Gebote der Fairness

Auf dem Feld der Fahrzeugrückgabe ist Ruhe eingekehrt

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Seit einigen Jahren schon haben die großen Leasingund Fuhrparkmanagement-Unternehmen den ehemals neuralgischen Punkt Fahrzeugrückgabe fest im Griff. Spätestens seit Einführung der „Fairen Fahrzeugbewertung“, die sich vor allem jene Anbieter auf die Fahnen geschrieben haben, die Mitglieder im Verband der markenunabhängigen Autoleasing- und Fuhrparkmanagementgesellschaften (VMF, http://www.vmf-fuhrparkmanagement.de ) sind, wissen auch die Kunden, wo sie dran sind. Diskussionen mit Zündstoff bleiben damit auf wenige, schwierige Einzelfälle beschränkt. An der Front ist Ruhe eingekehrt. Um noch einmal den aktuellen Stand „Fahrzeugrückgabe“ zu beleuchten, hat Flottenmanagement die Unternehmen befragt:

a) Welche Besonderheiten bzw. besonderen Services bietet Ihr Unternehmen in punkto Fahrzeugrückgabe- Modalitäten an

b) Nach welchen Kriterien werden die zurückgegebenen Fahrzeuge bewertet, für welche Schäden wird in etwa wieviel abgezogen, welche werden als laufleistungsüblich ohne Abzug akzeptiert

Handling Fahrzeugrückgabe

ALD Automotive: Rechtzeitig zum Vertragsende nimmt der persönliche Kundenberater mittels Anschreiben oder über das Online-Reporting-System „Fleet Information Online“ Kontakt zum jeweiligen Fuhrparkleiter auf und informiert über den Auslauf des Vertrages. Kunden, die nach Vertragsende ihren Leasingrückläufer an die ALD zurückgeben, haben den Vorteil, die Fahrzeuge nicht bei einer zentralen Rückgabestelle abliefern zu müssen. Ein Dienstleister holt sie direkt beim Kunden oder Fahrer vor Ort ab. Alternativ können Kunden die Fahrzeuge auf Wunsch auch persönlich beim ALD-Gebrauchtwagenzentrum im niedersächsischen Dorfmark – an der A7 zwischen Hannover und Hamburg – abgeben. Der Abhol-Service für eine geringe Gebühr ist allerdings für Betriebe, die weiter als 100 Kilometer von Dorfmark entfernt liegen, die deutlich günstigere Variante.

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BusinessPartner (Ford Bank): Frühzeitig vor Vertragsablauf informiert BusinessPartner den Kunden. Nach Terminvereinbarung wird das Fahrzeug direkt beim Kunden oder auf Kundenwunsch auch an einem alternativen Ort abgeholt.

Fiat Bank: Beim Fuhrparkkunden werden die Fahrzeuge abgeholt.

Sixt Leasing: Die Rückgabe der Leasingfahrzeuge wird über speziell definierte Rückgabestationen der Sixt Leasing abgewickelt. Hier stehen den Kunden speziell für die Rückgabe geschulte Mitarbeiter zur Gewährleistung einer schnellen und unkomplizierten Rückgabe zur Verfügung. Der Kunde wird rechtzeitig vor Vertragsende über die Modfalitäten informiert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Fahrzeug-Abholung, die Kosten sind abhängig von der Entfernung.

Volkswagen Leasing: Die Fahrzeuge werden nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit vom vermittelnden Händler zurückgenommen.

VR-Leasing: Die Modalitäten der Fahrzeugrückgabe werden bei Vertragsabschluss mit dem Kunden geregelt. Die Möglichkeit, einen Abhol-Service zu nutzen, besteht.

Besonders häufig vorkommende Rückgabeschäden

DaimlerChrysler Fleet Management, GE Fleet Services, Master Lease und Volkswagen Leasing gingen am Rande auch auf diesen Punkt detaillierter ein.

Lokal betroffene Fahrzeugbereiche: Karosserie (hier besonders Stoßfänger und Türen), Felgen, Lackierung, Glas und Zubehör.

Nach Schadenereignissen betrachtet: Normaler Verschleiß entsprechend Laufleistung, Parkschäden, Schäden durch Anfahren von Hindernissen und Steinschläge in Windschutzscheibe oder Fahrzeugfront.

