Mobilitätsbudget – Ersatz oder Ergänzung?
Bereits seit einigen Jahren existiert das Konzept des Mobilitätsbudgets: Dabei handelt es sich um einen vom Arbeitgeber im Voraus festgelegten Betrag, der berechtigten Arbeitnehmern die Nutzung verschiedener Mobilitätsangebote ermöglicht. Dieser Betrag kann sowohl monetär als auch als CO2- oder Kilometer-Budget gestaltet sein und wird häufig monatlich bereitgestellt.

PDF Download
Obwohl der Firmenwagen nach wie vor zu den beliebtesten Motivationsinstrumenten zählt und zahlreiche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet, zeigen gesellschaftliche Trends, dass sich insbesondere bei der heranwachsenden Generation die Anforderungen an Mobilität verändern, mindestens in Großstädten. Ein Fahrzeug, das den Mitarbeitern von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, gilt für sie nicht mehr zwingend als Statussymbol, um beruflichen Erfolg oder Wertschätzung seitens des Unternehmens auszudrücken. Stattdessen wünschen sich immer mehr Mitarbeiter beispielsweise ein kleineres Fahrzeug, als es ihnen gemäß der Car Policy zusteht, da dies im Stadtverkehr vorteilhafter ist. Bei herkömmlichen Firmenwagenregelungen profitieren die berechtigten Nutzer bei der Wahl eines kleineren Fahrzeugs lediglich von einer geringeren Steuerlast. Die Einsparungen selbst sind für sie jedoch auf Jahre unwiederbringlich verloren. Dadurch haben Mitarbeiter wenig Anreiz, ein kleineres Fahrzeug auszuwählen, als es ihnen zusteht. Darüber hinaus hat sich in den vergangenen Jahren herauskristallisiert, dass ein Pkw nicht für jeden Arbeitnehmer das bevorzugte Verkehrsmittel ist, um zum Unternehmensstandort zu gelangen. Nicht zuletzt gibt es auch auf Unternehmensseite Überlegungen, wie sich die betriebliche Mobilität angesichts der hohen Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele jenseits der motorisierten Individualmobilität weiterentwickeln lässt.
Hier setzen betriebliche Mobilitätsbudgets an, um die Vollkosten-Leasingrate des Firmenfahrzeugs in eine Mobilitätsrate umzuwandeln. Wird diese Mobilitätsrate aufgrund der Wahl eines kleineren und kostengünstigeren Firmenwagens oder gar des Verzichts auf ein Unternehmensfahrzeug nicht vollständig ausgeschöpft, belohnt das Unternehmen den Mitarbeiter finanziell, indem die Einsparungen entweder vollständig oder anteilig an ihn ausgeschüttet werden. Auf diese Weise können Unternehmen gezielt Anreize schaffen, die ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und gleichzeitig positiv zu den eigenen Klimaschutz- sowie Nachhaltigkeitszielen beitragen. Für Mitarbeiter bieten Mobilitätsbudgets über die finanziellen Vorteile hinaus auch weitere Pluspunkte: mehr Flexibilität bei der Wahl der geeigneten Mobilitätsform sowie die Förderung der Gesundheit durch die Nutzung aktiver Mobilitätsformen wie zu Fuß gehen oder Radfahren.
Nachhaltigkeitsziele
Die Auswirkungen eines Mobilitätsbudgets auf den Klimaschutz und die Nachhaltigkeit variieren erheblich, abhängig von den gewählten Mobilitätsangeboten und der Art ihrer Nutzung. Wenn Angestellte anstelle ihres privaten Pkw oder Firmenfahrzeugs ein Mobilitätsbudget nutzen, kann dies zahlreiche Vorteile in Bezug auf die Nachhaltigkeit mit sich bringen: Treibhausgasemissionen, Luftbelastung sowie Ressourcen- und Flächenverbrauch können signifikant reduziert werden. Daher fordern die Anbieter zunehmend die quantifizierbare Erfassung verschiedener Nachhaltigkeitsindikatoren, um eine umfassende Bewertung des Nutzens von Mobilitätsbudgets zu ermöglichen. Dies ist insbesondere für Unternehmen außerhalb von Metropolregionen und urbanen Räumen von Bedeutung, denn nicht in allen Gegenden, Branchen und Unternehmen kann ein Mobilitätsbudget gleichermaßen als Allheilmittel für nachhaltige betriebliche Mobilität fungieren. Dennoch bestehen Potenziale für Nutzer jenseits von Ballungsräumen oder höheren Einkommensbereichen.
Vorteile für Arbeitnehmer

Aktuelles Magazin
Ausgabe 2/2025

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Das Mobilitätsbudget ist derzeit häufig in drei Formen anzutreffen: Einerseits kann ein Mobilitätsbudget als Pauschalbetrag in Form einer Gehaltserhöhung bereitgestellt werden. Dies geht mit geringem administrativem Aufwand einher, lässt jedoch potenzielle Steuervorteile unberücksichtigt. Andererseits kann das Mobilitätsbudget als Sachbezug, beispielsweise in Form einer Gutscheinkarte, unter Anwendung der Pauschalversteuerung gemäß § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) bereitgestellt werden. Allerdings hat der Gesetzgeber die Anforderungen an solche Gutscheinkarten als Sachbezug verschärft. Auch hier bleiben mögliche Steuervorteile durch die Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel für verschiedene Wegezwecke weitestgehend unberücksichtigt. Eine weitere Möglichkeit wäre die Rückerstattung der Mobilitätskosten als Barlohn, etwa im Rahmen einer nachträglichen Kostenerstattung. So können bestimmte Steuerbegünstigungen genutzt werden, beispielsweise für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr. Aus diesem Grund erfreut sich die Nutzung dieser Variante bei Unternehmen derzeit großer Beliebtheit, auch wenn die Prüfung der Voraussetzungen mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Allen Formen gemein ist die Unübersichtlichkeit der fiskalischen Rahmenbedingungen. Daher fordern Experten bereits seit Jahren steuerliche Anreize für die Einführung eines Mobilitätsbudgets sowie eine Vereinfachung der Besteuerung. Idealerweise sollte dies mit Anreizen zur Nutzung tatsächlich umweltfreundlicher Verkehrsmittel verknüpft werden. Von einem Mobilitätsbudget könnten daher auch Mitarbeitende profitieren, die nicht berechtigt sind, einen Dienstwagen zu nutzen. Jedoch sind trotz des formulierten Handlungsbedarfs bisher kaum Anstrengungen sichtbar geworden, die steuerlichen Anreize für eine umweltfreundlichere betriebliche Mobilität unter Einbeziehung von Mobilitätsbudgets zu reformieren.

Aktuelles Magazin
Ausgabe 2/2025

Sonderausgabe Elektro
Das neue Jahresspecial Elektromobilität.
Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026
0 Kommentare
Zeichenbegrenzung: 0/2000