Fahrverbote kommen, aber mit Ausnahmen
<p> Nach Meinung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) ist es schon längst überfällig, für die Autofahrer in Deutschland wird es im nächsten Jahr nun wahr: Fahrverbote in mehreren Städten. Nachdem in Hamburg bereits erste Fahrverbote in der Innenstadt umgesetzt wurden, trifft es bald noch andere Städte. Welche neuen Gesetzesänderungen und politischen Veränderungen den Fuhrpark und den Dienstwagenfahrer im nächsten Jahr noch betreffen werden, möchten wir von Flottenmanagement mit einem Ausblick auf das Jahr 2019 im Folgenden näher erläutern.</p>
Das Bundesfinanzministerium hat vor Kurzem den Entwurf für den Bundeshaushalt 2019 vorgestellt. Darin wurde bekannt gegeben, dass von dem gesamten Ausgabevolumen in Höhe von 356,8 Milliarden Euro rund 29 Milliarden Euro in den Bereich „Verkehr und digitale Infrastruktur“ fließen werden. Davon wird einiges unter anderem in Förderungen rund um die Infrastruktur, in Carsharing-Projekte, das autonome Fahren, die Konnektivität oder in die Elektromobilität gehen. Bei der Förderung der Infrastruktur ist auch der Ausbau von Fahrradschnellwegen mit inbegriffen, wofür den Ländern eine große Summe bereitgestellt wird.

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Diese Information könnte auch für Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen, sogenannte Personal Light Electric Vehicles (PLEV), interessant sein. Darunter sind elektronisch betriebene Roller oder Kickboards zu verstehen. Ab Anfang 2019 ist damit zu rechnen, dass diese Fortbewegungsmittel auf dem Fahrradweg und, wenn keiner vorhanden ist, auf der Straße gefahren werden dürfen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat jedoch im dafür erstellten Entwurf einige Vorgaben festgelegt: Man darf nur eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen, das Fahrzeug muss bremsen und lenken können sowie eine Haltestange vorweisen, es herrscht eine Kennzeichen- und Versicherungspflicht und der Motor darf maximal 500 Watt und bei Ausnahmen 1.200 Watt betragen.
Wer es lieber warm, bequem und etwas schneller mag, ist mit dem Auto unterwegs. Zwar soll es vermutlich in einigen Städten zu weiteren Fahrverboten kommen, doch sind diese teilweise noch nicht komplett beschlossene Sache. Wer seinen Fuhrpark mit alternativen Antrieben ausstatten möchte, hat eventuell bald die Möglichkeit, Dienstwagenfahrer damit zu locken, dass sie Elektro- oder Hybridfahrzeuge nicht mehr mit einem Prozent des Bruttolistenpreises versteuern müssen, sondern nur noch mit 0,5 Prozent. Diese mögliche Steuererleichterung für E-Dienstwagennutzer muss allerdings noch durch den Bundesrat. Die Herausforderung wird dabei sein, die Länder davon zu überzeugen, dass sie die anderen 0,5 Prozent tragen sollen.
Anders sieht es bei den Messverfahren WLTP und RDE aus. Hier wird ein festgelegter Zeitplan verfolgt. Abgesehen von ein paar Ausnahmen, wie Serien- oder Lagerfahrzeugen, müssen alle Fahrzeuge, ob neu produziert oder bereits im Autohaus stehend, bis Ende August 2019 den WLTP-Wert aufweisen. Ab dem 1. September 2019 müssen sogar leichte Nutzfahrzeuge den WLTP-Wert angeben. Zusätzlich tritt das RDE-Verfahren (Real Driving Emissions) ab dem 1. September in Kraft. Hierbei handelt es sich nicht um das gängige Testverfahren im Labor, wie bei dem WLTP-Wert, sondern um Werte, die unter realen Straßenbedingungen gemessen wurden.
Real wird es ab 2019 nun auch, dass Neuzulassungen von Fahrzeugen auch online möglich sein werden. Damit erspart man sich den Weg zur nächsten Kfz-Zulassungsstelle. Näheres dazu gibt es in unserem Special auf Seite 92.

