Fairer Umgang miteinander

Zwar gelten Leasingverträge grundsätzlich als fest geschlossen über die vereinbarte Laufzeit, dennoch zeigen sich die Leasinggeber flexibel, wenn der Fuhrpark- Alltag das erfordert

Fairer Umgang miteinander
Fairer Umgang miteinander

1 /2

Fairer Umgang miteinander
Fairer Umgang miteinander

PDF Download

In der vertraglichen Beziehung zwischen einem Leasingnehmer und einem Leasinggeber nehmen die Themen „Handhabung von Mehr- / Minderkilometer“ und „Vorzeitiges Vertragsende“ eher den Rang von Randgebieten ein, hier rufen Einzelfälle den Handlungsbedarf auf den Plan. Und wenn es auch auf den ersten Blick nicht so aussieht, als ob diese Themen viel gemein hätten, so erweist sich doch in beiden Fällen auch, wie flexibel beziehungsweise sogar kulant ein Leasinggeber im Alltagsgeschäft gegenüber seinem Kunden auftritt. Dabei sind die Spielräume hierfür schon recht begrenzt. Aus einem einmal für eine feste Laufzeit geschlossenen Leasingvertrag kann grundsätzlich keine der beteiligten Parteien so einfach aussteigen wie beispielsweise aus einem Arbeits- oder Mietvertrag. Und die einmal im Vorhinein kalkulierte Gesamtlaufleistung eines geleasten Fahrzeugs wiederum ist eine wichtige Bemessungs-Grundlage für den zu erwartenden Restwert und damit auch für die Höhe der Leasingrate über die vereinbarte Laufzeit des Vertrages.

Indessen, der Fuhrpark-Alltag entwickelt sich nicht immer stromlinienförmig. Das Einsatzgebiet eines Außendienstlers beispielsweise kann über die Laufzeit des Leasingvertrages größer geworden sein, die Anzahl der Kundenbesuche höher, und schon fährt er in puncto vereinbarte Gesamtlaufleistung „im roten Bereich“. Scheidet andererseits ein Mitarbeiter vorzeitig aus dem Unternehmen aus, steht zunächst einmal der Wagen still und verursacht nur noch Kosten, inklusive Leasing-Kosten. Und nicht immer findet sich dann eine elegante Lösung seiner Weiterverwendung bis zum Ablauf des Leasingvertrages. Diesen gilt es rechtlich gesehen aber zu erfüllen.

Vorzeitiges Vertragsende
Die Fälle außerordentliche, fristlose Kündigung durch den Leasinggeber wegen besonders schwerwiegender Vertragsstörungen, weil beispielsweise der Leasingnehmer fällige Leasingraten nicht bezahlte, sowie Totalschaden oder Diebstahl des Leasing-Fahrzeugs sollen hier einmal außer Acht gelasen werden. Das sind Sonderfälle der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrages, die nicht selten auch noch juristische Klärungs-Prozesse nach sich ziehen.

Wenn sich ansonsten ein Leasinggeber auf Initiative des Leasingnehmers dazu bereit erklärt, das Fahrzeug vorzeitig zurückzunehmen, ist Letzterer üblicherweise zu einer finanziellen Ausgleichszahlung verpflichtet. Zwar wird der höhere Restwert des Fahrzeugs im Rahmen der neuen Kalkulation berücksichtigt, dennoch liegt die Ausgleichszahlung häufig dann so hoch, dass es besser wäre, das Fahrzeug weiterhin zu nutzen. Eine andere Lösung könnte sein, eine Übernahme des Leasingvertrags vorzubereiten, beispielsweise durch die Weiterreichung des Fahrzeugs an ein anderes Unternehmen, das bereit ist, die fortlaufenden Kosten zu übernehmen. Gewöhnlich sind Leasinggeber hiermit einverstanden. Es wird lediglich vorausgesetzt, dass der neue Leasingnehmer über ausreichende Bonität verfügt.

