Der Winter kann kommen

Mit den wechselnden Temperaturen rückt der Reifenwechsel jedes Jahr erneut in den Mittelpunkt. Besonders für Fahrzeugflotten ist der rechtzeitige Wechsel auf die passende Bereifung entscheidend, um Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten. Dennoch herrscht häufig Unsicherheit darüber, wann und warum ein Reifenwechsel notwendig ist. Flottenmanagement erläutert, welche Bedeutung die Reifenbeschaffenheit hat und stellt einige Modelle vor.

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Für viele Flottenmanager rückt der Termin für den Reifenwechsel bereits näher oder steht fest. Die Sommerreifen werden eingelagert, während die Winterreifen zum Einsatz kommen. Dieser Wechsel ist nicht nur eine routinemäßige Maßnahme, sondern entscheidend für die Sicherheit der Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen. Winterreifen sind speziell für kalte Temperaturen und anspruchsvolle Fahrbedingungen entwickelt. Sie bieten optimalen Grip und verkürzte Bremswege – selbst auf glatten und verschneiten Straßen. Dank ihrer speziellen Konstruktion mit zahlreichen feinen Lamellen gewährleisten sie hervorragenden Halt auf Schnee und Eis. Die weiche Gummimischung sorgt zudem für Fahrstabilität und kurze Bremswege bei niedrigen Temperaturen. Auch wenn der Winter nicht immer streng ausfällt, bleibt die richtige Bereifung eine unverzichtbare Sicherheitsvorkehrung.

Wie gestaltet sich jedoch die gesetzliche Lage in Deutschland? Eine generelle Pflicht zur Nutzung von Winteroder Sommerreifen besteht hierzulande nicht. Stattdessen gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht, die in § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert ist. Demnach müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen – wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eisund Reifglätte – ausschließlich Winterreifen verwendet werden. Diese sind auf allen vier Rädern zu montieren und müssen den Anforderungen des § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Diese situative Regelung ermöglicht es den Fahrern, flexibel auf die jeweiligen Wetterbedingungen zu reagieren. So können Sommerreifen in einem milden Herbst länger genutzt werden, während Winterreifen in einem milden Frühling früher abgezogen werden dürfen. Diese Freiheit erfordert jedoch eine sorgfältige Beobachtung der Wetterlage, um rechtzeitig auf die passende Bereifung umzusteigen. Der bewährte Merksatz für den Reifenwechsel lautet: „Von O(ktober) bis O(stern)“. Diese Faustregel bietet eine gute Orientierung, ist jedoch nicht verbindlich. Die tatsächlichen Wetterbedingungen können insbesondere in Regionen mit wenig winterlichen Verhältnissen stark variieren. Ein plötzlicher Kälteeinbruch mit Glätte und Schnee kann den Zeitpunkt des Reifenwechsels beeinflussen. Eine verlässliche Methode zur Bestimmung des richtigen Zeitpunkts ist die sogenannte 7-Grad-Regel: Sobald die nächtlichen Temperaturen dauerhaft unter 7 °C fallen, empfiehlt sich der Wechsel auf Winterreifen.

Folgen bei Verstößen
Das Fahren ohne Winterreifen bei entsprechenden Straßenverhältnissen kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Fahrzeugführer riskieren Bußgelder von bis zu 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu Behinderungen oder Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer, drohen zusätzliche Sanktionen. Für Fahrzeugflottenbesitzer kommen weitere Aspekte hinzu: Auch der Halter des Fahrzeugs kann zur Verantwortung gezogen werden und muss mit einem Punkt in Flensburg sowie einem Bußgeld von 75 Euro rechnen. Neben den finanziellen Konsequenzen können bei Unfällen weitere Folgen eintreten. Bei grober Fahrlässigkeit ist es möglich, dass die Kaskoversicherung ihre Leistungen kürzt. Selbst bei unverschuldeten Unfällen kann es zu Problemen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kommen, da ein Mitverschulden aufgrund falscher Bereifung geltend gemacht werden könnte.

Zudem ist die seit 2017 geltende gesetzliche Kennzeichnung von Winterreifen zu beachten: In Deutschland gelten seitdem strengere Anforderungen, um die Sicherheit auf winterlichen Straßen zu erhöhen. Während vor dem 1. Juli 2017 Reifen mit der M+S-Kennzeichnung („Matsch und Schnee“) als wintertauglich galten, ist seitdem das Alpine-Symbol – ein dreigezackter Berg mit Schneeflocke – verpflichtend. Diese neue Kennzeichnung steht für einheitliche und strengere Prüfkriterien, die sicherstellen, dass die Reifen den Anforderungen bei winterlichen Straßenverhältnissen gerecht werden. Für Winterreifen mit der M+S-Kennzeichnung, die vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, galt eine lange Übergangsfrist: Sie durften noch bis zum 30. September 2024 als wintertauglich verwendet werden. Reifen mit dem M+S-Symbol, die weiterhin im Einsatz sind, müssen daher unbedingt gegen Pneus mit dem Alpine-Symbol ausgetauscht werden.