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Ausgabe 5/2023
Die Bundesregierung und die Länder bemühen sich also um eine bequeme und umweltfreundliche Mobilität in Deutschland. Auch in puncto Sicherheit wird im Jahr 2019 etwas getan. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben die Verordnung 540 erlassen, die besagt, dass bis zum 1. Juli 2019 alle neuen Elektrofahrzeuge mit einem Warnsignal ausgestattet werden müssen, welches die Fußgänger vor leisen Elektrofahrzeugen warnt, die unter 20 km/h fahren.
Apropos EU: Vom 23. bis zum 26. Mai 2019 sind Europawahlen. Inwieweit zu diesem Zeitpunkt der Brexit umgesetzt sein wird, bleibt spannend. Die Automobilhersteller versuchen sich allerdings dagegen zu wappnen und erstellen Notfallpläne, mieten Lagerstellen und Parkplätze nahe des Ärmelkanals oder eröffnen neue Produktionsstätten außerhalb des Vereinigten Königreichs. Damit soll vermieden werden, dass es zu möglichen Lieferengpässen kommt.
Schauen wir uns einige der genannten Punkte noch mal detailliert an. Dienstfahrräder sind mittlerweile verbreitet und der Kauf sowie das Leasen von Fahrrädern werden ausreichend unterstützt, sodass es kaum noch Fördermaßnahmen von der Bundesregierung bedarf. Aus diesem Grund sind diese auch vorerst nicht für das Jahr 2019 geplant. Um dies allerdings auf eine andere Art und Weise weiter zu unterstützen beziehungsweise den Radverkehr generell mehr zu unterstützen, wird den Ländern ein gewisser Betrag zur Verfügung gestellt, der für den Ausbau von Schnellradwegen genutzt werden kann. Berlin wird sich dieser Sache bereits im nächsten Jahr annehmen. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Berlin e. V. (ADFC) teilte mit, dass Fahrradverbände bereits ein Konzept vorgelegt haben, welches ein Radverkehrsnetz von 3.000 Kilometern durch alle Berliner Bezirke vorsieht. Dieses Konzept soll den Berliner Senat bei der Planung des Mobilitätsgesetzes unterstützen, welches im Sommer 2018 verabschiedet wurde. Dieses sieht außerdem vor, mindestens 100 Kilometer Schnellradwege zu errichten. Der fertige Plan für den Ausbau soll bis Juli 2019 stehen.
Bei den Fahrverboten für Diesel- und Benzinfahrzeuge ist es etwas komplizierter, zum Glück könnte man auch sagen, denn aufgrund der Ausnahmen und Sonderregelungen, die es geben wird, trifft es noch lange nicht jeden Autofahrer und nicht alle Straßen in den Städten. Fest stehen Fahrverbote und Fahreinschränkungen bisher neben Hamburg auch in Stuttgart, Berlin, Köln, Bonn und Frankfurt. Da die Fahrverbote aber zumindest derzeit nur auf die Euronormen 4 und 5 abzielen, können die Fuhrparks mit ihren in der Regel modernen Neufahrzeugen entspannt sein. Nur der Wiederverkaufswert muss nun besser im Auge behalten werden.
Zusätzlich wird es bei allen Maßnahmen, und seien doch Einschränkungen oder Verbote dabei, Ausnahmen geben. Die gelten beispielsweise für Handwerker, Anwohner, Gewerbetreibende und Schwerbehinderte. Welche Bußgelder bei einem Verstoß gegen solche Verbote und Einschränkungen gelten, wird von jeder Kommune oder jeder Stadt separat festlegt.
Fazit: Wie Henry Ford einmal zu sagen pflegte: „Es hängt von dir selbst ab, ob du das neue Jahr als Bremse oder als Motor benutzen willst.“ Dass im Jahr 2019 viele politische Neuerungen auf den Fuhrparkentscheider zukommen, lässt sich nicht abstreiten. Es sollte sich jeder Fuhrparkentscheider auf dem Laufenden halten und nicht aus der Ruhe bringen lassen. Von den Fahrverboten werden die wenigsten Fuhrparks betroffen sein und sollte es doch so sein, so bieten die Autohersteller, Leasinggeber und die Bundesregierung Hilfsmaßnahmen an.

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