So weit die Grundsätze. Flottenmanagement hat bei den Anbietern nachgefragt, wie sie sich bei vorzeitigen Vertragsbeendigungen verhalten, die auf Initiative des Leasingnehmers aus besonderen Anlässen zurückgehen:

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 5/2011

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

Arval: Im Falle der außerordentlichen Kündigung (durch den Leasingnehmer) muss der Vertrag abgerechnet werden. Dies geschieht auf Basis der noch geschuldeten Leasingraten und des Fahrzeugwertes zum Zeitpunkt der Rückgabe.

Athlon Car Lease: Der Leasingnehmer trägt die Kosten aus vorzeitiger Vertragsbeendigung. Die Kündigung muss vier Wochen im Voraus ausgesprochen und mit uns vereinbart werden. Die Kosten belaufen sich auf die Differenz Buchwert (abgezinst) zum geschätzten Händler-Einkaufswert. Ein negativer Saldo aus RWR ist vom Leasingnehmer auszugleichen, dieser Betrag ist in der Summe Kosten aus vorzeitiger Vertragsauflösung enthalten. Die Schäden gemäß der Fairen Fahrzeugbewertung und aus Mehrkilometern werden analog der normalen Vertragsbeendigung berechnet und extra zu den Kosten der vorzeitigen Vertragsauflösung ausgewiesen. Es werden keine Gebühren berechnet.
Darüberhinaus: Der Leasingnehmer verkürzt den laufenden Leasingvertrag auf eine sechsmonatige Restlaufzeit.

Daimler Fleet Management: Wenn nichts anders vertraglich vereinbart ist, kann der Leasingvertrag im beiderseitigen Einvernehmen aufgelöst werden.

GE/ASL: Rekalkulation des Vertrages (wie im ASL-FlexKey- Modell), bei dem die Raten für verschiedene Laufzeit- / Laufleistungs-Kombinationen von Beginn an definiert werden und der Kunde von einer Kombination zur anderen springen kann.

Vorzeitige Rückgabe: Das Fahrzeug ist in der Regel jünger und hat einen höheren Marktwert. Wäre dies bereits bei Vertragsabschluss bekannt gewesen, wäre dieser hohe Marktwert als Restwert zugrunde gelegt worden. Der Kunde schuldet also nur noch den Teil, der zur Amortisation fehlt. Die Berechnung: Die restlichen Raten plus Restwert abzüglich des Marktwertes (des jüngeren Fahrzeugs). Die Servicekomponenten werden dann in der Regel offen abgerechnet.
Zudem können kundenindividuelle Vereinbarungen und Kontingente zur vorzeitigen Beendigung getroffen werden. Dabei werden die erwarteten durchschnittlichen Kosten durch vorzeitige Auflösungen gemeinsam mit dem Kunden geschätzt und gleichmäßig auf alle Verträge (Early Termination Coverage) verteilt. In regelmäßigen Abständen werden Soll- und Ist-Werte analysiert und die ETC angepasst.

Hannover Leasing Automotive: Gemeinsam mit dem Kunden erörtern wir die Möglichkeit der vorzeitigen Rückgabe. Für diese Fälle ist eine faire Regelung zum Ausgleich des Verlustes /Schadens durch die vorzeitge Rückgabe vorgesehen.

IKB Leasing: Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist grundsätzlich dann möglich, wenn ein wirtschaftlich sinnvoller Einsatz des Leasingobjektes nicht mehr gewährleistet ist.

