Richtlinienanpassung

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Seit der Anpassung der Förderrichtlinie zur E-Mobilität wurden im Tagesgeschäft der Deutschen Leasing zwei Entwicklungen offensichtlich, die Frank Hägele, Mitglied der Geschäftsleitung Deutsche Leasing, Geschäftsfeld Mobility, folgendermaßen kommentiert: „Wir konnten einen sprunghaften Anstieg im Neugeschäft mit alternativen Antrieben verzeichnen, aber auch eine zunehmende Komplexität verbunden mit Verärgerungen bei Kunden in Bezug auf die Einrechnung und Höhe der Förderung. Dazu kommt, dass der – im Rahmen der Richtlinie – fehlende Vertrauensschutz bezüglich bereits bestellter, jedoch noch nicht ausgelieferter beziehungsweise beantragter Fahrzeuge in Teilen zu höheren Leasingraten geführt hat, vor allem aufgrund der fehlenden Kumulierbarkeit der Fördermittel. Zusätzlich stieg der Beratungs- und Bearbeitungsaufwand, weil das Vollmachtverfahren nicht mehr möglich war. Wir hoffen, dass mit der nun nochmals erfolgten Anpassung der Richtlinie zum 16. November die Altfälle zügig abgearbeitet werden können und zukünftig ein attraktiveres und stabileres Kundenangebot zu einem weiteren Durchbruch für alternative Antriebe führt. Ganz im Sinne des Gesetzgebers.“

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