Zurück an die Spitze?

<p> Bevor das Auto die Stra&szlig;en eroberte, war das Fahrrad das wichtigste Verkehrsmittel auf kurzen Distanzen. Derzeit wandelt sich das Fahrrad wieder vom Freizeitger&auml;t zum Verkehrsmittel erster Wahl, vor allem in den St&auml;dten. Radfahren ist nicht nur &ouml;kologisch, kosteng&uuml;nstig und gesund, sondern in Innenst&auml;dten mittlerweile oft die schnellere Alternative zum Auto oder &ouml;ffentlichen Verkehrsmitteln. Kehrt das Fahrrad also wieder zur&uuml;ck an die Spitze der am h&auml;ufigsten benutzten Verkehrsmittel?</p>

Zurück an die Spitze?

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Zurück an die Spitze?

Mit dem Mobilitätswandel der letzten Jahre ist auch ein regelrechter Fahrrad- Boom einhergegangen und noch immer nehmen die Verkaufszahlen zu. Besonders beliebt sind E-Bikes, die das Zurücklegen größerer Strecken ohne schweißtreibendes Pedalieren ermöglichen. So steigen auch immer mehr Pendler vom Auto auf das Fahrrad um. Oft handelt es sich dabei um Dienstfahrräder, die wie Firmenwagen im User-Chooser-Bereich über eine Leasinggesellschaft dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden. Die Rahmenbedingungen des Fahrradleasings sind dabei durchaus mit dem Firmenwagenleasing vergleichbar. Der Full-Service-Gedanke ist auch bei den Zweirädern gang und gäbe. „Unsere größte Stärke liegt im Service. Mit jedem Leasing-Vertrag schnüren wir unseren Kunden – Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbständige – ein Rundum-sorglos-Paket“, erläutern beispielsweise die Geschäftsführer der Bikeleasing-Service GmbH & Co. KG, Bastian Krause und Paul Sinizin. Eine Leasingrate für ein Dienstrad beinhaltet daher neben dem Rad an sich auch bestimmte Serviceleistungen, die durch verschiedene Bausteine wie Wartungs- und Verschleißpakete ergänzt werden können. So berichtet Werner Weinmann, Geschäftsführer und Gesellschafter Businessbike: „Die Leasingrate beinhaltet immer eine Vollkaskoversicherung. Hier ist zum Beispiel Neuradersatz bei Diebstahl oder Totalschaden bis zum letzten Leasingtag abgesichert oder ein platter Reifen wird einfach kostenlos bei einem unserer mehr als 3.800 Fachhändler erneuert. Es gibt weder eine Selbstbeteiligung noch eine Bagatellschadensgrenze! Des Weiteren können Inspektions- und Verschleißpakete abgeschlossen werden.“

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Der Mitarbeiter erhält mit dem Fahrrad ein Rund-um-sorglos-Paket, das aber auch für den Fuhrparkleiter von Vorteil ist. Schließlich muss auch er sich nicht mit Wartung, Reparatur und Versicherungsfragen befassen. Die einzige Frage, die sich der Arbeitnehmer stellen muss, ist, welches Fahrrad er fahren möchte. Die Modellauswahl ist überwältigend und die Preisspanne für Fahrräder reicht von wenigen Hundert Euro bis hin zu über 10.000 Euro. Da Diensträder oft keiner Unternehmensrichtlinie unterworfen sind, stehen dem Mitarbeiter durchaus mehr unterschiedliche Modelle zur Auswahl als bei einem Firmenwagen. Daher berichtet Martha Marisa Wanat, geschäftsführende Gesellschafterin und Co-Gründerin der BICICLI Holding GmbH: „Unsere Kunden leasen wirklich alle unterschiedlichen Rad-Typen: vom klassischen Pendler-Rad über das E-Mountainbike und immer häufiger E-Falträder und die neuen ‚Familien-Kutschen‘, also Kinder- und Lastentransport- Räder. Unsere Kunden wählen das passende Mobilitätskonzept für ihren Alltag, den Weg zur Arbeit, aber auch für Freizeit und Radsport aus – zum Teil auch zwei oder drei Räder.“ Dabei sei auch der Wert der geleasten Fahrräder in den letzten Jahren gestiegen und liege deutlich über dem durchschnittlichen Verkaufswert eines Fahrrads im Online- und Einzelhandel. „Die Leasingraten liegen in der Regel bei 42 bis 45 Euro, also bei Radwerten um die 2.200 Euro“, führt Wanat weiter an.