LeasePlan: Der Kunde sollte im Vorfeld immer prüfen, ob er das Fahrzeug noch anderweitig, beispielsweise als Poolfahrzeug oder Interimsfahrzeug, einsetzen kann. Ansonsten kann er den Vertrag vorzeitig beenden, wenn mindestens 30 Tage vor regulärem Vertragsende gekündigt wird. Bei allen Vertragsbeendigungen unter 30 Tagen vor regulärem Vertragsende wird der Vertrag komplett regulär beendet. Die entgangenen Zinsen und Dienstleistungsgebühren sowie die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufserlös werden berechnet. Zudem erfolgt eine reguläre Mehr- / Minderkilometer- sowie die reguläre Istkostenabrechnung aller Dienstleistungen. Grundsätzlich ist ein Leasingvertrag generell ein Vertrag mit unkündbarer Grundmietzeit. Wir zeigen uns jedoch bei Vertragsabschluss sehr flexibel, so dass die oben genannten Regelungen bereits in unserem Rahmenvertrag standardmäßig definiert sind. Im Einzelfall besteht auch die Möglichkeit, dass der Kunde uns seinen Kündigungswunsch mitteilt und wir dann für ihn die günstigste Lösung finden. Beispielsweise bieten wir an, den Vertrag zu rekalkulieren. Damit tun wir nachträglich so, als ob der Vertrag ab Beginn über die kürzere Laufzeit vereinbart worden wäre.

Sixt Leasing: Eine vorzeitige Rückgabe ist unter Leistung einer Abschlagszahlung möglich (Ermittlung Händlereinkaufswert / Restwert und Buchwert). Kundenindividuelle Vereinbarungen mit gestaffelten Abschlagszahlungen sind ebenso gängig.
Darüberhinaus: Ein frühzeitiger Vertragsausstieg kann auch durch einen betriebsinternen Nutzerwechsel beim Kunden bewerkstelligt werden.

Volkswagen Leasing: In diesen Fällen bieten wir eine Vertragsaufhebung an. Es wird dann der tatsächliche Marktwert (Händlereinkauf) des Fahrzeugs unter Berücksichtigung der Kilometerleistung und eventueller Fahrzeugschäden ermittelt und dem Restbuchwert zum Zeitpunkt der Aufhebung gegenübergestellt. Mehrerlöse werden dem Leasingnehmer vergütet, Mindererlöse sind von ihm zu bezahlen.

VR Leasing: Der Kunde hat uns mit Vertragsabschluss Vertrauen geschenkt. Wir suchen daher auch in solchen Fällen nach sinnvollen Lösungen. Eine vorzeitige Ablösung durch den Kunden kann eine Möglichkeit sein. Auch eine Vermarktung durch unser Haus kann durch Beauftragung unseres Kunden vereinbart werden.
 

Handhabung Mehr- / Minderkilometer
Frage: Bei Leasing-Kilometer-Verträgen kann es vorkommen, dass a) bereits während der Laufzeit des Vertrages absehbar ist, dass die einmal vereinbarte Gesamt-Laufleistung deutlicher überschritten wird beziehungsweise dass b) nach Ende der Laufzeit die vereinbarte Gesamtlaufleistung deutlicher über- oder unterschritten ist. Wie verhält sich Ihr Unternehmen in beiden Fällen gegenüber dem Kunden

Arval: Wir bieten immer Vertragsanpassungen an, die in der Regel aber erst nach zwölf Monaten Sinn machen. Dann können sie praktisch zu jedem Zeitpunkt erfolgen. Auch mehrfache Anpassungen sind sinnvoll, wenn dies die Kilometer-Fahrleistung erfordert. Eine Anpassung erfolgt auch dann, wenn das Fahrzeug während der Laufzeit einem anderen Fahrer oder Einsatzgebiet zugeteilt wurde.

