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Eine Vielzahl von Einflussfaktoren muss in die Berechnung des Werts eines Fahrzeugs einbezogen werden. Allerdings kann keine pauschale Aussage getroffen werden wie viel Geld ein Gebrauchtwagen bei einem Verkauf noch in die Kasse spült. Einen ersten Anhaltspunkt über einen möglichen Erlös bieten diverse Online-Plattformen wie beispielsweise die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), die ein Tool zur Berechnung des Restwerts eines Fahrzeugs anbieten. Dabei wird der Marktpreis anhand von Daten wie Marke, Modell, Alter, Art des Motors und Laufleistung berechnet. Bei einer professionellen Fahrzeugbewertung durch Sachverständige können im Gegensatz zu Online-Tools auch weitere Faktoren wie Zustand des Lacks oder von Verschleißteilen berücksichtigt werden.

Denn zweifelsfrei sind die wichtigsten Einflussfaktoren Einflussfaktor auf den Restwert das Fahrzeugalter und die Laufleistung. Gut erhaltene Fahrzeuge mit wenigen Kilometern auf dem Tacho und damit geringem Verschleiß sind auf dem Gebrauchtwagenmarkt überaus gefragt. Fakt ist: Bis der Wert bei einem Oldtimer wieder steigt, fällt der Wert eines Fahrzeugs zunächst deutlich ab.

Laut dem Online-Fahrzeughändler AutoScout24 verliert ein Auto im ersten Jahr durchschnittlich 24 Prozent an Wert. Je nach Automarke und Modell können es sogar bis zu 30 Prozent sein. Für Flottenmanager sind daher wertstabile Fahrzeuge besonders attraktiv. Sie behalten während ihrer Nutzungsdauer einen relativ hohen Restwert und können daher mit nur wenig Verlust verkauft werden. Momentan gelten beispielsweise SUV aufgrund ihrer Beliebtheit bei Autokäufern als besonders wertstabil.

Bei der Innenausstattung ist das nicht anders. Auf Anfrage des Flottenmanagement bestätigt EurotaxSchwacke, dass die Ausstattung grundsätzlich sogar stärker abwertet als das Fahrzeug selbst. Demnach wird die Senkung des Restwerts, zumindest prozentual gesehen, durch die Ausstattung noch begünstigt. Betrachtet man den reinen Geldwert, sieht die Sache jedoch ganz anders aus. Dies kann darauf zurückgeführt werden, dass durch den Einbau von Sonderausstattungen der Neupreis des Fahrzeugs steigt. Selbst bei einer größeren prozentualen Abwertung ist der Restwert am Ende der Laufzeit höher als bei der Basisversion.

Wie diese Veränderungen in der Realität aussehen können, lässt sich an einem Rechenbeispiel von EurotaxSchwacke anhand von vier Ausstattungsvarianten nachvollziehen. Die Berechnung erfolgte auf Basis einer Laufzeit von 36 Monaten mit einer Laufleistung von 60.000 Kilometern. Demnach kommt beispielsweise der Adam 1.2 mit der Ausstattungslinie „Glam“ auf einen Basispreis von 14.090 Euro. In dieser Version sind unter anderem eine Klimaanlage und Bluetooth serienmäßig verbaut. Gegen einen Aufpreis von 670 Euro kann der Adam optional mit Parksensoren hinten und einer Sitzheizung ausstattet werden. Entsprechend steigt der Neupreis durch den Wert der Sonderausstattung auf 14.760 Euro an.

Obwohl sich der prozentuale Restwert, wie bereits erwähnt, von 60,33 Prozent der Basisversion auf 58,94 Prozent senkt, bringen die Sonderausstattungen bei einem Verkauf nach drei Jahren rund 200 Euro mehr ein. Die Sonderausstattung mit Gesamtkosten von 670 Euro kostet den Nutzer unter Berücksichtigung des veränderten Restwerts also effektiv nur etwa 470 Euro.

Die Möglichkeiten, ein Fahrzeug mit Features auszurüsten, gehen dabei oft über die erwähnten Parksensoren und einer Sitzheizung hinaus. So werden die Kunden bei den meisten Herstellern bereits bei der Bestellung eines Neuwagens mit einem mehrere Seiten umfassenden Katalog mit individu- ellen Ausstattungen und Features konfrontiert. Von Ledersitzen über Alu- felgen bis hin zu einer Klimaanlage oder sicherheitsrelevanter Technik sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Allerdings sind nur wenige Features besonders gefragt. So können beispielsweise Klimaanlage, Navi, Servolen- kung, Zentralverriegelung und sicherheitsrelevante Technik als Grundvor- aussetzung für einen hohen Restwert angesehen werden. Dazu zählen unter anderem ESP, Xenon- oder LED-Scheinwerfer sowie die Einparkhilfe.

