Gut gesteuert?

Die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer soll vor allem dem Schutz des Klimas zugute kommen.

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Am 1. Juli ist es so weit: Für viele Fahrzeuge werden die jährlichen KFZ-Steuerabgaben günstiger. Nachdem Bund und Länder sich im Vermittlungsausschuss nach jahrelangen Streitigkeiten auf einen finanziellen Ausgleich geeinigt hatten, ließ der Bundesrat die neue Regelung passieren.
Die Bundesländer sollen rund neun Milliarden Euro jährlich dafür bekommen, dass die Einnahmerechte für die Kfz-Steuer auf den Bund übergehen. Dies sind 150 Millionen Euro mehr als ihnen zunächst vom Bund zugestanden worden wären. Die Länder hatten zunächst rund 200 Millionen Euro mehr vom Bund verlangt. Das Gesetz konnte nur durch eine bisher aufgeschobene Grundgesetz-Änderung für die Übertragung der Kfz-Steuerhoheit auf den Bund endgültig beschlossen werden.

Somit kann die eigentliche Reform der Kfz-Steuer wie geplant umgesetzt werden. Die Steuer soll ein Instrument sein, künftig das Klima günstiger zu beeinflussen, weil sie nicht mehr nur beim Hubraum, sondern zum überwiegenden Teil auch am schädlichen Kohlenstoffdioxid-Ausstoß ansetzt. Die Belastung der Käufer von Neuwagen wird vom 1. Juli an nicht mehr nur nach Motorgröße berechnet.

Zur Berechnung der jeweils anfallenden Beträge ist folgende Rechnung anzustellen: Als Grundbetrag werden künftig für Fahrzeuge mit Ottomotor pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum zwei Euro berechnet. Für Fahrzeuge mit einem Dieselmotor werden 9,50 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum berechnet. Zu diesem Grundbetrag werden für jedes zusätzlich ausgestoßene Gramm CO2 weitere zwei Euro hinzuaddiert, dies gilt für Diesel wie für Benziner. Jedoch bleiben die ersten 120 Gramm dabei steuerfrei, was die Attraktivität besonders verbrauchsgünstiger Fahrzeuge für den Halter erhöhen soll. Diese 120 Gramm- Freigrenze soll ab dem Jahr 2012 auf 110 Gramm gesenkt werden. Ab 2014 ist eine weitere Reduzierung um 15 Gramm auf nur noch 95 Gramm geplant. Dieselfahrzeuge, welche die besonders strenge Schadstoffnorm Euro 6 erfüllen, sollen von einer Steuerbefreiung zwischen den Jahren 2011 und 2013 profitieren. Die Euro 6 Abgasnorm soll ab 1. September 2014 für PKW eingeführt werden. Flottenmanagement hat in der folgenden Tabelle die Höhe der KFZ-Steuer anhand von gängigen Fahrzeugtypen nach alt und neu aufgeteilt:

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