Athlon Car Lease:
Zu a): Wir bieten die Möglichkeit, während der Laufzeit umzustufen.
Zu b):
Bei Über- oder Unterschreitung vereinbarter Gesamtfahrleistungen richtet sich die Abrechnung nach den im Einzel-Leasingvertrag getroffenen Vereinbarungen. Im Falle der vertragsmäßigen Beendigung werden Minder- oder Mehrkilometer bis zu jeweils 2.500 Kilometer über oder unter der vereinbarten Gesamtfahrleistung weder nachberechnet noch erstattet. Lediglich die diese Freigrenze über- oder unterschreitenden Kilometer werden bei der Abrechnung berücksichtigt. Die Anzahl der Minderkilometer, die Athlon vergütet, ist auf höchstens 10 Prozent der im Einzel- Leasingvertrag vereinbarten Gesamtfahrleistung begrenzt. Gibt der Kunde das Fahrzeug vorzeitig zurück, tritt an die Stelle der vereinbarten Gesamtfahrleistung die auf die Nutzung berechnete Gesamtfahrleistung. Diese Berechnung erfolgt nach der Formel: „(Vereinbarte Gesamtfahrleistung : vereinbarte Leasingdauer in Tagen) x tatsächliche Leasingdauer in Tagen.“ (AGB 14.3)

Daimler Fleet Management:
Zu a):
Grundsätzlich gelten die zwischen Kunden und uns vereinbarten AGB. Hier ist geregelt, dass DFM berechtigt ist, den Leasingvertrag bei einer Laufzeitabweichung größer 20 Prozent an die zu erwartende Laufleistung am Vertragsende anzupassen. Über ein entsprechendes Reporting wird der Leasingnehmer immer über die Abweichungen nach unten oder nach oben informiert. Eine Vertragsanpassung ist zu jederzeit möglich, wir empfehlen aber, diese erst nach Zweidrittel der Leasingvertragsdauer vorzunehmen. Die Vertragsanpassung erfolgt rückwirkend zum Vertragsbeginn.
Zu b): Nach regulärem Ende der Leasingvertragslaufzeit wird auf Basis der vereinbarten Mehr- / Minderkilometer-Sätze abgerechnet. Damit dies aber im Interesse der Kunden und Absatzmittler Einzelfälle bleiben, erfolgt ein permanentes Monitoring.

GE/ASL: Über- oder Unterschreitung der Gesamt- Laufleistung bedeutet, dass der Wagen mehr beziehungsweise weniger an Wert verloren hat als ursprünglich geplant. Somit ist der erwartete Gebrauchtwagenpreis (Risiko des Leasinggebers) niedriger beziehungsweise höher als angenommen. Während der Laufzeit sind Vertragsanpassungen jederzeit möglich, um dies zu akzeptieren. Am Ende der Laufzeit sollen die Mehr- beziehungsweise Minderkilometer-Sätze den verursachten Mehrbeziehungsweise Minderverbaruch ausgleichen.

Hannover Leasing Automotive:
Zu a):
Wir überprüfen während der Vertragslaufzeit in regelmäßigen Abständen eventuelle Kilometer- Abweichungen. Sofern sinnvoll, unterbreiten wir unseren Kunden auf der Basis von Laufzeit- / Laufleistungs-Analysen proaktiv Angebote zur Vertragsanpassung.
Zu b): Bei deutlicher Über- oder Unterschreitung der Gesamtlaufleistung am Ende der Vertragslaufzeit prüfen wir auf Wunsch unserer Kunden die Möglichkeit einer nachträglichen Vertragsanpassung.

IKB Leasing: Eine Anpassung des Vertrages während der Laufzeit ist grundsätzlich möglich. Die durch den Leasingnehmer neu definierte Kilometerlaufleistung p.a. dient als Basis für die Ermittlung des neu anzusetzenden Restwertes und somit zur Aktualisierung der Leasingrate. Die bereits abgelaufenen Monate werden in der neu ermittelten Leasingrate berücksichtigt.