Winterreifenpflicht im Ausland
Für Fahrzeugflotten, die regelmäßig in der DACH-Region oder anderen europäischen Ländern unterwegs sind, ist es essenziell, sich über die jeweiligen Vorschriften zur Winterreifenpflicht zu informieren. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Land und Region und können bei Missachtung empfindliche Strafen nach sich ziehen. In Österreich und der Schweiz gibt es – ähnlich wie in Deutschland – keine generelle Winterreifenpflicht. Stattdessen besteht die Verpflichtung, Winterreifen zu verwenden, sobald winterliche Straßenverhältnisse wie Schnee, Eis oder Glätte vorherrschen. In Österreich gilt jedoch zusätzlich eine generelle Winterreifenpflicht für den Zeitraum vom 1. November bis zum 15. April. Verstöße gegen diese Regelung können mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden, was die höchste Strafe in der DACH-Region darstellt. In Italien gelten regionale Vorschriften zur Winterreifenpflicht, die insbesondere für Flotten relevant sind, die durch Südtirol oder das Aostatal fahren. In Südtirol besteht auf der Brennerautobahn vom 15. September bis zum 15. April Winterreifenpflicht, im Aostatal vom 15. Oktober bis zum 15. April. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 345 Euro. Flottenmanager sollten daher sicherstellen, dass Fahrzeuge, die diese Regionen durchqueren, rechtzeitig mit Winterreifen ausgestattet sind. In Frankreich gilt hingegen eine permanente Winterreifenpflicht für bestimmte Bergregionen, darunter die Alpen, Pyrenäen, Vogesen, das Juraund Zentralmassiv sowie Korsika. Diese Pflicht erstreckt sich vom 1. September bis zum 31. März. Verstöße werden mit Bußgeldern von 120 Euro geahndet.

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Das EU-Reifenlabel
Seit 2012 gilt in der Europäischen Union eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für Kfz-Reifen: Das sogenannte Reifenlabel. Dieses Label, das aus Buchstaben, Zahlen und Piktogrammen besteht, erinnert an die bekannten Energielabels von Elektrogeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen. Es ermöglicht Verbrauchern, die Eigenschaften eines Reifens klar und transparent zu erkennen und zu vergleichen. Bewertet werden die Reifen anhand von drei Kriterien: Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu verbessern, den Kraftstoffverbrauch zu reduzieren und die Umweltbelastung zu verringern. Seit 2021 wurden die Anforderungen erweitert, um den Verbrauchern noch mehr Informationen zu bieten. Das Label enthält nun neben den Bewertungen auch Angaben zur Reifengröße, zum Lastund Geschwindigkeitsindex sowie einen QR-Code, der zu weiteren Details führt. Besonders wichtig sind die Piktogramme für Winterreifen, die deren Eignung für winterliche Straßenverhältnisse anzeigen. Die Wahl des passenden Reifens ist entscheidend für die Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs. Die Bewertungskriterien sind eine wichtige Orientierungshilfe beim Kauf und unterstützen dabei, die optimale Balance zwischen Anschaffungskosten und langfristigen Einsparungen zu finden.

Rollwiderstand: Energieeffiziente Reifen helfen dabei, Kraftstoffkosten zu senken, Geld zu sparen und die Umwelt zu schützen. Ein niedriger Rollwiderstand reduziert den Energieverbrauch und somit auch die CO2-Emissionen. Der Rollwiderstand bezeichnet die Kraft, die erforderlich ist, um einen Reifen in Bewegung zu halten. Er entsteht hauptsächlich durch die Verformung des Reifens an der Kontaktfläche zur Straße, ein Vorgang, der als „Walken“ bekannt ist. Diese Verformung absorbiert Energie und bremst das Fahrzeug ab. Je stärker die Verformung, desto mehr Energie wird benötigt, um das Fahrzeug voranzutreiben. Die Einstufung des Rollwiderstands erfolgt in Klassen von A bis E, wobei Reifen der Klasse A den geringsten Verbrauch aufweisen. Mit jeder schlechteren Klasse steigt der Kraftstoffverbrauch um etwa 0,1 Liter pro 100 Kilometer. Die meisten heute erhältlichen Reifen liegen in den Klassen B oder C, wodurch das tatsächliche Einsparpotenzial beim Kraftstoff begrenzt bleibt.

Nassbremseigenschaft: Die Nassbremseigenschaft beschreibt, wie effektiv ein Reifen auf nasser Fahrbahn bremst. Dabei wird der Bremsweg bei einer Vollbremsung aus 80 km/h gemessen. Die Bewertung erfolgt in Klassen von A bis E, wobei der Unterschied zwischen den einzelnen Klassen etwa 3 bis 6 Meter Bremsweg beträgt. Zwischen Klasse A und E kann der Bremsweg sogar bis zu 24 Meter variieren, was die große Bedeutung dieses Kriteriums für die Verkehrssicherheit deutlich macht. Um den Zielkonflikt zwischen geringem Rollwiderstand und hoher Nasshaftung zu lösen, werden moderne Additive wie Silica eingesetzt. Diese verbessern die Haftung auf nasser Fahrbahn, verringern den Abrieb und erhöhen die Lebensdauer der Reifen. Früher kam Ruß als Additiv zum Einsatz, der ebenfalls den Abrieb reduzierte und die Lebensdauer der Reifen verlängerte.

Rollgeräusch: Dieses wird in Dezibel anhand von drei Kategorien angegeben. Bei Kategorie A wird der Grenzwert um mehr als drei Dezibel unterschritten (A), bei Kategorie B um bis zu drei Dezibel (A). Bei der Kategorie C überschreiten die Reifen den Grenzwert und wären damit nicht zulässig.

Überblick
Die in der Übersichtstabelle aufgeführten Reifen beziehen sich auf die gängige Reifengröße 205/55 R16. Dabei haben wir Modelle mit einem Geschwindigkeitsindex von bis zu 240 km/h ausgewählt, die die optimale Kombination aus Rollwiderstand und Nasshaftung bieten.

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