PDF DOWNLOAD

Entsprechend den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist jedes gewerblich genutzte Fahrzeug ein Arbeitsmittel beziehungsweise ein Arbeitsplatz, vergleichbar mit dem Schreibtischarbeitsplatz im Büro. Demnach steht jeder Arbeitgeber in der Pflicht, den technischen Zustand des Arbeitsplatzes „Fahrzeug“ im Sinne der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten regelmäßig prüfen zu lassen. Dabei regelt die DGUV Vorschrift 70 die Vorgehensweise hinsichtlich der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und bildet damit die Grundlage für die Prüfung aller gewerblich genutzten Fahrzeuge. Eingeschlossen sind neben Transportern, Lkw oder Bussen auch Pkw-Dienstwagen. Völlig unerheblich ist zugleich, ob die Fahrzeuge als Pool- oder Servicefahrzeuge ausschließlich dienstlich eingesetzt werden oder ob es sich um individuell zugewiesene Dienstwagen handelt, für die auch die Privatnutzung gestattet ist.

Dabei gilt, dass die jeweiligen Fahrzeuge einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihre allgemeine technische Sicherheit geprüft werden müssen und dieser Zustand zu dokumentieren ist. Bei der Prüfung werden alle relevanten Komponenten unter dem Gesichtspunkt der Arbeitssicherheit untersucht. Hierzu zählen unter anderem alle beweglichen Anbauteile, wie beispielsweise Türen, Kofferraumdeckel oder Motorhaube, Sitze und Sicherheitsgurte sowie Vorrichtungen zur Ladungssicherung. Wenn die allgemeine Verkehrssicherheit (zum Beispiel Bremsen, Lenkung, Stoßdämpfer, Bereifung, Beleuchtungskomponenten, Scheibenwisch-Waschanlage) nicht durch ein mängelfreies HU-Prüfprotokoll oder eine mängelfreie letzte Inspektion dokumentiert werden kann, müssen auch diese Komponenten geprüft werden.

Die DGUV Vorschrift 70 regelt dabei aber nicht nur die Pflichten des Arbeitgebers, sondern sieht beispielsweise in § 36 Zustandskontrolle, Mängel an Fahrzeugen und § 37 Be- und Entladen Richtlinien vor, die durch den Mitarbeiter einzuhalten sind. So steht in § 37 Absatz 4 geschrieben: „Die Ladung ist so zu verstauen und bei Bedarf zu sichern, dass bei üblichen Verkehrsbedingungen eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist.“ Insbesondere bei Pkw-Dienstwagen werden diese Grundsätze eher stiefmütterlich behandelt: „Immer noch sind selbst erfahrene Unternehmer und Fahrer oft nur unzureichend über die Folgen von ungesicherten Transporten informiert. Wer nicht sichert, haftet. Wer Ladung nur unzureichend oder gar nicht sichert, dem drohen empfindliche Geldbußen und Punkte in Flensburg. Ungesicherte Ladung kann für Fahrer, Verlader und Fahrzeughalter teuer werden und im Extremfall das eigene Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer gefährden“, gibt Thomas Unger, Leiter Produktmanagement bei der Sortimo International GmbH, zu verstehen. Dabei ist die Sicherung von Ladung selbst im Pkw ohne große Aufwendungen möglich: „Die Ladungssicherung kann durch eine kleine Fahrzeugeinrichtung oder durch ein Koffersystem geschehen, die auf der Rückbank mittels Isofix-System befestigt werden können. Selbstverständlich können die verrastbaren Koffer mit einer Adapterplatte und einer Plane oder einem Netz sicher auf der Ladefläche eines Kombis befestigt werden“, wird uns seitens der Adolf Würth GmbH & Co. KG erklärt.

Ein besonderes Augenmerk bei den Pkw-Lösungen liegt zudem auf der schnellen und rückstandslosen Entfernung von Ladungssicherungselementen gemäß dem aktuellen Nutzungsprofil des Fahrzeugs. So werden Flotten-Pkw oftmals an Werktagen als Dienstwagen beziehungsweise Servicefahrzeug genutzt und am Wochenende als Fahrzeug für die Familie des Mitarbeiters. „Im Idealfall lassen sich dann die Einrichtung oder Teile davon einfach entnehmen, damit Platz für Reisegepäck oder Einkäufe entsteht. Das modulare Konzept von Aluca bietet hier einige Lösungen. Um die letzten Zentimeter im Fahrzeug auszunutzen, kommen schon auch mal maßgeschneiderte Lösungen ins Kofferraumheck“, erläutert Claudius Boos, Leiter Marketing + PR bei der Aluca GmbH. Wer darüber hinaus beispielsweise Hunde im Kombi transportieren möchte, der sollte über die Nachrüstung eines Trenngitters nachdenken, welches dann auch zusätzlichen Schutz vor herumfliegendem Ladungsgut aus dem Heck bietet: „Crash-getestete Trenngitter gewährleisten beim Transport von schwerem Ladegut und beim Transport von Hunden einen wesentlich höheren Schutz für die Insassen in Pkw und Kombis im Vergleich zu den original Trennnetzen, welche aufgrund ihrer Beschaffenheit vom Hund zerbissen, zur Seite gedrückt werden oder von scharfkantiger Ladung leicht zerstört werden können. Genau diese Nachteile haben unsere Trenngitter nicht und bieten somit deutlich mehr Sicherheit“, verdeutlicht Sven Pfeifer, Geschäftsführer der Kleinmetall GmbH.

Fazit
Wenn ein Fahrzeug zur Erfüllung von Arbeitsaufgaben genutzt wird, sind zwingend die Unfallverhütungsvorschriften gemäß DGUV Vorschrift 70 zu beachten. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei diesem Fahrzeug um ein Nutzfahrzeug oder einen Pkw handelt. Dennoch nehmen Pkw-Lösungen derzeit noch ein Nischendasein im Bereich der Ladungssicherung ein: „Das Bewusstsein der gewerblichen Nutzer für den Bedarf an Mitteln für die Ladungssicherung in gewerblich genutzten Pkw ist bisher nicht sehr ausgeprägt. Somit ist die Nachfrage nach Fahrzeugeinrichtungen von bott vario für Pkw geringer als die für leichte Nutzfahrzeuge. Obwohl ja bei der gewerblichen Nutzung eines Pkw die gleichen gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Ladungssicherung gelten wie bei den Transportern“, gibt Frank Pohlmann, Key Account Europa und Produktmarketing der Bott GmbH & Co. KG, zu verstehen. Letztlich lässt sich durch eine Pkw-Lösung nicht nur der Schutz von Fahrzeuginsassen erhöhen, sondern auch der Innenraum beispielsweise durch eine Kofferraumwanne von Carbox vor Beschädigungen oder Schmutz schützen, was wiederum einen geringeren Pflegeaufwand sowie eine höhere Restwertstabilität bedeutet.