LeasePlan:
Zu a):
Die bereits geleistete Kilometer-Zahl ist bekannt, und damit kann die zukünftige abgeschätzt werden, so dass die wirtschaftlichste Haltedauer ermittelt werden kann. Diese Rekalkulationen von Leasingverträgen bieten wir unseren Kunden standardmäßig an. Auf Wunsch des Kunden werden der Einzel-Leasingvertrag für das entsprechende Fahrzeug den neuen Parametern angepasst und die neuen monatlichen Full-Service- Raten ermittelt. Dies wird dann faktisch vom ersten Tag des Vertrags an korrigiert. Ab sofort sind dann die neuen Raten zu zahlen.
Zu b): Es erfolgt eine Mehr- / Minderkilometer- Abrechnung sowie die Ist-Abrechnung der vereinbarten Dienstleistungen ohne Risikoübernahme durch LeasePlan.

Sixt Leasing: Sixt Leasing analysiert in regelmäßigen Abständen die Kilometerstände der Flottenfahrzeuge. Ist eine deutliche Über- oder Unterschreitung der vereinbarten Laufleistung absehbar, wird dem Kunden proaktiv eine Vertragsanpassung vorgeschlagen. Darüber hinaus bietet unser Online Reporting Tool „Fleet Intelligence“ Mehr- und Minderkilometer-Reportings, zukünftig auch inklusive Alert-Funktion an.

Volkswagen Leasing: Sofern der Kunde im Leasing- Vertrag Tankkarten oder Wartung und Verschleißreparaturen eingeschlossen hat, überwachen wir die Fahrleistung. Er erhält dann, je nach Vereinbarung, einen Report der tatsächlichen Fahrleistung mit einer Hochrechnung zum Vertragsende oder einem entsprechenden Standardreport aus unserem Reportingsystem Fleet CARS. Bei Abweichungen von mehr als 10.000 Kilometer am Vertragsende empfehlen wir individuell auf den Einzelfall Vertragsänderungen, vorzeitige Vertragsbeendigungen oder gegebenenfalls die unveränderte Fortführung des Vertrages. Für den Kunden wirtschaftliche Lösungen stehen dabei im Vordergrund.

VR Leasing:
Zu a):
In unseren Fuhrpark-Rahmenverträgen haben wir vereinbart, dass Leasingnehmer und Leasinggeber berechtigt sind, eine Anpassung des Einzelvertrages bis drei Monate vor Ablauf der Laufzeit zu verhandeln, wenn die laut Leasingvertrag ausgewiesene Fahrleistung eine Abweichung von 10.000 Kilometer pro Jahr über- beziehungsweise unterschreitet.
Zu b): Außerhalb der vertraglich vereinbarten Freigrenzen erfolgt eine Berechnung der fixierten Mehrkilometer beziehungsweise Erstattung der fixierten Minderkilometer.

Wie die Leasing-Anbieter Über- beziehungsweise Unterschreitungen der bei Vertragsbeginn vereinbarten Gesamtlaufleistung im einzelnen handhaben, hat Flottenmanagement in der vorstehenden Tabelle aufgelistet. Danach lässt sich grundsätzlich festhalten, dass auch auf diesem Feld eine gewisse Flexibilität der Dienstleister deutlich wird.

Fazit: Grundsätzlich haben beide Parteien eigentlich keinen Anspruch auf eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages. „Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten“, wird beispielsweise seitens Athlon Car Lease Germany auf den Paragraphen 12.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen. Aber die Leasinggeber stellen sich natürlich im Interesse guter Kundenbeziehungen der alltäglichen Fuhrpark-Wirklichkeit. Schließlich ist letztlich sowohl im Hinblick auf vorzeitige Vertragsauflösungen als auch im Hinblick auf deutliche Überschreitungen der vereinbarten Laufleistungen offenbar alles nach den Gesetzen der Mathematik regelbar.

 

0 Kommentare

Zeichenbegrenzung: 0/2000

newspaper_img

Aktuelles Magazin

Ausgabe 5/2011

newspaper_img

Sonderausgabe Elektro

Das neue Jahresspecial Elektromobilität.

Beleuchtet alle Aspekte der batteriebetriebenen Mobilität im Unternehmen

countdown-bg

Der nächste „Flotte!
Der Branchentreff" 2026