanzierungsrunde – ein fast neuer Rekordwert in der Ladebranche. Die Finanzierungsrunde wird vom niederländischen Pensionsfonds-Dienstleister PGGM angeführt. Damit hat ELECTRA innerhalb von drei Jahren rund 600 Millionen Euro an Kapital für den Aufbau eines der ersten europäischen Ladenetzwerke eingeworben. Seit seiner Gründung hat ELECTRA bis heute mehr als 170 Stationen mit über 1.000 Ladepunkten errichtet. In Deutschland stehen die ersten Ladestationen bereits in der Pipeline und schon im Jahr 2025 möchte ELECTRA mit einer hohen dreistelligen Anzahl von Schnellladepunkten im Markt aktiv sein.
Ziel: Aufbau von 2.200 Stationen mit 15.000 Ladepunkten in ganz Europa bis zum Jahr 2030
Die Zahl der Elektrofahrzeuge in Europa wird weiter stark ansteigen. Einer der Gründe ist das Verkaufsverbot von Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab 2035. Um mit dieser Entwicklung Schritt zu halten, muss die Ladeinfrastruktur rasch ausgebaut werden, denn bis 2030 werden fast 30 Millionen Elektrofahrzeuge auf Europas Straßen unterwegs sein.

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ELECTRA unterstützt diesen Übergang zu umweltfreundlicheren Fahrzeugen durch den massiven Einsatz von schnellen, zuverlässigen und benutzerfreundlichen Ladestationen.
Das Vertrauen erstklassiger Partner
Die neue Finanzierungsrunde mit einem Volumen von 304 Millionen Euro ist die zweitgrößte, die jemals in Europa durchgeführt wurde in der gesamten Ladebranche. Angeführt wird die Ende Dezember abgeschlossene Finanzierungsrunde von einem neuen Investor, dem niederländischen Pensionsfonds-Dienstleister PGGM, der über „PGGM Infrastructure Funds“ zu den größten europäischen Vermögensverwaltern gehört. Bei dieser Gelegenheit erneuern auch bereits bestehenden Investoren wie Eurazeo, Rive Private Investment, die SNCF-Gruppe über „574 Invest“ und Serena ihr Vertrauen in ELECTRA, nachdem sie sich bereits an früheren Finanzierungsrunden beteiligt hatten. Auch die Bpifrance beteiligt sich über seinen Large Venture Fund an der Finanzierungsrunde.
ELECTRA profitiert zusätzlich von der finanziellen Unterstützung führender öffentlicher und privater Investoren wie der Energy Infrastructure Partners AG (EIP) in der Schweiz und Österreich sowie RATP Capital Innovation, der Banque des Territoires, der Ademe, der Eiffel Investment Group, RGreen Invest, Frst oder der Chopard-Gruppe in Frankreich.
Das Unternehmen ist außerdem zahlreiche strategische Partnerschaften mit anerkannten Akteuren eingegangen, darunter VINCI Autoroutes, Stellantis, Altarea, AccorInvest, Louvre Hôtels Groupe, die Delhaize-Gruppe, der Flughafen Toulouse Blagnac, G7, Bolt, Europcar, Sixt, Honda, MG, InVivo, die Chopard-Gruppe und Hertz.
ELECTRAS Stärken in einem wettbewerbsintensiven Umfeld
- Eine zu 100% proprietäre Technologie. Da die Software der Schlüssel für den reibungslosen Betrieb der Ladestationen ist, ist ELECTRA heute das von den Nutzern am besten bewertete Ladenetzwerk.
- Ein „Pure-Player“-Akteur, der sich zu 100% auf das Schnellladen konzentriert. Ähnlich wie bei einigen Herstellern, die die Führung bei den Fahrzeugen übernommen haben, ermöglicht die spezialisierte Struktur Innovationen und ein schnelleres Handeln.
Das Unternehmen verzeichnet ein schnelles und nachhaltiges Wachstum und ist bereits in acht Ländern vertreten: Frankreich, Deutschland, der Schweiz, Österreich, Belgien, Luxemburg, Italien und Spanien. Dank der Benutzerfreundlichkeit seiner Ladestationen hat ELECTRA schnell sein Publikum gefunden und verzeichnet an seinen Ladestationen ein Ladevolumen von fast 100.000 Ladevorgängen pro Monat. Die ELECTRA Ladestationen sind hauptsächlich in Ballungsräumen auf Parkplätzen von Supermärkten, Restaurants, Hotels oder öffentlichen Parkplätzen vertreten und vor kurzem wurden die erste Ladestation an einem Flughafen (Toulouse Blagnac) sowie mehrere Stationen an Autobahnraststätten eröffnet.