Die Einparkhilfe wird im Rechenbeispiel in Form von Parksensoren berück- sichtigt. So kann sich jedoch auch eine Rückfahrkamera positiv auf den Restwert auswirken. Das Beispiel zeigt jedoch nur den reinen Materialwert. Die Einparkhilfe kann sich jedoch noch zusätzlich auszahlen, wenn die Technik beispielsweise Schäden an der Stoßstange während der Nutzungs- dauer verhindert. Denn selbst ein kleiner Schaden in der Stoßstange kann bereits teuer werden und den Restwert senken. Der positive Effekt einer Einparkhilfe auf die Schadenminimierung lässt sich jedoch nicht pauschal festlegen und somit nicht durch Zahlen belegen. Dennoch kann sich die Technik im wahrsten Sinne auszahlen. Welche Nachrüstungen beispiels- weise möglich sind, lesen Sie auf Seite 98.

Sind die zuvor beschrie- benen „Musthaves“ beispielsweise in der Oberklasse nicht ver- baut kann, es schwer werden den Pkw an den Mann zu bringen. Allerdings kann auch ein mit Technologie aus der Oberklasse ausge- rüsteter Kleinwagen aufgrund des damit verbundenen höheren Preises viele potenzielle Käufer abschrecken. Daher muss prinzipiell gut überlegt werden für welche Ausstattung oder Sonderlösung man sich entscheidet und ob diese auch Sinn am Fahrzeug ergeben. Denn eine Anhängerkupplung an einem Porsche 911 ist nicht nur ebenso nutzlos wie Alu-Sport- felgen an einem Trans- porter, sie wirken sich aufgrund der fehlenden Sinnhaftigkeit auch nicht positiv auf den Restwert aus.

Sinnvoll kann dage- gen eine Folierung des Fahrzeugs oder der Felgen sein. Durch einen Austausch des gesamten Satzes oder einer Folierung können Nutzungsspuren auf ein Minimum reduziert werden. Ähnlich verhält es sich bei einer Folierung des gesamten Fahr- zeugs. Hierdurch wird der Lack vor Umwelteinflüssen geschützt. Dies bringt also nicht nur aus optischen Gründen Vorteile, schadlose Felgen sowie ein neuwertiger Lack erzeugen schon auf den ersten Blick einen guten Ge- samteindruck des Fahrzeugs. Laut Schwacke kommt dieser Fall jedoch eher selten vor. Wenn etwas am Fahrzeug geändert wird, dann betreffe es meist die Felgen. Auch die Nachrüstung von Ausstattung bleibt die Ausnahme Dabei kann sich wie bereits angesprochen ein nachträglicher Austausch von Verschleißteilen durchaus rentieren.

Fazit:
Man sollte sich bereits beim Fahrzeugkauf Gedanken darüber machen, welches Auto mit welcher Ausstattung letztendlich angeschafft wird. Das kann am Ende der Nutzungsdauer bares Geld bedeuten. So steigert eine Rückfahrkamera nicht nur den Neuwagenpreis, sie kann auch dazu führen, dass Schäden am Fahrzeug verhindert oder minimiert werden können. Sind über die Nutzungsdauer dennoch Kratzer und Dellen aufgetreten, können diese in einer professionellen Smartrepair entfernt werden. Für eine relativ geringe Investition kann so der Wert des Fahrzeugs um bis zu 1.000 Euro gesteigert werden. Interessant ist zudem, dass sich selbst der Zeitpunkt des Verkaufs auf den Preis niederschlagen kann. So sind beispielsweise die Wintermonate November und Dezember sehr geeignet für einen Verkauf. Auch bedingt durch das 13. Monatsgehalt geben die Menschen in der Vor- weihnachtszeit tendenziell mehr Geld aus. Mit ein bisschen Geschick und Strategie lässt sich beim Fahrzeugverkauf also durchaus ein höherer Preis erzielen. Den Zeitpunkt kann der Fuhrparkleiter beim Verkauf jedoch nicht immer abwarten.