
Neu ist, dass der A.T.U Fuhrpark-Treff nun bundesweit ausgerichtet wird: So fanden bereits zwei Treffs in diesem Jahr statt – im Automuseum „Prototyp“ in der Hamburger Hafencity sowie in der Böblinger Motorworld. Damit kommt die Eventreihe auch den Flottenverantwortlichen räumlich näher, die den Weg nach Nordrhein-Westfalen zuvor gescheut haben. Auffällig ist, dass alle drei Locations eine Gemeinsamkeit verbindet – die automobile Leidenschaft in Form von zeitlosen Klassikern. Keine Frage – für den Flottenverantwortlichen bietet das die perfekte Grundlage, um sich mit anderen Teilnehmern in einem lockeren Ambiente auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen. Abgerundet wird die Veranstaltungsreihe jeweils durch interessante Vorträge zum Thema Fuhrpark und ein je nach Location wechselndes Infopoint-Angebot – in Düsseldorf standen neben A.T.U auch der Reifenkonzern Goodyear Dunlop sowie der Nachrüstspezialist BRiNK für Informationen zu ihren Produkten bereit.
Nach der Begrüßung durch Thomas Tietje, Leiter Geschäftskunden bei der Weidener Werkstattkette, konnten sich die rund 50 Fuhrparkprofis in zwei parallel laufenden Vorträgen fortbilden: So informierte Verkehrsrechtsanwältin Inka Pichler-Gieser rund um die rechtlichen Feinheiten bei der UVV-Prüfung sowie die Gruppenfreistellungsverordnung für Fuhrparkverantwortliche. Dabei wies sie unter anderem darauf hin, dass neue Fahrzeuge auf ihr Gefährdungspotenzial genau analysiert werden müssen und eine Sachkundigenprüfung bereits vor erstmaliger Inbetriebnahme zu erfolgen hat. Zudem machte Verkehrsrechtsanwältin Inka Pichler-Gieser auch deutlich, dass bei längerer Nutzung eines Mietwagens (über einen Monat hinaus) eine UVV-Prüfung ratsam wäre, da der Mieter als weiterer Halter anzunehmen ist.
Im Fokus des zweiten Vortrags stand der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Dabei gaben Franz Eiber und Oliver Engmann (beides Experten von A.T.U) zu verstehen, dass weder eine Neuwagengarantie, die als reiner Vertragsgegenstand gegeben werden kann, noch eine Gewährleistung, gesetzlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgeschrieben, erlischt, wenn eine ordnungsgemäße (nach Herstellervorgabe) und regelmäßige Inspektion durchgeführt wird – unabhängig davon, wer die Inspektion durchführt. Die Entscheidung über den Inspektionsauftrag obliegt dem Besitzer des Fahrzeugs und darf nicht vorgegeben werden. Für Geschäftskunden von A.T.U außerdem neu: die Anschlussgarantie, die zusammen mit dem Anbieter CarGarantie entwickelt wurde. Das Angebot tritt mit dem Ablauf der Herstellergarantie in Kraft und deckt die wichtigsten Baugruppen (ZDK-Standard) ab. Lohn- und Materialkosten werden im Garantiefall fahrleistungsunabhängig unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro zu 100 Prozent übernommen.
Zwischen den beiden Vortragsrunden konnten die Flottenverantwortlichen bei ein paar Snacks offene Fragen mit den Experten besprechen, die Infopoints besuchen oder die Gelegenheit nutzen, mit anderen Fuhrparkprofis ins Gespräch zu kommen. Mit dieser Mischung aus Netzwerken und Informationsveranstaltung ist der A.T.U Fuhrpark-Treff längst zu einer wichtigen Plattform für viele Flottenentscheider geworden und fest im Kalender verankert. Wir dürfen uns also schon auf das nächste Event zwischen allerhand Klassikern und Raritäten freuen.