Nach Schadenart betrachtet: Dellen (Durchmesser größer als vereinbart)

Fahrzeugbewertung

ALD Automotive: Die ALD lässt Leasingrückläufer nach einem vom RWTÜV zertifizierten Verfahren beurteilen (Zertifikat 2004). Als Mitglied des VMFVerbandes sieht sich die ALD als federführend in der Entwicklung des Standards „Faire Fahrzeugbewertung“ mit klar definierten und transparenten Bewertungs- Kriterien für die exakte Unterscheidung zwischen Gebrauchs- und Verschleißspuren. Bei Leasingrückläufern stellt ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger fest, ob sich die Fahrzeuge in „nutzungsgemäßen Zustand“ befinden. Der Prüfer hält Gebrauchsspuren und eventuelle Schäden in einem Rücknahmeprotokoll fest.

Arval: Auch Arval folgt den Vorgaben und Richtlinien des Handbuches „Faire Fahrzeugbewertung“ (Arval ist für den Rücknahmeprozess zertifiziert nach DIN EN ISO 9001: 2000). Bei Rückgabe wird von einem unabhängigen Sachverständigen auf Arval-Kosten eine Zustandsbewertung durchgeführt. Bei Arval wird bei Rückgabe Wert auf innen und außen wirklich saubere Fahrzeuge gelegt, da sonst keine Zustands-Bewertung möglich ist. Etwaige Schäden werden nach dem Minderwertprinzip unter Berücksichtigung von Alter und Kilometerstand bewertet. Normale Gebrauchsspuren und Abnutzungserscheinungen dem Fahrzeugalter und Kilometerstand entsprechend führen nicht zur Minderwert- Berechnung. In vielen Fällen, wie etwa bei nicht reparierten Unfallschäden, ist die Unterscheidung unstrittig. Nicht akzeptable Schäden werden auf Basis des Minderwertes berechnet. Schäden, die mit weniger als 80 Euro veranschlagt werden, werden nicht berechnet.

ASL: Die Fahrzeugrückgabe erfolgt nach den Kriterien der „Fairen Fahrzeugbewertung“.

Athlon Car Lease: Auch Athlon ist vom TÜV gem. „Fairer Fahrzeugbewertung“ nach den vom VMF-Verband festgelegten Richtlinien zertifiziert. Das beinhaltet ein exaktes Prozedere bez. Rücknahme-Modalitäten und Schadenabrechnung. Der festgelegte Rücknahmeprozess soll den Athlon-Kunden ein Höchstmaß an Transparenz und Sicherheit gewährleisten und Klarheit über akzeptierte und nicht akzeptierte Schäden geben. Er ist reglementiert und wird dokumentiert. Daneben gehören zum Fahrzeugbewertungs-Prozess ein professionelles Beschwerdemanagement, Qualitätsstandards wie die Kfz-Abmeldung innerhalb von fünf Arbeitstagen und die Gutachtenvorlage innerhalb vier Wochen, regelmäßige Audits durch den RWTÜV sowie interne Schulungen aller am Bewertungsprozess beteiligten Mitarbeiter.

BusinessPartner: Die Fahrzeugrückgabe-Kriterien sind in der Unternehmens-Broschüre „Partnerschaft von A-Z“ gelistet, in der auch der Prozess kurz beschrieben ist. Nach gemeinsamer Erstellung des Rückgabeprotokolls bei Fahrzeugabholung wird zentral durch einen neutralen Sachverständigen bewertet.

DaimlerChrysler Fleet Management: Mit dem Kunden werden Bewertungskriterien zur Feststellung des Fahrzeugzustandes bei Rückgabe schriftlich vereinbart. Dieser „Schadenkatalog“ ist Bestandteil des Rahmenvertrages und beinhaltet zu akzeptierende oder zur Instandsetzung und Belastung berechtigte Kriterien.

Deutsche Auto-Leasing: Die Fahrzeuge werden nach den Kriterien der „Fairen Fahrzeugbewertung“ bewertet. Nach Unternehmensangaben hat sich die Deutsche Auto-Leasing als erste Leasing-Gesellschaft in Deutschland diese Vorgehensweise vom TÜV zertifizieren lassen. Allerdings sei bei 50 Prozent aller Rückläufer eine Bewertung nicht notwendig, da die Kunden die Fahrzeuge einwandfrei zurückgeben würden.