Kein Wunder also, dass das Radleasing auch für die Fahrradindustrie ein lukratives Geschäft geworden ist. Dem Dienstradler kann es nur recht sein, denn wie schon beim Firmenwagen leistet man sich so ein Rad, das man sich vielleicht sonst nicht angeschafft hätte, wenn man den Bruttopreis zahlen müsste. Stattdessen geht die Leasingrate vom Bruttolohn ab, sodass der Arbeitgeber Lohnabgaben einspart und der Arbeitnehmer günstig an ein hochqualitatives Rad kommt. Die Einsparungen gegenüber dem Radkauf sind für den Arbeitnehmer immens, wie Lutz Dahlhues, Inhaber des Unternehmens Radelnde Mitarbeiter, weiß: „Gegenüber dem Kauf profitiert man von einer realistischen Einsparung von 15 bis 35 Prozent.“ Besonders beliebt sind übrigens E-Bikes, die aufgrund des höheren Anschaffungspreises und der idealen Pendlereigenschaften prädestiniert für Diensträder sind. Markus Maus, Geschäftsführer von company bike solutions: „Auffällig ist der stark steigende Anteil von E-Bikes. Der prozentuale Anteil der E-Bikes an den Gesamtbestellungen liegt bei uns deutlich über 50 Prozent.“

Seit Anfang dieses Jahres ist das Radleasing für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber noch einmal lukrativer geworden. Denn das Dienstfahrrad ist ab 1. Januar 2019 steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung stellt und die monatlichen Leasingraten und weitere Kosten wie die Versicherungsprämie trägt. Dieses neue Gesetz (§ 3 Nr. 37 EStG) sieht vor, dass der Angestellte den geldwerten Vorteil für die private Nutzung nicht mehr versteuern muss, und ist zunächst bis 2021 befristet. Das Problem: „Viele Arbeitgeber wissen aber noch nicht, dass sie ihren Mitarbeitern ab sofort alternativ zu einer Gehaltserhöhung ein steuerfreies Dienstrad ermöglichen können. Grundsätzlich freuen wir uns sehr, dass der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz nachhaltige Mobilität zusätzlich fördert. Die Neuregelung ist ein klares Signal, dass die Bundespolitik betriebliche Radmobilität als Instrument einer Verkehrswende erkannt hat, die allen nützt“, so Holger Tumat, Geschäftsführer der JobRad GmbH.

In den meisten Fällen sind Diensträder jedoch Teil eines Gehaltsumwandlungsmodells und müssen daher nach wie vor versteuert werden. Zunächst sah das Gesetz vor, dass dieser geldwerte Vorteil pauschal mit einem Prozent versteuert werden sollte. Dagegen haben sich vor allem die Radleasing- Firmen gewehrt. Denn wenn Elektroautos nur noch mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich versteuert werden müssen, warum sollte dann für Fahrräder und Pedelecs die alte Ein-Prozent-Regel gelten? Für die Branche wären die Auswirkungen der Gesetzesänderungen also zunächst überschaubar gewesen. Doch per Steuererlass haben die Finanzbehörden dafür gesorgt, dass ab sofort sämtliche Formen der Dienstrad-Überlassung steuerlich gefördert werden. „Die Neuregelung der Dienstrad-Versteuerung ist ein Meilenstein für eine nachhaltige Mobilitätswende“, sagt JobRad-Geschäftsführer Holger Tumat. Die Neuregelung gilt für alle vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 neu abgeschlossenen Dienstrad- Leasingverträge.

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Ausgabe 5/2023

Fazit
Seit 2012 gibt es das Dienstradprivileg und in den sieben Jahren hat sich einiges getan. Allein der Branchenprimus JobRad hat bereits 250.000 Angestellten in Deutschland zu einem Dienstrad verholfen. Das neue Bundesgesetz zur Steuerfreiheit des Dienstrades dürfte der Branche noch einmal kräftigen Rückenwind geben und somit auch die Zahl der Fahrräder im Straßenverkehr erhöhen. 2017 waren es 73,5 Millionen Fahrräder in Deutschland und davon 3,1 Millionen mit elektrischem Antrieb. Der Bestand wächst seit Jahren (Statista) und dürfte auch in Zukunft weiter ansteigen, da es durchaus üblich ist, dass der Einzelne auch mal zwei oder drei Fahrräder für unterschiedliche Einsatzzwecke besitzt. Betrachtet man also nur die Bestandszahlen betrachtet ist das Fahrrad dem Auto schon heute überlegen ...

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Ausgabe 2/2019

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