PDF DOWNLOAD

In Zusammenarbeit mit EurotaxSchwacke haben wir sechs beliebte Flottenfahrzeuge einander gegenüber gestellt (siehe Tabelle) und sind von 30.000 Kilometer jährlicher Laufleistung ausgegangen. Kalkuliert haben wir die TCO, also die Vollkosten der Fahrzeuge, auf Basis von 24, 36 und 48 Monaten Haltedauer. Eingeflossen ist ein pauschaler Rabatt auf den Kaufpreis in Höhe von 15 Prozent und die Wiedervermarktung gemäß der Restwert-Prognose von EurotaxSchwacke.

Dabei zeigt sich deutlich: 36 Monate Nutzungsdauer ist bereits ein guter Wert, aber es lassen sich noch etliche Prozent der Kilometerkosten einsparen, wenn die Haltedauer der Flottenfahrzeuge verlängert wird. Eine Verkürzung auf 24 Monate hingegen bringt nie einen positiven Effekt, auch wenn dann immer die allerneueste Technik zur Verfügung steht. Zur einfachen Vergleichbarkeit haben wir bei allen Fahrzeugen die Vollkosten auf den Kilometer umgerechnet (dritte Zeile in der Tabelle). In Zeile vier finden Sie die prozentuale Einsparung der Vollkosten bei der Verlängerung von 36 auf 48 Monate Nutzungsdauer sowie den prozentualen Unterschied von 24 zu 36 Monaten Nutzungsdauer (beides in der Tabelle markiert).

Die Übersicht zeigt deutlich: Die längste Nutzungsdauer ist gemäß Vollkostenkalkulation auch die preisgünstigste – und zwar über alle untersuchten Modelle hinweg. Das ist sicher auch der soliden Konstruktion und den guten Restwerten der Fahrzeuge geschuldet – und auch die Wartungs- und Verschleißkosten halten sich im vierten Jahr der Nutzung inzwischen in Grenzen. Dennoch gibt es auch Unterschiede.

So lohnt sich die Verlängerung der Nutzungsdauer von drei auf vier Jahre besonders bei der Mercedes C-Klasse: Satte 6,5 Prozent sinken dadurch die gesamten Kosten pro Kilometer. Aber auch bei allen anderen untersuchten Fahrzeugen könnte man mit einer entsprechenden Verlängerung der Haltedauer zwischen 4,5 und 5,4 Prozent der Gesamtkosten einsparen. Lediglich beim Škoda Octavia ist der Effekt deutlich geringer, hier würde eine entsprechende Laufzeitverlängerung gerade einmal 1,85 Prozent Einsparung bedeuten.

Deutlicher fällt noch der Unterschied zu der Verkürzung auf nur zwei Jahre Laufzeit aus, die ja auch immer von dem ein oder anderen Fuhrparkleiter angedacht wird – nicht zuletzt, um immer die neueste Technik zu haben und schneller von Kraftstoffersparnis neuer Motoren zu profitieren. Quer durch alle untersuchten Fahrzeuge würden hier jedoch Mehrkosten von gut sechs bis über zehn Prozent pro Kilometer entstehen – so viel Kraftstoff kann ein neu entwickelter Motor gar nicht einsparen, nicht zuletzt, weil die gesamten Kraftstoffkosten je nach Laufzeit und Modell nur zwischen dreizehn und 22 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Um also die sechs bis zehn Prozent Kilometerkosten-Erhöhung auszugleichen, müsste eine neue Motorengeneration schon zwischen einem Drittel und der Hälfte weniger verbrauchen – das ist praxisfern, zumal auch nicht alle zwei Jahre neue Motorengenerationen auf den Markt kommen.

Natürlich gibt es auch weitere Effekte neben der reinen Kostenseite, die zu berücksichtigen sind. So kann sich bei User-Chooser-Fahrzeugen die Verlängerung der Nutzungsdauer der Fahrzeuge natürlich negativ auf die Motivation auswirken. Schließlich ist hier der Dienstwagen ja Gehaltsbestandteil, und eine Verlängerung der Haltedauer kommt quasi einer Lohnkürzung gleich. Zudem fällt nach drei Jahren eine TüV-Abnahme an, die sicherlich kein Problem darstellen würde, aber Zeit, Organisationsaufwand und zeitweisen Fahrzeugausfall bedeutet.

Generell sollte der Fuhrparkleiter, der unter Kostendruck steht, über die Verlängerung der Laufzeiten zumindest im Bereich der Servicefahrzeuge nachdenken. Bei User-Chooser-Fahrzeugen braucht es hierfür sicher den politischen Willen seitens Geschäftsleitung und dann auch der Belegschaft.