Fiat Bank: Bei Fuhrparkkunden erfolgt die Begutachtung in der Regel direkt beim Kunden vor der Abholung. Falls keine Einigung erzielt wird, schaltet die Fiat Bank eine Gutachterorganisation ein, mit der sie einen Vertrag hat.

GE Fleet Services: Um die Differenzen zwischen „Schäden“ und „Gebrauchsspuren“ zu verdeutlichen, erhält jeder Fahrer bei Fahrzeugauslieferung „Die Fahrzeugrückgabe“-Broschüre. Die darin enthaltenen Fotos zeigen die Unterschiede. Als Schäden gelten beispielsweise Kratzer oder Dellen, die nicht über Smart-Repair instandgesetzt werden können. Smart-Repair beschreibt ein kaltes Rückverformen, bei dem keine Lackierung notwendig ist. Normale Gebrauchsspuren sind bspw. Steinschlagschäden im Frontbereich, Oberflächen- Kratzer, welche die Grundierung nicht beschädigen, oder Bordsteinkratzer auf den Radkappen.

LeasePlan bewertet ebenfalls nach der „Fairen Fahrzeugbewertung“. Für Pkw und Transporter wurde ein detaillierter Katalog zusammengestellt mit Schäden, die als laufleistungstypisch akzeptiert und nicht berechnet werden, und solchen, die über das Typische hinausgehen und gemäß Alter/Laufleistung anteilig berechnet werden.

Master Lease bewertet alle Rückläufer nach feststehenden Richtlinien, die in den Rückgabebedingungen definiert sind und den Kunden vorliegen.

Sixt Leasing hat ein eigenes System für die Fahrzeugrückgabe entwickelt. Unter Anwendung der Prinzipien Kostenbewusstsein, Transparenz, Einfachheit und Fairness definiert das Unternehmen zusammen mit dem Kunden einen für ihn zugeschnittenen Rückgabeprozess. Die Kunden können wählen zwischen:

- FAirbag® Basic: Begutachtung des Fahrzeugs innerhalb von zwei Werktagen nach Rückgabe

- Fairbag® Live: Begutachtung des Fahrzeugs bei Rückgabe im Beisein des Kunden an einer Sixt Leasing- Station

- FAirbag® Professional: Begutachtung durch die DEKRA vor Rückgabe

Zudem besteht für Sixt-Kunden die Möglichkeit, eine Rückgabepauschale – Fairbag® Plus – abzuschließen. Die derzeitigen monatlichen Kosten pro Fahrzeug belaufen sich bei einem Leasing-Fuhrparkbestand von größer gleich 10 Fahrzeugen auf 9,80 Euro netto und bei weniger als 10 Fahrzeugen auf 13,75 Euro netto.

Die Sixt Leasing AG hat in Abstimmung mit DEKRA, TÜV und Kleophas einen Schadenkatalog mit allen möglichen Rückgabeschäden definiert. Sie werden verbal und mit Bildern in akzeptable/nicht akzeptable unterteilt. Dieser Katalog dient als Grundlage für die Abrechnung mit Kunden und Händlern. Weiterhin berücksichtigt Sixt die sogenannten „Smart-Repair-Methoden“ bei der Berechnung der Rückgabeschäden, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Volkswagen Leasing: Entspricht der Fahrzeugzustand bei Kilometerverträgen nicht dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung, ist der Leasingnehmer zu entsprechendem Schadenersatz verpflichtet (z.B. übermäßige Verschmutzung, Brandlöcher in Polstern, Beulen). Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden. Können sich die Vertragspartner nicht einigen, wird der Schaden auf Veranlassung von Volkswagen Leasing mit Zustimmung des Leasingnehmers durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermittelt, auf dessen Basis die Endabrechnung mit dem Kunden erfolgt. Die Kosten tragen Händler und Kunde im Regelfall je zur Hälfte.

VR-Leasing: Die Kriterien sind im Rahmen der „Fairen Fahrzeugbewertung“ in Form eines Kriterienkatalogs eindeutig definiert. Nach VR-Leasing- Angaben erfolgt bei 50 Prozent der abgerechneten Verträge eine Nachforderung aufgrund von Schäden.

 

 

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