Am besten: Garantiert

Ob bei Kauffahrzeugen oder Leasing mit offener Abrechnung: Herstellergarantien sind für die Kalkulationssicherheit über die N utzungsdauer eines Fahrzeugs ein wichtiger Faktor. Daher haben wir in dieser Ausgabe eine Übersicht der möglichen Pkw- Anschlussgarantien erstellt, welche nach dem Auslaufen der gesetzlichen oder auch der individuell längeren Garantie der Hersteller im Angebot sind.

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Unsere Fuhrparkleiter-Umfrage in Ausgabe 3/2013 ergab bereits, dass die Dauer der Fahrzeuggarantie für 86 Prozent aller Fuhrparkmanager einen Einfluss auf die Kaufentscheidung hat, bei 38 Prozent zumindest teilweise. Insofern spielen Garantien eine wichtige Rolle. Wo die Herstellergarantie auf die gesetzlichen zwei Jahre begrenzt ist, können Anschlussgarantien helfen, die Risiken im Fuhrpark zu minimieren.

Die Wichtigkeit von längeren Garantien beziehungsweise Anschlussgarantien bestätigen auch die Hersteller selbst: Audi beispielsweise gibt an, dass etwa die Hälfte aller Audi-Leasingkunden in der Flotte das Paket „Audi Fleet Comfort“ wählen, in dem unter anderem Wartung und Verschleiß in einem „Rundum-Paket“ inkludiert sind. Auch Citroën, Renault und Peugeot melden, dass die Zahl der Anschlussgarantieverträge in den letzten Jahren stetig gestiegen ist, und viele Flottenkunden obendrein gerne weitere Leistungen wie Wartung und Verschleißreparaturen pauschalisiert hinzubuchen. Ford verkauft inzwischen jedes fünfte Auto mit seiner Anschlussgarantie, Iveco und Volvo sogar jedes dritte Fahrzeug. Auch Jaguar/ Land Rover meldet starkes Interesse an seinen Angeboten zur Garantieverlängerung.

Das hat gute Gründe: Zum einen bedeutet eine Garantie über die gesetzlichen zwei Jahre hinaus, dass die Kosten für den Einsatz des Firmenfahrzeugs kalkulierbarer sind, Risiken also minimiert werden. Weiterhin können Flottenfahrzeuge, die nach der firmeninternen Nutzung noch mindestens zwei Jahre Restgarantie aufweisen, leichter und vor allem auch an private Endkunden verkauft werden – beispielsweise die eigenen Mitarbeiter, ohne später das Gewährleistungsrisiko in den Büchern und vielleicht aufwändige Streitereien mit dem eigenen Personal zu haben. Bei vielen Verträgen zur Anschlussgarantie ist auch eine teilweise europaweite Mobilitätsgarantie gleich mit enthalten. Schließlich, auch nicht zu verachten, ist auch das Risiko von Preiserhöhungen für Bauteile über den direkten Abschluss einer Garantieverlängerung gedeckelt, denn die Garantie umfasst ja nicht nur den heutigen Preis, sondern die Kosten zum Zeitpunkt des Schadens. Auch zu berücksichtigen ist natürlich, dass im Schadenfall nach Abschluss einer Garantieverlängerung weit weniger interne Administrationskosten entstehen, wie Reparaturfreigaben, Rechnungsprüfung und dergleichen.

Es gibt jedoch auch immer mehr Hersteller, die zumindest für die üblichen Haltedauern in gewerblichen Fuhrparks die entsprechende Werksgarantie direkt und ohne Aufpreis mitliefern: Kia gewährt gleich sieben Jahre Garantie, bei Hyundai sind es fünf. Alfa Romeo und Lancia gehen mit vier Jahren Werksgarantie an den Start; Chevrolet, Honda, Infiniti, Jaguar/Land Rover, Mazda, Mitsubishi und Toyota bieten immerhin drei Jahre Garantie, was die übliche Nutzungsdauer in der Flotte abdeckt. Dabei muss natürlich immer berücksichtigt werden, ob die längere Werksgarantie nicht im Kaufpreis bereits eingepreist wurde.

Genauso unterschiedlich wie die standardmäßige Werksgarantie stellen sich auch die Angebote zur Garantieverlängerung dar (siehe umseitige Tabelle). Ein wesentlicher Faktor ist dabei die Laufleistung, die man bitteschön schon vorher wissen sollte, das kennt man ja bereits von den Leasingverträgen. Denn während manche Hersteller mit unbegrenzten Kilometerständen oder zumindest bis 150.000 oder 200.000 Kilometer die Garantieverlängerung anbieten, gibt es auch Pakete, bei denen mit spätestens 100.000 Kilometern die freie Reparatur vorbei ist.

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Ebenso verhält es sich bei der Höhe der über die Garantie zu erstattenden Leistung: Von „all inclusive“ bis zu kilometerabhängiger Kostenersatz- Staffel ist bei den Herstellern jedes Modell vertreten. Wobei, realistisch betrachtet, auch nach drei Jahren Fuhrparkeinsatz plus zwei Jahren Gewährleistungsfrist nach Verkauf des Fahrzeugs 100.000 oder 150.000 Kilometer Laufleistung kein Standard ist.

Einschränkungen für eine Anschlussgarantie gibt es für Flottenkunden erfreulicherweise in aller Regel keine, es sei denn, es handelt sich um Taxen, andere Fahrzeuge zur Personenbeförderung oder Sonderfahrzeuge, beispielsweise für den Polizeieinsatz.

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