Mit dieser Finanzierungsrunde verfügt Electra über zusätzliche Mittel, um seine Ambitionen weiter zu beschleunigen, bis 2030 in Europa 15.000 Ladepunkte zu installieren und zahlreiche Dienstleistungen zu entwickeln, die das Aufladen so einfach wie das Tanken, aber viel benutzerfreundlicher machen sollen. So hat das Unternehmen beispielsweise als erstes die Reservierung von Ladestationen eingeführt und bietet Lösungen an, die es jedem ermöglichen, eine Ladestation in seiner Nähe zu finden und die Zeit für seine täglichen Aktivitäten zu optimieren. ELECTRA ist auch der bevorzugte Partner von Berufstätigen, die häufig unterwegs sind (Lieferanten, Taxis, ...), die problemlos auftanken können und von den von ELECTRA entwickelten Dienstleistungen und Sondertarifen profitieren.
Aurélien de Meaux, Mitbegründer und CEO von ELECTRA: „Diese Finanzierungsrunde wird es ELECTRA ermöglichen, sich zu einem der führenden Anbieter von Schnellladestationen in Europa zu entwickeln. Mit der Unterstützung von PGGM, einem führenden und langfristig orientierten europäischen Investor, und dem erneuten Vertrauen bisheriger Investoren wie Eurazeo können wir unser Netzwerk stärken und unsere Investitionen erhöhen, um Europa weiter zu vernetzen. Der Übergang zur Elektromobilität ist eine der Säulen der Energiewende, da der Verkehrssektor der größte CO2-Emittent in Europa ist. Wir schaffen ein Netz, das sehr einfach zu nutzen ist, damit der Übergang zum Elektroantrieb wünschenswert ist und nicht zu einem Zwang wird.“

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Fahrverbot: beharrlicher Pflichtverstoß trotz Unterschreitung der "Fahrverbotsschwelle"
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Zum Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes
<p> Berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge eines angeordneten Fahrverbotes rechtfertigen nicht das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern nur Härten ganz außergewöhnlicher Art wie z.B. der drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Die Entscheidung über das Absehen vom Regelfahrverbot ist dabei eingehend zu begründen und mit ausreichenden Tatsachen zu belegen; eine unkritische Übernahme der Einlassung des Betroffenen ist insoweit nicht ausreichend. Ob gravierende berufliche Nachteile ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen können, bedarf dabei der positiven Feststellung und Darlegung der entsprechenden Tatsachen in den Urteilsgründen. Grundsätzlich hat jeder Betroffene berufliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge des Fahrverbots durch Maßnahmen wie z.B. die teilweise Inanspruchnahme von Urlaub, die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxen, die Heranziehung eines Angestellten als Fahrer, die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers oder durch eine Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen. Für hierdurch auftretende finanzielle Belastungen muss notfalls ein Kredit aufgenommen werden. Belastungen durch einen solchen Kredit, der in kleineren und für den Betroffenen tragbaren Raten abgetragen werden kann und der sich - jedenfalls bei einem einmonatigen Fahrverbot im Hinblick auf dessen verhältnismäßig kurze Dauer - in überschaubaren Grenzen bewegt, sind grundsätzlich hinzunehmen. Insbesondere eine Kombination von Maßnahmen der vorgenannten Art ist, wenn der Betroffene über ein geregeltes Einkommen verfügt, als zumutbar anzusehen.</p> <p> Dass dem Betroffenen insbesondere bei einer Kombination möglicher Ausgleichsmaßnahmen ein Ausgleich der Härten nicht möglich oder zumutbar wäre, geht aus dem Urteil in keiner Weise hervor. Als Ausgleichsmaßnahmen kommen namentlich die Inanspruchnahme von Urlaub für einen Teil der Fahrverbotsdauer - da dem Betroffenen hier eine Abgabefrist von vier Monaten nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG zu gewähren sein dürfte, kann er dies nach den Feststellungen des Amtsgerichts in Absprache mit seinem Arbeitgeber organisieren - sowie für die Restdauer des Fahrverbotes z.B. der Einsatz eines Familienangehörigen als Fahrer oder gegebenenfalls auch die Beschäftigung eines Aushilfsfahrers in Betracht. Dass dies dem Betroffenen angesichts seiner finanziellen Verhältnisse nicht möglich sein soll - die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend darauf hin, dass der Betroffene sich eine nicht ganz preiswerte Flugreise leisten kann -, ist nicht ersichtlich. Nötigenfalls muss er sich die hierfür erforderlichen Mittel durch eine Kreditaufnahme beschaffen.</p> <p> <em>OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011, Az. III-3 RBs 337/11, 3 RBs 337/11</em></p> <p> <strong>Die Entscheidung kann kostenlos über die Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen abgerufen werden: </strong></p> <p> <u><a href="http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php"><strong>http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php</strong></a></u></p>
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Kia Venga: Günstiges Leasing-Angebot für Gewerbekunden
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DIGges Ding
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